Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 12302 Widersprechende Louis Dreyfus Trademarks B.V., World Trade Center Amsterdam, Tower H, Level 25, Zuldplein 208, NL-1077 XV Amsterdam, internationale Registrierung Nr. 958 963 «LD» gegen Widerspruchsgegnerin COMPO GmbH & Co. KG, Gildenstrasse 38, DE-48157 Münster, internationale Registrierung Nr. 1 097 340 «LD».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 13. September 2012 Folgendes verfügt: 1.

Das Verfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und Unterschrift zu enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

13. September 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

8266

2012-2441