Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des BG vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, Kartellgesetz; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 6. Dezember 2012 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen die Galenica AG sowie deren Tochtergesellschaften HCI Solutions AG, Documed AG und e-mediat AG eröffnet.

Die Untersuchung soll aufzeigen, ob Galenica AG bzw. HCI Solutions AG, Documed AG sowie e-mediat AG im Bereich Kommerzialisierung von elektronischen Medikamenteninformationen über eine marktbeherrschende Stellung verfügen und ob sie diese Stellung gegebenenfalls gegenüber Pharmaherstellern und Konkurrenten missbrauchen.

Es bestehen Anhaltspunkte für entsprechende möglicherweise unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen seitens der genannten Unternehmen im Bereich der Verarbeitung und des Vertriebs von elektronischen Medikamenteninformationen. e-mediat AG und Documed AG scheinen aufgrund ihrer Marktstellung in der Lage zu sein, Pharmahersteller zu einer Neuaufnahme und Unterhaltung von Geschäftsbeziehungen betreffend die Aufnahme deren elektronischen Medikamenteninformationen in die Datensammlungen der e-mediat AG zu bewegen. Die Untersuchung wird auch Aufschluss über die Kartellrechtskonformität einzelner Vertragsbedingungen geben.

Zu diesen zählen u.a. die Verpflichtung derjenigen Pharmahersteller, welche einen Vertrag betreffend Aufnahme elektronischer Medikamenteninformationen in die Datensammlungen von e-mediat AG schliessen, einen solchen für die Medikamenteninformationen all ihrer Produkte abzuschliessen sowie der fehlende Einfluss der Pharmahersteller auf die Weiterverwendung ihrer Daten. Inwiefern u.a. die genannten Verhaltensweisen zu einer Behinderung von Wettbewerbern auf den verschiedenen Stufen führen, ist ebenfalls zu klären. In diesem Zusammenhang wird auch das Verhalten der Galenica AG respektive der HCI Solutions AG im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens der Swissmedic betreffend Betrieb und Verwaltung des Arzneimittel-Informations-Systems (AIPS) untersucht werden. Weiter werden die vertikalen Beziehungen zwischen e-mediat AG/Documed AG und den Softwarehäusern von Relevanz sein.

Innerhalb von 30 Tagen steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der
Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Diese Frist beginnt einen Tag nach der Publikation dieser Bekanntmachung zu laufen und steht zwischen dem 18. Dezember 2012 und 2. Januar 2013 still. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

2012-3173

9833

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern, Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

28. Dezember 2012

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Sekretariat der Wettbewerbskommission