12.091 Botschaft über die Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 vom 21. November 2012

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beiträge und Leistungen des Bundes im Rahmen der Kandidatur der Schweiz für die Olympischen Winterspiele 2022.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

21. November 2012

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2012-2315

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Übersicht Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 30 Millionen Franken für die finanzielle Unterstützung der Kandidatur der Schweiz für die Olympischen Winterspiele 2022. Der Entscheid über die Beitragsleistung des Bundes an die Kandidatur stellt ein politisches Präjudiz mit potenziell erheblichen finanziellen Folgen dar.

Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat mit gleichem Beschluss bereits einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1 Milliarde Franken. Mit diesem Kredit soll ­ im Falle eines Zuschlags durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) ­ die Deckungslücke des Durchführungsbudgets finanziert werden.

Das Vorhaben befindet sich in der Phase der Machbarkeitsabklärungen. Entsprechend sind im heutigen Zeitpunkt Konzeptstudie und Detailplanung noch ausstehend.

Ausgangslage In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat die Schweiz zweimal erfolgreich Olympische Winterspiele organisiert (St. Moritz 1928 und 1948). In der Folge sind verschiedene Kandidaturen der Schweiz aus unterschiedlichen Gründen gescheitert.

Gestützt auf eine Vorevaluation möglicher Durchführungsorte hat Swiss Olympic als Dachverband des Schweizer Sports die Olympia-Idee in den vergangenen Jahren neu lanciert. Mit der Kandidatur von St. Moritz als Austragungsort (Host City) der Olympischen Winterspiele 2022 soll es gelingen, im internationalen Bewerberfeld erfolgreich zu bestehen. Zu diesem Zweck ist ein hochstehendes Kandidaturdossier zu erarbeiten, welches das IOC überzeugt.

In den bisherigen Arbeiten hat der Bundesrat die Rahmenbedingungen möglicher Olympischer Winterspiele in der Schweiz festgelegt: «weisse Spiele» in einer alpinen Landschaft bei weitgehender Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Das der vorliegenden Botschaft zugrunde liegende Konzept erfüllt diese Prämissen.

Mit der Kandidatur der Schweiz für die Olympischen Winterspiele 2022 werden die Weichen für ein nationales Projekt von internationaler Ausstrahlung gestellt. Die Schweiz würde während der Vorbereitung und Durchführung der Olympischen Winterspiele im Fokus der Weltöffentlichkeit stehen. Damit verbunden wäre die einmalige Chance der Schweiz, ihre politische Tradition, kulturelle Vielfalt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weltweit unter Beweis zu stellen.

Machbarkeit des Projekts Nach
Auffassung des Bundesrates haben die Ende August 2012 vorliegenden Erkenntnisse zur technischen Machbarkeit des Olympiaprojekts eine Aussagequalität, welche die finanzielle Unterstützung des Bundes sowohl in der Phase der Kandidatur als auch im Hinblick auf die Durchführung rechtfertigen. Es ist aber naheliegend, dass mehr als 10 Jahre vor dem eigentlichen Anlass noch viele Fragen

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offen bleiben müssen. Erst im Rahmen der Erarbeitung des Bewerbungsdossiers (Bid Book) werden detailliertere Erkenntnisse zu erwarten sein.

Das Konzept sieht St. Moritz als Host City vor. Weitere Wettkämpfe fänden in Davos statt. Einzelne Veranstaltungen sind zudem in Lantsch/Lenz und in Klosters vorgesehen. Das Konzept geht von Folgendem aus: ­

Die notwendigen Infrastrukturanlagen für den Sport bestehen oder werden unabhängig von der Durchführung Olympischer Winterspiele neu gebaut bzw. erneuert. Für Anlagen, die keiner nachhaltigen Nutzung an den jeweiligen Wettkampforten zugeführt werden können, wird eine nacholympische Nutzung an anderen Standorten in Graubünden, der Schweiz oder im Ausland angestrebt. In St. Moritz und Davos ist je ein olympisches Dorf geplant.

Die bestehenden und neu zu bauenden Infrastrukturen werden den Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung genügen. In der Planung wird zudem grosser Wert auf die Aspekte des Klimaschutzes und des Klimawandels gelegt.

­

Die Beherbergung der olympischen Familie, der Gäste, des Sicherheitspersonals und der freiwilligen Helferinnen und Helfer kann grundsätzlich gewährleistet werden. Da und dort müssen die Hotelkapazitäten ausgebaut oder auf den neusten Stand gebracht werden. Die Durchführung Olympischer Spiele wird für zahlreiche Betriebe Anlass und Anreiz sein, die notwendigen Investitionen zu tätigen, die es ihnen ermöglichen, auch künftig im touristischen Umfeld bestehen zu können.

­

Die Bewältigung des Verkehrs stellt für die Durchführung Olympischer Winterspiele eine grosse Herausforderung dar. Zum einen muss eine grosse Anzahl von Personen transportiert werden. Zum anderen sind die Verkehrssysteme Strasse und Schiene aufgrund der geografischen Situation im Kanton Graubünden nur bedingt redundant. Sie haben zudem eine eingeschränkte Massenleistungsfähigkeit. Unter Einbezug dieser Vorgaben und basierend auf Szenarien, welche die tägliche Anreise sämtlicher Besucherinnen und Besucher von ausserhalb des Kantons Graubünden vorsehen, lassen sich alle Besucherinnen und Besucher sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem öffentlichen Verkehr transportieren. Um den Verkehr zu bewältigen, sind punktuell Ausbauten an der Bahn- und Strasseninfrastruktur notwendig.

­

Bei einer Veranstaltung in der Grössenordnung Olympischer Winterspiele nimmt die Sicherheit einen zentralen Stellenwert ein. Die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Sicherheitsmassnahmen liegt grundsätzlich beim Kanton Graubünden. Dieser ist auf die Unterstützung durch interkantonale und ausländische Polizeikräfte, Armee und Bevölkerungsschutz angewiesen. Zudem ist eine Koordination der Sicherheitsbemühungen durch den Bund zwingend. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit der UEFA EURO 2008, dem World Economic Forum (WEF) in Davos und anderen Grossveranstaltungen kommt die Machbarkeitsbeurteilung zum Schluss, dass die Sicherheit gewährleistet werden kann.

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Budget für die Kandidatur und die Durchführung Ziel der Bestrebungen ist es, eine international wettbewerbsfähige Kandidatur aufzubauen. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten und Aktivitäten erfordern ein Kandidaturbudget von 60 Millionen Franken. Das Budget geht vom Prinzip aus, dass ein Zuschlag des IOC nur dann erreicht werden kann, wenn mit einer national fundierten, zugleich aber auch international breit abgestützten Dialogstrategie eine breite Akzeptanz für die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 geschaffen wird. In Anbetracht des internationalen Stellenwerts des Projekts erachtet es der Bundesrat als angebracht, dass der Bund 50 Prozent der Kosten für die Kandidatur übernimmt.

Für die Durchführung der Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 wird basierend auf Expertenberechnungen von Ausgaben in der Höhe von 2,8 Milliarden Franken und Einnahmen von 1,5 Milliarden Franken ausgegangen. Damit verbleibt ein Fehlbetrag von 1,3 Milliarden Franken. Bei diesen Zahlen handelt es sich um vorläufige Schätzungen. Diese wurden von zwei Beratungsunternehmen mit ausgewiesenem Expertenwissen in Fragen der Olympiaorganisation überprüft und in einem vorläufigen Budgetrahmen zusammengeführt. Der Bundesrat beantragt einen Beitrag von maximal 1 Milliarde Franken an die ungedeckten Kosten der Durchführung. Entsprechend geht es für die Organisatoren darum, die Finanzierungslücke auf höchstens 1 Milliarde Franken zu reduzieren. Sollte sich im Rahmen der Ausarbeitung des Bid Book zeigen, dass der Bundesbeitrag nicht ausreicht, sind die Kandidaturbemühungen abzubrechen.

Bei den Durchführungskosten nicht berücksichtigt sind die öffentlichen Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, die Investitionen Privater (namentlich permanente Bauten für Unterkünfte, Sportstätten, Medieneinrichtungen, Telekommunikation) und die Kosten der Sicherheit, die nicht direkt dem Veranstalter zugewiesen werden können. Die Kosten für die Sicherheitsaufwendungen, die nicht der Veranstalter trägt, übernimmt grundsätzlich der Kanton Graubünden.

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

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1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen 1.1 Ausgangslage 1.1.1 Kandidatur als vorgezogener Durchführungsentscheid 1.1.2 Stand der Arbeiten und politische Optionen 1.2 Die olympische Bewegung 1.2.1 Das Internationale Olympische Komitee (IOC) 1.2.2 Die Grundwerte der olympischen Bewegung 1.2.3 Die olympische Bewegung in der Schweiz 1.3 Olympische Winterspiele in der Schweiz 1.3.1 St. Moritz 1928 und 1948 1.3.2 Erfolglose Kandidaturen 1.3.3 Organisationskapazität der Schweiz 1.4 Das nationale und internationale Umfeld der Kandidatur 2022 1.4.1 Nationale Ebene 1.4.2 Internationale Ebene 1.5 Olympische Winterspiele als Chance und Herausforderung 1.5.1 Mediale Beachtung als Reputationschance 1.5.2 Stärkung der Winterdestination Schweiz 1.6 Anforderungen und Rahmenbedingungen des IOC 1.6.1 Beurteilung der Kandidaturen 1.6.2 Zeitliche Meilensteine der Kandidatur 1.6.3 Organisation der Kandidatur 1.7 Konzept der Kandidatur Schweiz 2022 1.7.1 Die Kandidatur als Zukunftsprojekt 1.7.2 Der Anspruch des Olympiavermächtnisses 1.7.3 Gesellschaftliche Relevanz des Olympiavermächtnisses 1.8 Technische Machbarkeit des Projekts 1.8.1 Problemstellung 1.8.2 Infrastruktur Sport 1.8.3 Olympische Dörfer 1.8.4 Verkehr 1.8.5 Raum und Umwelt 1.8.6 Beherbergung 1.8.7 Sicherheit 1.8.8 Paralympics 1.9 Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis (NIV) 1.9.1 Nachhaltigkeit als Grundvoraussetzung 1.9.2 Das Konzept Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis 1.10 Garantien gegenüber dem IOC 1.11 Sportförderung im Rahmen der Kandidatur 1.11.1 Olympische Spiele und nationale Leistungsfähigkeit 1.11.2 Fördermassnahmen und Entwicklungsperspektiven

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1.12 Kosten und Finanzierung der olympischen Winterspiele 1.12.1 Kandidaturbudget 1.12.2 Organisations- und Durchführungsbudget (OCOG-Budget) 1.12.3 Infrastruktur- und Sicherheitsbudget (Non-OCOG-Budget) 1.13 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

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2 Inhalt des Kreditbeschlusses 2.1 Antrag des Bundesrates 2.2 Beschreibung des Inhalts der Vorlage im Einzelnen 2.3 Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen der Vorlage

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3 Auswirkungen und Risiken 3.1 Auswirkungen auf den Bund 3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete 3.3 Auswirkungen auf Tourismus und Wirtschaft 3.4 Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Gesellschaft 3.5 Auswirkungen auf das Image der Schweiz im Ausland 3.6 Risiken

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4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates 4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung 4.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates 5 Rechtliche Aspekte 5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz 5.3 Anpassung der rechtlichen Grundlagen 5.4 Erlassform 5.5 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 5.6 Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung 5.6.1 Gesetzliche Grundlage zur Ausrichtung der Subventionen 5.6.2 Die Bedeutung der Subvention für die vom Bund angestrebten Ziele 5.6.3 Materielle und finanzielle Steuerung einer Subvention 5.6.4 Verfahren der Beitragsgewährung Bundesbeschluss über die Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 (Entwurf)

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Botschaft 1

Ausgangslage und Rahmenbedingungen

1.1

Ausgangslage

1.1.1

Kandidatur als vorgezogener Durchführungsentscheid

Die Organisation Olympischer Winterspiele ist ein nationales Projekt mit grosser internationaler Ausstrahlung. Eine Nation, die sich der Herausforderung dieses Projekts stellt, steht im Schaufenster der Weltöffentlichkeit. Olympische Winterspiele sind deshalb für den mit der Durchführung beauftragten Staat eine einmalige Chance, seine geschichtliche Entwicklung, politische Tradition, kulturelle Vielfalt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einem Milliardenpublikum in der ganzen Welt näherzubringen.

Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat zur Auffassung gelangt, die Bestrebungen von Swiss Olympic und des Kantons Graubünden zur Vorbereitung einer schweizerischen Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2022 zu unterstützen. Gegenstand der vorliegenden Botschaft ist die finanzielle Unterstützung der Kandidatur durch den Bund in der Höhe von 30 Millionen Franken (Gesamtkosten der Kandidatur: 60 Millionen Franken) und die damit zusammenhängenden weiteren Verpflichtungen des Bundes (Garantieleistungen gegenüber dem Internationalen Olympischen Komitee, IOC).

Der Entscheid über die Beitragsleistung des Bundes an die Kandidatur ist ein politisches Präjudiz mit erheblichen finanziellen Folgen. Aus Gründen der politischen Transparenz und finanziellen Planungssicherheit beantragt der Bundesrat daher bereits in der jetzigen Projektvorphase einen Verpflichtungskredit von 1 Milliarde Franken für die Finanzierung der Deckungslücke des Durchführungsbudgets (sog.

OCOG-Budget). Dieser Kredit stellt zugleich die finanzrechtliche Grundlage für die Ermächtigung des Bundesrates dar, die vom IOC einverlangten finanziellen Garantien bezüglich Infrastrukturinvestitionen und Defizitdeckung abzugeben. Sollte im Rahmen der Ausarbeitung des Bewerbungsdossiers (Bid Book) festgestellt werden, dass 1 Milliarde Franken des Bundes nicht ausreichen, so wird der Bundesrat seine Unterstützung für das Projekt zurückziehen.

1.1.2

Stand der Arbeiten und politische Optionen

Die Vorbereitungsarbeiten für die Lancierung einer Kandidatur sind im internationalen Vergleich weit gediehen, befinden sich aber immer noch in der Phase der Vorabklärungen. Die Ende August 2012 vorliegenden Erkenntnisse zur Machbarkeit des Olympiaprojekts haben für den Bundesrat eine Aussagequalität, welche die finanzielle Unterstützung des Bundes sowohl in der Phase der Kandidatur als auch im Hinblick auf die Durchführung der internationalen Grossveranstaltung rechtfertigen. Es versteht sich von selbst, dass mehr als zehn Jahre vor dem eigentlichen Anlass noch viele Fragen offen bleiben müssen. Erst im Rahmen der Erarbeitung des Bid Book werden detailliertere Erkenntnisse zu erwarten sein.

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Entsprechend ist es das Ziel dieser Botschaft, das heute verfügbare Expertenwissen und die daraus gewonnen Erkenntnisse zur Durchführung von Olympischen Winterspielen umfassend darzustellen. Dabei gilt es in Rechnung zu stellen, dass die heute zur Diskussion stehenden Lösungsansätze bei der Erarbeitung der Detailkonzepte wesentliche Änderungen erfahren können.

Was Inhalt und Form der Botschaft betrifft, wurde diese in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Verwaltungsstellen des Kantons Graubünden (Departement für Volkswirtschaft und Soziales) vorbereitet. Mit Botschaft vom 10. September 2012 empfiehlt der Regierungsrat des Kantons Graubünden dem Bündner Stimmvolk, die Vorlage über die Kandidatur zur Durchführung Olympischer Winterspiele im Kanton Graubünden im Jahr 2022 anzunehmen. Über die Vorlage wird am 3. März 2013 abgestimmt werden. Der systematische Informationsaustausch zwischen den federführenden Verwaltungsstellen von Bund und Kanton hat zur Folge, dass den Botschaften des Bundes und des Kantons die gleichen Studien und Expertenerkenntnisse zugrunde liegen. In formeller Hinsicht kommt die enge Kooperation darin zum Ausdruck, dass verschiedene Textpassagen der Botschaften ähnlich formuliert oder gar identisch sind.

Mit dem vorliegend beantragten Bundesbeschluss legen sich Bundesrat und Bundesversammlung nicht definitiv fest. Die Option des Projektabbruchs bleibt politisch und sachlich weiterhin offen. Ein negativer Ausgang der Abstimmung im Kanton Graubünden über die Kandidaturvorlage am 3. März 2013 hätte automatisch das Ende des Projekts zur Folge. Aber auch bei einer späteren Projektentwicklung im Widerspruch zu den ursprünglichen Zielsetzungen und Vorstellungen hätte der Bundesrat bis zum Vergabeentscheid des IOC im Jahr 2015 die Option, seine Unterstützung für das Projekt zurückzuziehen.

1.2

Die olympische Bewegung

1.2.1

Das Internationale Olympische Komitee (IOC)

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) ist eine nichtstaatliche Organisation mit Sitz in Lausanne. Zweck des Komitees, das derzeit aus 204 nationalen olympischen Komitees und 35 internationalen Sportverbänden auf fünf Kontinenten besteht, ist die Organisation und Betreuung der Olympischen Spiele. Rechtlich handelt es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches1. Die Schweiz hat mit dem IOC das Abkommen vom 1. November 20002 betreffend das Statut des IOC in der Schweiz abgeschlossen.

Das IOC hat den Status eines offiziellen Beobachters der Vereinten Nationen. Es hält die Schirmherrschaft über die olympische Bewegung und beansprucht alle Rechte an den Olympischen Spielen und Symbolen (Fahne, Mottos und Hymne). Im Zentrum der IOC-Aufgaben steht die Betreuung und Organisation der Sommer- und Winterspiele. Die Leitung der 1894 gegründeten Organisation liegt beim Präsidenten, derzeit Jacques Rogge, beim «IOC Executive Board» (Vorstand) und der «IOC Session» (Hauptversammlung).

1 2

SR 210 SR 0.192.122.415.1

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1.2.2

Die Grundwerte der olympischen Bewegung

Die grundlegenden Prinzipien und fundamentalen Werte des «Olympismus» sind in der Olympischen Charta niedergelegt. Die Prinzipien des Olympismus verbinden Sport mit Kultur und Bildung. Auf deren Grundlage soll sich eine Lebensphilosophie entwickeln, die auf Freude an der Leistung und der Achtung fundamentaler ethischer Prinzipien aufbaut. Jede Form von Diskriminierung einer Nation oder einer Person aufgrund von Rasse, Religion, Politik, Geschlecht oder aus anderen Gründen ist mit der Zugehörigkeit zur olympischen Bewegung unvereinbar.

Von zentraler Bedeutung ist das gegenseitige Verständnis im Geiste von Freundschaft, Solidarität und Fairplay. Ziel der olympischen Bewegung ist es, die Bestrebungen für ein friedliches und gerechtes Zusammenleben der Nationen zu unterstützen, indem die Jugend durch sportliche Betätigung im Einklang mit den olympischen Werten erzogen wird. Die Prinzipien der Olympischen Charta entsprechen über weite Strecken den Grundprinzipien schweizerischer Staatlichkeit: direkte Demokratie, Föderalismus und Konkordanz nach innen sowie Neutralität und Humanität nach aussen.

1.2.3

Die olympische Bewegung in der Schweiz

Die ersten Olympischen Spiele der Neuzeit fanden 1896 in Athen statt. Damals reiste der Turner Louis Zutter aus Neuenburg privat nach Athen und gewann als erster Schweizer eine Goldmedaille. Das Schweizerische Olympische Comité (SOC) wurde schliesslich 1912 durch das Schweizer IOC-Mitglied Godefroy de Blonay gegründet. Im Jahre 1920 nahm erstmals eine offizielle Delegation der Schweiz an den Olympischen Spielen in Antwerpen teil.

Auf der Grundlage eines 1923 unterzeichneten Vertrags beauftragte der Schweizerische Landesverband für Leibesübungen (SLL) das SOC, inskünftig die Teilnehmer für die Olympischen Spiele auszuwählen und Delegationen zusammenzustellen.

Heute selektioniert Swiss Olympic die Sportlerinnen und Sportler, welche die Schweiz an Olympischen Spielen vertreten. Es ist die zentrale Aufgabe von Swiss Olympic als Dachverband des Schweizer Sports, die 83 Mitgliedverbände der Sommer- und Wintersportarten in allen Belangen ihrer Aktivitäten zu fördern und zu unterstützen.

1.3

Olympische Winterspiele in der Schweiz

1.3.1

St. Moritz 1928 und 1948

Nachdem die Niederlande als vorgesehener Durchführungsort der Olympischen Sommerspiele 1928 auf die Organisation der Winterspiele verzichtet hatten, wurde die Schweiz gewählt, mit St. Moritz als Austragungsort. Insgesamt nahmen 464 Sportlerinnen und Sportler aus 25 Nationen an den Winterspielen 1928 in der Schweiz teil. Damals wurden 14 Medaillensätze in den Sportarten Ski (Langlauf, Skisprung, nordische Kombination), Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Bob, Skeleton und Eishockey vergeben. 39 832 Zuschauerinnen und Zuschauern besuchten die Wettkämpfe; 330 Medienvertreter aus 27 Ländern berichteten aus St. Moritz.

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Die Veranstalter verfügten über ein Budget von 70 000 Franken. Der Bund unterstützte die Durchführung der Spiele mit einem Beitrag von 40 000 Franken. Aus dieser Zeit stammen sowohl die Skisprungschanze, auf der bis 2006 regelmässig internationale Wettkämpfe durchgeführt wurden, als auch die Bob- und Skeletonbahn, die bis heute jeden Winter für nationale und internationale Wettkämpfe genutzt wird. Letztere verfügt über eine einmalige internationale Reputation, handelt es sich doch weltweit um die einzige verbliebene Natureisbahn.

Nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs fanden die ersten Olympischen Winterspiele 1948 ebenfalls in St. Moritz statt. Im Bewerbungsverfahren hatte sich St. Moritz gegen Lake Placid (USA) durchgesetzt. In 6 Sportarten und 22 Disziplinen nahmen 878 Sportlerinnen und Sportler aus 28 Nationen teil. Die Spiele wurden von 59 037 Zuschauerinnen und Zuschauern besucht; 570 Journalisten aus 38 Ländern berichteten über die Winterspiele in der Schweiz.

Das Budget des Organisationskomitees betrug 1,1 Millionen Franken. Etwa die Hälfte konnte aus dem Verkauf von Eintrittskarten gedeckt werden. Der Beitrag des Kantons belief sich auf 100 000 Franken, jener der Gemeinde St. Moritz auf 76 000 Franken. Der Bund leistete einen Beitrag von 133 000 Franken und übernahm das Defizit von 24 000 Franken.

Die Anlagen aus dem Jahr 1928 konnten grundsätzlich wieder genutzt werden.

Aufgrund der Qualität der bestehenden Infrastruktur waren lediglich punktuelle Modernisierungsarbeiten auszuführen. Als neue Disziplin wurde der alpine Skilauf in das Programm aufgenommen. Die erforderlichen Infrastrukturen waren bereits vorhanden, mussten also nicht neu erstellt werden. Was die Beherbergung betrifft, mietete die Gemeinde für die Durchführung der Spiele fünf Hotels in St. MoritzBad. Alle anderen Hotels gaben 20 Prozent der Betten für die Olympischen Spiele zu stark reduzierten Preisen ab. Auf diese Weise konnten genügend Unterkünfte bereitgestellt werden.

Das Interesse an den Olympischen Winterspielen in St. Moritz war weltweit sehr gross. Dies war unter anderem darauf zurückzuführen, dass es sich um die erste internationale Grossveranstaltung nach dem Zweiten Weltkrieg handelte. Für St. Moritz brachten die Winterspiele einen wirtschaftlichen Entwicklungsschub in den Bereichen Infrastruktur (Strassen,
Telefonnetz, Erschliessung des Skigebiets) und technischer Wissensaustausch über die Landesgrenzen hinweg.

Für den damals noch nicht so verbreiteten Wintersport stellten die Spiele eine sportlich und wirtschaftlich wichtige Präsentationsplattform dar. Nach den Olympischen Winterspielen von 1948 erlebte St. Moritz einen eindrücklichen touristischen Aufschwung und wurde in der Folge zu einem der bekanntesten Wintersportorte der Welt.

1.3.2

Erfolglose Kandidaturen

In den vergangenen Jahrzehnten wurden in verschiedenen Regionen Anläufe zur Lancierung von Kandidaturen für Olympische Winterspiele unternommen, ohne dass daraus national getragene Projekte hervorgingen. So wurden in den Gemeinden Lausanne 1952, St. Moritz 1960, Sion 1968 und 1976, Bern 2010 und Zürich 2014 Kandidaturen geplant, die allerdings bereits in einer frühen Phase scheiterten.

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Demgegenüber war die Kandidatur von Sion für die Olympischen Winterspiele 2002 und 2006 national breit abgestützt und international kompetitiv. In beiden Fällen verlieh das IOC Sion den Status «Candidate City». Entgegen den hohen Erwartungshaltungen unterlag die Kandidatur «Sion 2006» schliesslich der Kandidatur von Turin (Italien).

1.3.3

Organisationskapazität der Schweiz

Mit der erfolgreichen Durchführung verschiedener internationaler Sportgrossveranstaltungen hat die Schweiz den Nachweis erbracht, dass sie in sportlicher, infrastruktureller und politischer Hinsicht die Kapazitäten aufbringen kann, um anspruchsvolle Grossanlässe zielführend zu organisieren. Zu diesen Veranstaltungen mit internationaler Ausstrahlung gehören etwa die FIS Ski-Weltmeisterschaften 2003, die Fussballeuropameisterschaft UEFA EURO 2008 und die jährlich wiederkehrenden Ski-Weltcupveranstaltungen in Wengen, Adelboden, Crans-Montana, Lenzerheide und St. Moritz.

Solche internationale Sportgrossveranstaltungen tragen dazu bei, den Bekanntheitsgrad und das Image der Schweiz im Ausland positiv zu prägen. Olympische Winterspiele sind in allen Belangen eine Dimension grösser und entsprechend ein Anlass von besonders hoher Komplexität. Unter diesen Vorzeichen stellt deren Organisation eine ausserordentlich grosse Herausforderung dar. Ebenso gross sind aber auch die Chancen für eine langfristige Steigerung von Image und Reputation der Schweiz, wenn es gelingt, die Olympischen Winterspiele erfolgreich durchzuführen.

1.4

Das nationale und internationale Umfeld der Kandidatur 2022

1.4.1

Nationale Ebene

Die Analyse der im frühen Stadium gescheiterten Olympiakandidaturen führt zur Erkenntnis, dass der rechtzeitige Einbezug aller betroffenen Kreise (Bund, Kantone, Gemeinden, Swiss Olympic und Wirtschaft) einen zentralen Erfolgsfaktor darstellt.

In einem ersten Schritt wurde daher die Tragfähigkeit einer weiteren schweizerischen Kandidatur mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Sport ausgelotet.

Auf eine Anfrage von Nationalrat Tarzisius Caviezel (10.1047, «Olympische Winterspiele in der Schweiz») hielt der Bundesrat in seiner Antwort vom 1. September 2010 fest, dass Olympische Spiele dem organisierenden Land eine einmalige Chance bieten, seine Leistungsfähigkeit der Weltöffentlichkeit unter Beweis zu stellen.

Weitere Vorteile werden in der Stärkung der nationalen Identität, im Imagegewinn und in beträchtlichen positiven Effekten im Bereich der Tourismus-, Freizeit- und Sportindustrie gesehen. Für die Durchführung Olympischer Winterspiele formulierte der Bundesrat folgende Rahmenbedingungen: «weisse Spiele» und kurze Wege in einer alpinen Landschaft, ein Wintersportort als Zentrum sowie Nutzung weitgehend vorhandener Infrastruktur (Verkehr, Sportanlagen und Beherbergung).

9345

Vor diesem Hintergrund hat Swiss Olympic am 24. Januar 2011 die Rahmenbedingungen für eine Schweizer Olympia-Kandidatur formuliert. In der Folge entschied der Exekutivrat von Swiss Olympic am 11. August 2011, eine allfällige Schweizer Olympia-Kandidatur mit den Standorten Davos und St. Moritz zu prüfen. Graubünden setzte sich damit gegen die Kandidatur Genf/Waadt/Wallis durch.

In einem nächsten Schritt wurde am 21. Dezember 2011 der Verein XXIV. Olympische Winterspiele Graubünden 2022 gegründet, in dem der Kanton Graubünden, die Gemeinden St. Moritz und Davos sowie Vertreter und Vertreterinnen des Bundes und von Swiss Olympic als Gründungsmitglieder zeichneten. Gestützt auf vertiefte Abklärungen des Vereins zur Machbarkeit entschied das Sportparlament von Swiss Olympic (Delegierte der 83 Mitgliedverbände) am 24. Mai 2012 einstimmig, dass die Schweiz eine Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2022 einreichen soll.

Dieser Entscheid stand unter dem Vorbehalt, dass die noch ausstehenden politischen Entscheide auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene positiv ausfallen.

1.4.2

Internationale Ebene

Die Kandidatur Schweiz 2022 steht in Konkurrenz mit verschiedenen anderen Kandidaturen. Derzeit sind Kandidaturen in Barcelona (Spanien), Lwiw (Ukraine) und Oslo (Norwegen) in Vorbereitung, während Denver (USA) die Kandidaturarbeiten eingestellt hat. Wieder offen ist eine Kandidatur der Stadt München (Deutschland), die bei der Wahl für die Austragung 2018 unterlegen war.

Nach der Durchführung der Winterspiele 2010 in Vancouver (Kanada) und der Vergabe der Winterspiele 2014 nach Sotschi (Russland) sowie 2018 nach Pyeongchang (Südkorea) sind die Chancen intakt, dass die Olympischen Spiele 2022 nach Europa vergeben werden. Aufgrund der Ausgangslage dürfte einer Kandidatur der Schweiz vor allem aus Norwegen (und allenfalls aus Deutschland) ernsthafte Konkurrenz erwachsen, zumal die Kandidatur Oslo dem Konzept Schweiz 2022 («weisse Spiele») am Nächsten kommen dürfte.

1.5

Olympische Winterspiele als Chance und Herausforderung

1.5.1

Mediale Beachtung als Reputationschance

Olympische Winterspiele sind eine Sportveranstaltung, welche die globale Völkerfamilie des Sports zusammenbringt und daher in allen Kontinenten eine aussergewöhnliche mediale Beachtung findet. Das organisierende Land und der Austragungsort (Host City) stehen während längerer Zeit im Mittelpunkt der weltweiten Berichterstattung. Olympische Winterspiele in der Schweiz sind für unser Land in vierfacher Hinsicht mit grossen Chancen verbunden: ­

International sind sie geeignet, die Reputation der Schweiz als sicheres und leistungsfähiges Land zu stärken.

­

Gesellschaftlich fördern sie das nationale Zusammengehörigkeitsgefühl und können breite Bevölkerungskreise motivieren, Sport zu treiben und sich zu bewegen.

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­

Volkswirtschaftlich stärken sie die Tourismusdestination Schweiz und die regionalwirtschaftliche Entwicklung durch nachhaltige Investitionen in die Infrastruktur.

­

Sportlich bieten sie eine Plattform, den nationalen Breiten- und Spitzensport, namentlich den Nachwuchsleistungssport, zu fördern und weiterzuentwickeln.

Die Durchführung von Olympischen Winterspielen ist insbesondere für die Marke Schweiz und die langfristige touristische Entwicklung unseres Landes eine grosse Chance und von entsprechender volkswirtschaftlicher Bedeutung.

1.5.2

Stärkung der Winterdestination Schweiz

Nachhaltige Winterspiele festigen die Stellung der Winterdestination Schweiz im internationalen Wettbewerb. Trotz hoher Kosten für die Durchführung sind umsichtig veranstaltete Winterspiele mit einem dauerhaften Nutzen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft verbunden. Entsprechend gross ist der Standortwettbewerb zwischen den Kontinenten und zwischen den Nationen bei der Vergabe der Spiele.

Die Schweiz ist ein Pionierland des alpinen Wintertourismus. In den Jahren 1928 und 1948 wurden Olympische Winterspiele in St. Moritz ausgetragen, was die Entwicklung des modernen Wintertourismus in den Schweizer Alpen wesentlich stimuliert hat. Der Wintertourismus wiederum hat mit seinen vielfältigen und einzigartigen Schneesportaktivitäten entscheidend zur Entwicklung des Tourismusstandorts Schweiz und zum Wohlstand im Schweizer Alpenraum beigetragen.

Der Schweizer Alpenraum besitzt ausgeprägte Voraussetzungen, um sich im Winter nachhaltig touristisch weiterzuentwickeln. Der Wintertourismus der Schweiz verfügt dank der hochgelegenen Destinationen über einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenzdestinationen aus dem umliegenden Ausland. Entscheidende Standortfaktoren sind zudem das Destinationsimage, die Attraktivität der Schneesportangebote, die Service- und Qualitätsstandards sowie der Ausbaustand tourismusrelevanter Infrastrukturen (u.a. auch der Transport-Infrastrukturen). Angesichts der internationalen Ausstrahlung können Olympische Winterspiele zudem Impulse bei der Erschliessung des globalen touristischen Wachstumspotenzials verleihen und weltweit das Image der Schweiz als Wintertourismusland und Wirtschaftsstandort stärken.

1.6

Anforderungen und Rahmenbedingungen des IOC

1.6.1

Beurteilung der Kandidaturen

Im Gegensatz zu einer verbreiteten Meinung lassen die Vorgaben des IOC konzeptionellen Spielraum für erfolgreiche Kandidaturen von mittleren und kleineren Austragungsorten. Alpine Regionen mit den erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen treten auch gegen aufwendige, mondäne Kandidaturen von Grossstädten durchaus mit intakten Chancen an. Die Vielzahl der IOC-Bewertungskriterien erlaubt eine differenzierte Gewichtung der Vor- und Nachteile einer Kandidatur.

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Das IOC evaluiert eine Kandidatur auf der Grundlage von elf Hauptkriterien. Mittels eines Rasters wird geprüft, ob die vorgegebenen Standards erfüllt sind. Die Prüfungsmodalitäten ermöglichen eine hohe Beurteilungsflexibilität. Ist beispielsweise die Kapazität eines Sportstadions kleiner als vom IOC empfohlen, werden entsprechend Punkte abgezogen. Kann das gleiche Stadion auch nach den Olympischen Spielen genutzt werden, wird dieser Punkteabzug allenfalls mehr als wettgemacht.

Das IOC nimmt eine umfassende Gesamtbeurteilung einer Kandidatur vor. Auch wenn alpine Regionen einzelne Empfehlungen des IOC nicht erfüllen, kann es sein, dass diese ein überzeugendes Gesamtkonzept präsentieren und sich so gegenüber der Konkurrenz durchsetzen. Bei dieser Ausgangslage kann die Schweiz nur mit einer an die schweizerischen Verhältnisse und Gegebenheiten ausgerichteten Kandidatur erfolgreich sein.

1.6.2

Zeitliche Meilensteine der Kandidatur

Damit die Schweiz mit St. Moritz am Auswahlverfahren für die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2022 teilnehmen kann, sind verschiedene zwingende Termine einzuhalten. Spätestens im November 2013 muss die Kandidatur beim IOC durch Swiss Olympic und die Host City St. Moritz im Rahmen einer Absichtserklärung (Letter of Intent) angemeldet werden. Im März 2014 muss dem IOC eine Kurzfassung des Bewerbungsdossiers eingereicht werden, das die Abgabe von finanziellen Garantien durch den Bund beinhaltet. Im Juli 2014 entscheidet das IOC über die Zulassung der Kandidatur und die Erlangung des Status «Candidate City».

Bis im Januar 2015 ist schliesslich das Bewerbungsdossier (Bid Book) einzureichen.

Auf der Grundlage dieser Dokumentation und einem Evaluationsbesuch des IOC vor Ort wird die Hauptversammlung des IOC Ende Juli 2015 über den Zuschlag der Spiele 2022 entscheiden.

Im Einzelnen können folgende Phasen unterschieden werden: ­

«Vorbereitung» (bis Mitte 2013): In dieser Phase geht es um die Vorbereitung der Findung des Entscheids in Bund und Kanton, ob der Kandidaturprozess beim IOC gestartet werden soll oder nicht.

­

«Applicant City» (bis Ende 2014): In dieser Phase sind die Konzepte mittels Vorstudien zur Durchführung der Spiele zu vertiefen; sie endet mit dem Selektionsentscheid des IOC-Vorstands für die darauf folgende Bewerbungsphase.

­

«Candidate City» (bis Mitte 2015): In dieser Phase sind die detaillierten Kandidaturunterlagen vorzulegen. Im Vordergrund steht die Präsentation des Projekts auf der internationalen Bühne. Diese Phase endet mit dem Entscheid der IOC-Hauptversammlung über die Vergabe der Olympischen Winterspiele 2022.

1.6.3

Organisation der Kandidatur

Gegenwärtig werden die Arbeiten für die Vorbereitung der Kandidatur vom Verein XXIV. Olympische Winterspiele Graubünden 2022 geführt. Bis zur Volksabstimmung vom 3. März 2013 im Kanton Graubünden wird der Verein die erforderlichen 9348

Arbeiten weiterführen. Sollten sich die zuständigen Instanzen auf allen staatlichen Ebenen dafür aussprechen, das Projekt Olympische Winterspiele Schweiz 2022 weiterzuverfolgen, wäre spätestens für die folgenden Projektphasen eine neue Organisationsform zu wählen.

Erste Abklärungen über die neue Rechtsform wurden bereits gemacht. Die Komplexität des Projekts, die Anzahl der involvierten Akteure und Instanzen, aber auch die betrieblich notwendige Flexibilität in der Zeit bis zum Zuschlagentscheid des IOC sprechen für die Gründung einer juristischen Person in der Form einer Aktiengesellschaft. In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, wie den unterschiedlichen Finanzierungsanteilen der verschiedenen Partner angemessen Rechnung getragen werden kann.

Der Bundesrat wird nach der Volksabstimmung im Kanton Graubünden vom 3. März 2013 entscheiden, in welcher Weise der Bund, insbesondere die von einer Kandidatur besonders betroffenen Departemente, bei der strategischen Steuerung der neuen Kandidaturorganisation mitwirkt.

Zu klären sind letztlich auch die steuerrechtlichen Folgen einer organisatorischen Neuausrichtung.

1.7

Konzept der Kandidatur Schweiz 2022

1.7.1

Die Kandidatur als Zukunftsprojekt

Olympische Winterspiele sind eine grosse Herausforderung für die Schweiz. Sie sind ein gesellschaftspolitisches Projekt von nationaler Dimension und internationaler Ausstrahlung: ein Projekt der Gegenwart für künftige Generationen. Erfahrungsgemäss haben sie das Potenzial, eine Nation zu bewegen und nachhaltige Veränderungen einzuleiten.

Bei der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2022 soll nicht nur der sportliche Wettkampf im Zentrum stehen. Vielmehr sollen die Spiele zum Anlass genommen werden, um Antworten auf die Frage zu geben, wie die Bergregionen und ihre Bevölkerung auch in Zukunft vom Tourismus und Wintersport leben können.

1.7.2

Der Anspruch des Olympiavermächtnisses

Kern der Kandidatur ist das Ziel, die Grundsätze der Nachhaltigkeit und Innovation im Kontext des Olympiaprojekts umzusetzen. Zu diesem Zweck sollen für einen Zeithorizont von 15 bis 20 Jahren Entwicklungsschwerpunkte gebildet werden, die der nächsten Generation als Vermächtnis und Auftrag zur Weiterführung überantwortet werden. In ihrem Anspruch sind sie zu vergleichen mit den Pionierleistungen der schweizerischen Hotellerie des 19. Jahrhunderts, deren prominente Vertreter zahlreichen Bergtälern neue wirtschaftliche Perspektiven verschafften und so den Grundstein für den Ruf der Schweiz als Wintersportdestination legten.

Gestützt auf diese Zielsetzung wurde die Vision «St. Moritz 2022» erarbeitet. Die Vision soll Identität stiften und richtet sich an alle Landesteile und Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz. Sie verbindet drei Elemente zu einer Kernaussage und lautet: 9349

Unsere Berge ­ unsere Spiele ­ unsere Zukunft Die inhaltliche Verbindung dieser Trias bringt folgenden Leitsatz zum Ausdruck: Wir überzeugen die Welt mit Olympischen Spielen inmitten unserer Bergwelt, da wo der Winter zu Hause ist. Diese Berge definieren den Rahmen für Olympische Spiele einer neuen Generation ­ echt und sorgfältig, mit Respekt für Mensch und Natur. So halten wir Gastfreundschaft. Der Wintersport kehrt zu seinen Wurzeln zurück. Dort kann Zukunft entstehen. Dafür übernehmen wir Verantwortung.

Die Begrenztheit des Gebirgsraums soll als Chance genutzt werden. Mit der Idee, Olympische Spiele mitten in einer alpinen Bergregion durchzuführen, dokumentiert die Schweiz Mut und setzt gleichzeitig aus Respekt vor Mensch und Natur einen Kontrapunkt. In der Betonung der Begrenzung möglicher Entwicklungen liegt die kollektive Chance, Innovationen voranzutreiben und tradierten Werten neuen Inhalt zu geben.

Angeleitet von den Prinzipien der Nachhaltigkeit und Innovation sollen in einem breiten Beteiligungsprozess Szenarien zur Bewältigung der Herausforderungen entwickelt werden, die der künftige Lebensalltag einer Bergregion mit sich bringt.

Die Olympischen Spiele sollen so genutzt werden, um Entwicklungen in den Bereichen Sport, Gesellschaft, Wirtschaft und Politik anzustossen und in Kooperation mit öffentlichen und privaten Partnern voranzutreiben. Dieser Entwicklungsprozess, der sogenannte NIV-Prozess (Nachhaltigkeit, Innovation, Vermächtnis) lässt sich wie folgt abbilden:

9350

1.7.3

Gesellschaftliche Relevanz des Olympiavermächtnisses

Im Rahmen des NIV-Konzeptes sollen somit nicht nur Lösungen für die nachhaltige Durchführung Olympischer Spiele im Alpenraum entwickelt, sondern auch nachhaltige gesellschaftsrelevante Projekte wie «Künftiges Leben in den Bergen» und «Jugend, Sport und olympische Werte» lanciert werden. Mit dem NIV-Konzept entsteht für die Schweiz und für den Kanton Graubünden eine Modernisierungs- und Innovationsplattform. Diese ist geeignet, ein Vermächtnis zu hinterlassen, das sowohl Bergregionen als auch der Jugend und dem Sport von Nutzen sein kann und international Anstoss zu neuen Entwicklungen gibt.

In Anbetracht der Dimension des Projekts soll nicht erst die Durchführung, sondern bereits die Kandidatur (Phase 2013­2015) und die damit einhergehenden Projekte und Investitionen ein wahrnehmbares Vermächtnis hinterlassen. Dazu gehören Verbesserungen im Bereich der Infrastruktur und der Sportstätten sowie Konzepte und Programme zur Förderung des Breiten- und des Spitzensports, namentlich des Nachwuchsleistungssports. Erwartet werden aber auch Projekte, die sich dem Thema «Leben in den Bergen» widmen. In diesem Zusammenhang gilt es Fragestellungen rund um die Entwicklung von touristischen Destinationen, die Sicherung und Weiterentwicklung des Wintertourismus oder neue Inszenierungen von Erlebnistourismus im Sommer und im Winter anzugehen.

1.8

Technische Machbarkeit des Projekts

1.8.1

Problemstellung

Im Hinblick auf die politische Entscheidungsfindung zur finanziellen Beteiligung von Bund und Kanton am Projekt hat der Verein XXIV. Olympische Winterspiele Graubünden 2022 in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) sowohl Ingenieur- und Planungsbüros als auch Fachpersonen in Fragen der Organisation von Sportgrossveranstaltungen beauftragt, die technische Machbarkeit Olympischer Winterspiele im Kanton Graubünden zu prüfen.

Dabei ging es um die Klärung der Frage, ob die Spiele unter Berücksichtigung der verschiedenen Vorgaben und Rahmenbedingungen durchführbar sind. Grundlage der entsprechenden Abklärungen bildeten das Kandidaturkonzept des Vereins, die geografischen Gegebenheiten des Kantons, die Vorgaben des IOC sowie die Gesetzgebung von Bund und Kanton namentlich im Bereich des Umweltrechts (insbesondere Wald-, Gewässer-, Natur- und Landschaftsschutz). Unter diesen Vorzeichen haben die Fachpersonen die technische Machbarkeit in den verschiedenen Bereichen geprüft. Die Erkenntnisse wurden in einzelnen Fällen (Finanzen und Verkehr) durch die Einholung von Zweitgutachten überprüft und validiert.

Ausgehend vom heutigen Wissensstand kommen die Expertenabklärungen zum Ergebnis, dass die Machbarkeit des Projekts Olympische Winterspiele Schweiz 2022 im Grundsatz bejaht werden kann. In einem nächsten Schritt geht es nun darum, weitere Verbesserungsmöglichkeiten zu orten und das Projekt durch entsprechende Planungsanpassungen laufend zu optimieren. Diese Arbeiten bilden die Grundlage für die Erstellung des Bid Book, das dem IOC Ende 2014 eingereicht werden muss.

9351

Generell kann festgehalten werden, dass die geleisteten Vorarbeiten inzwischen einen beachtlichen Konkretisierungsgrad aufweisen.

1.8.2

Infrastruktur Sport

Im Rahmen der Machbarkeitsstudien wurde eingehend geprüft, welche Standorte sich für die Durchführung der verschiedenen Sportarten eignen. Dabei galt es, die Vorgaben des IOC, das im Kanton bestehende Anlagenangebot und disziplinenspezifische Traditionen zu berücksichtigen. Der Kanton Graubünden verfügt über eine gut ausgebaute Wintersport-Infrastruktur, die sich in der Vergangenheit bei der Durchführung internationaler Veranstaltungen bewährt hat, dies im Unterschied zu anderen Durchführungsorten (z.B. Sotschi, Pyeongchang), wo nach dem Retortenprinzip sämtliche Anlagen neu erstellt werden.

Das Infrastrukturkonzept Sport sieht vor, die bestehenden Anlagen permanent oder temporär auszubauen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird ein möglichst hoher Anteil an permanenten Neu- oder Erweiterungsbauten angestrebt. Ziel ist es, die einzelnen Bauten auch nach den Olympischen Spielen zu wirtschaftlich vernünftigen Bedingungen für Wettkämpfe, Training, Breitensport oder Tourismus zu nutzen. Für die temporär zu erstellenden Bauten wird eine nacholympische Nutzung an anderen Standorten im Kanton Graubünden, in der Schweiz oder im Ausland angestrebt.

Gemäss aktueller Planung sollen in St. Moritz und Umgebung die Eröffnungs- und Schlusszeremonien sowie die verschiedenen Disziplinen im Eiskunstlauf, Short Track, Bob, Skeleton, Rodeln, Ski Alpin, Skispringen und in der nordischen Kombination stattfinden. Das International Broadcast Compound (IBC) als technisches Zentrum für die weltweite Berichterstattung soll in der Nähe des Flugplatzes Samedan realisiert werden. In Davos und Umgebung sollen die Wettkämpfe in den Sportarten Eisschnellauf, Eishockey, Langlauf, Snowboard, Skicross, Skiakrobatik und Buckelpistenfahren ausgetragen werden. Schliesslich sollen in Klosters die Curlingwettbewerbe und in Lantsch/Lenz die Biathlonwettkämpfe stattfinden.

Für alle Sportstätten wurden Nutzungskonzepte sowohl für die Spiele als auch für die Nachnutzung erstellt. Auf diese Weise wird frühzeitig sichergestellt, dass die Infrastrukturbauten in Einklang mit der geltenden Raumplanungs-, Umwelt-, Naturund Heimatschutzgesetzgebung stehen oder mit den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in Übereinstimmung gebracht werden können. Im Einzelfall besteht allenfalls Klärungsbedarf bezüglich des gesetzlichen Wald- und Moorschutzes. So
werden für die Realisierung der Sportinfrastruktur punktuelle Waldrodungen erforderlich sein. Sodann ist mit der Erstellung der temporären Grossschanze unter Umständen eine Beeinträchtigung des Objekts Nr. 1908 des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) verbunden (vgl. dazu Ziff. 1.8.5). In einem nächsten Schritt geht es nun darum, die Planungen zu konkretisieren und die Nutzungskonzepte weiter zu detaillieren. Es gilt unter Abwägung aller Interessen und Einbezug der zuständigen Fachinstanzen von Bund und Kantonen sowie der Umweltorganisationen im Einzelfall zweckmässige Lösungen zu finden.

Im Nachgang zu den Olympischen Spielen wird die Schweiz über eine international wettbewerbsfähige Wintersport-Infrastruktur verfügen, die für den Breiten- und Spitzensport zur Verfügung steht. Die gut erreichbaren Destinationen, die Höhen9352

lage und die Schneesicherheit machen die Anlagen attraktiv für Trainingslager sowie nationale und internationale Wettkämpfe. Viele dieser Infrastrukturen werden aber auch dem Tourismus insgesamt dienen. Sie ermöglichen so eine nachhaltige Nutzung der Investitionen.

Die Finanzierung, der Bau und der Betrieb der permanenten Anlagen erfolgt nach den Grundsätzen des Nationalen Sportanlagenkonzepts (NASAK).

1.8.3

Olympische Dörfer

Für die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 sind je ein olympisches Dorf in St. Moritz und in Davos geplant.

Das olympische Dorf in St. Moritz beherbergt rund 2000 Athletinnen und Athleten sowie Funktionärinnen und Funktionäre während der Olympischen Spiele und 800 während der paralympischen Spiele. In Davos werden rund 4000 Athletinnen und Athleten sowie Funktionärinnen und Funktionäre während der Olympischen Spiele und 1600 während der Paralympischen Spiele untergebracht. Im Gegensatz zu anderen Durchführungsorten, wo die Athletinnen und Athleten abgeschirmt in neu gebauten olympischen Dörfern untergebracht sind, beruht die Kandidatur Schweiz 2022 auf dem Ansatz «Dorf im Dorf».

Im Sinne einer an den Alpenraum angepassten Kandidatur soll das Athletendorf in St. Moritz mit einer Aufwertung von St. Moritz Bad einhergehen. Die Polowiese bildet das eigentliche Zentrum des Athletendorfes mit den wichtigsten Anlaufstellen, Versorgungs- und Erholungsbereichen sowie Parkplätzen für Athletinnen und Athleten, Gäste und Funktionärinnen und Funktionäre. Die Wohnzone der Sportlerinnen und Sportler befindet sich angrenzend zur Polowiese in den umliegenden Hotels, die Bettenkontingente zur Verfügung stellen. Weitere Unterkünfte entstehen als Neubauten, Sanierungen bestehender Hotels oder als temporäre oder permanent verdichtete Bebauungen von Grundstücken. Der Einbezug vorhandener Gebäude und infrastruktureller Einrichtungen gewährleistet eine zukunftsorientierte, nachhaltige Weiterentwicklung und Aufwertung des Ortsteils St. Moritz Bad.

In Davos war in einer ersten Phase das nördliche Seeufer des Davoser Sees als Zentrum des Athletendorfes geplant. Die Machbarkeit kann technisch zwar gewährleistet werden, jedoch wären die Kosten für die notwendige Absenkung des Davoser Sees und die Erstellung der temporären Bauten zu hoch. Sowohl aus Kostenüberlegungen als auch aus Sicht der Nachhaltigkeit wird das Konzept des olympischen Dorfs in Davos nun überarbeitet. Im Rahmen des Nachhaltigkeits- und Innovationsdialogs wurden mit Behörden- und Wirtschaftsvertreterinnen und -vertretern aus Davos bereits erste Überlegungen konkretisiert. In diesem Zusammenhang sollen die in Davos seit geraumer Zeit laufenden Diskussionen um die künftige Siedlungsentwicklung (Universitätscampus, betreute Seniorenresidenz, günstige
Erstwohnungen, Beherbergung im Nullsternebereich) mitberücksichtigt werden.

Weiterverfolgt werden sollen Projektideen zur Nutzung der bestehenden Wolfgangklinik sowie deren Nachverdichtung mit Neubauten und temporären Anlagen beim See, die einer Nachnutzung zugeführt werden könnten. Auf diese Weise kann die Entwicklungsplanung in Davos zukunftsorientiert gestaltet und ­ ähnlich wie in St. Moritz ­ eine nachhaltige Wirkung für die einheimische Bevölkerung erzielt werden.

9353

Gegenüber der ursprünglichen Planungsvariante am See kann im Rahmen der neuen Projektideen mit erheblichen Minderausgaben gerechnet werden. Diese neue Planungsvariante konnte noch nicht vertieft analysiert werden und ist daher weder im aktuellen Organisations- und Durchführungsbudget noch in der Beurteilung des volkswirtschaftlichen Nutzens enthalten.

1.8.4

Verkehr

Aus der Perspektive der Verkehrsbewältigung stellt die Durchführung der Olympischen Winterspiele eine grosse Herausforderung dar: zum einen wegen der grossen Anzahl von Besucherinnen, Teilnehmern, Betreuerinnen, Funktionären und Medienvertreterinnen, zum andern wegen der besonderen geografischen Gegebenheiten (nur eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten, Bahn und Strasse mit vergleichsweise geringer Massenleistungsfähigkeit). Die Abwicklung des Flugverkehrs kann demgegenüber mit der bestehenden Infrastruktur (Flughafen Zürich bzw. München oder Mailand) ohne nennenswerte Probleme bewältigt werden.

Die Machbarkeitsstudien zum Verkehr zeigen auf, dass die überörtlichen Transporte von Personen und Gütern von und zu den Veranstaltungsorten während der Olympischen Spiele mit dem öffentlichen Verkehr gewährleistet werden können. Dabei wurden hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Herkunft der Gäste Szenarien gewählt, die zu einem maximalen Verkehrsaufkommen führen. So wurde bei den Berechnungen unterstellt, dass alle Zuschauerinnen und Zuschauer als Tagesgäste morgens zur Veranstaltung anreisen und abends wieder zurückreisen.

Um möglichst effiziente und umweltfreundliche Transporte zu ermöglichen, sollen die Besucherinnen und Besucher bereits ab Anreiseort den öffentlichen Verkehr benutzen. Dabei steht die maximale Ausnutzung der Transportkapazitäten der Bahn im Vordergrund. In zweiter Linie werden Busse eingesetzt, die ebenfalls bestmöglich ausgelastet werden, damit die Kapazitäten auf der Strasse optimal genutzt werden. Dazu ist eine konsequente Steuerung der Besucherinnen und Besucher und der Fahrzeuge notwendig. Um die Kapazität zu erhöhen, sind jedoch punktuelle Ausbauten der Infrastrukturanlagen für Strasse und Schiene sowie verschiedene weitere Massnahmen erforderlich.

Noch nicht untersucht wurden die Verkehrsflüsse in Bezug auf die einzelnen Kundenströme (Sportlerinnen, Medienvertreter, Funktionärinnen usw.). Ebenfalls fand noch keine Abstimmung mit den Bereichen Sicherheit und Beherbergung statt, welche die Anforderungen an die Abwicklung des Verkehrs stark beeinträchtigen können. Die Verkehrssysteme geraten nahe an ihre Kapazitätsgrenzen und die Abwicklung des Verkehrs ist daher noch mit etlichen Risiken behaftet. Der Bereich Verkehr ist in der nächsten Planungsphase detaillierter zu
untersuchen und in ein Gesamtkonzept für die Durchführung einzubinden. Dabei muss auch in Betracht gezogen werden, dass die Machbarkeit im Verkehrsbereich allenfalls auch Einschränkungen für die Organisation in anderen Bereichen mit sich bringen kann.

Im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrskonzepts sind schliesslich die Auswirkungen auf Luftqualität und hinsichtlich Lärm zu prüfen und darzulegen.

9354

Öffentlicher Verkehr Im Korridor Zürich-Chur beträgt die maximale Stundenkapazität 7300 Personen pro Spitzenstunde und Hauptlastrichtung. Während der Olympischen Spiele liegt die Nachfrage bei bis zu 6000 Reisenden pro Stunde. Diese Nachfrage kann somit mit der möglichen Kapazität der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) auf diesem Korridor abgedeckt werden. Voraussetzung zur Sicherstellung der Sitzplatzkapazität ist jedoch, dass der im ersten Ausbauschritt des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP) vorgesehene Halbstundentakt zwischen Zürich und Chur eingeführt wird und die dazu erforderlichen Infrastrukturmassnahmen realisiert werden.

Parallel dazu ist im regionalen Verkehrskontext die Kapazität auf den Zubringerlinien der Rhätischen Bahn (RhB) nach Davos und St. Moritz zu steigern. Zu diesem Zweck sollen die Züge während der Olympischen Spiele im Rahmen eines Ringzugkonzepts verkehren. Bei diesem Konzept fahren alle Züge in die gleiche Richtung in einem Ring beziehungsweise Kreis. Zugkreuzungen können so weitgehend vermieden werden. Entsprechend können Kapazität und Betriebsstabilität verbessert werden. Dieses Konzept erfordert jedoch einen Busersatzverkehr auf verschiedenen Streckenabschnitten. Zusammen mit den bereits vorgesehenen Investitionen beim Rollmaterial können mit diesen Massnahmen etwa 25 000 Personen pro Tag transportiert werden.

Neben der Beschaffung des notwendigen Rollmaterials müssen aufgrund der Machbarkeitsstudie auf dem Netz der RhB folgende Infrastrukturmassnahmen realisiert werden: ­

Doppelspur Rheinbrücke Reichenau­Tamins

­

Bahnhof Landquart

­

Stromversorgung und neue Blockstellen Prättigau

­

Bahnhof Davos Platz

­

neue Blockstellen Vereinatunnel

­

Umfahrung und Doppelspur Bever

Die Notwendigkeit der einzelnen Massnahmen ist im Rahmen der Vertiefung der Verkehrsplanung nochmals zu untersuchen und zu bestätigen.

Strassenverkehr Auf der Strasse sind die Austragungsorte nur durch die Benützung von Pass- und Talstrassen erreichbar. Die Passstrassen sind bisweilen mit Wintersperren oder regelmässig auftretenden Schneekettenobligatorien belegt. Eine Redundanz des Strassennetzes ist wegen der geografischen Gegebenheiten grundsätzlich nicht zu gewährleisten. Entsprechend sind keine Alternativrouten vorhanden. Das hat zur Folge, dass weite Umwege gefahren werden müssen, falls eine Strecke gesperrt oder überlastet ist.

Die Anzahl Zuschauerinnen und Zuschauer an den Olympischen Winterspielen variiert je nach Veranstaltung zwischen 52 000 und 112 000 pro Tag. Rund 25 000 Personen können mit der Bahn transportiert werden. An zwei Spitzentagen müssen somit maximal 87 000 Besucherinnen und Besucher mit Bussen nach St. Moritz und Davos befördert werden. Bei einer durchschnittlichen Belegung von 50 Personen pro

9355

Bus entspricht dies rund 1740 Busfahrten pro Tag und Richtung von oder nach Davos beziehungsweise St. Moritz.

Die Besucherinnen und Besucher sollen primär ab ihrem Wohnort mit der Bahn oder dem Bus zum Veranstaltungsort anreisen. Für diejenigen, die nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen können oder wollen, sind in allen Zufahrtskorridoren Parkplätze (Park and Ride) für Personenwagen vorzusehen. Ab diesen Parkplätzen werden die Besucherinnen und Besucher mit Shuttlebussen zu den Veranstaltungen geführt.

Parallel dazu werden Busse für den Bahnersatzverkehr aufgrund des Ringzugkonzeptes, für den Olympia-Shuttle-Bus zwischen den Veranstaltungsorten und für den lokalen Busverkehr in Davos und St. Moritz eingesetzt. Mittels eines effizienten Verkehrsmanagementsystems lassen sich die Reisecars und Busse pro Einsatztag mehrfach nutzen.

Für die Besucherinnen und Besucher wird der Individualverkehr eingeschränkt. Die individuelle Anreise an die Austragungsorte wird der lokalen Bevölkerung und Gästen gewährt, sofern sie eine Buchung und einen Parkplatz nachweisen können.

Was den Ausbau des Strassennetzes betrifft, sind zahlreiche Haltekanten für Busse sowie die Umfahrung Bivio und die Engpassbeseitigung Mulegns zu realisieren.

Diese beiden Projekte sind auf kantonaler Ebene bereits in Planung, ab 2014 dürfte jedoch die Julier-Passstrasse Teil des Nationalstrassennetzes sein. Die Beseitigung der beiden Engpässe würde im Hinblick auf die Durchführung der Olympischen Spiele durch den Bund vorzeitig realisiert.

Es sollen nur Infrastrukturen gebaut werden, die auch langfristig ­ über die Olympischen Spiele hinaus ­ einen Nutzen bringen. Bei den gegebenen Platzverhältnissen und den zur Verfügung stehenden Infrastrukturen können nicht alle Vorgaben des IOC, wie separate Fahrspuren für die olympische Familie oder Polizei- und Rettungskräfte, erfüllt werden. Allenfalls können zu bestimmten Zeiten mittels betrieblicher Regelungen (zeitweiser Einrichtungsbetrieb) entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden.

Investitionen Gestützt auf Abklärungen im Rahmen der Machbarkeitsstudie und nach einer vertieften Analyse dieser Abklärungen durch die Fachstellen des Bundes werden die nachfolgend aufgeführten Massnahmen und Investitionen als notwendig erachtet:

9356

Finanzierung

FABI/STEP3

Massnahmen

Schiene Massnahmen Korridor Zürich­Chur (1/2-Std.-Takt) Doppelspur Rheinbrücke Reichenau ­ Tamins Bahnhof Landquart Stromversorgung und neue Blockstellen im Prättigau Neue Blockstellen Vereinatunnel Umfahrung und Doppelspur Bever Bahnhof Celerina Rollmaterialbeschaffung

RhB

OWS 2022

160

105

50 15 ~350

Strasse Umfahrung Bivio Engpassbeseitigung Mulegns Haltekannten Busse Informationsund Betriebssteuerung Total

ordentliche Nationalstrassenmittel

100 3 3 5 225

103

350

113

Eine Realisierung der aufgelisteten Massnahmen bis 2022 wird als möglich erachtet.

Verschiedene der geplanten Infrastrukturmassnahmen sind von den eidgenössischen Räten allerdings noch nicht beschlossen und daher ist deren Finanzierung noch nicht gesichert. Für Massnahmen, die derzeit nicht in den Infrastrukturprogrammen des Bundes enthalten sind, jedoch für die Olympischen Winterspiele zu realisieren sind, ist eine Finanzierung noch sicherzustellen. Das Erfordernis dieser Massnahmen muss allerdings im Rahmen der weiteren Planung noch bestätigt werden.

Zieht man in Betracht, dass bereits verschiedene Projekte in FABI/STEP (1. Ausbauschritt bis 2025) aufgenommen sind und in Kürze den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt werden sollen, so verbleiben Verkehrsinfrastrukturprojekte im Umfang von 113 Millionen Franken. Deren Notwendigkeit ist im Detail noch zu prüfen und deren Finanzierung wird gegebenenfalls im Rahmen der Durchführungsbotschaft geregelt werden.

3

Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur: Massnahmen, welche im Rahmen des 1. Umsetzungsschrittes des Strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur realisiert werden sollen.

9357

1.8.5

Raum und Umwelt

Bei den Olympischen Winterspielen 2022 kann eine Vielzahl bestehender Sportanlagen und Infrastrukturen genutzt werden. Diese müssen teilweise ausgebaut werden. In einigen Fällen sind temporäre Lösungen zu verwirklichen.

Bei der Realisierung der notwendigen Infrastrukturvorhaben besteht Einigkeit darüber, dass die Anforderungen der relevanten Gesetzgebung (Wald- und Gewässerschutz, Natur- und Landschaftschutz, Raumplanung) erfüllt werden müssen. So ist im Hinblick auf die Erstellung des olympischen Dorfs in Davos zu prüfen, ob gegebenenfalls der kantonale Richtplan punktuell angepasst werden muss. Zudem geht es darum, die grösstmögliche Schonung des BLN-Objekts Nr. 1908 «Oberengadiner Seenlandschaft und Berninagruppe» zu gewährleisten.

Detaillierte Abklärungen und Beurteilungen der Umweltauswirkungen ­ sowie gegebenenfalls eine Abwägung zwischen Eingriffs- und Schutzinteressen ­ sind im weiteren Verlauf der Arbeiten insbesondere bei folgenden Projekten und Anlagen vorzunehmen: ­

Bei der temporären Grossschanze in St. Moritz liegt unter Umständen eine Beeinträchtigung des BLN-Objekts Nr. 1908 vor, die ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) erfordert.

­

Bei einzelnen Anlagen in St. Moritz und Davos bestehen allenfalls Konflikte mit den Vorschriften des Wald- und Moorschutzes.

Für die Sportanlagen und Infrastrukturbauten hat das Amt für Natur und Umwelt des Kantons Graubünden eine summarische Vorprüfung durchgeführt. Die kantonale Fachstelle kommt zum Schluss, dass die einzelnen Anlagen so ausgestaltet werden können, dass sie den planungs- und umweltrechtlichen Anforderungen von Bund und Kanton entsprechen. Wo die kantonale Vorprüfung punktuelle Konflikte mit den Schutzinteressen ergab, hat der Verein XXIV. Olympische Winterspiele Graubünden 2022 in Abstimmung mit den kantonalen Behörden Alternativen entwickelt, sei es durch örtliche Verschiebungen oder durch temporäre Lösungen. Aus der Sicht des Bundes kann die Vorprüfung des Kantons grundsätzlich gestützt werden. Ein Vorbehalt besteht allerdings noch bezüglich der Grossschanze in St. Moritz.

Im Rahmen der weiteren Arbeiten sind in verschiedenen Bereichen vertiefte Abklärungen und gegebenenfalls planerische Anpassungen vorzunehmen. Die allenfalls zu treffenden Massnahmen, insbesondere raumplanerische Anpassungen müssten rasch spätestens aber bei der Einreichung des Bid Book geklärt sein.

In einem nächsten Schritt müssen auch die Themen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel vertieft bearbeitet werden. Vorrangig ist der Klimaschutz. Zentrales Anliegen ist es, alle im Zusammenhang mit den Winterspielen stehenden Treibhausgasemissionen so weit wie möglich zu vermeiden und die nicht vermeidbaren Emissionen zu kompensieren. Dabei geht es insbesondere um Emissionen aus dem Verkehr, aber auch aus der Errichtung, dem Umbau und Betrieb der technischen Anlagen, aus Veranstaltungen von Sponsoren, aus Hotellerie und Gastronomie sowie aus allfälliger Landnutzungsänderungen (z.B. Rodungen für neue Bauten).

Alle Steuerungsmassnahmen (z.B. Verkehrskonzept) sollten eine Minimierung der Emissionen zum Ziel haben. Als Grundlage hierfür ist die Erstellung einer umfassenden Treibhausgasbilanz wünschenswert.

9358

Bei der Anpassung an den Klimawandel geht es um die Berücksichtigung der Ziele der Anpassungsstrategie des Bundesrates, insbesondere in den Bereichen Naturgefahren, Raumentwicklung und Tourismus. Es muss namentlich sichergestellt werden, dass von Naturgefahren potenziell betroffene Gebiete von neuen Gebäuden und Infrastrukturen möglichst freigehalten werden, und dass bei allfälligen Baumassnahmen die Schutzfunktion des Waldes nicht beeinträchtigt wird.

1.8.6

Beherbergung

Für die Machbarkeitsstudie wurden die Unterkunftsmöglichkeiten in den Kategorien gemäss schweizerischer Tourismusstatistik (Februar 2011) erhoben und mit den Vorgaben des IOC verglichen.

Gemäss den Anforderungen des IOC werden 23 000 Zimmer in den Kategorien 2*­ 5* benötigt. Weiter beanspruchen rund 4500 Sicherheitsleute und etwa 15 000 der 23 000 freiwilligen Helferinnen und Helfer sowie ein Teil der Besucherinnen und Besucher eine Unterkunft. Im Umkreis von 90 Fahrminuten zu den Austragungsorten St. Moritz und Davos stehen heute ­ inklusive Stadt und Region Zürich ­ nominal genügend Betten in der Hotellerie und Parahotellerie bereit, um die Bedürfnisse des IOC und der weiteren Personengruppen zu decken. Zudem sind in den nächsten Jahren Neubauprojekte im Bereich Hotellerie und Parahotellerie geplant.

Gemäss aktuellem Planungsstand müsste die Hotellerie ein hohes Kontingent an Betten für Gäste zur Verfügung stellen, die im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen in die Region kommen. Für die fraglichen Hochsaisonwochen wird dies von den einzelnen Betrieben eine Interessenabwägung zwischen Olympischen Winterspielen und Stammgästen erfordern. Im gleichen Perimeter stehen allerdings noch mehrere tausend Betten in Hotelbetrieben zur Verfügung, die nicht qualifiziert sind. Für diese könnten Olympische Winterspiele zum Ansporn werden, die notwendigen Investitionen vorzunehmen, um die Klassifizierungsvoraussetzungen zu erfüllen. Als alternative Unterkunftsmöglichkeiten kommen etwa die aktive Nutzung von Ferienwohnungen oder die Unterkunftsform «Voluntari wohnt bei Voluntari» in Frage.

Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Machbarkeit im Bereich der Beherbergung gewährleistet. Im Verlauf der weiteren Abklärungen ist vertraglich sicherzustellen, dass die Unterkunftsmöglichkeiten im Jahre 2022 auch effektiv zur Verfügung stehen. Diese Arbeiten werden im Hinblick auf die Erarbeitung des Bid Book durchzuführen sein.

1.8.7

Sicherheit

Zuständigkeiten Olympische Winterspiele finden auf einer Weltbühne statt, die dem friedlichen Wettstreit der Athletinnen und Athleten und der Nationen ein Forum bietet. Das Geschehen in und um die Wettkampfstätte verfolgt ein Milliardenpublikum. Diese über die Medien vermittelte Weltöffentlichkeit ist ­ je nach Entwicklung der internationalen Lage ­ mit Risiken verbunden. Entsprechend nimmt bei einer Veranstaltung dieser Grössenordnung die Sicherheit einen zentralen Stellenwert ein.

9359

Im Vergleich zu anderen Grossanlässen in der Schweiz ­ wie der UEFA EURO 2008 oder des World Economic Forum (WEF) ­ stellen sich bei Olympischen Winterspielen andere Probleme. So werden die Sicherheitskräfte kaum mit Hooligans konfrontiert sein. Hingegen ist davon auszugehen, dass vermehrt völkerrechtlich geschützte Personen anwesend sein werden. So oder so stellen Olympische Winterspiele aber für die Sicherheitsbehörden eine enorme Herausforderung dar.

Probleme bieten insbesondere die Grösse des zu sichernden alpinen Raumes, die Vielzahl gleichzeitig stattfindender Wettkämpfe, die lange Zeitdauer, die grosse Anzahl völkerrechtlich geschützter Personen, Athletinnen und Athleten und Zuschauerinnen und Zuschauer sowie das hohe mediale Interesse. Olympische Winterspiele können für Gewalttäter, Störer und andere Delinquenten ein besonders lohnendes Ziel darstellen, um mit geringem Aufwand eine hohe internationale Aufmerksamkeit zu erzielen.

Die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Sicherheitsmassnahmen liegt grundsätzlich beim Kanton Graubünden. Die Kantonspolizei Graubünden ist für den gesamten polizeilichen Einsatz (Sicherheits-, Verkehrs- und Kriminalpolizei) im öffentlichen Raum verantwortlich. Innerhalb der zu definierenden «privaten» Sicherheitszonen, insbesondere innerhalb der olympischen Dörfer, der Hotels, der Wettkampfstätten und der Trainingsorte, ist der Veranstalter für die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen zuständig. Dem Bund obliegen neben seinen eigentlichen Zuständigkeiten im Bereich der inneren Sicherheit (Luftpolizeidienst, Staatsschutz, völkerrechtliche Schutzpflichten, Strafverfolgungskompetenz im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit, Grenzschutz usw.) die Koordinationsaufgaben im nationalen und internationalen Umfeld.

Die Machbarkeitsabklärungen basieren auf den Erfahrungen und den Grundpfeilern der UEFA EURO 2008, des WEF in Davos und anderen sportlichen Grossveranstaltungen, wie der Ski-Weltmeisterschaften 2003, die ebenfalls in St. Moritz stattgefunden haben. Zudem wurden die bisherigen Arbeiten am Massstab der Vorbereitungsarbeiten und Massnahmen für die Olympischen Sommerspiele 2012 in London gemessen.

Gestützt auf diese Erfahrungen und die bisher durchgeführten Machbarkeitsbeurteilungen steht fest, dass die Sicherheit anlässlich der Durchführung der
Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 gewährleistet werden kann. Der Kanton Graubünden ist jedoch auf die Unterstützung durch interkantonale und ausländische Polizeikräfte, Armee, Bevölkerungsschutz und durch weitere Spezialisten des Bundes angewiesen.

Mittelbedarf in der Normallage Aus heutiger Sicht werden insgesamt 2500 Polizistinnen und Polizisten, zwei Ablösungen von je 5000 Angehörigen der Armee und 800 Angehörige des Zivilschutzes zur Gewährleistung der Sicherheit benötigt. Dazu kommen weitere Mitglieder der Sicherheitsorgane des Bundes (Nachrichtendienst, Bundessicherheitsdienst, Bundeskriminalpolizei und Grenzwachtkorps) sowie der verschiedenen Blaulichtorganisationen. Die Sicherheit in den nichtöffentlichen Räumen wird von Angehörigen privater Sicherheitsdienstleistungsunternehmen und von Freiwilligen gewährleistet.

Um den Bedarf an 2500 Polizeikräften zu decken, sind ein interkantonaler PolizieiEinsatz (IKAPOL-Einsatz) und die Unterstützung durch Polizeikräfte aus dem benachbarten Ausland zwingend. Der IKAPOL-Einsatz erfolgt gestützt auf die Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze vom 6. April und vom 9360

7. November 2006. Die Grundlagen für die Unterstützung durch die Polizeikräfte aus dem benachbarten Ausland bestehen in den bilateralen Polizeikooperationsabkommen, welche die Schweiz etwa mit Deutschland, Frankreich und Österreich abgeschlossen hat. Zudem hat die Schweiz für den Bereich der Luftraumüberwachung mit sämtlichen Nachbarstaaten entsprechende Vereinbarungen geschlossen.

Der Einsatz der Armee wird gemäss Artikel 67 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19954 (MG) im Assistenzdienst erfolgen. Hierfür wird zu gegebener Zeit dem Parlament eine entsprechende Botschaft unterbreitet werden. Dabei liegt die Einsatzverantwortung bei den zivilen Behörden, die Führung und die Koordination der einzusetzenden militärischen Mittel bei der Armee. Die lange Dauer des Einsatzes wird zu einer Konzentration der Dienstleistungen der Truppe im ersten Quartal 2022 und somit zu einem eingeschränkten Handlungsspielraum für weitere Dienstleistungen für den Rest des Jahres führen. Auch ist der Einsatz vom zukünftigen Armeemodell abhängig.

Die je rund 5000 Armeeangehörigen werden zur Gewährleistung der Sicherheit in folgenden Bereichen eingesetzt: Schutzaufgaben (Personenschutz, temporärer Objektschutz, Überwachung von Wettkampfanlagen), Unterstützungsaufgaben in den Bereichen Logistik (Material, Transporte, Geräte usw.), Führungsunterstützung, ABC-Schutz, Auf- und Abbauarbeiten der Sicherheitsdispositive, Überwachung des Luftraumes und Luftpolizeidienst bei zeitweise eingeschränktem Luftverkehr, Bodenaufklärung und Lufttransporte. Ob die Armee nebst diesen Aufgaben noch für weitere Unterstützungsleistungen ­ z.B. in den Bereichen Auf- und Abbau von Sportinfrastrukturen ­ herangezogen wird, wird im Rahmen der Durchführungsbotschaft geklärt werden. Auf nationaler Ebene werden zudem der Bundessicherheitsdienst, die Bundeskriminalpolizei, das Grenzwachtkorps und der Nachrichtendienst des Bundes zum Einsatz gelangen. Gemäss heutiger Planung können die zusätzlichen Aufgaben durch die bestehenden Ressourcen abgedeckt werden, lediglich der Bundessicherheitsdienst und der Nachrichtendienst des Bundes müssen minimal und temporär verstärkt werden.

Die Entwicklung der Sicherheitslage bis ins Jahr 2022 kann aus heutiger Sicht nicht abschliessend beurteilt werden. Deshalb wurde bei der Beurteilung von der aktuellen nationalen
und internationalen Sicherheitslage ausgegangen. Es ist bereits heute absehbar, dass die Durchführung von weiteren Grossveranstaltungen (z.B. des WEF) im Jahre 2022 die zivilen Behörden und die Armee sowohl aus Bestandesgründen als auch aus logistischen Gründen an ihre Grenzen bringen würde. Dies bedingt im Falle eines Zuschlags eine frühzeitige Abstimmung und Planung.

1.8.8

Paralympics

Die Paralympics sind der grösste Sportanlass für Athletinnen und Athleten mit einer Körper- oder Sehbehinderung. Die ersten offiziellen Paralympics fanden 1960 in Rom statt. Seit 1988 besteht eine Vereinbarung zwischen dem IOC und dem International Paralympic Committee (IPC), dass die Host City im Anschluss an die Olympischen Spiele auch die Paralympics beherbergt. So haben beispielsweise rund zwei Wochen nach den Olympischen Spielen im März 2010 in Vancouver die Paralympics stattgefunden. In den Sportarten Biathlon, Curling, Schlitteneishockey, Ski 4

SR 510.10

9361

alpin und Ski nordisch haben sich 44 Nationen mit rund 1350 Athletinnen und Athleten, Guides, Trainerinnen und Trainern und Offiziellen an zehn Tagen im sportlichen Wettkampf gemessen. Rund 1500 Medienvertreterinnen und -vertreter aus aller Welt haben über die Paralympics 2010 berichtet, die von 230 000 Zuschauerinnen und Zuschauern vor Ort und von rund 1,6 Milliarden Zuschauerinnen und Zuschauern am Fernsehen verfolgt wurden. 6100 Freiwillige haben bei der Durchführung der Paralympics in Vancouver mitgeholfen.

Anlässlich der Olympischen Sommerspiele London 2012 setzten die Paralympics sowohl zuschauermässig wie auch im Hinblick auf die Stimmung anlässlich der Wettkämpfe neue Massstäbe. Mit einer geeigneten Inszenierung können die Spiele für Menschen mit einer Körper- oder Sehbehinderung zu einem grossen Fest werden und gleichzeitig zu einer besseren Sensibilisierung des Themas Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beitragen.

Im Vergleich zu Olympischen Winterspielen ist der Aufwand für deren Durchführung bedeutend kleiner. Aus der Perspektive der Machbarkeit stellen sie daher nur eine unwesentliche Mehrbelastung dar. Grundsätzlich gelten auch für die Paralympics die Vorgaben des IOC. Die Abklärungen, welche im Auftrag des Vereins Olympische Winterspiele Graubünden 2022 durchgeführt wurden, umfassen auch die notwendigen Erkenntnisse für die Paralympics.

Im Rahmen der weiteren Arbeiten wird zu prüfen sein, ob aus Gründen der Nachhaltigkeit und aus Kostenüberlegungen alle Sportarten und Disziplinen der Paralympics an einem Austragungsort durchgeführt werden können. Organisatorisch scheint eine solche Lösung auch aus Sicht des paralympischen Komitees sowohl für die Teilnehmer als auch für die Organisatoren Vorteile zu haben.

1.9

Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis (NIV)

1.9.1

Nachhaltigkeit als Grundvoraussetzung

Die Kandidatur der Schweiz für die Austragung der Olympischen Winterspiele 2022 ist ein Bekenntnis zur Nachhaltigkeit. Grundlage bildet ein umfassendes Nachhaltigkeitskonzept. Die Durchführung der Spiele soll höchsten Standards entsprechen.

Dem entspricht das Ziel, unerwünschte ökologische Auswirkungen möglichst tief zu halten und wenn möglich zu kompensieren, insbesondere im Klimabereich, sowie einen optimalen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen zu realisieren. Dazu zählt auch die Anwendung zeitgemässer Management- und Reportinginstrumente (z.B. Nachhaltigkeitsberichterstattung).

Darüber hinaus sollen im Kontext der Spiele neue Ideen entwickelt und innovative zukunftsfähige Projekte umgesetzt werden, die Modellcharakter für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Schweiz haben. Dabei sollen die Natur- und Landschaftswerte geschützt und ökologisch vorbildliche Infrastrukturen geschaffen werden. Dieser Innovationsschub im Rahmen des NIV-Prozesses soll zum Vermächtnis der Spiele werden. Es ist denn auch vorgesehen, den NIV-Prozess in der Projektorganisation der Olympischen Winterspiele auf höchster Ebene anzusiedeln und mit den notwendigen Ressourcen auszustatten.

Ausgehend von den Innovationsansprüchen des Vereins XXIV. Olympische Winterspiele Graubünden 2022 liegt das Projekt auf der Linie der Perspektiven 2025, 9362

der «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012­2015» des Bundesrates sowie den Beschlüssen des Nachhaltigkeitsgipfels der UNO von Rio de Janeiro vom 22. Juni 2012 zur Grünen Wirtschaft (Rio+20). Der Kontext der Olympischen Winterspiele bietet eine einmalige Gelegenheit, die begonnenen Arbeiten der Schweiz auf dem Weg zu einer Grünen Wirtschaft voranzutreiben. Dabei geht es darum, Zukunftsverantwortung wahrzunehmen und die drei Zieldimensionen der nachhaltigen Entwicklung auf nationaler Ebene ausgewogen zu berücksichtigen, nämlich wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ökologische Verantwortung und gesellschaftliche Solidarität.

1.9.2

Das Konzept Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis

Auf der Grundlage des Konzepts Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis soll die Vision der Olympischen Winterspiele 2022 in der Schweiz in die Tat umgesetzt werden. Dabei geht es nicht nur um nachhaltige Lösungen für die Durchführung der Olympischen Spiele im Alpenraum, sondern auch um die Nutzung der Spiele als Katalysator für soziale, wirtschaftliche, technologische und ökologische Entwicklungen in den Bereichen «Leben in den Bergen» und «Jugend, Sport und olympische Werte». Auf diese Weise soll für zukünftige Generationen ein Vermächtnis geschaffen werden.

Ausgerichtet auf die Phasen vor, während und nach den Spielen werden folgende strategischen Ziele verfolgt: ­

Nachhaltigkeit Die Spiele stärken das Image der Schweiz und hinterlassen eine intakte Bergwelt sowie sozial verträgliche und wirtschaftlich leistungsfähige Strukturen.

­

Leben in den Bergen Die Bevölkerung in den Bergen erhält nachhaltige Antworten auf das künftige Leben in den Bergen, insbesondere in den Bereichen Tourismus, Wintersport, Business im Sport (und Sport im Business) sowie gesellschaftliche Identität und Kohäsion im Berggebiet.

­

Jugend, Sport und olympische Werte Die Jugend erhält einen verbesserten Zugang zum Sport auf der Grundlage der olympischen Werte «Excellence, Friendship and Respect». Dies insbesondere durch verbesserte Bildungsangebote, geeignete Sportinfrastruktur und Austauschprogramme. Die Schweiz entwickelt sich zum international führenden Wissens- und Innovationsstandort im Bereich Wintersport.

Auf der Grundlage dieses Konzepts kann sich die Schweiz als modernes, innovatives und leistungsfähiges Staatswesen darstellen. Mit dessen Umsetzung wird künftigen Generationen ein Vermächtnis hinterlassen, das den Bergregionen, der Jugend und dem Sport von Nutzen sein kann. Bereits im Rahmen der Kandidatur sollen Projekte mit Vermächtnischarakter lanciert werden, so etwa im Bereich der Sportstätten und im Bereich der Förderung des Breiten- und Spitzensports, namentlich des Nachwuchsleistungssports.

9363

Unter der Leitung eines fachlich breit abgestützten Ausschusses sollen verschiedene Arbeitsgruppen in Zusammenarbeit mit Partnern aus Wirtschaft, Staat und Gesellschaft innovative und nachhaltige Projekte entwickeln, die schliesslich in den politischen Prozess einfliessen.

Dieser Prozess bietet Chancen, etwa für die Forschung im Bereich von Sport und Tourismus, für die Entwicklung neuer Konzepte in Dienstleistung und Produktion oder für die Gründung neuer Unternehmen im Kontext des Olympia-Umfeldes. Der NIV-Prozess konkurrenziert weder laufende Projekte noch bestehende Organisationen, sondern nutzt die Dynamik der Kandidatur und der Spiele, um Entwicklungen rasch und zielgerichtet mit besonderen Ambitionen zu realisieren.

1.10

Garantien gegenüber dem IOC

Das IOC verlangt von den kandidierenden Stätten verschiedene Garantien. Das Ziel dieser Garantien besteht in erster Linie darin, das Organisationskomitee der Olympischen Spiele und das IOC vor Risiken zu schützen. Weiter soll das Organisationskomitee die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Organisation der Olympischen Spiele vorfinden.

Das Kandidaturdossier mit den entsprechenden Garantien ist somit das Hauptinstrument des IOC, um anlässlich des Evaluierungsprozesses eine Kandidatur und deren technischen Konzepte zu analysieren. Die vom IOC für die Olympischen Winterspiele eingeforderten Garantien umfassen in erster Linie folgende Bereiche: ­

finanzielle und andere Garantien der nationalen, regionalen und lokalen Behörden für die Unterstützung des Projekts, unter anderem ein Bekenntnis zur Programmatik der Olympischen Winterspiele;

­

Garantien betreffend den Schutz von diversen kommerziellen Rechten des IOC, insbesondere den Schutz vor Ambush-Marketing sowie die Garantie der bedingungslosen Teilnahme an IOC-Marketingprogrammen;

­

Zollerleichterungen, insbesondere Befreiung von Zollabgaben für Waren, die für die Olympischen Winterspiele gebraucht werden;

­

Garantie für die Erteilung von Visa und Arbeitsbewilligungen;

­

Garantien der nationalen, der regionalen und lokalen Regierungen für die Gewährleistung von Sicherheit und friedlichen Feierlichkeiten anlässlich der Olympischen und der Paralympischen Winterspiele;

­

Garantie für die Einhaltung von lokalen, regionalen und nationalen Vorschriften sowie von internationalen Abkommen zum Thema Planung, Bau und Umweltschutz;

­

Garantien für die Berechtigung zur Nutzung der benötigten Austragungsorte und für die Übereinstimmung mit den sporttechnischen Vorschriften und Anforderungen sowie die Garantie, dass der Begehbarkeit der Austragungsorte volle Beachtung geschenkt wird;

­

Garantien im Bereich Beherbergung (u.a. betreffend Hotelkapazitäten, Zimmerverfügbarkeit, Zimmerpreise, Mindestaufenthalte sowie Baubewilligungen und Arbeitszeitpläne für Bauprojekte);

9364

­

Garantien im Bereich Transport und Verkehr (z.B. für ausreichende Transportmöglichkeiten und für die rechtzeitige Fertigstellung von benötigten Infrastruktur-Projekten);

­

Garantien für die Unterstützung des Anlasses durch verschiedene flankierende Massnahmen im Bereich der Koordination und Kommunikation.

Nach heutigem Kenntnisstand sind keine Gesetzesänderungen notwendig, um diese Garantien abgeben zu können.

1.11

Sportförderung im Rahmen der Kandidatur

1.11.1

Olympische Spiele und nationale Leistungsfähigkeit

Der gesellschaftliche Nutzen von Sport und Bewegung ist politisch anerkannt und wissenschaftlich nachgewiesen. Sportliche Grossveranstaltungen wie die Olympischen Spiele bilden immer auch eine geeignete Plattform, um den Spitzen-, den Nachwuchs-, aber auch den Breitensport zu fördern.

Die Erfahrung anderer Länder lehrt, dass Olympische Spiele in sportlicher Hinsicht dann als gelungen beurteilt werden, wenn die Sportlerinnen und Sportler der eigenen Nation erfolgreich abschliessen und Medaillen gewinnen. Diese Erkenntnis gilt es auch im Rahmen einer schweizerischen Kandidatur zu berücksichtigen. Sportliche Erfolge an Olympia werden als Ausdruck der Leistungsfähigkeit einer Nation betrachtet.

Spitzensportlerinnen und -sportler sind für Kinder und Jugendliche oft Vorbilder oder gar Idole und beeinflussen insoweit das Sport- und Bewegungsverhalten der jungen Generation. Inzwischen nutzen alle Staaten, die Olympische Spiele organisieren, die Veranstaltung als Chance zur Initiierung von Förderprogrammen zugunsten des nationalen Nachwuchs- und Leistungssports.

In der Vergangenheit haben etwa Norwegen, die USA oder Kanada mit der Vergabe der Olympischen Winterspiele an ihr Land (1994 Lillehammer, 2002 Salt Lake City und 2010 Vancouver) ihre Sportfördersysteme weiterentwickelt und langfristig verstärkt. Die Medaillenbilanzen dieser drei Länder sind denn auch im Vergleich zu früheren Olympiaresultaten beeindruckend. Das gilt auch für die Leistungen der britischen Athletinnen und Athleten anlässlich der Olympischen Spiele 2012 in London. Nach einem sportlichen Debakel 1996 in Atlanta und der Vergabe der Spiele nach London hat Grossbritannien die Chance genutzt und mit erheblichen zusätzlichen Mitteln innovative Programme mit grossem Erfolg umgesetzt.

1.11.2

Fördermassnahmen und Entwicklungsperspektiven

Aus der Optik der Sportförderung bietet sich mit der Kandidatur für Olympische Winterspiele 2022 die einmalige Chance, die schweizerische Sportbewegung in ihrer Vielfalt und unterschiedlichen Leistungsorientierung langfristig zu stärken. Zum einen sollen talentierte Nachwuchsathletinnen und -athleten aller Sportarten gezielt gefördert werden. Zum andern ist das Olympiaprojekt geeignet, dem Breitensport neue Impulse zu verleihen.

9365

Die Leistungsdichte anlässlich der Olympischen Spiele London 2012 hat gezeigt, dass Erfolge nur noch dann zu erzielen sind, wenn Athletinnen und Athleten Trainingsbedingungen und ein Umfeld vorfinden, das hoch professionalisiert ist. Will die Schweiz auch künftig eine realistische Chance haben, im internationalen Leistungsvergleich mitzuhalten, so sind entsprechende Anstrengungen unumgänglich.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, ein Leistungssportkonzept zu erarbeiten.

Dieses soll langfristig den Weg ebnen, dass für den Leistungssport vorgesehene staatliche Mittel effizient und effektiv eingesetzt werden. Bei der Erarbeitung des Konzepts sind die nachfolgenden Überlegungen zu berücksichtigen.

Damit Athletinnen und Athleten in zehn Jahren zu Spitzenleistungen fähig sind, müssen die Talente bereits heute professionell betreut und gefördert werden. Diese Talente sind heute mehrheitlich zwischen 12 und 20 Jahre alt. Um sie an die internationale Spitze heranzuführen, bedarf es in der Sportförderung grösserer Anstrengungen und eine bessere Koordination als bisher. Zwar ist die Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssportes und des Spitzensports in erster Linie Sache der Sportverbände. Ohne entsprechende Unterstützung durch Bund, Kantone und Gemeinden sind Erfolge im Spitzensport jedoch nicht denkbar. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob eine verstärkte Unterstützung der Sportverbände und -vereine im Rahmen der Nachwuchsförderung von Jugend+Sport angezeigt ist.

Im Weiteren ist am BASPO mit den Standorten Magglingen und Tenero die Einrichtung eines nationalen Spitzensportzentrums geplant. Mit einem gezielten Ausbau der Anlagen können optimale Trainings- und Unterkunftsmöglichkeiten für Sportlerinnen und Sportler geschaffen werden. In diesem Zusammenhang ist die Rolle der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen (EHSM) im Bereich der Förderung des Leistungssports zu stärken. Ausgehend vom heutigen Leistungsangebot sollen die Bestrebungen in den sportwissenschaftlichen Bereichen (Physiologie, Psychologie, Rehabilitation, Ernährung, Leistungsdiagnostik, Trainingssteuerung, Trainerbildung) intensiviert werden. Die Spitzensportförderung der Armee soll mit den Bestrebungen der Verbände noch optimaler verknüpft werden.
Unabhängig von der Durchführung von Olympischen Winterspielen 2022 soll die Schweiz als Wintersportland ein nationales Kompetenzzentrum zur Förderung des Wintersports erhalten. In Anbetracht des Umstandes, dass immer weniger Kinder und Jugendliche den Schneesport aus eigener Erfahrung erleben, bestehen Bestrebungen, in geeigneter geografischer Lage ein schweizerisches Jugendschneesportzentrum ­ ähnlich dem Jugendsportzentrum in Tenero für den Sommersport ­ aufzubauen.

Dieses Vorhaben soll insbesondere die Breitenentwicklung im Wintersport fördern und dazu Anlass geben, dass wieder mehr Kinder Zugang zum Wintersport finden.

Im Rahmen der Ausgestaltung des Schneesportzentrums kann dieses auch von den Wintersportverbänden für ihre Nachwuchsförderung genutzt werden. Im Zentrum der Abklärungen über einen möglichen Standort stehen zur Zeit die ArmeeUnterkünfte in Andermatt. Aktuell werden hierzu Vorstudien erarbeitet.

Schliesslich können die Bestrebungen für die Durchführung von Olympischen Winterspielen auch zum Anlass genommen werden, um den Sport vermehrt in Programme der Entwicklungszusammenarbeit einzubinden. Im Rahmen der olympischen Idee steht die Jugend und deren Zukunft im Zentrum. Entsprechende Programme könnten dazu beitragen, die olympische Idee der Fairness, Völkerverständi9366

gung und des Friedens im Jugendalltag umzusetzen. Selbstbestimmung, religiöse Toleranz und gegenseitiger Respekt sind Werte, die im Kontext von gemeinsamen Programmen des Sports und der Entwicklungszusammenarbeit gelebt werden können.

1.12

Kosten und Finanzierung der Olympischen Winterspiele

Was die Finanzierung der Olympischen Winterspiele 2022 betrifft, ist aufgrund der Vorgaben des IOC zwischen drei Budgets zu unterschieden: ­

Kandidaturbudget: Dieses Budget beinhaltet sämtliche Ausgaben und Einnahmen, die in den Phasen «Vorbereitung», «Candidate City» und «Applicant City» bis zum Vergabeentscheid des IOC im Juni 2015 entstehen.

Beantragter Kredit: 30 Millionen Franken.

­

Organisations- und Durchführungsbudget (OCOG-Budget): Dieses Budget enthält alle Ausgaben und Einnahmen, für die das Organisationskomitee der Olympischen Spiele (OCOG) verantwortlich zeichnet. Vorläufige Schätzung: Ausgaben 2,8 Milliarden Franken, Einnahmen 1,5 Milliarden Franken.

­

Infrastruktur- und Sicherheitsbudget (Non-OCOG-Budget): Dieses Budget beinhaltet die Investitionen in Infrastrukturen sowie in die operativen Kosten (insbesondere Sicherheit), die nicht direkt den Olympischen Spielen zugewiesen werden können.

Vorläufige Schätzung: 1,55 Milliarden Franken.

Die vorliegenden Berechnungen basieren auf den Machbarkeitsbeurteilungen der verschiedenen Fachleute in den einzelnen Bereichen. Diese wurden von einem Beratungsunternehmen (PricewaterhouseCoopers) mit ausgewiesenem Expertenwissen in Fragen der Olympiaorganisation überprüft und in einem vorläufigen Budgetrahmen zusammengeführt. Zur Plausibilisierung der Budgetzahlen wurde bei einem anderen Beratungsunternehmen (Deloitte) ein Zweitgutachten in Auftrag gegeben, das die Erkenntnisse der Erstbeurteilung bestätigt. Das im Rahmen der Machbarkeitsstudie erarbeitete Non-OCOG-Budget wurde leicht modifiziert, da die Überprüfung durch bundesinterne Fachpersonen ergab, dass einzelne Infrastrukturprojekte für die Durchführung nicht erforderlich sind.

Den einzelnen Berechnungen liegen die Planungen und Konzepte des Vereins XXIV. Olympische Winterspiele Graubünden 2022, Stand 29. Juni 2012, zugrunde.

Aufgrund des heutigen Planungsstands handelt es sich bei allen Kosten- und Investitionsberechnungen um vorläufige Schätzungen ohne Berücksichtigung der Teuerungsentwicklung. Ausgangsbasis für die Berechnung sind die Preise 2012 und die Währungsumrechnungen basierend auf den Kaufkraftparitäten zwischen der Schweiz und den USA, Deutschland und Kanada.

9367

1.12.1

Kandidaturbudget

Ziele der Mittelverwendung Gestützt auf die ausgewiesenen Budgetzahlen der Kandidaturen Sion (Candidate City 2006), München (Candidate City 2018) und Annecy (Candidate City 2018) wurden die Kosten der Kandidatur in einer ersten Phase der Vorarbeiten (2010) auf 36 Millionen Franken geschätzt. Dieser Grobschätzung lagen keine vertieften Abklärungen zugrunde. Sie war deshalb auch nie Richtgrösse der Vereinsarbeiten.

Im Zuge der Vorabklärungen des Vereins XXIV. Olympische Winterspiele Graubünden 2022 stellte sich heraus, dass die Budgetzahlen der erwähnten Kandidaturen insoweit unvollständig waren und zu Missverständnissen Anlass gaben, da sie nicht die Vollkosten berücksichtigten. Basierend auf den Machbarkeitsstudien der Einzelprojekte und unter Berücksichtigung der anfallenden Vollkosten wurde in der Folge ein realistisches Budget erstellt. Dieses sieht Aufwendungen in der Höhe von 60 Millionen Franken bis zum Vergabeentscheid des IOC im Juni 2015 vor. Es baut auf folgenden Zielen und Erkenntnissen auf: ­

Ziel der Kandidatur ist der Zuschlag des IOC im Jahr 2015. St. Moritz und die Schweiz müssen sich mit einer Bewerbung von hoher Qualität als bester Austragungsort positionieren.

­

Das Olympiaprojekt ist nicht ein Vorhaben der Region, sondern ein Projekt der Schweiz. Der nationale Charakter des Projekts muss daher im Bewusstsein der Bevölkerung verankert werden.

­

Die Grundsätze der Nachhaltigkeit sollen bereits in der Phase der Kandidatur zum Tragen kommen, insbesondere im Bereich der operativen Nachhaltigkeit der Spiele, des Lebens in den Bergen sowie für Jugend, Sport und olympische Werte.

­

Mit einer national fundierten, zugleich aber auch international ausgerichteten Dialogstrategie soll eine breite Akzeptanz für die Durchführung der Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 geschaffen werden. Auf dieser Grundlage soll eine IOC-Stimmenmehrheit für die Kandidatur erreicht werden.

Mit der Umsetzung der im Rahmen des vorliegenden Budgets geplanten Massnahmen bestehen realistische Zuschlagschancen. Diese Massnahmen erlauben eine positive Positionierung der Kandidatur, eine Stärkung des internationalen Rufs der Schweiz und eine ausreichende Information der Bevölkerung im Landesinnern, um die erforderliche Unterstützung und den Rückhalt für die Kandidatur zu erlangen.

Budgetpositionen Das Kandidaturbudget umfasst nebst den Personalausgaben sowie Sachaufwendungen in den Bereichen internationale Beziehungen, Sport, Technik, Kommunikation und Marketing alle Kosten zur Erstellung des Bewerbungsdossiers mit den entsprechenden Machbarkeitsstudien. Die Kandidaturkosten entstehen unabhängig von einem positiven oder negativen Vergabeentscheid des IOC.

9368

Im Einzelnen setzen sich die Ausgaben wie folgt zusammen: Ausgaben in Fr. 1000

Phase I Vorbereitung

Personal Kongresse, Seminare, Reisen Betriebsausgaben Sport, Spiele und Technik Kandidaturunterlagen IOC NIV-Prozess Politische Führung Marketing, Kommunikation Kampagne In-/Ausland Reserve Total Budget

Phase II Applicant

Phase III Candidate

1115 ­

6 430 1 522

7 582 3 023

15 128 4 545

1198 1340

1 623 2 800

1 039 1 361

3 860 5 500

1 470

1 470

­

­

­

Total Budget

273 ­ 1162

143 1 827 272 5 930

475 800 318 3 960

618 2 900 590 11 052

339

3 911

5 588

9 838

2 250

2 250

4 500

26 707

27 866

60 000

­ 5427

Die Personalausgaben betragen rund einen Viertel des Gesamtbudgets. Sie wurden aufgrund marktüblicher Standards bemessen. Um den Bedürfnissen in den verschiedenen Phasen der Kandidatur gerecht zu werden, ist eine schrittweise Erhöhung der Vollzeitangestellten vorgesehen. Im Durchschnitt werden etwa rund 40 Personen für das Projekt tätig sein.

Die Position Kongresse, Seminare und Reisen beinhaltet sowohl kontinentale als auch interkontinentale Reisen. Die Reisetätigkeit ist Ausfluss der gewählten Dialogstrategie im Rahmen der Kampagnenplanung. Berücksichtigt sind sodann die Ausgaben für offizielle Besuche des IOC oder internationaler Delegationen sowie weitere Ausgaben für die Teilnahme von Mitarbeitern an Seminaren, Kongressen und «Observer Programs».

Die Betriebsausgaben beinhalten alle bürobezogenen operativen und laufenden Ausgaben, wie Telefonsystem, Büromöbel, Computer, Mobiltelefone, Büromiete, usw. Darin enthalten sind Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen, die das operative Management im Rahmen der Kandidatur unterstützen.

Der Bereich Sport, Spiele und Technik umfasst den ganzen Bereich der externen Unterstützung, die für die technischen Abklärungen im Hinblick auf die Einreichung des Kandidaturdossiers notwendig ist. Diese Arbeiten müssen höchsten Qualitätsansprüchen genügen und einen hohen Detaillierungsgrad aufweisen. Vorrangig geht es um die Ausarbeitung von Machbarkeitsstudien, die Entwicklung von Konzepten und Plänen sowie die Detaillierung des Durchführungsbudgets. Im Einzelnen betreffen die Abklärungen folgende Bereiche: Bauten (temporär und permanent), Verkehr und Logistik, Sicherheit, Finanzen und Risikoanalyse, Technologie und Systeme, Beher9369

bergung, Zeremonien und Kultur, Paralympics, Ticketing und Hospitality, Event Management, Strategie und Konzeption.

Die Ausgaben für die Produktion der Kandidaturunterlagen umfassen sämtliche Kosten zur Herstellung des Kandidaturdossiers: Konzept und Vision, Textgestaltung, Bild und Druck. Ausserdem beinhaltet dieser Ausgabenposten den Aufwand für die Produktion von mindestens einem Werbefilm.

Unter der Position IOC sind alle Abgaben erfasst, die im Rahmen des Kandidaturprozesses dem IOC entrichtet werden müssen.

Mit den für den NIV-Prozess vorgesehenen Beträgen soll sichergestellt werden, dass die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Spiele den höchsten Nachhaltigkeitsstandards entsprechen. Wie bereits in Ziffer 1.9 dargestellt, sollen die Spiele für einen langfristigen Entwicklungsschub, insbesondere in den Themenbereichen «Leben in den Bergen» und «Jugend, Sport und olympische Werte» genutzt werden.

Unter Politische Führung und Steuerung fallen alle Ausgaben für die Durchführung von Meetings der politisch-strategischen Führungsorgane und der Unterstützungsgremien zugunsten dieser Organe.

Im Rahmen des Marketings ­ auch mit Partnerunternehmungen ­ soll sichergestellt werden, dass die Schweiz, der Kanton Graubünden und die beiden Durchführungsorte sich weltweit präsentieren können. In diesem Bereich fallen weitere Ausgaben für Kommunikationsdienstleistungen im Zusammenhang mit Auftritten im In- und Ausland an. Eine besondere Rolle nehmen dabei die neuen Medien ein. In dieser Position enthalten ist auch die Finanzierung von Anlässen, die Unterstützung der Aktivitäten von Botschaftern und gemeinsamen Vorhaben mit Schweiz Tourismus.

Alle Aktivitäten der Kandidatur sind darauf ausgerichtet, Zustimmung zu gewinnen.

Das Ziel besteht einerseits darin, die Zustimmung der schweizerischen Bevölkerung zur Kandidatur und andererseits die Zustimmung einer Mehrheit der IOC-Mitglieder und einem grösstmöglichen Wohlwollen zugunsten der Schweiz und der Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 zu erhalten. Die Kommunikation im Ausland wird über den Einsatz von «Public Affairs»-Agenturen sowie durch die Unterstützung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten geführt.

Um unvorhergesehene Entwicklungen zu bewältigen, ist eine Reserve in der Höhe von 7,5 Prozent des Budgets vorgesehen.
Kostenteiler Im Auftrag des Bundesrates hat das VBS mit dem Kanton Graubünden und mit Swiss Olympic Verhandlungen über einen möglichen Kostenteiler für die Kandidatur geführt. Swiss Olympic verfügt selbst über keine Budgetmittel, die für eine Kandidatur herangezogen werden können. Hingegen hat sich Swiss Olympic verpflichtet, im Rahmen von Sponsoringbeiträgen Mittel im Umfang von 15 Millionen Franken zu akquirieren. Im Bundesbeschluss wird verdeutlicht, dass mindestens 11 Millionen Franken in Form von Geldleistungen zu erbringen sind. Sachleistungen müssen verrechenbaren Leistungen entsprechen.

Der Kanton Graubünden leistet im Rahmen seiner finanzpolitischen Möglichkeiten einen Beitrag in der Höhe von 15 Millionen Franken an das Kandidaturbudget.

Dabei ist vorgesehen, dass sich die Gemeinde Davos mit 2 Millionen Franken, die Gemeinde St. Moritz mit 5 Millionen Franken und der Kanton Graubünden mit

9370

8 Millionen Franken beteiligen (Botschaft der Regierung des Kantons Graubünden an den Grossen Rat vom 10. September 2012).

In Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung beantragt daher der Bundesrat, dass sich der Bund mit einem Beitrag in der Höhe von 30 Millionen Franken (50 %) an den Kosten der Kandidatur beteiligt. Die Mittel des Bundes sind entsprechend im Voranschlag 2014 (15 Mio. Fr.) und Finanzplanjahr 2015 (15 Mio. Fr.) einzustellen.

1.12.2

Organisations- und Durchführungsbudget (OCOG-Budget)

Das OCOG-Budget umfasst die Planung und Durchführung der Spiele. Bei Ausgaben von 2,8 Milliarden Franken und Einnahmen von 1,5 Milliarden Franken wird im Rahmen der vorläufigen Schätzung von einem Fehlbetrag von 1,3 Milliarden Franken ausgegangen.

Ausgaben Die Aufwendungen für Sportstätten und olympische Dörfer belaufen sich auf 1,02 Milliarden Franken (ein Drittel der Ausgaben). In diesen Zahlen ist nicht berücksichtigt, dass für das Olympia-Dorf in Davos wesentlich geringere Kosten anfallen, da auf die Realisierung des ursprünglichen Konzepts mit einem sehr hohen Anteil an temporären Bauten verzichtet wird. Die weiteren Ausgaben betreffen die Bereiche Personal, Technologie, Zeremonien und Kultur, Medizin, Catering, Transport, Sicherheit, paralympische Winterspiele, Marketing und Kommunikation, Administration sowie Sonstiges.

Ausgaben OCOG-Budget

in Mio. Fr.

Sportstätten, olympische Dörfer und NichtWettkampfstätten Personal Technologie Zeremonien und Kultur Medizinische Versorgung und Dopingkontrolle Catering Transport Sicherheit Paralympische Winterspiele Marketing und Kommunikation Verwaltung Testevents und Meetings Sonstige Ausgaben

1019,4

Total

2842,8

197,1 352,6 121,9 64,8 36,6 201,2 123,5 105,4 83,6 134,4 25,2 377,1

9371

Bei den Personalkosten (197 Mio. Fr.) wird in der Schlussphase von 1250 fest angestellten Personen und 12 000 Freiwilligen ausgegangen. Dieser Ressourcenbedarf basiert auf Vergleichswerten anderer Spiele wie Vancouver 2010 und London 2012. Die Betreuung der Freiwilligen hat nur geringe Auswirkungen auf das Budget, da lediglich deren Ausbildung und Ausrüstung berechnet wurde. Sie sind jedoch für die Planung und Durchführung der Spiele unersetzlich. Die Verpflegung und Unterbringung der Freiwilligen ist in der Position Administration und Catering berücksichtigt.

Die Umsetzung der technischen Anforderungen stellt hohe Ansprüche an das Organisationskomitee der Olympischen Spiele. Die Kosten im Bereich Technologie belaufen sich auf 353 Millionen Franken. Darunter fallen Ausgaben für die Zeitmessung, Hard- und Software sowie für den Betrieb des Technologiezentrums.

Für Zeremonien und Kultur sind Ausgaben in der Höhe von 122 Millionen Franken vorgesehen. Die Eröffnungs- und Schlussfeier werden in einem temporären Stadion in St. Moritz stattfinden. Für diese beiden Zeremonien sind 82 Millionen Franken eingestellt. Für den Fackellauf, die Medaillen-Zeremonien, das Kulturprogramm, die Eröffnungs- und Schlussfeier der paralympischen Winterspiele sowie weitere kleinere Events werden weitere 40 Millionen Franken eingesetzt.

Das Budget für die medizinische Versorgung und Dopingkontrolle sieht Aufwendungen in der Höhe von 65 Millionen Franken vor. Darunter fallen gemäss den Anforderungen des IOC insbesondere die Kosten für die Einrichtung der Polikliniken in den olympischen Dörfern, die Versorgung der Athletinnen und Athleten an den Wettkampf- und Trainingsstätten, die Versorgung der akkreditierten Personen sowie die Ausgaben für die Dopingkontrollen.

Die Verpflegung der Athletinnen und Athleten, der Offiziellen und der Mitarbeitenden des Organisationskomitees der Olympischen Spiele sowie die dazu notwendige Infrastruktur verursachen Kosten in der Höhe von 37 Millionen Franken.

Die Transportkosten in der Höhe von 201 Millionen Franken umfassen die Transporte der Besucherinnen und Besucher, Athletinnen und Athleten, Funktionärinnen und Funktionäre, Medienschaffenden, Mitglieder des IOC sowie der MarketingPartner und des Personals des Organisationskomitees. Weiter sind darin die Kosten für die Transportinfrastruktur,
die Betriebskosten und die Reisekostenbeteiligung für Athleten und Funktionäre enthalten.

Die direkt zuweisbaren Sicherheitsausgaben in der Höhe von 124 Millionen Franken werden vom Budget des Organisationskomitees der Olympischen Spiele getragen.

Dabei geht es insbesondere um die Kosten für den privaten Sicherheitsdienst im Bereich der Wettkampfanlagen, um sämtliche Kosten für das Material und die Massnahmen, die für die Sicherheit der Austragungsorte notwendig sind.

Die Ausgaben für die Paralympics, 105,4 Millionen Franken, wurden unter denselben Annahmen und Preisstrukturen errechnet wie für die Olympischen Winterspiele.

Für Marketing und Kommunikation sind 84 Millionen Franken geplant. Sie beinhalten alle Ausgaben für nationale und internationale Werbung, für die Verbreitung eines einheitlichen Erscheinungsbildes der Austragungsorte, alle Personalkosten im Bereich Marketing, Vertrieb und Kommunikation, die Pflege von Sponsoren- und Kundenbeziehungen sowie die Implementierung eines Lizenz- und Ticketingprogramms, um optimale Einnahmen zu erzielen. Gemäss IOC-Richtlinien hat das Organisationskomitee zudem diverse Publikationen bereitzustellen.

9372

Für den Bereich Verwaltung sind 134 Millionen Franken vorgesehen. Dazu gehören Büromiete, Logistik, Unterkünfte und Akkreditierung sowie Unterstützungsleistungen in den Bereichen Finanzen, Risikomanagement, Personal und Recht.

Der Host-City-Vertrag sieht vor, dass für jede Sportart und Disziplin Testwettkämpfe durchgeführt werden müssen. Bis zum Beginn der Spiele sind verschiedenste Koordinationsmeetings, Inspektionen und IOC-Hauptversammlungen zu organisieren. Der entsprechende Aufwand geht zulasten des Budgets des Organisationskomitees der Olympischen Spiele. Für Testwettkämpfe und Meetings sind 25 Millionen Franken vorgesehen.

Schliesslich sind Beiträge aus den Marketingrechten und Lizenzgebühren an das IOC und an das Nationale Olympische Komitee zu entrichten. Vom Gesamtbudget sind 2­3 Prozent für Mehrkosten zwecks nachhaltiger Umsetzung (NIV-Konzept) der Spiele vorgesehen. Zusammen mit einer Reserve von 207 Millionen Franken beträgt die Budgetposition Sonstiges 377 Millionen Franken.

Einnahmen Was die Einnahmen betrifft, sind 1,5 Milliarden Franken veranschlagt. Diese setzen sich zusammen aus den Beiträgen des IOC und der nationalen Sponsoren, dem Erlös des Ticketverkaufs, Lizenzen und der Wiederveräusserung von temporären Bauten.

Einnahmen OCOG-Budget

IOC Contribution TOP Sponsoring Nationale Sponsoren und offizielle Ausstatter Ticketing Lizenzen Lotterien Spenden Wiederveräusserung Sonstige Einnahmen Total

in Mio. Fr.

385,1 175,1 357,0 182,0 66,3 0 4,1 142,5 189,1 1501,2

Rund ein Fünftel der Einnahmen resultieren aus dem Sponsoring. Das IOC als Inhaber der Markenrechte verwertet diese eigenständig. Im Weiteren vergibt das IOC für die Dauer von vier Jahren markenrechtliche Nutzungsrechte und weitere kommerzielle Rechte an eine limitierte Anzahl von Top-Sponsoren. Das Organisationskomitee der Olympischen Spiele partizipiert an diesen Einnahmen.

Weitere Einnahmen generiert das nationale Sponsoringprogramm. Da aufgrund des Top-Sponsoring-Programmes des IOC für nationale Sponsoren enge Restriktionen bestehen, wurden entsprechende Einnahmen konservativ geschätzt. Dennoch scheinen die Voraussetzungen für ein nationales Sponsoring-Programm gegeben, da ein steigendes Interesse an den «olympischen Marken» zu erkennen ist. Neben der FIFA-Fussballweltmeisterschaft und den Olympischen Sommerspielen sind die Olympischen Winterspiele eine der attraktivsten und beliebtesten SponsoringPlattformen.

9373

Den Einnahmen aus dem Ticketverkauf liegt die Annahme zugrunde, dass ein möglichst hoher Auslastungsgrad der verfügbaren Zuschauerkapazitäten unter Einhaltung eines fairen Preisniveaus erreicht wird. Bei den Lizenzeinnahmen wird davon ausgegangen, dass ein breites Sortiment an lizenzierten Produkten (z.B. olympische Maskottchen, Briefmarken, Münzen) zum Verkauf steht.

Die Lotterieeinnahmen werden in der Schweiz unter anderem für die Förderung des Breitensports eingesetzt. Ein Drittel der Spielerträge wird den Kantonen jährlich für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet. Vor diesem Hintergrund wird darauf verzichtet, Lotterieeinnahmen zu generieren.

Der Spendeneingang ist schwierig zu prognostizieren. Als Merkposition werden Einnahmen in der Höhe von 4 Millionen Franken veranschlagt.

Im Rahmen der aktuellen Planung ist vorgesehen, dass Bauten, die nur während der Olympischen und Paralympischen Spiele genutzt werden, für 142 Millionen Franken wieder veräussert werden, eine Position, die angesichts der Konzeptänderung im Bereich Olympia-Dorf Davos (Reduktion Temporärbauten) voraussichtlich nach unten zu korrigieren ist.

In der Rubrik sonstige Einnahmen (189 Millionen Franken) sind unter anderem Einnahmen aus den paralympischen Winterspielen, dem Fackellauf, den Testevents, den Parkplatzgebühren und dem Betrieb von Besuchertransportbussen enthalten.

Finanzierungslücke Aufgrund des heute verfügbaren Expertenwissens und der darauf beruhenden vorläufigen Schätzungen besteht voraussichtlich eine Finanzierungslücke von 1,3 Milliarden Franken. Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, dass der Bund im Bereich des OCOG-Budgets einen Beitrag in der Höhe von 1 Milliarde Franken leistet. Im Hinblick auf die Erstellung des Bid Book stehen daher die Prüfung und Realisierung von substanziellen Ausgabenreduktionen im Vordergrund. Dabei wird erwartet, dass die Träger einer Kandidatur bereits vor der Eingabe der Kandidatur prüfen, inwieweit eine private Mitfinanzierung der Durchführungskosten möglich ist. Mit einer frühzeitigen Einbindung der privaten Hand (u.a. eine Zusammenarbeit im Rahmen von Public Private Partnership) für die Finanzierung des Projekts (v.a.

Infrastrukturmassnahmen) ist sicherzustellen, dass eine allfällige Finanzierungslücke möglichst klein ausfällt. Sollte sich im Rahmen der Ausarbeitung des Bid Book herausstellen, dass die Deckungslücke des OCOG-Budgets 1 Milliarde Franken übersteigt, sind die Kandidaturbemühungen abzubrechen.

1.12.3

Infrastruktur- und Sicherheitsbudget (Non-OCOG-Budget)

Das Infrastruktur- und Sicherheitsbudget (Non-OCOG-Budget) beinhaltet die Investitionen in Infrastrukturen und die operativen Kosten ­ namentlich Kosten für die Sicherheit ­, die gemäss Vorgaben des IOC transparent und separat ausgewiesen werden müssen. Die nachstehend aufgeführten Kosten beruhen auf dem Kenntnisstand von Juni 2012.

9374

Auf der Basis der vorläufigen Kostenschätzung sieht das NON-OCOG-Budget Ausgaben in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken vor: Non-OCOG-Budget

Investitionen im Strassen- und Schienenverkehr Sonstige Investitionen Sicherheit Total

in Mio. Fr.

791,0 500,0 252,3 1543,3

Investitionen im Strassen- und Schienenverkehr Bei den Investitionen fallen vor allem die Kosten im Bereich des Verkehrs mit 791 Millionen Franken ins Gewicht (Investitionen in Bauten und Rollmaterialbeschaffungen).

Bei den Investitionen für die notwendigen Ausbauten der Verkehrsinfrastrukturen sind Projekte berücksichtigt, die in den mittel- bis langfristigen Planungen des Bundes enthalten sind (vgl. Ziff. 1.8.4).

Unter Berücksichtigung dieser Ausgangslage müssen lediglich Zusatzprojekte im Umfang von 113 Millionen Franken in einem speziellen Verfahren beschlossen werden, da diese noch nicht in genehmigten Programmen des Bundes enthalten sind.

Wenn diese zusätzlichen Projekte effektiv erforderlich sind, werden die Mittel im Rahmen der geplanten Durchführungsbotschaft beantragt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die erforderlichen Finanzierungsbeschlüsse der Bundesversammlung allerdings auch im genehmigten Programmbereich noch nicht abschliessend vorliegen.

Sonstige Investitionen

in Mio. Fr.

Unterkünfte Sportstätten Olympische Dörfer Medieneinrichtungen Medizin Telekommunikation Sonstiges

195,4 83,2 179,2 25,0 1,1 0,5 15,6

Total

500,0

Die sonstigen Investitionen in Bauten und Anlagen im Umfang von rund 500 Millionen Franken sind teilweise bereits heute geplant und werden entweder von Privaten oder von den Gemeinden St. Moritz oder Davos finanziert und von diesen nach den Spielen auch genutzt. Darunter fallen zum Beispiel im Bereich der Unterkünfte Ausgaben für die Errichtung der olympischen Dörfer, die nach den Olympischen Spielen in definitiven Wohnraum oder in Hotelnutzung umgewandelt werden. Hierzu zählen aber auch Kosten, die im Zusammenhang mit der Erschliessung der

9375

Gebäude, der Errichtung von Parkplätzen oder der Gestaltung von Umgebungsplätzen anfallen.

Hinsichtlich der Sportstätten fällt vor allem die Erneuerung der bestehenden Eishockeyarena in Davos, der ­ bereits geplante ­ Neubau einer Sportanlage in Samedan sowie die Erstellung einer Curlinganlage in Klosters ins Gewicht. In all diesen Fällen tragen grundsätzlich die Standortgemeinden oder ­ wie bei der Eishockeyarena ­ private Investoren die Kosten.

Sicherheit Die operativen Sicherheitskosten enthalten rund 130 Millionen Franken für den IKAPOL-Einsatz und den Einsatz der ausländischen Polizeikräfte. Die weiteren Kosten verteilen sich auf den Einsatz der Kantonspolizei Graubünden, das Engagement der Armee, des Zivilschutzes, des Nachrichtendienstes des Bundes und des Bundessicherheitsdienstes, des Grenzwachtkorps und der Zollverwaltung sowie der Feuerwehr. Rund 7 Millionen Franken sind für die Einrichtung und den Betrieb des polizeilichen Informations- und Koordinationszentrums geplant.

Operative Kosten Sicherheit

in Mio. Fr.

IKAPOL-Einsatz, inkl. ausländische Polizisten Kapo Graubünden Armee Zivilschutz Grenzwachtkorps/Zoll Feuerwehr Nachrichtendienst des Bundes Bundessicherheitsdienst Police Information and Coordination Centre (PICC)

130,0 42,7 53,1 5,4 3,0 2,8 4,3 4,0 7,0

Total

252,3

Die Kosten für den Einsatz der notwendigen Polizeikräfte (IKAPOL, ausländische Polizisten) und der Blaulichtorganisationen werden im Rahmen der bundesstaatlichen Zuständigkeitsordnung vom Kanton Graubünden getragen. Inwieweit die Kantone auf eine Geltendmachung der IKAPOL-Ansätze verzichten (analog zur UEFA EURO 2008), kann heute nicht beurteilt werden; dies ist zwischen dem Kanton Graubünden und den beteiligten Kantonen zu vereinbaren. Der Kanton Graubünden wird diesbezüglich bei den zuständigen interkantonalen Gremien vorstellig werden und Verhandlungen um eine Beteiligung der Kantone an den Kosten der öffentlichen Sicherheit im Rahmen eines IKAPOL-Einsatzes führen. Der Bund kommt für die Einsatzkosten der Armee, des Grenzwachtkorps und die punktuell notwendige Verstärkung des Bundessicherheitsdienstes und des Nachrichtendienstes des Bundes auf.

9376

1.13

Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

In Anbetracht der kurzen Fristen der Entscheidungsagenda hat der Bundesrat beschlossen, die Vernehmlassung konferenziell durchzuführen. Dieses Vorgehen wurde von einer Mehrheit der Vernehmlassenden kritisiert, da es ihnen so verunmöglicht sei, eine vertiefte Stellungnahme einzureichen.

Insgesamt gingen 59 Stellungnahmen ein. Eine Mehrheit der Vernehmlassenden unterstützt grundsätzlich die Durchführung von Olympischen Winterspielen. Verschiedene Teilnehmende bewerteten die Aussicht, in der Schweiz Olympische Winterspiele durchzuführen, als Chance und grosses Zukunftsprojekt für unser Land. Dabei stiess der Teil Nachhaltigkeit, Innovation, Vermächtnis (NIV), der aufzeigt, welche Impulse eine Kandidatur für Sport, Wirtschaft und Gesellschaft in der ganzen Schweiz setzen könnte, auf besonderes Interesse. Fragen zur Finanzierung, zur Sicherheit, zum Verkehr und zur Umsetzung des NIV-Prozesses konnten im Rahmen der konferenziellen Vernehmlassung zum Teil geklärt werden. Den Teilnehmenden wurde auch erläutert, dass im jetzigen Stadium der Machbarkeitsabklärungen noch keine Detailkonzepte vorgelegt werden können, wie dies in verschiedenen Stellungnahmen gefordert wurde.

Abgesehen von der CVP und der Grünen Partei haben sich die im Parlament vertretenen Parteien noch nicht definitiv zum Projekt ausgesprochen. Nebst der generellen Kritik an der Kurzfristigkeit des Verfahrens wurde auch vorgebracht, dass die Entscheidgrundlagen noch nicht ausreichend vertieft seien. Die Kantone stehen dem Projekt mehrheitlich eher positiv gegenüber.

Klar gegen die Durchführung von Olympischen Winterspielen in der Schweiz haben sich die Umweltverbände ausgesprochen, da ein derart grosser Anlass nicht nachhaltig durchgeführt werden könne und mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen sei.

2

Inhalt des Kreditbeschlusses

2.1

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten mit dem vorliegenden Bundesbeschluss einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 30 Millionen Franken für die finanzielle Unterstützung der Kandidatur. Da die Unterstützung der Kandidatur durch den Bund ein politisches Präjudiz mit potenziell erheblichen finanziellen Konsequenzen darstellt, wird mit gleichem Bundesbeschluss ein zweiter Verpflichtungskredit in der Höhe von 1 Milliarde Franken für die Durchführung beantragt.

Dieser Kredit ist zudem die rechtliche Grundlage, damit der Bundesrat gegenüber dem IOC die notwendigen staatlichen Garantien zur Unterstützung der Kandidatur und Durchführung abgeben kann.

9377

2.2

Beschreibung des Inhalts der Vorlage im Einzelnen

Es kann diesbezüglich auf die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 1 verwiesen werden. Der Botschaft liegen die Erkenntnisse zur technischen Machbarkeit zugrunde, die vom Verein in Auftrag gegeben wurden. Diese Erkenntnisse haben eine Aussagequalität, die eine Unterstützung des Bundes sowohl in der Phase der Kandidatur als auch im Hinblick auf die Durchführung von Olympischen Winterspielen rechtfertigen.

2.3

Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen der Vorlage

Art. 1 Die Bestimmung legt die Höhe des Bundesbeitrags an die Kandidatur zur Durchführung der Olympischen Winterspiele 2022 in der Schweiz auf 30 Millionen Franken fest. Dieser Betrag wird unter der Voraussetzung ausgerichtet, dass sich der Kanton Graubünden und Swiss Olympic mit je 15 Millionen Franken an den Kosten beteiligen. Dabei darf die Beteiligung von Swiss Olympic nach Absatz 3 Buchstabe b höchstens den Gegenwert von 4 Millionen Franken an Sachleistungen umfassen.

Art. 2 Gemäss dieser Bestimmung soll an die ungedeckten Kosten der Organisation und Durchführung der Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 1 Milliarde Franken bewilligt werden. Dieser Kredit kann erst dann in die Budget- und Finanzplanung aufgenommen werden, wenn im Jahre 2015 effektiv der Zuschlag durch das IOC erfolgt. Sollte der Beitrag des Bundes an die ungedeckten Kosten nicht vollumfänglich benötigt werden, so sind nach Absatz 3 zuviel geleistete Beiträge zurückzuerstatten.

Art. 3 Sowohl vom Kanton Graubünden wie auch von den beteiligten Gemeinden wird ein angemessener Beitrag für die Durchführung erwartet. Dieser Beitrag kann aktuell noch nicht genau beziffert werden. Mit der Übernahme der Kosten im Bereich der öffentlichen Sicherheit durch den Kanton Graubünden (vgl. auch Ziff. 1.8.7 und 1.12.3) ist eine substanzielle Beteiligung des Kantons gegeben.

Buchstabe b ist deklaratorisch und nicht abschliessend zu verstehen. Die rechtlichen Vorgaben von Bund und Kantonen sind im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von Olympischen Winterspielen zwingend zu beachten.

Art. 4 Da im aktuellen Zeitpunkt noch nicht alle Fragen abschliessend geklärt werden können, wird der Bundesrat im Falle eines Zuschlags durch das IOC den eidgenössischen Räten eine Durchführungsbotschaft unterbreiten.

9378

3

Auswirkungen und Risiken

3.1

Auswirkungen auf den Bund

Kandidatur und Durchführung Für die Finanzierung des Bundesanteils am Kandidaturbudget (60 Millionen Franken) beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 30 Millionen Franken. Von diesem Kredit werden 2014 15 Millionen Franken und 2015 15 Millionen Franken benötigt. Die zusätzlichen Mittel sind im Finanzplan 2014­ 2016 nicht eingestellt.

Für die Deckung der Finanzierungslücke des OCOG-Budgets und die damit gegenüber dem IOC zu leistenden Garantien beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 1 Milliarde Franken. Der Kreditbedarf erstreckt sich über die Jahre 2016­2023. Die Ausgabenspitzen und der entsprechende Kreditbedarf betreffen insbesondere die Jahre 2019­2022. Die zusätzlichen Mittel zur Defizitdeckung sind in der Finanzplanung nicht eingestellt. Die Vorgaben der Schuldenbremse sind zu beachten. Durch die Verteilung der Mittel auf mehrere Finanzplanjahre können allfällige erforderlich werdende Kürzungsmassnahmen in den übrigen Aufgabengebieten begrenzt werden.

Die beiden Kredite für die Kandidatur und Durchführung werden freigegeben, wenn: ­

der Kanton Graubünden und Swiss Olympic sich mit insgesamt je 15 Millionen Franken an den Kosten der Kandidatur beteiligen;

­

die Vorlage über die Einreichung der Kandidatur in der Volksabstimmung des Kantons Graubünden vom 3. März 2013 angenommen wird.

Investitionen Die Investitionen in Schiene und Strasse sind nicht Bestandteil des vorliegenden Bundesbeschlusses. Diese sind bis auf 113 Millionen Franken in Infrastrukturvorlagen des Bundes, die vom Parlament noch nicht definitiv verabschiedet sind, enthalten. Für 113 Millionen Franken, die für die Durchführung des Ringzugkonzepts auf dem Schienennetz der RhB erforderlich sind, wird eine Lösung im Rahmen der Durchführungsbotschaft gesucht werden.

Sicherheit Die Kosten für den IKAPOL-Einsatz und das Engagement ausländischer Polizeikräfte belasten den Bundeshaushalt nicht. Für den Bund fallen zusätzliche Kosten für das Engagement der Armee, des Zivilschutzes, des Nachrichtendiensts des Bundes, des Bundessicherheitsdienstes, des Grenzwachtkorps und der Zollverwaltung an. Aktuell werden die Kosten von Spezialisten des Bundes mit rund 77 Millionen Franken beziffert (vgl. Ziffer 1.12.3). Diese Kosten sind nicht Gegen-stand des vorliegenden Bundesbeschlusses, werden aber bei einem Zuschlag durch das IOC beim Bund anfallen. Der genaue Umfang der zusätzlichen Kosten (insbesondere betreffend den Armeeeinsatz) wird in den relevanten Budgetjahren einzustellen sein. In der Durchführungsbotschaft wird gestützt auf präzisere Berechnungen eine höhere Genauigkeit ausgewiesen werden können.

9379

Personal Über die im Bundesbeschluss vorgesehenen befristeten Personalanstellungen hinaus werden insoweit weitere personelle Ressourcen des Bundes gebunden werden, als eine Projektbegleitung durch die zuständigen Fachstellen des Bundes unumgänglich ist. Das zusätzliche Personal soll jenen Bundesstellen zur Verfügung stehen, die in der Kandidaturphase das Projekt besonders eng begleiten müssen.

3.2

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Auf die Kantone und Gemeinden hat der Bundesbeschluss keine besonderen Auswirkungen. Im Rahmen des IKAPOL-Einsatzes haben die Kantone allenfalls zusätzliche Kosten zu tragen. In diesem Punkt wird der Kanton Graubünden das Gespräch mit den übrigen Kantonen suchen. Sodann haben im Zusammenhang mit dem Olympiaprojekt stehende Ausbaumassnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs Auswirkungen auf einzelne Kantone.

3.3

Auswirkungen auf Tourismus und Wirtschaft

Der Tourismus ist eine der wichtigsten Exportbranchen und trägt mit 150 000 Vollzeitstellen rund 3 Prozent zur Wirtschaftsleistung der Schweiz bei. Besonders für die alpinen Regionen ist der Tourismus ein Leitsektor mit strategischer Bedeutung.

Dabei spielt in den Alpenregionen insbesondere der Wintertourismus eine entscheidende Rolle. Gemäss Expertenschätzungen zählt der Sporttourismus mit einem Anteil von 24 Prozent und einer Bruttowertschöpfung von 2,2 Milliarden Franken und mit 29 300 Stellen zu den wichtigsten Bereichen der Sportwirtschaft. Ein grosser Teil der wirtschaftlichen Effekte des Sporttourismus entfällt auf die Alpenregionen.

Einmalige Veranstaltungen oder Anlässe wie Olympische Winterspiele, die nicht dauerhaft touristisch angeboten werden, sind eher nicht dem touristischen Kernangebot zuzuordnen. Grundsätzlich geht es bei Olympischen Winterspielen um einen sportlichen und nicht um einen touristischen Anlass. Aufgrund der vorhandenen Bezüge wichtiger Standortfaktoren des Tourismus zu Olympischen Winterspielen und der globalen Tragweite Olympischer Winterspiele könnte deren Austragung in der Schweiz indes für den Tourismusstandort Schweiz einen besonderen Stellenwert einnehmen.

Die Schweiz ist ein Pionierland des alpinen Wintertourismus. In den Jahren 1928 und 1948 wurden Olympische Winterspiele in St. Moritz ausgetragen, was die Entwicklung des modernen Wintertourismus in den Schweizer Alpen wesentlich stimuliert hat. Der Wintertourismus wiederum hat mit seinen vielfältigen und einzigartigen Schneesportaktivitäten entscheidend zur Entwicklung des Tourismusstandortes Schweiz und zum Wohlstand im Schweizer Alpenraum beigetragen.

Der Verein XXIV. Olympische Winterspiele Graubünden 2022 hat eine Analyse zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Olympischen Winterspielen in der Schweiz im

9380

Jahr 2022 in Auftrag gegeben (Forschungsgemeinschaft Rütter+Partner und ITW Hochschule Luzern). Sie soll bis Ende 2012 abgeschlossen sein.

Erste Einschätzungen der potenziellen Wirkungen auf Basis der vorliegenden Budgetzahlen der Machbarkeitsstudie liegen vor. Die Analysearbeiten befinden sich in einem frühen Stadium und berücksichtigen den derzeitigen Stand der Planungen.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die wirtschaftlichen Langzeiteffekte von Olympischen Winterspielen in der Schweiz grösser sein werden als jene von Grossanlässen wie der UEFA EURO 2008, der alpinen Ski-Weltmeisterschaften 2003 oder der Expo 2002. Olympische Winterspiele werden weltweit wahrgenommen und faszinieren ­ im Gegensatz beispielsweise zu Weltmeisterschaften ­ nicht nur ein an einer Sportart interessiertes Publikum.

In Bezug auf die direkten und indirekten wirtschaftlichen Wirkungen von Olympischen Winterspielen im Jahr 2022 lassen sich folgende Aussagen für den Zeitraum 2015­2022 treffen. Die totalen Ausgaben für die Kandidatur sowie für die Vorbereitung und Durchführung der Spiele belaufen sich gemäss heutigem Stand unter Berücksichtigung der Tourismusausgaben ­ aber ohne Einbezug der vorgezogenen Investitionen ­ auf 4,2­4,5 Milliarden Franken.

Bezogen auf die gesamte Schweiz ist mit einer Bruttowertschöpfung in der Höhe zwischen 3,8 und 4,1 Milliarden Franken zu rechnen, was einem Arbeitsvolumen von 30 500 bis 33 400 vollzeitäquivalenten Stellen (VZÄ) während eines Jahres entspricht. Dieser Effekt verteilt sich über die Periode 2015­2022. Im Durchschnitt der Jahre 2015­2022 wäre mit einer Steigerung des Bruttoinlandproduktes (BIP) in der Höhe von 0,1 Prozent pro Jahr zu rechnen. In Graubünden resultiert daraus ein Ausgabenpotenzial (Umsätze und Investitionen) zwischen 1,87 und 2,31 Milliarden Franken. Damit wird dort eine Bruttowertschöpfung zwischen 1,5 und 1,8 Milliarden sowie eine Beschäftigungswirkung zwischen 11 900 und 15 100 VZÄ erzielt.

Damit verbunden ist eine durchschnittliche Steigerung des Bruttoinlandproduktes in Graubünden im Zeitraum 2015­2022 zwischen 1,6 und 2 Prozent pro Jahr. Diese Zahlen verdeutlichen, dass vor allem die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen beachtlich sind.

Im Bereich der Logiernächte rechnet die Studie gesamtschweizerisch mit zusätzlichen Logiernächten in
der Höhe von 1 030 000 und 1 750 000. Im Bündnerland dürften sich die entsprechenden Zahlen zwischen 520 000 und 975 000 bewegen.

Diese Ergebnisse der Studie umfassen die unmittelbaren direkten und indirekten volkswirtschaftlichen Wirkungen im Zusammenhang mit der Kandidatur und einer allfälligen Durchführung der Olympischen Winterspiele. Derzeit werden in einem zweiten Teil weitere potenzielle wirtschaftliche Effekte analysiert, die über die unmittelbaren Wirkungen der Budgets und des Tourismus und über das Jahr 2022 hinausgehen. Diese Analyse wird im Schussbericht, der Ende 2012 zur Verfügung steht, enthalten sein.

Der Schweizer Alpenraum besitzt ausgeprägte Voraussetzungen, um sich im Winter touristisch nachhaltig weiterzuentwickeln. Der Wintertourismus hat in der Schweiz dank den hochgelegenen Destinationen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenzdestinationen aus dem umliegenden Ausland. Entscheidende Standortfaktoren sind zudem das Destinationsimage, die Attraktivität der Schneesportangebote, die Service- und Qualitätsstandards sowie der Ausbaustandard tourismusrelevanter Infrastrukturen (u.a. auch der Transport-Infrastrukturen).

9381

Dank der globalen Ausstrahlung kann der wichtige weltweite Sportanlass zudem Impulse bei der verstärkten Erschliessung des globalen touristischen Wachstumspotenzials verleihen und zu einem weltweit positiven Image der Schweiz als Wintertourismusland und als Wirtschaftsstandort beitragen. Olympische Winterspiele können somit ein Ansatz sein, um die Standortqualitäten des Tourismuslandes Schweiz in diesen Themenfeldern zu stärken.

Der im Rahmen der Kandidatur zu startende NIV-Prozess wird weiter Aufschluss darüber geben, wie Olympische Winterspiele genutzt werden können, um eine nachhaltige Steigerung von Wertschöpfung und Beschäftigung im Alpenraum zu erreichen.

3.4

Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Gesellschaft

Der Bundesbeschluss hat in unterschiedlichem Ausmass Auswirkungen auf Raum und Umwelt (vgl. Ziff. 1.8.5) sowie Gesellschaft.

In dieser Phase der Vorarbeiten ist die Durchführung einer umfassenden Nachhaltigkeitsbeurteilung nicht möglich. Dieser Zielsetzung dient das NIV-Konzept, das im Laufe der weiteren Arbeiten detailliert beziehungsweise konkretisiert wird und einen zentralen Pfeiler der Kandidatur darstellt.

3.5

Auswirkungen auf das Image der Schweiz im Ausland

Das Bild der Schweiz im Ausland ist generell positiv. Häufig sind es traditionelle Elemente wie die Schweizer Bergwelt und Landschaft oder Qualitätsprodukte, die diese Wahrnehmung nachhaltig prägen. Gemessen an ihrer Grösse hat die Schweiz im Ausland eine vergleichsweise hohe mediale Präsenz, die im Kontext der aktuellen Finanzplatz- und Steuerdiskussion tendenziell kritisch ausfällt. Diese oft einseitige Berichterstattung und Tonalität droht das Gesamtbild der Schweiz im Ausland zu beeinträchtigen.

Entsprechend verfolgt der Bundesrat mit der Landeskommunikation einen thematischen Ansatz, der sich auf eine proaktive und breite Kommunikation zu den Stärken der Schweiz abstützt. Der Sport, insbesondere der Wintersport, ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Themenbereich. Olympische Winterspiele in der Schweiz im Jahr 2022 und die Kandidatur-Kampagne im Vorfeld wären mit ihrer weltweiten Ausstrahlung eine einmalige Plattform, um die Schweiz in ihrer geografischen, kulturellen und wirtschaftlichen Vielfalt weltweit zu präsentieren. Die damit verbundenen Chancen für das Image und damit auch für die Interessenwahrung der Schweiz im Ausland wäre erheblich.

3.6

Risiken

Die Durchführung einer internationalen Grossveranstaltung wie Olympischen Winterspiele ist mit Risiken verbunden, denen in der Planungsphase systematisch Rechnung zu tragen ist. Entsprechend gilt es, die verschiedenen Risiken frühzeitig zu 9382

identifizieren und im Rahmen eines Risikomanagements situationsgerechte Massnahmen einzuleiten. Beispielhaft lassen sich folgende Risikobereiche identifizieren: ­

Kostenentwicklung: Aus heutiger Sicht nicht vorhersehbare Entwicklungen verändern das Kostengerüst.

­

Verkehr: Bei der Durchführung der Spiele können ungünstige meteorologische Verhältnisse den Olympia-Verkehr (insbesondere Strassenabschnitt Julierpass) massgeblich behindern. Die Bereitstellung der hohen Buskapazitäten stellt besondere Ansprüche an den Beschaffungsprozess.

­

Sicherheit: Veränderungen der internationalen Lage erfordern eine entsprechende Adaptionsfähigkeit der Sicherheitsvorkehren auf allen Stufen. In Betracht zu ziehen sind sodann nicht vorhersehbare Armeeeinsätze zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der inneren Sicherheit und in Katastrophenhilfeeinsätzen. Diese sind bei der Ressourcenplanung in Rechnung zu stellen.

­

Umwelt: Die Beeinträchtigungen der Umwelt in den Phasen der Vorbereitung und Durchführung der Spiele sind grundsätzlich vorhersehbar.

­

Organisation: Mit der Bereitstellung der erforderlichen Managementkompetenz im Organisationskomitee werden die Risiken von Zielabweichungen in der Planungs- und Durchführungsphase minimiert.

4

Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates

4.1

Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 25. Januar 20125 zur Legislaturplanung 2011­2015 noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 20126 über die Legislaturplanung 2011­2015 angekündigt. Anlässlich der Legislaturplanung war noch nicht absehbar, dass es zu einer erfolgversprechenden Kandidatur für die Ausrichtung von Olympischen Winterspielen kommen könnte.

4.2

Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates

Die Durchführung von Olympischen Winterspielen in der Schweiz im Jahr 2022 ist geradezu ein idealtypisches Beispiel, um die in den Perspektiven 2025 formulierten strategischen Vorgaben des Bundesrates in nachhaltige praktische Politikmassnahmen umzusetzen. An diesem Beispiel könnte die Praxistauglichkeit der theoretischen Konzepte aufgezeigt werden. In seinen Zielsetzungen liegt das Projekt auf der Linie der Strategie «Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz» (2012), der «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012­2015» des Bundesrates sowie den Beschlüssen des Nachhaltigkeitsgipfels der UNO von Rio de Janeiro vom 22. Juni 2012 zur Grünen Wirtschaft (Rio+20). Zudem entspricht es der vom Bundesrat im Juni 2010 verabschiedeten Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz.

5 6

BBl 2012 481 BBl 2012 7155

9383

Bezüglich Eingriffe in Natur und Landschaft ist in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass die Ziele des Landschaftskonzepts Schweiz (1997) sowie der Strategie Biodiversität Schweiz (2012) so weit als möglich berücksichtigt werden können.

5

Rechtliche Aspekte

5.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung7 (BV). Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die beantragten Ausgaben finden sich in Artikel 68 Absatz 1 BV, der den Bund beauftragt, den Sport in seiner Gesamtheit zu fördern.

In Ausführung dieser Verfassungsbestimmung sieht Artikel 17 des Sportförderungsgesetzes vom 17. Juni 20118 (SpoFöG) vor, dass sich der Bund an den Kosten für internationale Sportanlässe in der Schweiz beteiligen kann. Gemäss Artikel 17 Absatz 2 SpoFöG kann der Bund auch die Vorbereitung von internationalen Sportgrossanlässen fördern und koordinieren. Es muss sich um einen Anlass mit weltweiter oder gesamteuropäischer Bedeutung handeln, der für den Standort Schweiz von besonderer Bedeutung ist. Dabei haben sich die Kantone und Gemeinden in der Regel mit einem mindestens doppelt so hohen Beitrag zu beteiligen. Sofern jedoch ein gesamtschweizerisches Interesse an der Durchführung eines internationalen Sportgrossanlasses besteht, kann die Kostenbeteiligung des Bundes höher sein.

Die Vorlage ist deshalb verfassungs- und gesetzeskonform.

5.2

Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Schweiz hat mit dem IOC das Abkommen vom 1. November 20009 betreffend das Statut des IOC in der Schweiz abgeschlossen. Das Projekt Olympische Winterspiele Schweiz 2022 ist mit diesem Abkommen vereinbar. Darüber hinaus bestehen keine Konflikte mit anderen internationalen Verpflichtungen der Schweiz.

5.3

Anpassung der rechtlichen Grundlagen

Das IOC verlangt neben Garantien bezüglich Finanzierung und Sicherheit einen möglichst umfassenden Schutz der olympischen Symbole und Begriffe: ­

7 8 9

die Garantie, dass alle notwendigen rechtlichen Massnahmen ergriffen wurden oder werden, um die olympischen Marken zu schützen; Gemeint sind damit das Symbol mit den fünf Ringen, die Begriffe «olympisch» und «Olympiade» sowie das olympische Motto.

SR 101 SR 415.0 SR 0.192.122.415.1

9384

­

die Garantie für adäquate Massnahmen zum Schutz der Marke «[Austragungsort] 2022» innerhalb des Gastgeberstaates und Registrierung der relevanten Domain-Namen.

Das IOC hat die olympischen Ringe in verschiedenen Ausgestaltungen in der Schweiz als Marken für verschiedene Waren und Dienstleistungen hinterlegt. Das IOC ist zudem Inhaberin der Wortmarken «Olympiade», «Olympique», «Olympische Spiele» und weiterer vergleichbarer Marken, die für verschiedene Waren und Dienstleistungen Markenschutz beanspruchen. Auch das olympische Motto «CitiusAltius-Fortius» (schneller, höher, stärker) sowie dessen einzelne Wortbestandteile wurden als Marken eingetragen. Durch deren Eintragung im Register ist das entsprechende Markenrecht entstanden. Der Schutz einer Wortmarke «[Austragungsort][Jahreszahl]» für die Stadt, die den Zuschlag als Austragungsort erhalten hat, ist auf ein entsprechendes Markeneintragungsgesuch hin gemäss der Eintragungspraxis des Eidgenössischen Institutes für Geistiges Eigentum grundsätzlich für alle Waren und Dienstleistungen möglich. Für diejenigen Dienstleistungen, für die das Zeichen ursprünglich als beschreibend ­ und damit dem Markenschutz nicht zugänglich ­ zu qualifizieren war, wird es als sogenannte durchgesetzte Marke zugelassen, sofern dessen Verkehrsdurchsetzung nachgewiesen wird. Der markenrechtliche Eintragungsentscheid des Institutes ist für den Zivil- und Strafrichter nicht bindend.

Hinsichtlich der Registrierung der relevanten Domain-Namen ist darauf hinzuweisen, dass die für die Registrierung von Domain-Namen zuständigen Stellen die Registrierungsanträge nach dem Prinzip «first come, first served» behandeln. Es ist jedoch grundsätzlich möglich, beim Bundesamt für Kommunikation die Zuteilung einzelner Bezeichnungskategorien unter der Domain «.ch» zu reservieren, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse es erfordert.

Das Bundesgesetz vom 19. Dezember 198610 gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewährt keinen Schutz von Symbolen und Begriffen an sich, verhindert aber deren missbräuchliche Verwendung. Sofern Zeichen diesen Schutz beanspruchen können, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, ob Marketingaktivitäten unlauter und damit widerrechtlich sind.

Grundsätzlich kann somit davon ausgegangen werden, dass der vom IOC verlangte Schutz auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums in der Schweiz ausreichend ist.

Das IOC verlangt im Weiteren, dass Rechtsgrundlagen vorliegen müssen, um Ambush-Aktivitäten unterbinden zu können. Unter
Ambush-Marketing versteht man ein Verhalten, das vom Organisator eines Anlasses nicht autorisiert ist und mit dem ein Unternehmen bewusst eine Verbindung zum Anlass anstrebt, um davon ohne eigene Leistung zu profitieren, ohne Sponsor zu sein. Beim Publikum soll also der nicht zutreffende Eindruck erweckt werden, das werbetreibende Unternehmen stehe in einem Bezug zum Organisator des Anlasses. Gemäss aktueller Rechtslage werden Ambush-Aktivitäten lediglich im Lichte der Generalklausel von Artikel 2 UWG beurteilt. Diese Generalklausel ist allerdings sehr weit gefasst und wird deshalb von den Gerichten ­ aufgrund ihres grossen Auslegungsbedarfs ­ nur mit Zurückhaltung angewendet.

Vor diesem Hintergrund kann der Rechtsschutz nach dem geltenden UWG auch in Bezug auf Ambush-Aktivitäten als ausreichend beurteilt werden.

10

SR 241

9385

5.4

Erlassform

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Kreditbeschluss, der keine rechtsetzenden Normen enthält und nicht dem Referendum untersteht. Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200211 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen Bundesbeschlusses vorgesehen.

5.5

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen Verpflichtungskredite, die eine einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte. Da die Vorlage einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken vorsieht, unterliegen Artikel 1 und 2 des Bundesbeschlusses der Ausgabenbremse.

5.6

Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung

5.6.1

Gesetzliche Grundlage zur Ausrichtung der Subventionen

Das SpoFöG enthält die erforderlichen Rechtsgrundlagen für den Beschluss über die beantragten Bundesbeiträge (vgl. Ziff. 5.1)

5.6.2

Die Bedeutung der Subvention für die vom Bund angestrebten Ziele

Die Begründung des materiellen Erfordernisses der Finanzhilfe ergibt sich aus den Ausführungen in Ziffer 1. Die Durchführung von Olympischen Winterspielen in der Schweiz stellt ein nationales Projekt dar. Dieses kann ohne substanzielle Beteiligung des Bundes nicht durchgeführt werden.

5.6.3

Materielle und finanzielle Steuerung einer Subvention

Vertreter des Bundes sind in die Organisation, welche die Kandidatur vorbereitet, eingebunden. Die geforderte materielle und finanzielle Steuerung der Subvention ist daher möglich.

11

SR 171.10

9386

5.6.4

Verfahren der Beitragsgewährung

Die Ausrichtung des Bundesbeitrags an die Organisation, welche die Kandidatur vorbereitet, wird auf der Grundlage eines Subventionsvertrags erfolgen.

Da diese Organisation den einzigen Zweck hat, die subventionierte Tätigkeit durchzuführen, ist die konzentrierte Mittelverwendung sichergestellt.

Neben einem Zeit- und Zahlungsplan wird in dieser Vereinbarung auch die Mitwirkung der Bundesvertreter in dieser Organisation sicherzustellen sein. Weiter ist festzuhalten, dass sich die Organisation bei ihren Beschaffungen an die Grundsätze des öffentlichen Beschaffungsrechts hält.

9387

9388