Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Erhöhung der Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen ­ Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung Die Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen sollen von heute 25 % auf 60 %, in Ausnahmefällen bei besonders kostenintensiven Prüfungen auf bis zu 80 % erhöht werden. Die Änderung bedingt eine Teilrevision der Berufsbildungsverordnung (BBV).

Vernehmlassungsfrist: 6. August 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), Leistungsbereich Berufsbildung, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Telefon 031 322 21 33, Fax 031 324 96 15, www.bbt.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

17. April 2012

2012-0816

Bundeskanzlei

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