Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Fläsch, Waffenplatz St. Luzisteig, Schiessanlage Steigwiesen; Sanierungen Kugelfänge inklusive Einbau von künstlichen Kugelfängen vom 7. August 2012

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 20. März 2012 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierungen der Kugelfänge inkl. Einbau von künstlichen Kugelfängen auf der Schiessanlage Steigwiesen, Gemeinde Fläsch, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

21. August 2012

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

7838

2012-1918