Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen von Unterhaltsarbeiten bei Nationalstrassen Im Rahmen von Unterhaltsmassnahmen bei Nationalstrassen muss in der Gemeinde Iseltwald auf der Parzelle 423 eine vorübergende Rodung (1875 m2) durchgeführt werden. Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung über die Nationalstrassen (SR 725.111) sowie auf Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0) und auf Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen das Rodungsgesuch öffentlich auf.

Öffentliche Auflage Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei folgenden Stellen zur öffentlichen Einsichtnahme auf: Bundesamt für Strassen Filiale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 h bis 11.45 h / 14.00 h bis 16.30 h Gemeinde: Iseltwald, 3807 Iseltwald Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 9.00 h bis 11.00 h, Dienstag von 9.00 h bis 11.00 h / 14.00 h bis 18.00 h, Donnerstag von 9.00 h bis 11.00 h / 14.00 h bis 17.00 h Die Auflagefrist läuft vom 19. Juni 2012 bis 19. Juli 2012 (30 Tage) Anhörung betroffener Dritter Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.

10. Juni 2012

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Bundesamt für Strassen ASTRA, Filiale Thun

2012-1387