Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement 03.445 Pa.Iv. Öffentliches Beschaffungswesen.

Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium Der Gesetzesvorentwurf sieht eine Änderung von Artikel 21 Absatz 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vor. Dieser legt die Zuschlagskriterien fest, welche bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zur Anwendung kommen dürfen. In Erfüllung der parlamentarische Initiative 03.445 (Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium) schlägt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vor, dass hier zusätzlich die Ausbildung von Lernenden der beruflichen Grundbildung aufgeführt wird.

Vernehmlassungsfrist: 18. März 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste, Sekretariat WAK, Bundeshaus, 3003 Bern, Telefon 031 322 29 66, Fax 031 322 83 55 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

28. Dezember 2012

2012-3124

Bundeskanzlei

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