Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung der Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 11. Januar 20122 zur Aussenwirtschaftspolitik 2011 enthaltene Botschaft, beschliesst: Art. 1 Die Änderungen vom 30. September 20113 der Artikel 1 und 18 des Übereinkommens vom 29. Mai 19904 zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung werden genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, die Änderungen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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SR 101 BBl 2012 827 BBl 2012 1123 1125 SR 0.972.1

2011-2344

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Genehmigung der Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD). BB

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