Bundesbeschluss über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19951, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 2. März 20122, beschliesst: Art. 1 Die Verlängerung des Einsatzes der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen wird vom 1. Januar 2013 bis längstens zum 31. Dezember 2015 genehmigt.
Art. 2 Die Verlängerung des Einsatzes der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden bei Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr wird vom 1. Januar 2013 bis längstens zum 31. Dezember 2015 genehmigt.
Art. 3 Die Einsätze finden im Rahmen des Assistenzdienstes statt.
Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 510.10 BBl 2012 3621
2012-0328
3637
Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden. BB
3638