Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 12494 Widersprechende Penta Hotel Holdings Ltd., Citco Building, Wickhams Cay, P.O.

Box 662, VG-Road Town, Tortola, internationale Registrierung Nr. 929 540 «ph» (fig.) gegen Widerspruchsgegner Michael Libetario, Welserstrasse 2, DE-10777 Berlin, CH-Marke Nr. 628 701 «PH» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 11. Dezember 2012 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 12494 wird gutgeheissen.

3.

Die angefochtene Schweizer Marke Nr. 628 701«PH» (fig.) wird widerrufen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

11. Dezember 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2012-3129

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