Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation 10.324 Kt. Iv. Gewässerschutzgesetz. Teilrevision (BE) Gemäss dem Vorentwurf sollen Fliessgewässer verbaut oder korrigiert werden dürfen, wenn es sich für die Errichtung einer Deponie für unverschmutztes Aushubmaterial, die auf den vorgesehenen Standort angewiesen ist, als nötig erweist.

Vernehmlassungsfrist: 2. Juli 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, Bundeshaus, 3003 Bern, Telefon 031 322 97 68, Fax 031 322 98 72, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

17. April 2012

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Bundeskanzlei

2012-0790