Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG) Das Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen soll die vollständige und schweizweit einheitliche Registrierung von Krebs regeln unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten. Es ist vorgesehen, dass die Krebsregistrierung auf den bereits bestehenden kantonalen bzw. regionalen Krebsregistern aufbaut. Die gesetzlichen Grundlagen sollen zudem die Voraussetzungen für die Förderung der Registrierung anderer stark verbreiteter oder bösartiger nicht übertragbarer Krankheiten (z.B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes) schaffen.

Vernehmlassungsfrist: 22. März 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

28. Dezember 2012

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Bundeskanzlei

2012-3123