Öffentliche Bekanntmachung der Bundesanwaltschaft In Anwendung von Artikel 88 Absatz 1 Buchstabe b StPO teilt die Bundesanwaltschaft mit, dass sie ­ im Nachgang zu einem deutschen Strafverfahren ­ eine Untersuchung wegen Spielmanipulationen führt. Diese Manipulationen sollen anlässlich von Fussballspielen in der Challenge League während der Zeitperiode von April bis November 2009 erfolgt sein. Dadurch wurden Wetten beeinflusst, welche bei international tätigen, zum Teil asiatischen Wettanbietern abgeschlossen wurden.

Als Geschädigte gelten gemäss Artikel 115 Absatz 1 StPO die durch die Straftat unmittelbar in ihren Rechten verletzte Personen. Die Bundesanwaltschaft fordert allfällige im vorgenannten Sinne Geschädigte, welche sich als Privatkläger im Sinne von Artikel 118 StPO am Verfahren beteiligen wollen, auf, eine entsprechende Erklärung bis spätestens am 10. Februar 2012 an nachfolgende Adresse zu richten: Bundesanwaltschaft, SV.09.0177-THO, Taubenstrasse 16, CH-3003 Bern.

31. Januar 2012

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Bundesanwaltschaft

2012-0163