Bericht über die vom Bundesrat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2012­2015 gewählten ausserparlamentarischen Gremien vom 25. April 2012

2012-0263

4855

Übersicht Die Amtsperiode der Mehrheit der ausserparlamentarischen Gremien (Kommissionen, Leitungsorgane, Vertretungen des Bundes in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts und Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien) endete auf den 31. Dezember 2011. In seiner Sitzung vom 9. November 2011 hat der Bundesrat die betroffenen Gremien für die Amtsperiode vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2015 neu bestellt.

Insgesamt hat der Bundesrat rund 1700 Mitglieder in 180 Gremien gewählt.

Artikel 57d RVOG verpflichtet dazu, im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen die Notwendigkeit, die Aufgaben und die Zusammensetzung der Kommissionen zu überprüfen. Insgesamt wurden 11 Kommissionen aufgehoben, 4 Kommissionen zu 3 Kommissionen zusammengelegt und 9 Kommissionen organisatorisch neu zugeordnet.

Der Bestand der Kommissionen konnte um 14 Prozent, das heisst von 141 auf 120 reduziert werden.

4856

Inhaltsverzeichnis Übersicht

4856

1 Ausgangslage 1.1 Gesamterneuerungswahlen 1.2 Vorgaben im Hinblick auf die Zusammensetzung 1.3 Überprüfung

4858 4858 4858 4859

2 Bericht 2.1 Inhalt 2.2 Erläuterungen zu den Anhängen

4859 4859 4860

Anhänge: 1 Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2012­2015 gewählte Gremien 2 Neu vom Bundesrat eingesetzte Kommissionen 3 Aufgehobene oder zusammengelegte Kommissionen 4 Organisatorisch neu zugeordnete Kommissionen 5 Finanzielle Auswirkungen 6 Vakanzen und andere Besonderheiten 7 Unter Vorbehalt gewählte Kommissionen 8 Kommissionen mit mehr als 15 Mitgliedern 9 Unterschreitung des Frauenanteils von 30 Prozent 10 Unterschreitung des Mindestanteils deutsch-, französisch- und italienischsprachiger Personen 11 Abweichungen von der Amtszeitbeschränkung 12 Kommissionen mit Mitgliedern der Bundesversammlung 13 Gremien mit einer abweichenden Amtsperiode

4864 4872 4874 4876 4877 4878 4880 4881 4887 4896 4902 4913 4915

4857

Bericht 1

Ausgangslage

1.1

Gesamterneuerungswahlen

Gegenstand dieses Berichts sind die ausserparlamentarischen Gremien: ausserparlamentarische Kommissionen, Leitungsorgane, Vertretungen des Bundes in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts und Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien.

Die Amtsperiode der Mehrheit der ausserparlamentarischen Gremien endete auf den 31. Dezember 2011. Aus diesem Grund mussten diese Gremien für die Amtsperiode 2012­2015 durch den Bundesrat neu bestellt werden. Gemäss Artikel 8h Absatz 3 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 19981 erstattet die Bundeskanzlei dem Bundesrat nach den Gesamterneuerungswahlen zuhanden der eidgenössischen Räte Bericht über die Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen.

Der Bundesrat hat die Mitglieder dieser Gremien am 9. November 2011 neu gewählt. Einzelne Gremien wurden dem Bundesrat vom zuständigen Departement separat unterbreitet. Der Bundesrat hat rund 1700 Mitglieder in 180 Gremien gewählt.

In die Gesamterneuerungswahlen, über die hier berichtet wird, nicht eingeschlossen waren diejenigen Gremien, deren Mitglieder zwar vom Bundesrat gewählt werden, die jedoch eine andere Amtsperiode haben.

1.2

Vorgaben im Hinblick auf die Zusammensetzung

Aufgrund der rechtlichen Grundlagen2 sind im Hinblick auf die Zusammensetzung der Kommissionen verschiedene Vorgaben zu beachten.

Diese Vorgaben finden ausschliesslich Anwendung auf Verwaltungs- und Behördenkommissionen (nachfolgend: Kommissionen) und gelten nicht für die übrigen Gremien (Leitungsorgane, Vertretungen des Bundes in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts und Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien).

Sie beziehen sich insbesondere auf die Anzahl Mitglieder, auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften und auf die Amtszeitbeschränkung. Abweichungen von diesen Vorgaben sind zwar zulässig, müssen aber begründet werden.

1 2

RVOV; SR 172.010.1 Art. 57a Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010) und Art. 8a RVOV

4858

1.3

Überprüfung

Artikel 57d RVOG verpflichtet dazu, im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung der Kommissionen zu überprüfen.

Überprüft wurden alle Behörden- und Verwaltungskommissionen einschliesslich der bisherigen departementalen Gremien. Die Bestimmung betreffend die Überprüfung findet keine Anwendung auf die übrigen Gremien (Leitungsorgane, Vertretungen des Bundes in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts und Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien).

Eine Einsetzung und Wahl der Mitglieder durch das Departement oder die Bundeskanzlei ist nicht mehr vorgesehen3. Die bisherigen departementalen Gremien wurden deshalb aufgehoben oder bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen4 neu vom Bundesrat eingesetzt.

In Anhang 2 RVOV werden die Kommissionen abschliessend aufgelistet5. Kommissionen, die nicht bereits in Anhang 2 RVOV enthalten waren, wurden folglich in den Anhang 2 aufgenommen, oder sie wurden aufgehoben6.

Insgesamt wurden 12 Kommissionen aufgehoben, und 9 Kommissionen wurden organisatorisch neu zugeordnet. Der Bestand der Kommissionen konnte somit um 14 Prozent, das heisst von 141 auf 120 reduziert werden. Die rechtlichen Anpassungen wurden vom Bundesrat am 9. November 2011 verabschiedet7. Im vorliegenden Bericht werden die finanziellen Auswirkungen aufgeführt.

2

Bericht

2.1

Inhalt

In den Anhängen 1­4 finden sich Angaben zu denjenigen Gremien, die im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2012­2015 bestätigt, neu eingesetzt, aufgehoben, zusammengelegt oder organisatorisch neu zugeordnet wurden. In Anhang 5 werden die finanziellen Auswirkungen der Überprüfung, in den Anhängen 6 und 7 werden die Vakanzen, Vorbehalte und anderen Besonderheiten aufgeführt. Die Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Zusammensetzung von Kommissionen mit den entsprechenden Begründungen sind in den Anhängen 8­11 dargestellt. In Anhang 12 werden Kommissionen aufgelistet, in denen Mitglieder der Bundesversammlung Einsitz nehmen. Abschliessend werden in Anhang 13 auch diejenigen Gremien aufgeführt, die eine andere Amtsperiode haben.

3 4 5 6 7

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 26. November 2008 der RVOV (AS 2008 5949 5953) Art. 57b, 57c Abs. 1 und 57e RVOG Art. 8 Abs. 2 RVOV Übergangsbestimmung zur Änderung vom 30. Juni 2010 der RVOV (AS 2010 3175 3178) AS 2011 5227 5247 5273

4859

2.2

Erläuterungen zu den Anhängen

Anhang 1: Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2012­2015 gewählte Gremien Die Liste in Anhang 1 umfasst 29 Behördenkommissionen, 89 Verwaltungskommissionen, 17 Leitungsorgane, 9 Vertretungen des Bundes in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts und 36 Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien.

Der Bundesrat hat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2012­2015 somit insgesamt 180 Gremien bestellt.

Nicht aufgeführt sind diejenigen Gremien, deren Mitglieder zwar vom Bundesrat gewählt werden, die jedoch eine andere Amtsperiode haben oder vom Bundesrat mit separatem Antrag durch die Departemente noch zu wählen sind8.

Anhang 2: Neu vom Bundesrat eingesetzte Kommissionen Der Bundesrat setzt Kommissionen ein und wählt deren Mitglieder9. Die bisherigen departementalen Gremien wurden aufgehoben oder bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen10 neu vom Bundesrat eingesetzt. Gemäss Ergebnis der Überprüfung (Ziff. 1.3) wurden insgesamt 34 bisherige departementale Gremien neu vom Bundesrat eingesetzt.

Anhang 3: Aufgehobene oder zusammengelegte Kommissionen Kommissionen, für die keine Notwendigkeit mehr besteht, weil deren Aufgabe bereits erfüllt ist oder von einer andern Einheit wahrgenommen wird, wurden aufgehoben. Insgesamt wurden gemäss Ergebnis der Überprüfung (Ziff. 1.3) 11 Kommissionen aufgehoben, und 4 bisherige Kommissionen wurden zu 3 Kommissionen zusammengelegt.

Augehobene Gremien:

8 9 10

­

Betriebskommission für das Forum der Schweizer Geschichte

­

Eidgenössische Flugunfallkommission EFUK

­

Eidgenössische forstliche Ausbildungskommission

­

Eidgenössische Schiesskommission

­

Eidgenössische Sportkommission

­

Fachkommission für Umwelttoxikologie

­

Kommission für Anschlussbedingungen für erneuerbare Energien

­

Kommission für militärische Einsätze der Schweiz zur internationalen Friedensförderung Aufsichtskommission für die Sammlung Oskar Reinhart Am Römerholz in Winterthur und Eidgenössische Kommission der Gottfried-Keller-Stiftung GKS Art. 57c Abs. 2 RVOG Art. 57b, 57c Abs. 1 und 57e RVOG

4860

­

Kommission Nukleare Entsorgung

­

Kuratorium des Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung

­

VASA-Fachkommission

Zusammengelegte Gremien ­

Bisher: Leitender Ausschuss für die eidgenössischen LebensmittelchemikerPrüfungen und für die eidgenössischen Lebensmittelinspektor-Prüfungen und Prüfungskommission für die Lebensmittelchemiker-Prüfungen und für die Lebensmittelinspektor-Prüfungen: Diese Gremien wurden zu folgenden drei Prüfungskommissionen zusammengelegt: Prüfungskommission für das Lebensmittelchemikerdiplom, Prüfungskommission für das Lebensmittelkontrolleurendiplom, Prüfungskommission für das Lebensmittelinspektorendiplom.

Anhang 4: Organisatorisch neu zugeordnete Kommissionen Gemäss Ergebnis der Überprüfung handelt es sich bei 9 bisherigen Kommissionen nicht um eigentliche ausserparlamentarische Kommissionen nach Artikel 57a RVOG. Diese wurden aus dem Kommissionenwesen ausgegliedert und organisatorisch den Leitungsorganen und Vertretungen des Bundes11 oder den verwaltungsinternen Koordinationsorganen12 oder anderweitig neu zugeordnet.

Anhang 5: Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Einsparungen infolge des Ergebnisses der Überprüfung (Aufhebung oder organisatorische Neuzuordnung von Kommissionen) wurden im Nachgang zu den Gesamterneuerungswahlen eruiert und sind in Anhang 5 aufgeführt.

Es resultieren jährlich wiederkehrende Einsparungen in der Höhe von 96 950 Franken.

Anhang 6: Vakanzen und andere Besonderheiten In 20 Gremien sind Vakanzen zu verzeichnen. In Anhang 6 werden zudem Gremien aufgeführt, die gegenwärtig nicht bestellt werden oder noch zu wählen sind.

Anhang 7: Unter Vorbehalt gewählte Kommissionen Bestimmte Kommissionen sind im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2012­2015 vom Bundesrat unter Vorbehalt gewählt worden. Die Mitglieder dieser Kommissionen sind nur so lange gewählt, bis eine Gesetzes- oder Verordnungsanpassung in Kraft tritt, die Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Kommission entfaltet.

11 12

Art. 8j RVOV Art. 55 RVOG

4861

Anhang 8: Kommissionen mit mehr als 15 Mitgliedern Nach Artikel 57e Absatz 1 RVOG darf die Anzahl der Mitglieder von Kommissionen die Höchstzahl von 15 in der Regel nicht überschreiten; Abweichungen sind zu begründen13. In Anhang 8 werden mit entsprechenden Begründungen diejenigen Kommissionen aufgeführt, die mehr als 15 Mitglieder aufweisen.

Insgesamt verfügen 23 von 12014 Kommissionen über mehr als 15 Mitglieder.

Anhang 9: Unterschreitung des Frauenanteils von 30 Prozent Kommissionen müssen unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben nach Geschlecht ausgewogen zusammengesetzt sein15. Frauen und Männer müssen in einer Kommission mit mindestens 30 Prozent vertreten sein16. In Anhang 9 werden diejenigen Kommissionen aufgeführt, die den vorgeschriebenen Frauenanteil von 30 Prozent unterschreiten. Die Unterschreitungen werden begründet. Der Männeranteil beträgt in allen Kommissionen mindestens 30 %. Es ist anzumerken, dass die Ersatzmitglieder dabei mitgerechnet werden.

Insgesamt sind die Geschlechter in den Kommissionen wie folgt vertreten: 31,46 % Frauen und 68,54 % Männer.

In 55 von 12017 ausserparlamentarische Kommissionen sind die Frauen untervertreten.

Anhang 10: Unterschreitung des Mindestanteils deutsch-, französisch- und italienischsprachiger Personen Kommissionen müssen unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben nach Sprachen ausgewogen zusammengesetzt sein18. Nach Möglichkeit müssen deutsch-, französisch- und italienischsprachige Personen in Kommissionen vertreten sein19. Deutsch ist in allen Kommissionen mit mindestens einer Person vertreten. In Anhang 10 werden die Kommissionen aufgeführt, in denen Französisch oder Italienisch nicht mit mindestens einer Person vertreten sind. Die Untervertretungen werden begründet.

13 14

15 16 17

18 19

Art. 8d RVOV Zwei Kommissionen (Aufsichtskommission für die Sammlung Oskar Reinhart Am Römerholz in Winterthur und Eidgenössische Kommission der Gottfried-Keller-Stiftung GKS) sind noch nicht bestellt.

Art. 57e Abs. 2 RVOG Art. 8c Absatz 1 RVOV Zwei Kommissionen (Aufsichtskommission für die Sammlung Oskar Reinhart Am Römerholz in Winterthur und Eidgenössische Kommission der Gottfried-Keller-Stiftung GKS) sind noch nicht bestellt.

Art. 57e Abs. 2 RVOG Art. 8cbis Abs. 1 RVOV

4862

Die sprachliche Verteilung sieht insgesamt wie folgt aus: Deutsch 69,07 %

Französisch 24,11 %

Italienisch 6,82 %.

Französisch oder Italienisch sind in 36 von 12020 ausserparlamentarischen Kommissionen nicht vertreten.

Anhang 11: Abweichungen von der Amtszeitbeschränkung Die Amtszeit von Kommissionsmitgliedern ist auf 12 Jahre beschränkt, wobei der Bundesrat die Amtszeit in begründeten Einzelfällen auf maximal 16 Jahre verlängern kann21. Die Amtszeitbeschränkung gilt nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder in einem anderen Erlass zwingend vorgeschrieben wird22. In Anhang 11 werden diejenigen Gremien aufgeführt, bei denen einzelne Mitglieder zu Beginn der neuen Amtsperiode eine Amtszeit von mehr als 12 Jahren aufweisen.

Insgesamt weisen 84 Mitglieder eine Amtszeit von mehr als 12 Jahren auf.

Anhang 12: Kommissionen mit Mitgliedern der Bundesversammlung Nach Artikel 14 Buchstabe c des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200223 dürfen Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen mit Entscheidkompetenzen (Behördenkommissionen) nicht der Bundesversammlung angehören. In Kommissionen mit beratender und vorbereitender Funktion (Verwaltungskommissionen) sind Mitglieder der Bundesversammlung nur ausnahmsweise wählbar. In Anhang 12 werden diejenigen Verwaltungskommissionen aufgeführt, in welche ausnahmsweise ein Mitglied der Bundesversammlung gewählt wurde.

In insgesamt 5 Verwaltungskommissionen sind 11 Mitglieder der eidgenössischen Räte vertreten.

Anhang 13: Gremien mit einer abweichenden Amtsperiode 8 Gremien weisen eine abweichende Amtsperiode auf und waren daher nicht Bestandteil der Gesamterneuerungswahlen 2012­2015.

20

21 22 23

Zwei Kommissionen (Aufsichtskommission für die Sammlung Oskar Reinhart Am Römerholz in Winterthur und Eidgenössische Kommission der Gottfried-Keller-Stiftung GKS) sind noch nicht bestellt.

Art. 8i RVOV Art. 8i Abs. 3 RVOV SR 171.10

4863

Anhang 1

Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2012­2015 gewählte Gremien Im Geschäftsbereich der BK Der Bundeskanzlei sind zurzeit keine ausserparlamentarischen Gremien des Bundes zugeordnet.

Im Geschäftsbereich des EDA Behördenkommissionen ­

Kommission für ausländische Entschädigungen (KAE)

Verwaltungskommissionen ­

Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit

­

Schweizerische UNESCO-Kommission

Vertretungen des Bundes in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts ­

Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI); Stiftungsrat

­

Stiftung für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK); Stiftungsrat

­

Stiftung für das Internationale Museum des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes; Stiftungsrat

Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien ­

Konsultative Kulturkommission Italien-Schweiz

­

Schweizerische Delegation bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

­

Schweizerische Delegation für die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen mit Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich

­

Schweizerische Delegation in der deutsch-französisch-schweizerischen Regierungskommission für regionale Fragen in den Grenzgebieten am Oberrhein

­

Schweizerische Delegation in der gemischten Kommission für die Durchführung der Vereinbarung zum Zollvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein

­

Schweizerische Delegation in der gemischten Kommission für Währungsfragen zwischen der Schweiz und Liechtenstein

­

Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-deutschen Kommission für die Enklave Büsingen

­

Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-französischen Kommission für den Autobahnzusammenschluss bei St.Julien­Bardonnex

­

Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-französischen Kommission für Nachbarschaftsfragen zwischen dem Kanton Genf und den

4864

­

Departementen Ain und Hochsavoyen

­

Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-italienischen

­

Kommission für den Strassentunnel unter dem Grossen St. Bernhard

­

Schweizerische Delegation in der schweizerisch-italienischen Kommission für den Unterhalt der Landesgrenze

­

Schweizerische Delegation in der schweizerisch-liechtensteinischen Grenzkommission

­

Schweizerische Delegation in der schweizerisch-österreichischen Grenzkommission

­

Schweizerische Delegation in der ständigen französisch-schweizerischen Kommission für die Freizonen

­

Schweizerische Delegierte für den Unterhalt der schweizerisch-französischen Landesgrenze

Im Geschäftsbereich des EDI Behördenkommissionen ­

Eidgenössische Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung

­

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS

­

Medizinalberufekommission MEBEKO

­

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge

­

Prüfungskommission Chiropraktik

­

Prüfungskommission für das Lebensmittelchemikerdiplom

­

Prüfungskommission für das Lebensmittelinspektorendiplom

­

Prüfungskommission für das Lebensmittelkontrolleurendiplom

­

Prüfungskommission für Veterinärmedizin

­

Prüfungskommission für Zahnmedizin

­

Prüfungskommission Humanmedizin

­

Prüfungskommission Pharmazie

­

Schweizerischer Akkreditierungsrat

Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössische Arzneimittelkommission

­

Eidgenössische Designkommission

­

Eidgenössische Ernährungskommission EEK

­

Eidgenössische Filmkommission EFK

­

Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen EKAL

­

Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen

4865

­

Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände

­

Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD

­

Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

­

Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge

­

Eidgenössische Kommission für Drogenfragen EKDF

­

Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF

­

Eidgenössische Kommission für Impffragen EKIF

­

Eidgenössische Kommission für internationale Lebensmittelsicherheit EKIL

­

Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ

­

Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung EKPP

­

Eidgenössische Kommission für sexuelle Gesundheit EKSG

­

Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität KSR

­

Eidgenössische Kommission für Tabakprävention EKTP

­

Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen EKWF

­

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR

­

Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen

­

Eidgenössische Kunstkommission EKK

­

Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende ESKAS

­

Expertenkommission für den Tabakpräventionsfonds

­

Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen GUMEK

­

Fachkommission Filmförderung

­

Fachkommission für Radiopharmazeutika

­

Kommission der Schweizerischen Nationalbibliothek

­

Kommission für die Bundesstatistik KBStat

­

Kommission für die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer KFAA

­

Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin NEK

­

Schweizerischer Wissenschafts- und Technologierat SWTR

Leitungsorgane ­

Ausgleichsfonds der AHV; Verwaltungsrat

­

ETH-Rat

­

Marcel Benoist-Stiftung für die Förderung wissenschaftlicher Forschung; Stiftungsrat

­

Stiftung Pro Helvetia; Stiftungsrat

4866

­

Stiftung Sicherheitsfonds BVG; Stiftungsrat

­

Stiftungsrat der Stiftung Pro Arte und Kommission der Gleyre-Stiftung

­

Kiefer-Hablitzel-Stiftung; Stiftungsrat

Vertretungen des Bundes in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts ­

Kommission der kantonalen französischsprachigen Schule in Bern

­

Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung; Stiftungsrat

­

Schweizerischer Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden, Verwaltungskommission

­

Stiftung C.F. Ramuz

­

Stiftung internationale Schule Genf

Im Geschäftsbereich des EJPD Behördenkommissionen ­

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ESchK

­

Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK

Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössische Expertenkommission für das Handelsregister

­

Eidgenössische Kommission für das Messwesen EKMet

­

Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM

­

Eidgenössische Kommission für Schuldbetreibung und Konkurs EKSchK

­

Fachausschuss für die Begutachtung von Gesuchen für Beiträge an Modellversuche

Leitungsorgane ­

Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB

­

Institutsrat des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum

­

Rat des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung

Im Geschäftsbereich des VBS Behördenkommissionen ­

Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer

Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung (SPHAIR)

­

Eidgenössische Fachkommission Waffenloser Militärdienst aus Gewissensgründen KWMG

­

Eidgenössische geologische Fachkommission EGK

4867

­

Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz KomABC

­

Eidgenössische Kommission für Jugend- und Rekrutenbefragungen (ch-x)

­

Eidgenössische Kommission für Kulturgüterschutz

­

Eidgenössische Kommission für Militär- und Katastrophenmedizin EKMK

­

Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit

­

Rüstungskommission

Im Geschäftsbereich des EFD Behördenkommissionen ­

Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüfer

Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössische Kommission für Bauprodukte BauPK

­

Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden KHST

­

Mehrwertsteuer-Konsultativgremium

­

Schlichtungskommission gewählte Mitglieder)

nach

Gleichstellungsgesetz

(vom

Bundesrat

Leitungsorgane ­

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien ­

Gemischte Kommission für die Anwendung des schweizerisch-italienischen Abkommens betreffend die gegenseitige Anerkennung der Stempel auf Edelmetallwaren

­

Gemischte Kommission für die Anwendung des schweizerisch-österreichischen Abkommens betreffend die gegenseitige Anerkennung der Stempel auf Uhrgehäusen aus Edelmetall

­

Gemischter Ausschuss für die Anwendung des internationalen Uebereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

­

Schweizerische Delegation bei der gemischten Kommission für den französisch-schweizerischen Grenzverkehr

­

Schweizerische Delegation bei der gemischten Kommission für den italienisch-schweizerischen Grenzverkehr

­

Schweizerische Delegation bei der gemischten Kommission für den österreichisch-schweizerischen Grenzverkehr

­

Schweizerische Delegation bei der gemischten Kommission für den schweizerisch-deutschen Grenz- und Durchgangsverkehr

4868

­

Schweizerische Delegation in der gemischten Kommission für die Mehrwertsteuer zwischen der Schweiz und Liechtenstein

Im Geschäftsbereich des EVD Behördenkommissionen ­

Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung

­

Kommission für Technologie und Innovation KTI

­

Prüfungskommission für das Veterinärwesen

­

Wettbewerbskommission WEKO

Verwaltungskommissionen

24

­

Beratende Kommission für Landwirtschaft

­

Eidgenössische Akkreditierungskommission

­

Eidgenössische Arbeitskommission

­

Eidgenössische Berufsbildungskommission EBBK

­

Eidgenössische Berufsmaturitätskommission EBMK

­

Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten

­

Eidgenössische Fachhochschulkommission EFHK

­

Eidgenössische Kommission für Berufsbildungsverantwortliche EKBV

­

Eidgenössische Kommission für die Belange des Artenschutzübereinkommens (CITES)

­

Eidgenössische Kommission für höhere Fachschulen EKHF

­

Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen EKK

­

Eidgenössische Kommission für Tierversuche EKTV

­

Eidgenössische Kommission für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

­

Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen EKW

­

KMU-Forum

­

Kommission für das Beschaffungswesen Bund-Kantone KBBK24

­

Kommission für Stalleinrichtungen

­

Kommission für Wirtschaftspolitik

­

Landwirtschaftlicher Forschungsrat LFR

­

Rat für Raumordnung ROR

­

Schweizerisches FAO-Komitee

Abklärung läuft im EVD, ob es sich um eine ausserparlamentarische Kommission handelt. Das Gremium besteht nur aus Bundes- und Kantonsangestellten. Die Wahl der Kantonsvertreter liegt auf Kantonsebene und liegt nicht im Kompetenzbereich des Bundesrates.

4869

­

Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO

­

Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr

­

Zollexpertenkommission

Leitungsorgane ­

Rat des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung EHB-Rat

­

Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV

Vertretungen des Bundes in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts ­

Schweiz Tourismus; Vertreter des Bundes

Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien ­

Internationale Organisation für Rebe und Wein

­

Permanenter Rat der Stresa-Konvention

­

Pflanzenschutzorganisation Europas und der Mittelmeerländer (EPPO)

­

Rat des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen

Im Geschäftsbereich des UVEK Behördenkommissionen ­

Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom

­

Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom

­

Eidgenössische Nationalparkkommission ENPK

­

Kommission Poststellen

­

Schiedskommission im Eisenbahnverkehr SKE

­

Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST

­

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI

Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössiche Arbeitszeitgesetzkommission

­

Eidgenössische Energieforschungskommission CORE

­

Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH

­

Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit EFBS

­

Eidgenössische Kommission für die Wählbarkeit in den öffentlichen Forstdienst

­

Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung EKLB

­

Eidgenössische Kommission für Lufthygiene EKL

­

Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS

­

Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK

­

Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe

4870

­

Kommission für Forschung im Strassenwesen

­

Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT

Leitungsorgane ­

Kommission für den Fonds Landschaft Schweiz

­

Verwaltungskommission des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

­

Verwaltungskommission des Fonds für Verkehrssicherheit

­

Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien ­

Schweizerische Delegation der Aufsichtskommission für die Luganerseeregulierung

­

Schweizerische Delegation der Gemeinsamen Rheinkommission für die Inter-nationale Rheinregulierung Illmündung-Bodensee

­

Schweizerische Delegation für die Regulierung des Genfersees

­

Schweizerische Delegation für die Schifffahrt Adria-Langensee und die Langenseeregulierung

­

Schweizerische Delegation in der gemischten Kommission DeutschlandSchweiz für grenzüberschreitende Strassenfragen

­

Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-französischen Kommission für den Ausbau des Flughafens Genf-Cointrin

­

Schweizerische Delegation in der zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr OTIF; Verwaltungsausschuss

­

Schweizerische Delegierter in der internationalen ständigen Kommission des Internationalen Verbandes für Schifffahrtskongresse

­

Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks

4871

Anhang 2

Neu vom Bundesrat eingesetzte Kommissionen Im Geschäftsbereich des EDI ­

Eidgenössische Kommission für Impffragen

­

Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung EKPP (bisher: Arbeitsgruppe Influenza)

­

Eidgenössische Kommission für Tabakprävention

­

Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen

­

Expertenkommission für den Tabakpräventionsfonds

­

Fachkommission Filmförderung

­

Fachkommission für Radiopharmazeutika

­

Kommission für die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

­

Prüfungskommission für das Lebensmittelchemikerdiplom

­

Prüfungskommission für das Lebensmittelinspektorendiplom

­

Prüfungskommission für das Lebensmittelkontrolleurendiplom

Im Geschäftsbereich des EJPD ­

Eidgenössische Kommission für Schuldbetreibung und Konkurs

­

Fachausschuss für die Begutachtung von Gesuchen für Beiträge an Modellversuche

Im Geschäftsbereich des VBS ­

Eidgenössische Fachkommission Waffenloser Militärdienst aus Gewissensgründen KWMG

­

Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer

­

Eidgenössische Kommission für Jugend- und Rekrutenbefragungen (ch-x)

­

Eidgenössische Kommission für Militär- und Katastrophenmedizin EKMK

­

Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit

­

Rüstungskommission

Im Geschäftsbereich des EVD ­

Eidgenössische Akkreditierungskommission

­

Eidgenössische Berufsmaturitätskommission

­

Eidgenössische Kommission für Berufsbildungsverantwortliche

­

Eidgenössische Kommission für höhere Fachschulen

­

Eidgenössische Kommission für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

4872

­

KMU-Forum

­

Kommission für Stalleinrichtungen

­

Landwirtschaftlicher Forschungsrat

­

Prüfungskommission für das Veterinärwesen (bisher: Bildungskommission für den Veterinärdienst)

Im Geschäftsbereich des UVEK ­

Eidgenössische Energieforschungskommission CORE

­

Eidgenössische Kommission für die Wählbarkeit in den öffentlichen Forstdienst

­

Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung

­

Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe

­

Kommission für Forschung im Strassenwesen

­

Kommission Poststellen

4873

Anhang 3

Aufgehobene oder zusammengelegte Kommissionen Im Geschäftsbereich des EDI Aufgehobene Gremien ­

Betriebskommission für das Forum der Schweizer Geschichte: Transfer ins Nationalmuseum. Neu ist der Museumsrat zuständig.

Zusammengelegte Gremien ­

Leitender Ausschuss für die eidgenössischen Lebensmittelchemiker-Prüfungen und für die eidgenössischen Lebensmittelinspektor-Prüfungen und Prüfungskommission für die Lebensmittelchemiker-Prüfungen und für die Lebensmittelinspektor-Prüfungen: Diese Gremien wurden zu folgenden drei Prüfungskommissionen zusammengelegt: Prüfungskommission für das Lebensmittelchemikerdiplom, Prüfungskommission für das Lebensmittelkontrolleurendiplom Prüfungskommission für das Lebensmittelinspektorendiplom.

Im Geschäftsbereich des VBS Aufgehobene Gremien ­

Eidgenössische Schiesskommission: Die beratenden und koordinierenden Aufgaben der Eidgenössischen Schiesskommission werden inskünftig direkt durch die Eidgenössische Schiessoffiziere wahrgenommen. Die Aufgaben der Eidgenössischen Schiessoffiziere und kantonalen Schiesskommissionen bleiben jedoch bestehen.

­

Eidgenössische Sportkommission: Die Aufgaben werden inskünftig durch das VBS (BASPO) wahrgenommen.

­

Kommission für militärische Einsätze der Schweiz zur internationalen Friedensförderung: Die Aufgaben werden inskünftig durch das VBS (Bereich SIPOL) wahrgenommen.

Im Geschäftsbereich des UVEK Aufgehobene Gremien ­

Eidgenössische Flugunfallkommission EFUK: Die EFUK wurde bereit per 31. Oktober 2011 aufgehoben bzw. von der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST abgelöst (Einsetzung der SUST per 1.11.2011 erfolgte mit separatem Antrag des UVEK; Bundesratsentscheid vom 12.10.2011).

­

Eidgenössische forstliche Ausbildungskommission: Das Bildungssystem Wald hat in den letzten 20 Jahren einen grossen Wandel erlebt (Neugestaltung der Berufsbildung, Umstrukturierungen auf der Hochschulstufe etc.).

Mit der Schaffung der Organisation der Arbeitswelt (OdA) Wald kam es zu einer teilweisen Aufgabenverlagerung.

­

Fachkommission für Umwelttoxikologie: Die Bedeutung ist in den letzten Jahren kleiner geworden. Die Fragestellungen, mit welchen sich das UVEK (BAFU) im Chemikalienbereich zu beschäftigen hat, erfordern zunehmend

4874

ein hochspezialisiertes Fachwissen und spezielle Vorkenntnisse. Sie eignen sich kaum mehr für eine konstant und gemischt zusammengesetzte Kommission.

­

Kommission für Anschlussbedingungen für erneuerbare Energien: Die Kommission wurde für technische Beratung im Zusammenhang mit Instrumenten wie der Mehrkostenfinanzierung für Strom aus erneuerbaren Energien vorgesehen. Die Umsetzung der Kostendeckenden Einspeisevergütung zeigt nun, dass diese beratende Kommission nicht mehr nötig ist. Es stehen im UVEK (BFE), aber auch bei weiteren Beteiligten wie der Stiftung KEV von swissgrid, technisches Knowhow zur Verfügung.

­

Kommission Nukleare Entsorgung: Doppelspurigkeiten mit andern Kommissionen sollen vermieden werden (Kommission für nukleare Sicherheit, Eidgenössische Geologische Fachkommission).

­

Kuratorium des Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung: Das Bildungssystem Wald hat in den letzten 20 Jahren einen grossen Wandel erlebt (Neugestaltung der Berufsbildung, Umstrukturierungen auf der Hochschulstufe etc.).

­

VASA-Fachkommission: Nach 10 Jahren VASA-Vollzug benötigt das UVEK keine Unterstützung durch eine Fachkommission mehr. Nötige Unterstützung wird fallweise durch technische und juristische Expertisen eingeholt.

4875

Anhang 4

Organisatorisch neu zugeordnete Kommissionen Im Geschäftsbereich des EDI ­

Aufsichtskommission der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung: Es handelt sich um eine sog. Bundesvertretung. Die Wahl der Vertretung erfolgt durch das Departement (EDI).

­

Betriebskommission des Museums für Musikautomaten Seewen: Es handelt sich nicht um eine ausserparlamentarische Kommission.

­

Kommission für die Statistik der Unfallversicherung KSUV: Es handelt sich um ein sog. Koordinationsorgan (leitende und koordinierende Rolle bei der Erstellung der Statistiken in der Unfallversicherung).

­

Schweizerische Maturitätskommission: Es handelt sich um ein gemeinsames Gremium Bund und Kantone gestützt auf eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).

Im Geschäftsbereich des EFD ­

Beschaffungskommission des Bundes: Es handelt sich um ein bundesverwaltungsinternes Gremium, alle Mitglieder sind im Bundesdienst.

Im Geschäftsbereich des UVEK ­

Kommission für den Fonds Landschaft Schweiz: Es handelt sich um ein sog.

Leitungsorgan.

­

Verwaltungskommission des Fonds für Verkehrssicherheit: Es handelt sich um ein sog. Leitungsorgan.

­

Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds und des Entsorgungsfonds für Kernanlagen: Es handelt sich um ein sog. Leitungsorgan.

­

Verwaltungskommission für den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke: Es handelt sich um ein sog. Leitungsorgan.

4876

Anhang 5

Finanzielle Auswirkungen Im Geschäftsbereich des EDI Da die Mitglieder der Betriebskommission für das Forum der Schweizer Geschichte nicht entschädigt wurden, kommt es zu keinen Kosteneinsparungen.

Im Geschäftsbereich des VBS Effektive Kosteneinsparungen pro Jahr durch die Aufhebung von drei Kommissionen (Kommission für militärische Einsätze der Schweiz zur internationalen Friedensförderung, Eidg. Schiesskommission und Eidg. Sportkommission): CHF 7600.

Im Geschäftsbereich des EFD Effektive Kosteneinsparungen pro Jahr durch die organisatorische Neuzuteilung von einer Kommission (Beschaffungskommission des Bundes): Da die Beschaffungskommission des Bundes (BKB) weiterhin besteht und die organisatorische Neuzuteilung keinerlei Auswirkungen auf die Kosten hat, kommt es zu keinen Kosteneinsparungen.

Im Geschäftsbereich des UVEK Effektive Kosteneinsparungen pro Jahr durch die Aufhebung von sieben Kommissionen (Eidg. Flugunfallkommission EFUK, Eidg. forstliche Ausbildungskommission EFAK, Fachkommission für Umwelttoxikologie, Kommission für Anschlussbedingungen für erneuerbare Energien, Kommission Nukleare Entsorgung, Kuratorium des Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung und VASA-Fachkommission) und die organisatorische Neuzuteilung von vier Kommissionen (Kommission für den Fonds Landschaft Schweiz, Verwaltungskommission des Fonds für Verkehrssicherheit, Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds und des Entsorgungsfonds für Kernanlagen und Verwaltungskommission für den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke): CHF 89 350.

4877

Anhang 6

Vakanzen und andere Besonderheiten Im Geschäftsbereich des EDA Folgende ausserparlamentarische Kommission wird aktuell nicht bestellt: ­

Kommission für ausländische Entschädigungen (KAE): Nach Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 21. März 198025 über Entschädigungsansprüche gegenüber dem Ausland bestellt der Bundesrat eine Kommission für ausländische Entschädigungen. Da seit einigen Jahren keine Entschädigungsabkommen zu vollziehen waren, wurden keine Mitglieder in die KAE gewählt.

Im Geschäftsbereich des EDI Folgende Gremien werden demnächst durch separaten Antrag des Departements bestellt: ­

Aufsichtskommission der Sammlung Oskar Reinhart «Am Römerholz»

­

Eidgenössische Kommission der Gottfried-Keller-Stiftung

In folgenden Gremien sind Vakanzen zu verzeichnen: ­

Eidgenössische Filmkommission EFK: 1 Vakanz

­

Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen. 1 Vakanz

­

Eidgenössische Kommission für Drogenfragen: 1 Vakanz

­

Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung: 1 Vakanz

­

Kommission für die Bundesstatistik KBStat: 1 Vakanz (Präsidium)

­

Prüfungskommission Humanmedizin: 1 Vakanz

Im Geschäftsbereich des VBS In folgenden Gremien sind Vakanzen zu verzeichnen:

25

­

Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung: 2 Vakanzen

­

Eidgenössische Fachkommission Waffenloser Militärdienst aus Gewissensgründen KWMG: 1 Vakanz

­

Eidgenössische Kommission für Jugend- und Rekrutenbefragungen (ch-x): 4 Vakanzen

­

Eidgenössische Kommission für Kulturgüterschutz: 1 Vakanz

­

Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit: 1 Vakanz

­

Rüstungskommission: 1 Vakanz

SR 981

4878

Im Geschäftsbereich des EFD In folgenden Gremien sind Vakanzen zu verzeichnen: ­

Mehrwertsteuer-Konsultativgremium: 1 Vakanz

­

Schweizerische Delegation bei der gemischten Kommission für den französisch-schweizerischen Grenzverkehr: 1 Vakanz

­

Schweizerische Delegation bei der gemischten Kommission für den italienisch-schweizerischen Grenzverkehr: 1 Vakanz

­

Schweizerische Delegation bei der gemischten Kommission für den österreichisch-schweizerischen Grenzverkehr: 1 Vakanz

­

Schweizerische Delegation bei der gemischten Kommission für den schweizerisch-deutschen Grenz- und Durchgangsverkehr: 1 Vakanz

Im Geschäftsbereich des EVD In folgenden Gremien sind Vakanzen zu verzeichnen: ­

Eidgenössische Akkreditierungskommission: 2 Vakanzen

­

Eidgenössische Kommission für die Belange des Artenschutzübereinkommens (CITES): 1 Vakanz

­

Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO: 1 Vakanz

4879

Anhang 7

Unter Vorbehalt gewählte Kommissionen Im Geschäftsbereich des EDI ­

Eidgenössische Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung: Die Kommission wird mit Inkrafttreten des Humanforschungsgesetzes vom 30. September 201126 aufgehoben werden; das Inkrafttreten ist für Mitte 2013 vorgesehen.

Im Geschäftsbereich des EJPD ­

Eidgenössische Kommission für das Messwesen EKMet: Die Kommission wird im Rahmen der Reorganisation von METAS auf den 31. Dezember 2012 aufgehoben.

Im Geschäftsbereich des EVD ­

Eidgenössische Fachhochschulkommission EFHK: Die Kommission wird im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes vom 30. September 201127, welches das Fachhochschulgesetz vom 6. Oktober 199528 aufheben wird, voraussichtlich 2014 aufgelöst. Die Mitglieder werden deshalb nur bis zur Auflösung der Kommission gewählt.

Im Geschäftsbereich des UVEK ­

26 27 28

Kommission Poststellen: Die Kommission wird mit der laufenden Postgesetzrevision aufgehoben und von einer Regulationsbehörde Post abgelöst.

BBl 2011 7415 BBl 2011 7455 SR 414.71

4880

Anhang 8

Kommissionen mit mehr als 15 Mitgliedern Im Geschäftsbereich des EDA Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit: 22 Mitglieder.

Begründung: Die Beratende Kommission für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit wird in Artikel 25 der Verordnung vom 12. Dezember 197729 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe geregelt. Um die breite Abstützung der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und die gleichmässige Vertretung dieser Bereiche innerhalb der Kommission sicherzustellen, ist eine Mitgliederzahl von 19­22 Personen unabdingbar. Die Komplexität der Herausforderungen in der Entwicklungszusammenarbeit hat stark zugenommen (Ernährungssicherheit, Klimawandel, Finanzmärkte, Handelsfragen, Public-Private-Partnerships, Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft), was einen Einbezug von Fachleuten in den genannten Bereichen voraussetzt. Die Kommission deckt im Vergleich zu anderen Kommissionen, die sich auf lediglich eine Thematik oder auf eine Organisation spezialisieren, das gesamte Spektrum der Entwicklungszusammenarbeit ab. D.h.

sie braucht die Expertise für eine breite Palette, die von multilateralen Organisationen und Programmen über die zahlreichen bilateraler Kooperationsabkommen mit verschiedensten Regionen und Ländern in unterschiedlichen Themenbereichen reicht.

Schweizerische UNESCO-Kommission: 20 Mitglieder.

Begründung: Wegen des breiten Themenspektrums der UNESCO (Bildung, Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, Kultur, Kommunikation) lag die Zahl der Mitglieder der Schweizerischen UNESCO-Kommission schon immer über dem Richtwert, weil sie nur so eine Gesamtsicht über ihre Themen bewahren kann. Vor einigen Jahren wurde die Zahl der Mitglieder von 45 auf 30 gesenkt, was dazu führte, dass die Kommission ihre Aktivitäten konzentrierte. Mit der erneuten Senkung der Mitgliederzahl auf nunmehr 20 wird die Kommission ihre Tätigkeit noch stärker auf einige Themen konzentrieren, die für die UNESCO prioritär und für die Schweiz relevant sind: frühkindliche Bildung, Qualität der Bildung, Welterbe und immaterielles Kulturerbe. Diese Themen wurden deshalb ausgewählt, weil in diesen Bereichen in unserem Land Handlungsbedarf besteht und sich die Kommission in der Lage sieht, hierzu einen namhaften Beitrag zu leisten, indem sie die verschiedenen
betroffenen staatlichen und privaten Akteure mobilisiert. Die Kommission organisiert Kolloquien, verfasst Positionspapiere (Manifest zu Kunst und Bildung, Orientierungsplan für die frühkindliche Bildung), bietet Informationsdokumente an (Welterbe und immaterielles Kulturerbe), verfolgt die Entwicklung der Dossiers in der UNESCO, nimmt Stellung zu Dokumenten der Organisation und entsendet Vertreterinnen und Vertreter an internationale Konferenzen. Die Kommission verbindet damit gewichtige konzeptuelle Arbeit mit Informations- und Vernetzungsarbeit. Mit weniger als zwanzig Mitgliedern würde der Kommission die kritische Masse fehlen, um jenes Ausmass an Tätigkeit zu entfalten, die nötig ist, damit die Schweiz in der UNESCO Beachtung findet, und um sich den Gesamtblick auf die 29

IZA-VO; SR 974.01

4881

Tätigkeiten der UNESCO zu bewahren, der nötig ist, damit das Engagement der Schweiz in der Organisation kohärent bleibt.

Im Geschäftsbereich des EDI Eidgenössische Arzneimittelkommission: 16 Mitglieder.

Begründung: Die Zusammensetzung der Kommission ist in Artikel 37e Absatz 2 der Verordnung vom 27. Juni 199530 über die Krankenversicherung (KVV) vorgegeben.

Die Mitgliederzahl wurde von bisher 20 (exklusive Präsidium) auf neu 16 (inklusive Präsidium) festgelegt. Mit einer weiteren Reduktion könnte der Einbezug verschiedener Interessensstandpunkte nicht mehr gewährleistet werden.

Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen: 16 Mitglieder (nach Besetzung der Vakanz).

Begründung: Um einen breiten Einbezug der verschiedenen Interessenkreise gewährleisen zu können, sollte eine Vertretung aus dem Bereich Wirtschaft aufgenommen werden, so wie es in der Interpellation 11.3496 Flückiger-Bäni vom 8. Juni 2011 gefordert wurde.

Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen: 18 Mitglieder.

Begründung: Die Zusammensetzung der Kommission ist in Artikel 37d Absatz 3 KVV vorgegeben. Die Mitgliederzahl wurde von bisher 20 (exklusive Präsidium) auf neu 18 (inklusive Präsidium) festgelegt. Mit einer weiteren Reduktion könnte der Einbezug verschiedener Interessensstandpunkte nicht mehr gewährleistet werden.

Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: 20 Mitglieder.

Begründung: Um einen breiten Einbezug der verschiedenen Interessensstandpunkte gewährleisten zu können und in Anbetracht der politischen Bedeutung des Fachbereichs der Kommission ist eine Reduktion auf 15 Mitglieder zurzeit nicht möglich.

Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge: 19 Mitglieder.

Begründung: Um einen breiten Einbezug der verschiedenen Interessensstandpunkte gewährleisten zu können und in Anbetracht der politischen Bedeutung des Fachbereichs der Kommission ist eine Reduktion auf 15 Mitglieder zurzeit nicht möglich.

Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF: 20 Mitglieder.

Begründung: Das Mandat der EKF umfasst eine klassische gesellschaftspolitische Querschnittsaufgabe. Eine breite Zusammensetzung der EKF mit Vertretungen aus Frauenorganisationen, Sozialpartnern und weiteren gesellschaftlich relevanten Kreisen ist Voraussetzung dafür, dass die EFK
ihr Mandat erfüllen und die Anliegen der unterschiedlichen Kreise aufnehmen kann.

Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ: 20 Mitglieder.

Begründung: Um einen breiten Einbezug der verschiedenen Interessensstandpunkte gewährleisten zu können, ist eine Reduktion auf 15 Mitglieder zurzeit nicht möglich.

30

SR 832.102

4882

Eidgenössische Kommission für sexuelle Gesundheit (EKSG): 16 Mitglieder.

Begründung: Die Organisation der neuen EKSG entspricht der Anwendung und Umsetzung des Nationalen Programm «HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen 2011­2017» (NPHS). Im Einklang mit diesen Zielen wird die EKSG sechs Arbeitsgruppen mit fixen Themen organisieren. Diese werden jeweils von Expertinnen und Experten im entsprechenden Thema in Co-Leitung geleitet. Im Ganzen sind zwölf Personen als Co- Leiterinnen und -Leiter dieser Arbeitsgruppen vorgesehen.

Fachkommission Filmförderung: 44 Mitglieder.

Begründung: Die Fachkommission besteht aus fünf Ausschüssen (Spielfilm, Dokumentarfilm, Animationsfilm, Auswertung und Vielfalt, Technischer Ausschuss) mit unterschiedlichen Aufgaben. Vier dieser Ausschüsse tagen jeweils in wechselnder Zusammensetzung von drei bzw. fünf Mitgliedern; der technische Ausschuss besteht aus sieben ständigen Mitgliedern. Damit für die verschiedenen Aufgabenbereiche und Projektarten genügend fachlich kompetente Expertinnen und Experten zur Verfügung stehen, die Unabhängigkeit sichergestellt und allfälligen Interessenkonflikten sowie den verschärften Ausstandspflichten bei der Begutachtung der Filmförderungsgesuche Rechnung getragen werden kann, wurde die Mitgliederzahl auf 44 festgelegt.

Medizinalberufekommission MEBEKO: 20 Mitglieder.

Begründung: Die MEBEKO wurde mit Bundesratsbeschluss vom 28. März 2007 eingesetzt. Sie löste zwei Kommissionen ab (Leitender Ausschuss für die eidgenössischen Medizinalprüfungen: 26 Mitglieder; Weiterbildungsausschuss: 11 Mitglieder, 2 Ersatzmitglieder).

Im Geschäftsbereich des EJPD Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen: 30 Mitglieder.

Begründung: Nach Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung vom 24. Oktober 200731 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern besteht die Kommission aus 30 Mitgliedern. Eine ausreichende Berücksichtigung der verschiedenen interessierten Kreise (Ausländerorganisationen, Kantone, Gemeinden, Sozialpartner, Kirchen, Schul- und Bildungswesen, kantonale Vereinigungen etc.) bringt notgedrungen eine erhöhte Anzahl von Mitgliedern mit sich. Die Vertretung aus der Migrationsbevölkerung ist nicht nur auf der «symbolischen» Ebene von Bedeutung, sondern stellt die einzige offizielle Möglichkeit der Mitwirkung und Mitgestaltung
von Ausländerinnen und Ausländern bei der Integrationsarbeit auf nationaler Ebene dar. Die von Ausländerinnen und Ausländern getragene Verantwortung trägt wesentlich zum sozialen Zusammenhalt bei und ist für den Erfolg der Integrationsarbeit in unserem Land nicht zu unterschätzen. Eine namhafte (und paritätische) Vertretung von Ausländerinnen und Ausländern ist deshalb nach wie vor gerechtfertigt.

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ESchK: 26 Mitglieder.

Begründung: Die ESchK besteht gesetzlich zwingend aus fünf unabhängigen Mitgliedern (Präsidentin, Vizepräsident und drei beisitzende Mitglieder) sowie den weiteren Mitgliedern, welche von den Verwertungsgesellschaften (6) und den Nut31

VIntA; SR 142.205

4883

zerverbänden (15) vorgeschlagen werden32. Damit wird auch die Vertretung der interessierten Kreise sicher gestellt. Die unabhängigen Mitglieder sind in der Regel Richterinnen, Richter, Professorinnen oder Professoren. Daneben stellen die Tarifparteien Personen mit entsprechender Fachkenntnis. Die ESchK ist ausserdem eine Behörde, die jeweils mit einer Spruchkammer von fünf Mitgliedern (Präsidentin, zwei unabhängige Mitglieder sowie je ein Mitglied der Verwertungsgesellschaften und der Nutzerverbände) entscheidet33. Damit die Spruchkammern entsprechend dem zu behandelnden Tarif mit den jeweiligen Fachleuten besetzt werden können, ist der Rückgriff auf eine relativ breite Basis von Mitgliedern, die auf Vorschlag der Tarifparteien gewählt werden, erforderlich. Aus diesen Gründen kann für die ESchK die höchstzulässige Anzahl der Mitglieder nicht eingehalten werden. Der Umstand, dass die ESchK nie in Vollbesetzung, sondern ausschliesslich in Spruchkammern mit fünf Mitgliedern tagt, rechtfertigt diese Abweichung.

Im Geschäftsbereich des VBS Eidgenössische Fachkommission Waffenloser Militärdienst aus Gewissensgründen KWMG: 19 Mitglieder.

Begründung: Die Kommission ist regional in 4 Fachkommissionen unterteilt, welche jeweils in Dreierbesetzung tagen. Daher ist eine Mindestzahl von vier bis fünf Mitgliedern pro Region angebracht, um genügend Mitglieder für die Sitzungen aufbieten zu können (Absenzen, Ausstandsgründe etc.).

Im Geschäftsbereich des EVD Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung: 21 Mitglieder.

Begründung: Die Kommissionsgrösse ist im Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 198234 (AVIG) festgesetzt. Gemäss Artikel 89 Absatz 6 AVIG besteht die Kommission aus je sieben Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie aus sieben Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen und Wissenschaft (Total 21 Mitglieder).

Eidgenössische Arbeitskommission: 20 Mitglieder.

Begründung: Gemäss Artikel 81 Absatz 1 der Verordnung 1 vom 10. Mai 200035 zum Arbeitsgesetz sind in der Kommission vertreten: die Kantone mit zwei Mitgliedern, die Wissenschaft mit zwei Mitgliedern, die Arbeitgeberverbände und die Arbeitnehmerverbände mit je sieben Mitgliedern, die Frauenorganisationen mit einem Mitglied. Gemäss Absatz 2 führt der
Direktor oder die Direktorin für Arbeit den Vorsitz.

Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten: 17 Mitglieder.

Begründung: Die Einigungsstelle setzt sich aus insgesamt 17 Mitgliedern (5 Vorsitzenden und je 6 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern) zusammen. Dies ist notwendig, damit die Einigungsverfahren korrekt durchgeführt werden können; bei 32 33 34 35

Art. 56 Urheberrechtsgesetz vom 9. Okt. 1992, URG; SR 231.1 Art. 57 Abs. 1 URG SR 837.0 ArGV1; SR 822.111

4884

diesen wird vom EVD eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender sowie je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt. Es muss insbesondere eine gewisse Auswahl möglich sein, da je nach Streitgegenstand und Streitparteien gewisse Mitglieder nicht eingesetzt werden können. Eine Reduktion der Anzahl Mitglieder ist deshalb nicht möglich.

Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen EKK: 16 Mitglieder.

Begründung: Die EKK ist eine tripartite Kommission bestehend aus 5 Wirtschaftsvertreterinnen und -vertretern, 5 Konsumentenvertreterinnen und -vertretern und 5 «Neutralen»; die sechzehnte Person hat den Status einer Beobachterin aus dem Fürstentum Liechtenstein.

Kommission für Technologie und Innovation KTI: 65 Mitglieder.

Begründung: Die Kommission wird geführt von der Präsidentin oder dem Präsidenten sowie dem Präsidium, in dem alle Fachbereiche der Kommission vertreten sind.

Zur Beurteilung der Gesuche aus den höchst unterschiedlichen Branchen und Wissenschaftsdisziplinen ist eine entsprechende Anzahl hochqualifizierter Expertinnen und Experten pro Gebiet notwendig, die sowohl die wissenschaftlichen wie die wirtschaftlichen Aspekte kompetent abdecken können. Mit diesem einzigartigen Portefeuille an Kompetenzen steht und fällt die Qualität der Innovationsförderung der KTI im Kontext ihres Ansatzes der thematischen Offenheit (Bottom-upFörderung). Im Einzelnen sind dies das CTI Certification Board (CCB) aus der Start-up-Förderung, das Expertenteam für die Förderung des Wissens- und Technologietransfers (WTT) und die vier Förderbereiche Ingenieurwissenschaften, Life Science, Micro- und Nanotechnologien sowie Enabling Sciences der F&EProjektförderung. Die Expertinnen und Experten arbeiten nur nebenberuflich für die KTI und sind hauptberuflich in Forschung und Wirtschaft tätig. Diese Tätigkeit sichert die stete Aktualität des benötigten Expertisewissens. Begründung für das Expertenteam WTT: Mit Beginn der Präsidentschaft von Walter Steinlin wurde ein umfassendes Audit zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers WTT der KTI durchgeführt. Ziel ist, Effizienz und Wirkung der bisherigen WTT-Förderung zu erhöhen und Doppelspurigkeiten gegenüber anderen Instrumenten auf kantonaler und nationaler Ebene zu vermeiden. Resultat dieses Prozesses
sind eine neue Strategie und ein neues Konzept in der WTT-Förderung, verbunden mit der Beendigung bestehender und der Ausgestaltung neuer Instrumente. Damit verbunden ist die Neubesetzung des bisherigen WTT-Expertenteams (bestehend aus einem Chefexperten und 6 Expertinnen und Experten) durch einen Vizepräsidenten (40 %) und 5 Kommissionsmitglieder (20 %). Es handelt sich hier also um einen Ersatz eines bestehenden Teams, das Ende 2010 aufgelöst und erst nach Festlegung der neuen Förderstrategie auf Beginn 2012 wieder besetzt wird.

Kommission für Wirtschaftspolitik: 19 Mitglieder.

Begründung: Für die Amtsperiode (2012­2015) wird die Mitgliederzahl von 20 um ein Mitglied auf 19 reduziert. Die Kommission für Wirtschaftspolitik entstand im Jahr 2006 durch die Fusion von zwei ausserparlamentarischen Kommissionen (Konsultative Kommission für Aussenwirtschaftspolitik und Eidgenössische Kommission für Arbeitsmarktfragen), weshalb die Mitgliederzahl leicht überzählig ist. Die Kommission verfügt ­ im Gegensatz zu Expertenkommissionen ­ über ein ausgesprochen breites Betätigungsfeld, welches sämtliche Tätigkeitsbereiche des SECO und damit das gesamte Spektrum der Wirtschaftspolitik abdeckt. In der Kommission 4885

sind die Dachverbände der Wirtschaft, ausgewählte Branchenverbände, die Kantone sowie ausgewählte zivilgesellschaftliche Organisationen vertreten. Hierdurch verfügt sie hinsichtlich der vertretenen Interessen über eine hohe Repräsentativität und (ausserparlamentarische) Legitimität. Ferner haben sich für diese Amtsperiode aufgrund der Relevanz der Kommission zahlreiche weitere Interessenverbände um einen Einsitz in der Kommission beworben. Eine weitere Reduktion der Mitgliederzahl ist daher derzeit nicht sinnvoll.

Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr: 18 Mitglieder.

Begründung: Im Rahmen der letzten Gesamterneuerungswahlen wurde festgehalten, dass eine Verkleinerung des Gremiums im Laufe der Legislaturperiode vorzunehmen ist36. Die Kommission konnte im Laufe der Legislaturperiode nicht verkleinert werden, und für die neue Amtsperiode werden wieder 18 Mitglieder zur Wahl vorgeschlagen. Die Arbeit der Kommission würde bei einer Verkleinerung erschwert.

Eine ausgewogene Repräsentanz der Sozialpartner und Branchen in der Kommission wäre in diesem wichtigen Politikbereich nicht mehr vorhanden, was im Hinblick auf eine konsolidierte Vollzugspraxis schädlich wäre. Für das gute Funktionieren der Kommission ist eine Vertretung der wichtigsten Branchen unerlässlich. Deshalb hat der Bundesrat bereits im Rahmen der Revision vom 4. November 200937 der Verordnung vom 21. Mai 200338 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Verzicht auf eine Verkleinerung gutgeheissen.

Im Geschäftsbereich des UVEK Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT: 18 Mitglieder.

Begründung: Eine Reduktion der Mitgliederzahl auf 15 hätte zur Folge, dass Schlüsselfiguren nicht mehr Einsitz nehmen könnten. Dies würde sich unweigerlich auf die Qualität und Effizienz der Arbeiten auswirken. Als Folge der Klimaerwärmung nimmt die Komplexität des Umgangs mit Naturgefahren und damit die Anzahl für die Kommission unverzichtbarer Expertinnen und Experten noch zu.

36

37 38

Bericht vom 16. April 2008 über die vom Bundesrat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2008­2011 gewählten ausserparlamentarischen Gremien, BBl 2008 3345 AS 2009 5655 SR 823.201

4886

Anhang 9

Unterschreitung des Frauenanteils von 30 Prozent Im Geschäftsbereich des EDA Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit: 20 % (6 Vakanzen).

Begründung: Der vorgeschriebene Mindestanteil an Frauen wurde mittlereilen mit der Besetzung der Vakanzen erfüllt.

Im Geschäftsbereich des EDI Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände: 26 %.

Begründung: Die Zusammensetzung der Kommission ist in Artikel 37f Absatz 2 KVV39 vorgegeben. Die Mitgliederzahl wurde von bisher 19 (exklusive Präsidium) auf neu 15 (inklusive Präsidium) reduziert. Aufgrund dieser Reduktion und mangels geeigneter Wahlvorschläge der vertretenen Bereiche konnte der geforderte Frauenanteil von 30 % nicht erreicht werden.

Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge: 21 %.

Begründung: Leider war es im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen nicht möglich, den Frauenanteil auf die geforderten 30 % anzuheben. Die Bemühungen werden intensiviert, bei anstehenden Ersatzwahlen während der kommenden Amtsperiode die Vertretung der Frauen zu erhöhen.

Eidgenössische Kommission für Drogenfragen: 28 % (1 Vakanz).

Begründung: Derzeit liegt der Frauenanteil bei 28 %. Dies hat damit zu tun, dass viele Professionelle mit Führungsaufgaben im Suchtbereich Männer sind. Bei der Besetzung der bestehenden Vakanz soll diese Untervertretung der Frauen behoben werden.

Eidgenössische Kommission für internationale Lebensmittelsicherheit EKIL: 25 %.

Begründung: Da die Kandidatur einer Frau kurzfristig zurückgezogen und das Konsumentenforum neu durch einen Mann vertreten ist, liegt der Frauenanteil unter 30 %.

Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität KSR: 20 %.

Begründung: Da alle bisherigen Mitglieder wiedergewählt wurden, bleibt der Frauenanteil unverändert bei 20 %.

Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen EKWF: 26 %.

Begründung: Für die EKWF ist es seit jeher schwierig, geeignete weibliche Persönlichkeiten zu finden. Der bisherige Frauenanteil lag bei 12 %. Trotz der Verkleinerung der Kommission von 17 auf 15 Mitglieder und dem Rücktritt einer Frau ist es gelungen, den Frauenanteil zahlenmässig zu verdoppeln und den prozentualen Anteil auf 26 % zu steigern.

39

SR 832.102

4887

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS: 9 %.

Begründung: In der EKAS hat bei 11 Mitgliedern nur eine Frau Einsitz. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass im Bereich der Unfallverhütung kaum Expertinnen vorhanden sind.

Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende ESKAS: 28 %.

Begründung: Aufgrund von Rücktritten (5 Frauen) und der Reduktion von bisher 17 auf 14 Mitglieder hat sich der Frauenanteil auf leicht unter 30 % reduziert.

Fachkommission für Radiopharmazeutika: 28 %.

Begründung: Die Radiopharmazeutika betreffen einen Pharmabereich, der aufgrund seiner Besonderheit eine enge Zusammenarbeit der Expertinnen und Experten in Strahlenschutz, Radiochemie, Nuklearmedizin und Pharmazie erfordert. Die Beurteilung der Zulassungsdossiers von Radiopharmazeutika bedarf hoch spezialisierter Expertinnen und Experten. Es ist schwierig, geeignete Mitglieder für diese Kommission zu finden. Dabei hat die fachliche Kompetenz der Kommissionsmitglieder Priorität vor dem Geschlecht. Zwei der sieben Kommissionsmitglieder sind weiblich.

Kommission für die Bundesstatistik KBStat: 9 % (1 Vakanz).

Begründung: Der ungenügende Anteil Frauen in der Kommission kommt daher, dass mehrere in der Kommission vertretene Organisationen neu einen Mann in die Kommission delegiert haben, nachdem sie zuvor von einer Frau vertreten waren. Es wird zurzeit nach geeigneten Frauen für einen Einsitz in der Kommission gesucht.

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV: 25 %.

Begründung: Aufgrund des Anforderungsprofils war es nicht möglich, aus den verschiedenen Fachbereichen genügend geeignete Kandidatinnen zu finden.

Prüfungskommission für das Lebensmittelchemikerdiplom: 0 %.

Begründung: Ein Frauenanteil von 30 % kann nicht erreicht werden, da in der Leitung der kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden der Frauenanteil sehr gering ist (2 Kantonschemikerinnen und 18 Kantonschemiker) und die Kantonschemikerinnen für eine Kandidatur nicht zur Verfügung standen.

Prüfungskommission für das Lebensmittelinspektorendiplom: 16 %.

Begründung: Ein Frauenanteil von 30 % kann nicht erreicht werden, da in der Leitung der kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden der Frauenanteil sehr gering ist (2 Kantonschemikerinnen und 18 Kantonschemiker) und die Kantonschemikerinnen für eine
Kandidatur nicht zur Verfügung standen.

Prüfungskommission für das Lebensmittelkontrolleurendiplom: 14 %.

Begründung: Ein Frauenanteil von 30 % kann nicht erreicht werden, da in der Leitung der kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden der Frauenanteil sehr gering ist (2 Kantonschemikerinnen und 18 Kantonschemiker) und die Kantonschemikerinnen für eine Kandidatur nicht zur Verfügung standen.

4888

Prüfungskommission Humanmedizin: 25 % (1 Vakanz).

Begründung: Gemäss Artikel 7 Absatz 1 der Prüfungsverordnung MedBG vom 26. November 200840 muss in der Prüfungskommission jede Ausbildungsinstitution vertreten sein. Die für diese Aufgabe qualifizierten und geeigneten Personen der fünf Ausbildungsinstitutionen (medizinische Dekanate der Universitäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich) sind zurzeit ausschliesslich männlich, weshalb keine ausgewogene Geschlechtervertretung möglich ist. Hingegen konnte für den Bereich der Weiterbildung eine Vertreterin gefunden werden. Die Vertretung für den Bereich Grundversorgung ist zurzeit noch vakant.

Schweizerischer Akkreditierungsrat: 20 %.

Begründung: Zusammen mit der Inkraftsetzung des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 200641 (MedBG) hat der Bundesrat den Akkreditierungsrat auf den 1. September 2007 eingesetzt und die 5 Mitglieder gewählt. Das Recht, Mitglieder zur Wahl vorzuschlagen, liegt gemäss MedBG bei der Schweizerischen Universitätskonferenz. Eine zweite geeignete Frau konnte bisher leider nicht gefunden werden.

Schweizerischer Wissenschafts- und Technologierat SWTR: 21 %.

Begründung: Die wenigen Frauen, die ein angemessenes Profil für den SWTR hätten, sind bereits im Schweizerischen Nationalfonds oder im ETH-Rat engagiert.

Zwei Professoren vertreten die Fachhochschulen. Es war nicht möglich, mehr weibliche Kandidaturen zu finden.

Im Geschäftsbereich des EJPD Eidgenössische Expertenkommission für das Handelsregister: 22 %.

Begründung: Frauen sind im Handelsregisterwesen stark untervertreten (nur 3 von 28 kantonalen Registerämtern werden von Frauen geleitet), was sich auf die Zusammensetzung der Expertenkommission auswirkt.

Eidgenössische Kommission für das Messwesen EKMet: 16 %.

Begründung: Die EKMet ist ein auf dem Gebiet der Metrologie (Wissenschaft und Technik des Messens) fachlich kompetenter Ansprechpartner des Bundesamts für Metrologie (METAS) und des EJPD für strategische und planerische Fragen. In der Schweiz werden Physik und Ingenieurswissenschaften von Frauen verhältnismässig wenig studiert; das gilt auch für das Erlernen technischer Berufe. Entsprechend finden sich unter den Fachleuten des physikalisch-technischen Gebietes Metrologie auch nur wenige Frauen. Die Kommission besteht noch bis am 31. Dezember 2012 ­ der Aufwand,
den Frauenanteil und die Vertretung der französischen und italienischen Sprachgruppen zu erhöhen, lohnt sich nicht mehr.

Eidgenössische Kommission für Schuldbetreibung und Konkurs: 10 %.

Begründung: Das Gebiet des Schuldbetreibung- und Konkursrechts wird hauptsächlich von Männern dominiert. Geeignete Frauen lassen sich daher nur schwer finden.

40 41

SR 811.113.3 SR 811.11

4889

Im Geschäftsbereich des VBS Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung: 16 %.

Begründung: Die Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung ist ein fliegerisch-technisch orientiertes Gremium. Von den Mitgliedern wird ein entsprechendes Verständnis für diese Aspekte vorausgesetzt. Ein Engagement im Bereiche der fliegerischen Ausbildung ist zudem Voraussetzung. Die Mitglieder der Kommission vertreten gezielt die verschiedenen Bereiche der schweizerischen Aviatik. Die einzelnen Organisationen und Unternehmen werden in den Prozess für die Auswahl der Mitglieder eingebunden und bezeichnen ihre Vertreterin oder ihren Vertreter. Die Rahmenbedingungen schränken die Auswahlmöglichkeiten entsprechend ein. Leider ist es für die Amtsperiode 2012­2015 noch nicht gelungen, eine weitere Frau zu rekrutieren. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

Eidgenössische Fachkommission Waffenloser Militärdienst aus Gewissensgründen KWMG: 10 %.

Begründung: Die Ernennung der Mitglieder der Fachkommission erfolgt auf Vorschlag der kantonalen Militärbehörden. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

Eidgenössische geologische Fachkommission: 0 %.

Begründung: Die Zusammensetzung der Kommission wird primär aus Sicht der Fachkompetenz (verschiedene relevante Themen), der Positionen (breite Abdeckung) und der Vernetzung in den jeweiligen Fachgemeinschaften gewählt. Die Auswahl an Personen widerspiegelt die Zusammensetzungen in den entsprechenden Arbeitsgebieten zum Thema Geologie. Eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter ist schwierig zu erreichen, da Frauen in der Geologie noch sehr selten sind. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz: 6 %.

Begründung: In der Kommission sind Funktionsträger oder Institutionen wie Kantonschemiker, Chefs ACSD der Kantone, Störfallvorsorge der Kantone, Spezialisten für Chemiesicherheit und insbesondere Vertreter von Fachbundesämtern eingesetzt.

Die Auswahl an Fachleuten, welche die Kommission in der Bearbeitung ihrer Aufgaben unterstützen können, ist sehr beschränkt. Zudem sind in diesen Chargen sehr wenige Frauen. Dadurch würde die vollständige Berücksichtigung der Auflagen gemäss
RVOV mit namhafter Leistungseinbusse der Kommission einhergehen. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer: 11 %.

Begründung: Leider sind nach wie vor sehr wenige Frauen zu verzeichnen, die das Staatsexamen absolvieren. Von 1985 bis heute sind von 287 Absolvent/innen nur 18 Frauen. Nicht alle Ingenieur-Geometerinnen bleiben zudem im Beruf aktiv. Entsprechend ist es schwierig, weibliche Mitglieder zu finden. Im Bereich der Hochschulen (ETHZ, ETHL, FHNW und HEIGVD) gibt es zurzeit keine Professorinnen im Bereich Geomatik. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

4890

Eidgenössische Kommission für Jugend- und Rekrutenbefragungen (ch-x): 0 %.

Begründung: Aufgrund der Amtszeitbeschränkung scheiden vier bisherige Mitglieder aus, darunter das einzige weibliche Mitglied. Die Kommission sucht nun nach Ersatzleuten, darunter mindestens zwei Kandidatinnen, welche nach erfolgreicher Suche zu einem späteren Zeitpunkt vom VBS zur Nachwahl vorgeschlagen werden.

Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

Eidgenössische Kommission für Kulturgüterschutz: 28 % (1 Vakanz) Begründung: Aufgrund einer Absage konnte der Frauenanteil noch nicht ganz eingehalten werden. Das VBS ist bestrebt, diese Vorgabe im Laufe der Legislaturperiode mit der Besetzung der Vakanz noch zu erfüllen.

Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit: 0 %.

Begründung: Die Kommission setzt sich zu einem grossen Teil aus Delegierten von Kommissionen, Amtsdirektoren und Vizedirektoren von Bundesämtern, Amtsvorstehern von kantonalen Ämtern, Kommandanten von Feuerwehren sowie Generalsekretären zusammen. Die Belange der Kommission sind vorwiegend taktischer und technischer Natur. In diesem sehr spezifischen Fachgebiet sind derzeit keine Frauen in entsprechenden Funktionen. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

Rüstungskommission: 16 %.

Begründung: Es ist schwierig, Frauen in Führungspositionen und mit Bezug zu bzw.

Interesse an rüstungspolitischen Themen zu finden. Das VBS ist bestrebt, mit der späteren Besetzung der verbleibenden Vakanz diese Vorgaben noch besser erfüllen zu können. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

Im Geschäftsbereich des EFD Eidgenössische Kommission für Bauprodukte BauPK: 16 %.

Begründung: Da es sich um eine sehr technische Materie handelt, stehen trotz intensiver Suche nur drei Kandidatinnen zur Verfügung.

Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüfer: 0 %.

Begründung: Der vorgeschriebene Frauenanteil wird nicht erreicht, weil keine Frau mit den erforderlichen beruflichen Qualifikationen zur Verfügung steht.

Mehrwertsteuer-Konsultativgremium: 21 %.

Begründung: Der Bereich Steuern, insbesondere die MWST, ist nach wie vor ein von Männern bevorzugtes Tätigkeitsfeld, weshalb es ­ abgesehen von der
Beratungsbranche ­ ausgesprochen schwierig ist, entsprechend qualifizierte Frauen zu finden. Bisherige Mitglieder, die aus dem MWST-Konsultativgremium austreten, werden wenn möglich durch Frauen ersetzt, bis eine paritätische Vertretung erreicht ist.

4891

Im Geschäftsbereich des EVD Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung: 28 %.

Begründung: Die Kommissionsmitglieder müssen Spitzenpositionen in ihren Verbänden bekleiden, um diese repräsentieren zu können. Da die Spitzenpositionen in den Verbänden relativ selten durch Frauen besetzt sind, sind auch die Repräsentanten in der Kommission in der Mehrheit männlich. Das Kommissionssekretariat versucht, die Frauenquote zu erhöhen, indem es bei einer Ersatzwahl jeweils dazu auffordert, eine Kandidatin zu wählen. Da aber jeweils die betreffenden Organisationen einen Kandidatenvorschlag unterbreiten, hat das Kommissionssekretariat nur eine beratende Stimme.

Eidgenössische Akkreditierungskommission: 20 %.

Begründung: Die Kommission ist eine technisch orientierte Kommission. Angesichts des hohen Männeranteils in technisch-naturwissenschaftlichen Berufen ist es grundsätzlich schwierig, weibliche Kommissionsmitglieder mit entsprechender Führungs- und vor allem Facherfahrung im Akkreditierungsbereich zu finden.

Eidgenössische Kommission für die Belange des Artenschutzübereinkommens (CITES): 16 % (1 Vakanz).

Begründung: Gemäss Artikel 26 der Artenschutzverordnung vom 18. April 200742 soll die Kommission sieben bis neuen Mitglieder umfassen. Zurzeit umfasst sie lediglich sechs Mitglieder. Eine lange und intensive Suche nach einer weiblichen Kandidatur aus der Romandie verlief bisher ergebnislos. Wenn die Kommission wieder komplett ist, wird der Frauenanteil 28 % betragen.

Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen EKW: 21 %.

Begründung: In der Immobilienbranche (Vertreter der Eigentümer) bekleiden relativ wenige Frauen eine Spitzenposition. Da auch der Deutschschweizer Mieterverband für seine vakante Vertretung keine Frau mehr vorschlagen kann, fällt der Frauenanteil gegenüber der letzten Amtsperiode unter 30 %.

Kommission für Technologie und Innovation KTI: 13 %.

Begründung: Die KTI fördert konsequent das Interesse der Frauen für Innovation und die Beteiligung an F&E-Projekten, aber auch für das Unternehmertum. Neu wurde ein Kommissionsmitglied als Diversity-Beauftragte definiert. Der Frauenanteil wiederspiegelt weitestgehend die Situation der Studierenden und der Professorinnen an den Schweizer Hochschulen.

Kommission für Wirtschaftspolitik: 15 %.

Begründung: Die in der
Kommission für Wirtschaftspolitik vertretenen Wirtschaftsund Branchenverbände, die Sozialpartner und NGOs sahen sich auch bei diesen Ersatz- und Neuwahlen ausser Stande, weibliche Kandidatinnen für die Mitgliedschaft zu nominieren. Erschwerend wirkt zudem das Bestreben, in der Kommission eine Vertretung auf Direktorenstufe gewährleisten zu können. So fungieren bei den vertretenen Verbänden und Institutionen keine weiblichen Vertreterinnen auf Direktions- bzw. Geschäftsleitungsstufe.

42

SR 453

4892

Prüfungskommission für das Veterinärwesen: 25 %.

Begründung: Neben dem Präsidenten Hans Wyss ist Joseph Schmidt das einzige Prüfungskommissionsmitglied aus dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET). Er sollte wiederum durch eine Vertreterin oder einen Vertreter aus der Geschäftsleitung des BVET ersetzt werden. Darin sind zwar drei Frauen vertreten, die aber alle nicht genügend mit der Materie vertraut sind, um den fachlichen Anforderungen der Prüfungskommission zu genügen. Das neu vorgeschlagene Mitglied Kaspar Jörger vertritt die rätoromanische Schweiz, was nicht ausser Acht gelassen werden sollte.

Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO: 16 %.

Begründung: Die Vertretung der Bundesverwaltung in der Kommission entspricht mit einem Frauenanteil von 29 % den Vorgaben. Hingegen sind die Sozialpartner in der Bestimmung ihrer Vertreterinnen und Vertreter frei.

Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr: 22 %.

Begründung: Bei jeder Ersatzwahl werden die Verbände auf die nicht erreichte Frauenquote in der Kommission aufmerksam gemacht. Gemäss ihren Angaben verfügen die Verbände nicht immer über eine Frau in ihren Leitungsgremien, welche den Verband in der Kommission vertreten könnte.

Wettbewerbskommission WEKO: 8 %.

Begründung: Im Bereich der Wettbewerbsökonomie und des Wettbewerbsrechts haben auf Universitätsstufe sehr wenige Frauen einen Lehrstuhl. Damit schränken sich die Wahlmöglichkeiten stark ein. Mehrere Anfragen bei Frauen für die zu besetzenden Sitze der unabhängigen Sachverständigen wurden mit Absagen beantwortet. Zudem sind sämtliche fünf Verbandssitze durch Männer besetzt.

Im Geschäftsbereich des UVEK Eidgenössische Arbeitszeitgesetzkommission: 20 %.

Begründung: Das Arbeitszeitgesetz vom 8. Oktober 197143 (AZG) und die Verordnung vom 26. Januar 197244 zum Arbeitszeitgesetz sind ein komplexes Regelwerk, dessen Verständnis vertiefte Kenntnisse über seine Mechanismen und Zusammenhänge verlangt. Personen mit diesen Kenntnissen sind sowohl auf Arbeitnehmerwie auf Arbeitgeberseite nicht sehr zahlreich. Die Anwendung des AZG erfolgt zudem in Berufen, welche hauptsächlich von Männern ausgeübt werden. Demzufolge sind auf das AZG spezialisierte Frauen kaum anzutreffen. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sahen sich
deshalb im Stande, mehr Frauen zur Wahl vorzuschlagen. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

Eidgenössische Energieforschungskommission CORE: 20 %.

Begründung: Die technische Ausrichtung der CORE wie auch die vielfältigen Auswahlkriterien erschweren eine höhere Frauenquote. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

43 44

SR 822.21 SR 822.211

4893

Eidgenössische Kommission für die Wählbarkeit in den öffentlichen Forstdienst: 16 %.

Begründung: Erstmals sind zwei Frauen Mitglieder der Kommission. Auf Nachfrage bei den Kantonen konnten keine weiteren Vertreterinnen gemeldet werden. Die wenigen im Forstbereich tätigen Frauen sind aus zeitlichen, anderen beruflichen oder privaten Gründen nicht verfügbar. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung EKLB: 18 %.

Begründung: Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung ist ein fachtechnisch spezialisiertes Gremium, was die Suche nach Frauen erschwert. Eine Frau leitet die Kommission. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

Eidgenössische Kommission für Lufthygiene EKL: 21 %.

Begründung: Die Kommission für Lufthygiene ist sehr naturwissenschaftlich orientiert, was die Suche nach geeigneten Frauen erschwert. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS: 14 %.

Begründung: Die KNS ist ein fachtechnisch spezialisiertes Gremium in einer Disziplin, wo kaum Frauen anzutreffen sind. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom: 28 %.

Begründung: Das Fernmeldegesetz vom 30. April 199745 schreibt vor, dass die Mitglieder der ComCom «unabhängige Sachverständige» sein müssen. Die üblichen Kriterien (Sprache, Geschlecht etc.) werden nicht ausser Acht gelassen. Die jeweilige Konstellation der Auswahlkriterien ist mitentscheidend für die Besetzung einer Vakanz. Mit zwei Frauen bei sieben Mitgliedern konnte die Quote von 30 % nahezu erreicht werden.

Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe: 14 %.

Begründung: In der Kommission sind der Bund, die Kantone und interessierte Kreise der Wirtschaft vertreten. Die Vertreter oder Mandatsträger werden in den jeweiligen Organisationen selektioniert und in die Kommission delegiert. Die Quote ist somit nur schwerlich zu erreichen. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

Kommission für Forschung im Strassenwesen: 28 %.

Begründung: Die fachliche Beurteilung und Priorisierung der Forschungsaufträge im Strassenwesen ist eine Hauptaufgabe
der Kommission. In der Schweiz Fachfrauen im Gebiet der Forschung im Strassenwesen sehr klein. Daher ist es nicht möglich, genügend weibliche Fachleute mit der Bereitschaft zur Mitwirkung und dem nötigen Fachwissen zu finden. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

45

SR 784.10

4894

Kommission Poststellen: 28 %.

Begründung: In der Kommission gibt es keine personellen Veränderungen. Die Kommission wird ohnehin mit der laufenden Postgesetzrevision aufgehoben und von einer Regulationsbehörde Post abgelöst. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.

Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT: 27 %.

Begründung: Im Bereich Naturgefahren sind nur wenige Frauen aktiv. Der Frauenanteil konnte aber gegenüber den Vorperioden wesentlich erhöht werden.

Schiedskommission im Eisenbahnverkehr: 28 %.

Begründung: Die Mitglieder der Schiedskommission müssen technisches Wissen im Eisenbahnbereich mitbringen. Es handelt sich hierbei um einen Bereich, in dem es grundsätzlich schwierig ist, Personen mit diesem spezifischen Wissen zu finden.

4895

Anhang 10

Unterschreitung des Mindestanteils deutsch-, französisch- und italienischsprachiger Personen Im Geschäftsbereich des EDI Eidgenössische Arzneimittelkommission: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Es wurden keine Personen italienischer Sprache von den in der Kommission vertretenen Bereichen vorgeschlagen.

Eidgenössische Designkommission: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Designpreise werden ab 2012 neu konzipiert. Wissen darf in dieser Phase nicht verloren gehen. Deshalb wurde in erster Linie auf eine möglichst grosse Kontinuität geachtet. Für die zwei neu zu besetzenden Sitze musste in erster Linie das mit den abtretenden Mitgliedern verlorene Fachwissen eingeholt werden.

Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Es wurden keine Personen italienischer Sprache von den in der Kommission vertretenen Bereichen vorgeschlagen.

Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Es wurden keine Personen italienischer Sprache von den in der Kommission vertretenen Bereichen vorgeschlagen.

Eidgenössische Kommission für Tabakprävention EKTP: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Nachdem drei Mitglieder ihren Rücktritt auf Ende 2011 bekannt gegeben hatten, war es wichtig, die mit den scheidenden Mitgliedern verbundenen Kompetenzen in der Tabakprävention adäquat zu ersetzen und die Nachfolgerinnen und Nachfolger in den entsprechenden Fachbereichen zu suchen.

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Es war nicht möglich, ein italienischsprachiges Mitglied zu finden, welches die fachlichen Anforderungen erfüllte.

Expertenkommission für den Tabakpräventionsfonds: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Es wurde bereits bei den Ersatzwahlen für die Amtsperiode 2008­ 2011 aktiv, aber erfolglos, versucht, ein Mitglied aus der italienischsprachigen Schweiz zu rekrutieren. Auch für die Gesamterneuerungswahlen konnte keine geeignete Person italienischer Sprache gefunden werden.

Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen GUMEK: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Mitglieder der GUMEK weisen ein hohes spezifisches Expertenwissen in der medizinischen Genetik,
medizinisch-genetischen Analytik, Arbeitsmedizin, Qualitätssicherung, Forschung im Bereich der medizinischen Genetik und Erstellung von DNA-Profilen auf. Sie sind in diesen Bereichen national und interna4896

tional anerkannte und breit vernetzte Persönlichkeiten mit langjähriger Berufs- und Forschungserfahrung.

Fachkommission für Radiopharmazeutika: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Radiopharmazeutika betreffen einen Pharmabereich, der aufgrund seiner Besonderheit eine enge Zusammenarbeit der Expertinnen und Experten in Strahlenschutz, Radiochemie, Nuklearmedizin und Pharmazie erfordert. Die Beurteilung der Zulassungsdossiers von Radiopharmazeutika bedarf hoch spezialisierter Fachleute. Es ist schwierig, geeignete Mitglieder für diese Kommission zu finden.

Dabei hat die fachliche Kompetenz der Kommissionsmitglieder Priorität vor der Muttersprache. Es wurde keine geeignete Fachperson italienischer Sprache gefunden.

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die neu eingesetzte Kommission besteht aus drei Mitgliedern französischer und fünf Mitgliedern deutscher Sprache. Geeignete Kandidaturen italienischer Sprache konnten nicht gefunden werden.

Prüfungskommission für das Lebensmittelchemikerdiplom: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die wenigen italienisch sprechenden Personen, die für die Wahl in die Prüfungskommission für das Lebensmittelchemikerdiplom zur Verfügung stehen, haben bereits Einsitz in der Prüfungskommission für das Lebensmittelinspektorendiplom und in der Prüfungskommission für das Lebensmittelkontrolleurendiplom.

Eine weitergehende zeitliche Belastung in anderen Prüfungskommissionen ist für sie nicht möglich.

Prüfungskommission Humanmedizin: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Es sind drei französisch- und fünf deutschsprachige Personen in der Prüfungskommission vertreten. Da es in der italienischsprachigen Schweiz keine Ausbildungsinstitution gibt, kann keine qualifizierte italienischsprachige Vertretung bestimmt werden.

Im Geschäftsbereich des EJPD Eidgenössische Expertenkommission für das Handelsregister: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Ein einziges kantonales Registeramt wird in italienischer Sprache geführt. Der langjährige Registerführer (der Mitglied der Kommission war) tritt in diesem Sommer in den Ruhestand. Es wäre verfrüht, die noch nicht eingearbeitete Nachfolgerin in die Kommission zu wählen.

Eidgenössische Kommission für das Messwesen EKMet: Französisch und Italienisch nicht vertreten.
Begründung: Während der Legislatur 2008­2011 hat das einzige französischsprachige Mitglied die Kommission verlassen. Da die Kommission in Anbetracht des bevorstehenden Transfers in den 3. Kreis am 31. Dezember 2012 aufgehoben und durch den Institutsrat ersetzt wird, wurde bereits in der vergangenen Legislatur auf Nachrekrutierungen verzichtet.

4897

Im Geschäftsbereich des VBS Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung: Französisch nicht vertreten.

Begründung: Die Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung ist ein fliegerisch-technisch orientiertes Gremium. Von den Mitgliedern wird ein entsprechendes Verständnis für diese Aspekte vorausgesetzt. Ein Engagement im Bereiche der fliegerischen Ausbildung ist zudem Voraussetzung. Die Mitglieder der Kommission vertreten gezielt die verschiedenen Bereiche der schweizerischen Aviatik. Die einzelnen Organisationen und Unternehmen werden in den Prozess für die Auswahl der Mitglieder eingebunden und bezeichnen ihre Vertreterin oder ihren Vertreter. Die Rahmenbedingungen schränken die Auswahlmöglichkeiten entsprechend ein. Leider ist es für die nächste Wahlperiode noch nicht gelungen ein französischsprechendes Mitglied zu rekrutieren. Dieses Ziel wird für die nächste Amtsperiode prioritär verfolgt.

Eidgenössische geologische Fachkommission: Französisch und Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Zusammensetzung der Kommission wird primär aus Sicht der Fachkompetenz (verschiedene relevante Themen), der Positionen (breite Abdeckung) und der Vernetzung in den jeweiligen Fachgemeinschaften gewählt. Die Auswahl an Personen widerspiegelt die Zusammensetzungen in den entsprechenden Arbeitsgebieten zum Thema Geologie. Der Einbezug französisch- oder italienischsprachiger Mitglieder wird angestrebt. Für die neue Amtsperiode konnten leider keine entsprechenden Sprachenvertreter rekrutiert werden.

Im Geschäftsbereich des EFD Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüfer: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Dem vorgeschriebenen Sprachenanteil kann nicht Rechnung getragen werden, da keine Person mit den erforderlichen sprachlichen und beruflichen Qualifikationen zur Verfügung steht.

Im Geschäftsbereich des EVD Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Kommission besteht sowohl aus Personen französischer wie auch deutscher Muttersprache. Wie bei der Begründung der Geschlechtervertretung muss auch bei der Vertretung der verschiedenen Sprachgruppen erwähnt werden, dass Spitzenpositionen in Verbänden relativ selten durch Personen italienischer
Muttersprache besetzt sind.

Eidgenössische Akkreditierungskommission: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die technisch orientierte Kommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Wirtschaftsbranchen zusammen, welche einen engen Bezug zur Akkreditierung und Konformitätsbewertung aufweisen. Fundiertes technisches Verständnis und fachspezifische Kenntnisse sind Voraussetzung für eine produktive Mitarbeit in der Kommission. Aufgrund des Nischencharakters der Thematik verfügen die zumeist in der Deutschschweiz ansässigen Branchenvertretungen nur sehr 4898

beschränkt über Personal mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrung, was die Durchsetzung von Geschlechter- und Sprachenquoten stark erschwert. Dennoch werden sich das SECO beziehungsweise die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) auch bei künftigen Ersatzwahlen bemühen, die angestrebte und wünschenswerte Erhöhung des Anteils der Kommissionsmitglieder aus den lateinischen Sprachregionen zu erreichen.

Eidgenössische Arbeitskommission: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Es wurden keine Personen aus dem italienischen Sprachraum gemeldet. Bei der Neubesetzung der zwei Ende 2012 frei werdende Sitze wird das EVD Bestrebungen unternehmen, um italienischsprachige Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen zu können.

Eidgenössische Berufsbildungskommission EBBK: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Das System stösst hier an seine Grenzen. Für die EBBK ernennen die Kantone und Verbände in erster Linie ihre Themenverantwortlichen im Bereich Berufsbildung.

Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Es wurde in den letzten Jahren darauf verzichtet, Mitglieder italienischer Muttersprache vorzuschlagen, da ­ wie die Erfahrungen gezeigt haben ­ diese gar nie eingesetzt werden können, weil die Verfahren immer jeweils in deutscher oder französischer Sprache durchgeführt werden. Der Grund dafür liegt darin, dass es im Kanton Tessin gar nie zu einem Verfahren vor der Eidgenössische Einigungsstelle kommen kann; für kollektive Arbeitsstreitigkeiten, die sich auf das Gebiet eines Kantons beschränken, sind nämlich die kantonalen Einigungsstellen zuständig.

Im Übrigen haben die Verbände und politischen Parteien keine Kandidatinnen und Kandidaten mit italienischer Muttersprache vorgeschlagen. Das EVD wird aber bei der kommenden Erneuerungswahl in vier Jahren wie bis anhin die Verbände und Parteien ausdrücklich darauf hinweisen, italienischsprachige Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen.

Eidgenössische Fachhochschulkommission EFHK: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Das EVD konnte niemanden italienischer Sprache finden, der oder die sowohl in bildungspolitischen Fragen spezialisiert ist als auch eine wichtige von der Bildungspolitik betroffene Einheit (Bund, Kantone, Organisationen der Arbeitswelt, Wissenschaft,
Fachhochschulen) repräsentieren könnte.

Eidgenössische Kommission für Berufsbildungsverantwortliche EKBV: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Eine Nomination aus der italienischen Schweiz konnte nicht berücksichtigt werden. Eine weitere Person hat abgesagt.

Eidgenössische Kommission für Tierversuche EKTV: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Es ist sehr schwierig, Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, die sich im Tierschutz und mit Tierversuchen auskennen.

4899

Kommission für Stalleinrichtungen: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Es war nicht möglich, eine Kandidatin oder einen Kandidaten italienischer Sprache zu finden, die oder der sich in diesem sehr speziellen Gebiet auskennt.

Kommission für Wirtschaftspolitik: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: In der Kommission für Wirtschaftspolitik werden die Mitglieder auf Direktoren- oder Geschäftsleitungsstufe vertreten. Ein italienischsprachiges Mitglied konnte auf dieser Stufe bei den in der Kommission für Wirtschaftspolitik vertretenen Wirtschafts- und Branchenverbänden, Sozialpartnern und NGO leider nicht gefunden werden.

Landwirtschaftlicher Forschungsrat LFR: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Anlässlich der letzten Erneuerungswahlen konnten die Frauenquote und der Anteil der französischen Sprachregion erhöht werden. In der nächsten Erneuerungswahl wird ein besonderes Augenmerk auf die italienische Sprachregion gerichtet.

Prüfungskommission für das Veterinärwesen: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Es konnte keine Kandidatur italienischer Sprache gefunden werden.

Der Kreis der möglichen Kandidatinnen und Kandidaten ist sehr begrenzt (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kantonalen Veterinäramtes des Kantons Tessin).

Immerhin kommt ein neues Mitglied aus dem Kanton Graubünden und spricht fliessend Italienisch.

Schweizerisches FAO-Komitee: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Es konnte keine Expertin und kein Experte aus dem Tessin gefunden werden.

Wettbewerbskommission WEKO: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Wettbewerbsökonomie und das Wettbewerbsrecht bilden Spezialbereiche, womit die Zahl der in Frage kommenden Mitglieder per se eingeschränkt ist. Mehrere Anfragen in der französisch- und der italienischsprachigen Schweiz für die zu besetzenden Sitze der unabhängigen Sachverständigen waren mit Absagen verbunden. Zudem sind sämtliche fünf Verbandssitze durch deutschsprachige Personen besetzt.

Im Geschäftsbereich des UVEK Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Besetzung der Mitte 2007 eingesetzten ElCom bleibt vorderhand noch gleich. Die Nomination einer Person aus der italienischen Schweiz wird bei Ersatzwahlen angestrebt.

Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS: Italienisch nicht vertreten.
Begründung: Die KNS ist ein sehr fachtechnisches Gremium. Zudem gibt es relativ wenige Kerntechnikfachleute in der Schweiz, und auch das Angebot regionaler Arbeitsplätze im Bereich der Kerntechnik und den damit zusammenhängenden Bereichen ist gering.

4900

Eidgenössische Nationalparkkommission: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Zwar ist die italienische Sprachgemeinschaft aufgrund der Wahl der bisherigen Vertreterin in den Nationalrat nicht mehr vertreten. Zwei Mitglieder sind jedoch rätoromanischer Muttersprache.

Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Fachkommission ist ein fachspezifisches Gremium. Wegen den Vorgaben für die Zusammensetzung der Kommission (Wirtschaft, Kantone und Bund) ist die Beachtung der Regionen erschwert. Die Nomination einer Person aus der italienischen Schweiz wird bei Ersatzwahlen im Verlaufe der Legislaturperiode angestrebt.

Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Für dieses stark fachtechnische Gremium konnte zwar ein Mitglied aus der französischen, aber keines aus der italienischen Schweiz gefunden werden.

Anzumerken bleibt, dass dieses Gremium lediglich drei bis fünf Personen umfasst (Art. 3 Abs. 2 der Organisationsverordnung SUST vom 23. März 201146), was die Sicherstellung einer Vertretung beider Geschlechter und der drei Sprachgemeinschaften naturgemäss zusätzlich erschwert.

46

SR 172.217.3

4901

Anhang 11

Abweichungen von der Amtszeitbeschränkung Im Geschäftsbereich des EDI Eidgenössische Arzneimittelkommission EAK: 1 Mitglied Giger Max, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2013).

Begründung: Herr Giger verfügt über ein breites und ausgewiesenes Fachwissen im Arzneimittelbereich. In den letzten Jahren hat er als Mitglied der EAK massgeblich zu einer kompetenten Beurteilung der Anträge beigetragen. Seine Expertise ist angesichts der Wechsel in der Kommission unabdingbar. Ab 2012 übernimmt er das Präsidium der Kommission.

Eidgenössische Ernährungskommission EEK: 1 Mitglied Keller Ulrich, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Im Herbst 2010 hat es einen Wechsel in der Zusammensetzung des EEK-Ausschusses gegeben (Austritt von Marco Bachmann). Ein Wechsel im Präsidium zum heutigen Zeitpunkt ist aufgrund der Sicherstellung der Kontinuität und des optimalen Funktionierens des Ausschuss-Gremiums wenig sinnvoll. Zudem ist Prof. Keller äusserst gut vernetzt. Dadurch werden die EEK und ihre Arbeiten vermehrt wahrgenommen.

Eidgenössische Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung: 3 Mitglieder Bruppacher Rudolf, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2013), Renella Renzio R., Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2013), und Werro Franz, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2012).

Begründung: Mit dem Inkrafttreten des Humanforschungsgesetzes vom 30. September 201147, vorgesehen für Mitte 2013, wird die Kommission aufgelöst werden. Es wäre unverhältnismässig und ineffizient, diese drei Mitglieder, die über eine langjährige Erfahrung als Mitglieder dieser Kommission verfügen, für diese kurze Zeitspanne, in der es die Kommission noch geben wird, zu ersetzen.

Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen EKAL: 1 Mitglied Eckmann Franziska, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Das Expertinnenwissen von Frau Eckmann als Leiterin von Infodrog ist unabdingbar, da Infodrog die gesamtschweizerische Koordinationsstelle für alle vorhandenen suchtspezifischen Behandlungsangebote und die Fachstelle für Schadensminderung ist.

Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: 3 Mitglieder Gfeller Kurt, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2013), Kohli Christian, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015), und Pestalozzi-Seger Georges, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: In der kommenden Amtsperiode wird die AHV/IV-Kommission komplexe und politisch bedeutende Vorlagen zu beraten haben. Um die bevorste47

BBl 2011 7415

4902

henden Beratungen erfolgreich durchführen zu können, ist eine gewisse Kontinuität in der Zusammensetzung der Kommission angezeigt.

Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge: 3 Mitglieder Gfeller Kurt, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2013), Konrad Hans-Peter, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015), und Schmid Brigitte, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2012).

Begründung: In der kommenden Amtsperiode wird die BVG-Kommission komplexe und politisch bedeutende Vorlagen zu beraten haben. Um die bevorstehenden Beratungen erfolgreich durchführen zu können, ist eine gewisse Kontinuität in der Zusammensetzung der Kommission angezeigt. Da seit 2011 bereits sechs neue Mitglieder gewählt wurden, ist es sinnvoll, die Amtszeit von drei Mitgliedern zu verlängern. Diese verfügen über grosse Erfahrungen in der 2. Säule und sind in den betroffenen Kreisen bestens verankert, was für die anstehenden Arbeiten förderlich sein wird.

Eidgenössische Kommission für Drogenfragen EKDF: 4 Mitglieder Cattacin Sandro, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2015), Dubois-Arber Françoise, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2013), Kessler Thomas, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2013), und Killias Martin, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Mit den Amtszeitverlängerungen soll der relativ starken Erneuerung der Kommission Rechnung getragen und eine gewisse Kontinuität in der Zusammensetzung und in den vorhandenen Kompetenzen sichergestellt werden. Für die anstehenden Arbeiten ist es unerlässlich, auf die Erfahrung langjähriger Mitglieder zurückgreifen zu können.

Eidgenössische Kommission für sexuelle Gesundheit (EKSG): 1 Mitglied Vernazza Pietro, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Professor Vernazza war während zweier Amtszeiten Mitglied der EKSG und während einer Amtszeit deren Präsident. Er ist ein weltweit anerkannter Experte und hat sich sehr engagiert bei der Ausarbeitung des neuen Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen 2011­2017 (NPHS).

Er ist damit die am besten geeignete Person, um die Kommission durch die nächste Amtszeit, in der es um die Umsetzung des NPHS 2011­2017 geht, zu leiten.

Eidgenössische Kommission für Tabakprävention EKTP: 2 Mitglieder El Fehri Verena, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2014).

Begründung: Frau El Fehri verfügt als Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention
Schweiz über ein umfassendes und ausgewiesenes Fachwissen in der Tabakprävention. Insbesondere ihre Kenntnisse zu den politisch brisanten Tabakdossiers sowohl in der Schweiz als auch im Ausland sind von unschätzbarem Wert für die Arbeit der Kommission.

Hurter Jürg, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2014).

Begründung: Herr Hurter verfügt über ein breites und ausgewiesenes Fachwissen über den Passivrauchschutz. Seine Expertise ist von zentraler Bedeutung.

4903

Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen EKWF: 1 Mitglied Rochat Pascal, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Von den bisherigen 17 Mitgliedern traten 10 per Ende 2011 zurück.

Um eine minimale Kontinuität innerhalb der Kommission und vor allem im Bereich der Technologiepolitik zu gewährleisten, soll die Amtszeit von Herrn Rochat bis Ende 2015 verlängert werden.

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS: 3 Mitglieder Currat Edouard, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2015), Fricker Ulrich, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2015), und Jost Marcel, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2012).

Begründung: In der EKAS, dem obersten vom Bundesrat eingesetzten Koordinations- und Steuerungsorgan der Arbeitssicherheit, sollen auch die Repräsentanten der obersten Führungsstufe der SUVA vertreten sein. Die Weiterführung der Mitgliedschaft ist für die Aufgabenerfüllung der EKAS erforderlich.

Kommission für die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer KFAA: 2 Mitglieder Engeler Roberto, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Die Auslandschweizer-Organisation hat um eine entsprechende Wahl ersucht. Herr Engeler hat jahrzehntelange Erfahrungen als Manager und Finanzexperte sowie als Präsident der Schweizerschule Mailand und Ex-Präsident der Vereinigung der Italienschweizer (Collegamento Svizzero in Italia) wie auch als Mitglied der Auslandschweizer-Organisation. Er verfügt über einen Fundus an Erfahrung, Wissen und Sachkenntnis, welcher von grossem Nutzen für die Kommission ist.

Widmer Dorothee, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Ihre Voraussetzungen, das Präsidium bestmöglich ausüben zu können, sind ideal. Frau Widmer wurde im November 2011 pensioniert; sie wird im Auftrag der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft aber weiterhin für die Betreuung der Schweizerschule Santiago de Chile (Patenschule des Kantons Basel-Landschaft) zuständig bleiben und in den kommenden Jahren auch das Präsidium der Vereinigung der Patronatskantone der Schweizerschulen im Ausland beibehalten.

Im Geschäftsbereich des EJPD Eidgenössische Expertenkommission für das Handelsregister: 2 Mitglieder Dormann Agnes und Lefaux-Rodriguez Fabienne, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Amtszeit 12 Jahre und 4 Monate (bis Ende
2015). Frau Dormann und Frau Lefaux-Rodriguez wurden am 28. August 2003 für die Legislatur 2004­2007 gewählt. Zu diesem Zeitpunkt musste die Amtsperiode noch nicht zwingend mit der Legislaturperiode übereinstimmen. Es ergibt sich somit eine Überschreitung der maximal zulässigen Amtszeit von ca. 4 Monaten.

4904

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ESchK: 3 Mitglieder Hunziker Schnider Laura, Amtszeit: 14 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Frau Hunziker Schnider Laura ist die Präsidentin der Kommission. Sie hat diese Funktion erst auf den 1. August 2010 angetreten. Der damalige Wechsel im Präsidium hat gezeigt, dass es nicht einfach ist, eine geeignete Nachfolge zu finden.

Die Einarbeitung in dieses Amt beansprucht eine gewisse Zeit, und die Kontinuität ist zu wahren.

Cherpillod Ivan, Amtszeit: 14 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Herr Cherpillod Ivan ist der Vertreter der Universitäten und ein hervorragender Kenner des Urheberrechts. Als französischsprachiges Mitglied ist er schwer zu ersetzen.

Stucki Frederik, Amtszeit: 14 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Herr Stucki Frederik ist Vertreter der Schweizer Privatradios mit einer grossen praktischen Erfahrung in diesem Bereich.

Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK: 2 Mitglieder Protti Salmina Sarah, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Frau Protti ist eine ausgewiesene Steuerexpertin italienischer Muttersprache. Einen gleichwertigen Ersatz zu finden ist unmöglich.

Schneider Benno, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2013).

Begründung: Es ist sehr schwierig, in diesem komplexen Bereich ­ es werden Kenntnisse zu Steuerfragen, Geldwäscherei, volkswirtschaftlichen Zusammenhängen, betriebswirtschaftliche Erfahrung etc. vorausgesetzt ­ einen ausgewiesenen unabhängigen Sachverständigen zu finden, wie es das Spielbankengesetz vom 18. Dezember 199848 vorschreibt. Es ist von Vorteil, wenn Herr Schneider mit seiner langjährigen Erfahrung in der Übergangszeit, bis die neuen Mitglieder in die Materie eingearbeitet sind und eine neue Präsidentin oder ein neuer Präsident gefunden wird, die Kommission weiter präsidiert.

Im Geschäftsbereich des VBS Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung: 1 Mitglied Fischer Jeannette, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Frau Fischer ist seit 2001 in der Kommission und verfügt über ein umfassendes Wissen in diesem Bereich. Die Verlängerung der Amtszeit ist wichtig für die Kontinuität in der Kommission, zudem ist sie zurzeit die einzige Frau und vertritt die italienischsprachige Schweiz, und eine geeignete Nachfolgerin konnte bisher nicht gefunden werden.

48

SR 935.52

4905

Eidgenössische Fachkommission Waffenloser Militärdienst aus Gewissensgründen KWMG: 2 Mitglieder Ammeter Pierre-André, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2013).

Begründung: Die Kommission wird für die neue Amtsperiode sehr stark erneuert.

Zur Sicherstellung der Kontinuität sind wir auf die Fachkompetenz von Herrn Pierre-André Ammeter zwingend angewiesen.

Capella Moreno, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2013).

Begründung: Die Kommission wird für die neue Amtsperiode sehr stark erneuert.

Zur Sicherstellung der Kontinuität sind wir auf die Fachkompetenz von Herrn Moreno Capella zwingend angewiesen.

Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer: 1 Mitglied Sievers Beat, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Professor Sievers zeichnet innerhalb der Kommission für den Ausschuss «Theoretische Vorbildung» verantwortlich. Diese sehr anspruchsvollen Tätigkeiten erfordern ein hohes Mass an Wissen bezüglich der schweizerischen Hochschulbildung im Bereich Geomatik. Herr Sievers ist führend bei der Umsetzung der neuen Verordnung und dem Aufbau der nötigen Arbeitsinstrumente. Sein Ausscheiden würde die Kommission in den angelaufenen Arbeiten zurückwerfen.

Eidgenössische Kommission für Kulturgüterschutz: 1 Mitglied Engler Claudia, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Auf die nächste Amtsperiode hin treten sehr viele Mitglieder aus der Kommission zurück. Zur Sicherstellung der Kontinuität soll das Amt der Präsidentin weiterhin durch Frau Engler sichergestellt werden.

Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit: 2 Mitglieder Koellreuter Andreas, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Andreas Koellreuter, Präsident, ehem. Justizdirektor und Präsident des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft, hat erfolgreich den Bevölkerungsschutz mitgeprägt. Er verfügt über ein sehr grosses Netzwerk innerhalb der Bundesverwaltung und den Kantonen. Zudem verfügt er über überdurchschnittliche Kenntnisse der föderalen Strukturen. Seine Amtszeit bis Ende 2014 zu beschränken würde den Erfolg und die Akzeptanz der Kommission schwächen.

Vittoz Georges, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Herr Georges Vittoz ist Vizepräsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK. Die Vertretung der GDK ist zwingend, und die Amtszeit ist durch die Ausübung der Funktion gegeben.

4906

Im Geschäftsbereich des EFD Eidgenössische Kommission für Bauprodukte BauPK: 2 Mitglieder Fontana Mario, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Als Vertreter der ETH, Institut für Baustatik und Konstruktion, bringt Herr Fontana einen Bereich in die Kommissionsarbeit ein, der für die Bauprodukte von grosser Bedeutung ist. Darüber hinaus ist er Vizepräsident der Bauproduktekommission. Aufgrund dieser Umstände ist es für die kontinuierliche Aufgabenerfüllung der Kommission wichtig, dass Herr Fontana auch nach Ablauf der Amtszeit von 12 Jahren der Kommission zur Verfügung stehen kann; dies insbesondere auch im Hinblick auf die soeben begonnene Revision der Bauprodukteerlasse.

Schmalz Peter, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Herr Schmalz ist ein Vertreter der Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft «bauenschweiz» in der Bauproduktekommission. Zugleich leitet er die Arbeitsgruppe Bauprodukte bei «bauenschweiz». Er ist damit hinsichtlich der Bauprodukte der zentrale Ansprechpartner für die Kommission und die Verwaltung bei der schweizerischen Bauwirtschaft. Er ist aber insbesondere Garant für das Einbringen einer koordinierten und konsolidierten Haltung der Bauwirtschaft in die Kommission, was schon ganz generell für die effiziente Aufgabenerfüllung der Kommission, aber auch der Verwaltung von grosser Bedeutung ist. Im Zusammenhang mit der soeben begonnenen Revision der Bauprodukteerlasse ist es aber für eine erfolgreiche Tätigkeit der Kommission von entscheidender Bedeutung, dass Herr Schmalz diese wichtige Funktion in der Kommission weiterhin erfüllen kann.

Daher ist die Kommission auf die weitere Mitarbeit von Herrn Schmalz angewiesen.

Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüfer: 2 Mitglieder Gautschi Theophil, Amtszeit 19 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Gemäss Artikel 22 der Edelmetallkontrollverordnung vom 8. Mai 193449 (EMKV) besteht die Eidgenössische Diplomprüfungskommission aus einem leitenden Beamten des Zentralamtes als Präsidenten, aus einem Professor der Eidgenössischen Technischen Hochschule und einem amtlichen beeidigten Edelmetallprüfer. Dr. chem. Theo Gautschi von der Firma Cendres & Métaux in Biel ist Edelmetallprüfer. Als Mitglied der Geschäftsleitung dieser Firma ist er bestens qualifiziert, Entwicklungen in der
Industrie, die für die Ausbildung der Edelmetallprüfer von Bedeutung sind, einzubringen. Auf die Mitwirkung dieser ausgewiesenen Persönlichkeit zu verzichten, wäre ein riesiger Verlust an Fachkompetenz, gibt es doch momentan keine Personen, die willens und fähig wären, dieses Kommissionsmitglied zu ersetzen. In Bezug auf die Amtszeitbeschränkung findet sich in Artikel 22 EMKV kein Hinweis. Bei der Zusammensetzung der Kommission geht es in allererster Linie um das Einbringen von Fachkompetenz, die eben auf dem Gebiet der Edelmetallprüfung nur in sehr beschränktem Masse vorhanden ist. Die Möglichkeit der Ausnahme von der Amtszeitbeschränkung wird bei der nächsten Änderung der EKKV spezialrechtlich verankert.

49

SR 941.311

4907

Girault Hubert, Amtszeit 19 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Gemäss Artikel 22 EMKV besteht die Eidgenössische Diplomprüfungskommission aus einem leitenden Beamten des Zentralamtes als Präsidenten, aus einem Professor der Eidgenössischen Technischen Hochschule und einem amtlichen beeidigten Edelmetallprüfer. Prof. Dr. Hubert Girault von der ETH Lausanne stellt die Verbindung zur Wissenschaft her. Als Leiter des Instituts für Elektrochemie, Physik und Analytik ist er für die Ausbildung der Edelmetallprüferinnen und -prüfer an seinem Institut zuständig. Es macht deshalb Sinn, ja es drängt sich geradezu auf, dass Prof. Girault auch als Prüfungsexperte in der Diplomprüfungskommission Einsitz nimmt. Auf die Mitwirkung dieser ausgewiesenen Persönlichkeit zu verzichten, wäre ein riesiger Verlust an Fachkompetenz, gibt es doch momentan keine Personen, die willens und fähig wären, dieses Kommissionsmitglied zu ersetzen. In Bezug auf die Amtszeitbeschränkung findet sich in Artikel 22 EMKV kein Hinweis. Bei der Zusammensetzung der Kommission geht es in allererster Linie um das Einbringen von Fachkompetenz, die eben auf dem Gebiet der Edelmetallprüfung nur in sehr beschränktem Masse vorhanden ist. Die Möglichkeit der Ausnahme von der Amtszeitbeschränkung wird bei der nächsten Änderung der EKKV spezialrechtlich verankert.

Im Geschäftsbereich des EVD Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung: 5 Mitglieder Blank Susanne, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2015), Bucher Judith, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2015), Gfeller Kurt, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015), Kerst Arno, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2015), und Matthey Blaise, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: 5 der 21 Mitglieder werden während der Legislaturperiode 2012­2015 die maximale Dauer von 12 Amtsjahren überschreiten. Sie werden für die Wiederwahl vorgeschlagen, weil die Kommission auf ihr spezifisches Wissen nicht verzichten kann.

Beratende Kommission für Landwirtschaft: 1 Mitglied Feitknecht Ulrico, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Ulrico Feitknecht ist das einzige Kommissionsmitglied italienischer Sprache. Er führt einen eigenen Landwirtschaftsbetrieb im Tessin und vertritt die Interessen der Schweinezüchter.

Eidgenössische Berufsmaturitätskommission EBMK: 1 Mitglied Reinhard Hans, Amtszeit 14
Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Herr Reinhard wird aus Kontinuitätsgründen und wegen seines spezifischen Wissens bis zum Ende der Amtsperiode zur Wiederwahl vorgeschlagen.

Eidgenössische Fachhochschulkommission EFHK: 4 Mitglieder Baumberger Franz, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2015), und Salzmann Madeleine, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Herr Baumberger und Frau Salzmann sind die zuständigen Fachhochschulverantwortlichen beim Verband der Fachhochschuldozierenden Schweiz 4908

(fh-ch) bzw. bei der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Es ist kein gleichwertiger Ersatz vorhanden. Der Ausfall würde das Funktionieren und die Bedeutung der EFHK bedeutend schwächen. Bei einer Vakanz wäre die Sicherstellung der Verbindung der Fachhochschuldossiers mit den Dozierendenschaften und den Kantonen nicht mehr sichergestellt.

Weber Bruno, Amtszeit 19 Jahre (bis Ende 2015), und Davatz Christine, Amtszeit 19 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Herr Weber und Frau Davatz sind wichtige Arbeitsweltvertretungen; der SGV und Travail Suisse haben keine anderen Bildungsverantwortlichen im Verband. Ihre Vakanz würde das Funktionieren und die Bedeutung der EFHK bedeutend schwächen. Die Sicherstellung der Verbindung der Fachhochschuldossiers mit der Arbeitswelt wäre nicht mehr gewährleistet. Die Kommission wird voraussichtlich 2014 aufgelöst. Die Mitglieder werden deshalb nur bis zur Auflösung der Kommission gewählt. Auf die Wiederwahl der beiden Mitglieder kann trotz Widerspruch zu Artikel 8i RVOV nicht verzichtet werden.

Eidgenössische Kommission für die Belange des Artenschutzübereinkommens (CITES): 1 Mitglied Jermann Thomas, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Herr Jermann ist Mitglied seit 2000. Da gleichzeitig drei Mitglieder den Rücktritt erklärt haben, ist zur Gewährleistung der Kontinuität eine Ausnahme betreffend die Amtsdauer nötig.

Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen EKK: 1 Mitglied Nitz-Röthlin Sandra, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Beobachterin ohne Stimmrecht.

Eidgenössische Kommission für Tierversuche EKTV: 1 Mitglied Zeller Walter, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2014).

Begründung: Mitglied seit 2001, sollte Walter Zeller Ende 2012 zurücktreten. Er hat die Präsidentschaft der Kommission jedoch erst vor einem Jahr übernommen. Mit einer Verlängerung seiner Amtszeit um zwei Jahre kann die nötige Kontinuität im Präsidium sichergestellt werden.

Eidgenössische Kommission für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben: 1 Mitglied Jaques Martine, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Sie wurde im Jahr 2010 von der Kommission zur Vizepräsidentin gewählt und soll in dieser Funktion für die ganze Amtszeit zur Verfügung stehen.

KMU-Forum: 5 Mitglieder Brentano Max, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2015),
Bühlmann Roland, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2015), Fischer Marco, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2015), Tobler Andreas, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2015), Zindel Andreas, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Das KMU-Forum muss weiterhin auf die grosse Erfahrung dieser fünf Mitglieder zählen können. Vom KMU-Forum werden wichtige Beiträge erwartet im 4909

Zusammenhang mit den Arbeiten zu den Postulaten 10.3429 Fournier und 10.3592 Zuppiger (Regulierungskostenmessung in 15 Bereichen). Nur Mitglieder mit langer Kommissionserfahrung und ausgewiesenen Kenntnissen der verschiedenen Instrumente im Kampf gegen administrative Belastungen sind in der Lage, diese gewünschten, für die Verwaltung wichtigen Inputs zu liefern.

Rat für Raumordnung ROR: 1 Mitglied Thierstein Alain, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Herr Thierstein bringt durch seine langjährige Erfahrung und seine Tätigkeit als Lehrstuhlinhaber für Raumentwicklung an der Technischen Universität München grundlegendes Wissen zur aktuellen Forschung im Bereich Raumentwicklung in den ROR ein. Zudem bereichert er die Schweizer Diskussionen mit Erkenntnissen aus dem deutschsprachigen Ausland und erlaubt so eine Einordnung der Schweizer Verhältnisse im internationalen Kontext. Dieses spezielle Wissen kann nicht durch ein anderes ROR-Mitglied abgedeckt werden.

Schweizerisches FAO-Komitee: 5 Mitglieder Horber Rudolf, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015), Jöhr Hans, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015), Meienberg François, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015), Peter Wendy, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015), Schneider Fritz, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Diese fünf Mitglieder nehmen sehr aktiv an den Arbeiten des Komitees teil und leisten wertvolle Beiträge. Sie verfügen über umfassende Kenntnisse bzw. Erfahrungen nicht nur zur FAO, sondern auch generell zur komplexen Problematik der Ernährungssicherheit. Durch den Rücktritt von sieben anderen Mitgliedern inkl. dessen Präsidenten wird das schweizerische FAO-Komitee grosse Veränderungen erfahren. Um die Kontinuität und Effizienz zu erhalten, ist es deshalb wichtig, dass diese fünf Mitglieder ihr Amt weiterhin ausführen können.

Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO: 3 Mitglieder Plassard Alexandre, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015), Schober Fritz, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015), Torche Denis, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Diese drei Personen sind ständige Mitglieder der Leitungsorgane dreier schweizerischer Dachverbände der Sozialpartner. Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) ist tripartit (Regierung, Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Die Konvention Nr. 14450,
auf der die Kommission beruht, verlangt, dass die Kommission ebenfalls tripartit zusammengesetzt ist. Die Dachverbände sind nicht in der Lage, andere Personen zu delegieren.

Zollexpertenkommission: 3 Mitglieder Anwander Phan-huy Sibyl, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015), Engeli Kaspar, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015), und Hagenbuch Stefan, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Frau Anwander (COOP), Herr Engeli (Importgrosshandel) und Herr Hagenbuch (Milchproduzenten) verfügen durch ihre Tätigkeit über wertvolle Kenntnisse bezüglich Fragen der Zollpolitik.

50

Übereinkommen Nr. 144 vom 21. Juni 1976 über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen, SR 0.822.724.4

4910

Im Geschäftsbereich des UVEK Eidgenössische Kommission für Lufthygiene EKL: 1 Mitglied Gehrig Robert, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Das Wissen von Herrn Gehrig ist für die EKL in den nächsten zwei bis drei Jahren unentbehrlich. Im Moment und noch weiterhin laufen wichtige Diskussionen bezüglich einer Ergänzung des Immissionsgrenzwerts (IGW) für Feinstaub PM10 mit einem zusätzlichen IGW für eine noch feinere Staubfraktion (z.B. Russ oder einem andern Indikator) für die Beurteilung der Wirkungen der ultrafeinen Partikel. Herr Gehrig ist ein grosser Spezialist auf dem Gebiet der Messung von Immissionen der diversen Feinstaubfraktionen. Zudem ist er Mitglied verschiedener europäischer CEN-Arbeitsgruppen, die sich mit der gleichen Thematik befassen.

Eidgenössische Nationalparkkommission ENPK: 1 Mitglied Giacometti Robert, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: In der vor allem auch regional geführten Diskussion betreffend die von der UNESCO verlangten Erweiterung des Perimeters des UNESCO-Biosphärenreservats «Nationalpark-Val Mustair» und in den Vorbereitungen zu «100 Jahre Nationalpark» im Jahr 2014 spielt der Präsident eine zentrale Rolle. Eine weitere Mitgliedschaft des amtierenden Präsidenten, der aus der Region stammt und die Kommission seit dem 01. Juni 2008 leitet, ist daher angezeigt.

Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe: 3 Mitglieder Baumann Niklaus, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2012), und Gamma Richard, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2012).

Begründung: Die Herren Baumann und Gamma sind beide unverzichtbar für die Kommissionstätigkeit. Sie repräsentieren jene Wirtschaftsverbände, die unmittelbar von der VOC-Lenkungsabgabe betroffen sind.

Marquis Lucienne, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Frau Marquis hat ein grosses Fachwissen und Erfahrung aus dem Bericht Hotspot für Chemie und Pharma, die für die Kommissionsarbeit unerlässlich sind. Zudem ist sie als Frau in einem mehrheitlich von Männern dominierten Gebiet eine Bereicherung für die Vielfalt der Kommission.

Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT: 1 Mitglied Baumann Marco, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2015).

Begründung: Baumann Marco ist eine Schlüsselperson. Er ist Leiter der Untergruppe Information / Kommunikation. Diese Gruppe befasst sich im Auftrag des Bundesrates mit der Umsetzung des
Risikodialogs.

Schiedskommission im Eisenbahnverkehr SKE: 2 Mitglieder Herczog Andreas, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2012).

Begründung: Die laufende Bahnreform wird der Kommission neue Aufgaben bringen. Für deren Übernahme hat der aktuelle Kommissionspräsident bereits Vorarbeiten geleistet, die er 2012 weiterführen soll. Mit der Verlängerung seines Mandats (sowie des Mandats von Frau Tschannen-Süess, vgl. unten) um ein Jahr kann in der

4911

SKE, aus der per Ende 2011 vier von sieben Mitgliedern ausgeschieden sind, eine gestaffelte Erneuerung gewährleistet werden.

Tschannen-Süess Monika, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2012).

Begründung: Frau Tschannen-Süess ist eine ausgewiesene Fachfrau im Bereich der Mobilität. Es soll zur Wahrung der Kontinuität der Einsitz bis Ende 2012 gewährt werden, des Weiteren auch wegen der Frauenquote.

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI: 1 Mitglied Reichmuth Pfammatter Alice, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2013).

Begründung: Um einen gestaffelten Wechsel zu ermöglichen und um den juristischen Sachverstand zu erhalten, ist die Gesamtzeit um ein Jahr zu verlängern.

4912

Anhang 12

Kommissionen mit Mitgliedern der Bundesversammlung Im Geschäftsbereich des EDA Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit: 7 Mitglieder.

Begründung: Das Parlament hat seinerzeit den Entwurf des Bundesrates51, der eine generelle Unvereinbarkeit zwischen einem Parlamentsmandat und der Mitgliedschaft in ausserparlamentarischen Kommissionen vorsah, dahingehend abgeändert, dass die Unvereinbarkeit nur die Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen mit Entscheidkompetenzen betrifft (Art. 14 Bst. c ParlG). Ratsmitglieder dürfen somit weiterhin Mitglieder von konsultativen Expertenkommissionen sein. Die Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit ist nach Artikel 8n RVOV eine gesellschaftsorientierte Kommission der Kategorie G1 ohne Entscheidungskompetenz.

Im Geschäftsbereich des EDI Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen EKWF: 1 Mitglied Nationalrat Hurter Thomas.

Begründung: Seit ihrer Einsetzung im Jahre 1963 wurde die EKWF ausnahmslos von einem Mitglied des eidgenössischen Parlaments präsidiert. Dies geschah aus der Überlegung heraus, dass damit die Einbindung des Parlaments in die Entscheidungen des Bundesrats betreffend der selektiven Schweizer Teilnahme an den Programmen der europäischen Weltraumorganisation ESA gewährleistet wird. Diese Verbindung zum Parlament soll auch in Zukunft erhalten bleiben.

Im Geschäftsbereich des VBS Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung: 1 Mitglied Nationalrat Hurter Thomas.

Begründung: Der Präsident des Aeroclubs der Schweiz vertritt von Amtes wegen die Interessen des Verbandes in der Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung. Herr Nationalrat Thomas Hurter ist im März dieses Jahres als Nachfolger von Herrn Beat Neuenschwander zum Präsidenten gewählt worden. Er ist als ehemaliger Militärpilot und aktiver Swiss-Pilot bestens mit der Materie vertraut und eine Bereicherung für die Aufsichtskommission.

Im Geschäftsbereich des EVD KMU-Forum: 1 Mitglied Nationalrat Zuppiger Bruno.

Begründung: Die Mitgliedschaft eines Mitglieds des Nationalrates ist ­ ausnahmsweise ­ gerechtfertigt in Anbetracht der Tatsache, dass Bruno Zuppiger zum Zeitpunkt der Wahl durch den Bundesrat Präsident des Schweizerischen Gewerbever51

Botschaft vom 22. Sept. 2006 über die Änderung des Parlamentsgesetzes (Unvereinbarkeit mit Mitgliedschaft in ausserparlamentarischen Kommissionen), BBl 2006 8009

4913

bandes war. Seine Beiträge und seine Unterstützung sind für die Arbeit des Forums sehr nützlich. Dies war auch bereits der Fall bei Nationalrat Edi Engelberger und davor bei Nationalrat Hans-Rudolf Früh; beide waren Präsidenten des Gewerbeverbandes und Ko-Präsidenten des KMU-Forums.

Kommission für Wirtschaftspolitik: 1 Mitglied Nationalrat Bourgeois Jacques.

Begründung: Herr Nationalrat Bourgeois ist Direktor Schweizerischen Bauernverbandes. In der Kommission wird eine Vertretung der Verbände auf Direktorenstufe angestrebt, weshalb Herr Bourgeois die Vertretung des Bauernverbandes in der Kommission wahrnehmen wird.

4914

Anhang 13

Gremien mit einer abweichenden Amtsperiode Im Geschäftsbereich des EDI Amtsperiode 4 Jahre (ausserhalb der Gesamterneuerungswahlen): ­

Institutsrat Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut

­

Museumsrat

Amtsperiode 6 Jahre: ­

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA); Verwaltungsrat

Im Geschäftsbereich des EJPD Keine Amtsperiode: ­

Schweizerische Sektion der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC)

Im Geschäftsbereich des EFD Amtsperiode 4 Jahre (ausserhalb der Gesamterneuerungswahlen): ­

Kassenkommission PUBLICA (vom Bundesrat gewählte Mitglieder)

­

Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute, Verwaltungsrat

­

Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG; Verwaltungsrat

Im Geschäftsbereich des EVD Amtsperiode 3 Jahre: ­

Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM AG)

4915

4916