Verpfändungsbegehren einer Eisenbahngesellschaft Die Eisenbahngesellschaft Rhätische Bahn AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Chur, stellt das Begehren um Erhöhung des auf ihrem Netz bestehenden Pfandrechts im Sinne des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen (SR 742.211).

Dieses Pfandrecht ist im Band V Seite 230 des Pfandbuchs eingetragen. Es dient zur Sicherung eines Kredites in Höhe von 52 643 394 Franken im 1. Rang zugunsten des Bundes. Die gefordete Erhöhung, in Höhe von 2 675 150 Franken, ist in Rangparität zugunsten der gleichen Gläubigerin errichtet. Sie dient als Sicherheit für einen Kredit in Höhe von 2 675 150 Franken für Investition im Bereich Rollmaterial.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern, bis zum 9. März 2012 schriftlich einzureichen.

7. Februar 2012

Bundesamt für Verkehr Sektion Recht: Peter König

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2012-0215