Bundesbeschluss über die Familienpolitik

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 10. November 20111 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...2, beschliesst: Minderheit (Estermann, Baettig, Cassis, Stahl, Triponez) Nichteintreten I Die Bundesverfassung3 wird wie folgt geändert: Art. 115a

Familienpolitik

Der Bund berücksichtigt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familie. Er kann Massnahmen zum Schutz der Familie unterstützen.

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Bund und Kantone fördern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Sie sorgen insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen.

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Minderheit (Fehr Jacqueline, Carobbio Guscetti, Goll, Rielle, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet) 2

... von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Sie sorgen ...

Reichen die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht aus, so legt der Bund Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fest. Er kann sich finanziell an den Massnahmen der Kantone beteiligen.

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Minderheit (Fehr Jacqueline, Carobbio Guscetti, Goll, Rielle, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet) 3

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... von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung fest. Er kann ...

BBl 2012 675 Wird im Bundesblatt später veröffentlicht.

SR 101

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Familienpolitik. BB

Minderheit (Prelicz-Huber, Fehr Jacqueline, Goll, Rielle, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet) Er legt Grundsätze über die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung durch die Kantone fest; er berücksichtigt dabei die Harmonisierungsbestrebungen der Kantone.

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Art. 116 Abs. 1 Aufgehoben II Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.

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