Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 12201 Widersprechende GABA International Holding AG, Grabetsmattweg, 4106 Therwil, CH-Marke Nr. 513 051 «GABA» gegen Widerspruchsgegnerin Karl Fischer GmbH Werkzeuge und Maschinenhandlung, Berliner Strasse 18, DE-75172 Pforzheim, internationale Registrierung Nr. 1 092 855 «Goba».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 12. Juni 2012 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Die angefochtene internationale Registrierung wird für sämtliche (noch) beanspruchten Waren zum Schutz in der Schweiz zugelassen.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14 (ab 01.07.2012: Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen), schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

12. Juni 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2012-1550