Bundesbeschluss über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19951, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 2. März 20122, beschliesst: Art. 1 Die Verlängerung des Einsatzes der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen wird vom 1. Januar 2013 bis längstens zum 31. Dezember 2015 genehmigt.

Art. 2 Die Verlängerung des Einsatzes der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden bei Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr wird vom 1. Januar 2013 bis längstens zum 31. Dezember 2015 genehmigt.

Art. 3 Die Einsätze finden im Rahmen des Assistenzdienstes statt.

Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 510.10 BBl 2012 3621

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Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden. BB

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