Mitteilung über einen gegenstandslos gewordenen Antrag zur Abschreibung eines Vorstosses im Bericht des Bundesrates vom 2. März 2012 über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2011

Die Abschreibung des nachstehend genannten Vorstosses ist zufolge eines Versehens im Bericht des Bundesrates vom 2. März 2012 über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2011, Kapitel I, beantragt. Der Vorstoss ist bereits mit dem letztjährigen Bericht des Bundesrates vom 4. März 2011 über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2010 abgeschrieben worden. Der Abschreibungsantrag ist daher gegenstandslos geworden: 2003 P 02.3126

Arbeitsbedingungen der Chauffeure (N 20.6.03, Rechsteiner Paul)

Im Bundesblatt erscheint die korrekte Fassung des Berichts des Bundesrates vom 2. März 2012 über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2011, Auszug Kapitel I.

3. April 2012

2012-0708

Bundeskanzlei

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Mitteilung über einen gegenstandslos gewordenen Rechtstext

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