Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)»

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 6. September 20112 eingereichten Volksinitiative «Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. Juni 20123, beschliesst: Art. 1 Die Volksinitiative vom 6. September 2011 «Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

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2

Sie lautet:

I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 89 Abs. 1bis (neu), 2bis (neu) und 3 Sie stellen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die Energieversorgung mit erneuerbaren Energien sicher, um die Schweiz aus ihrer Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energien zu befreien, Arbeitsplätze zu schaffen und den Wohlstand der ganzen Bevölkerung langfristig zu sichern.

1bis

2bis Er unterstützt Massnahmen zur Förderung von Innovationen im Energiebereich sowie private und öffentliche Investitionen zugunsten erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz.

Er erlässt Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten. Bei den Vorschriften für neue Anlagen, Fahrzeuge und Geräte berücksichtigt er die beste verfügbare Technologie.

3

1 2 3

SR 101 BBl 2011 7527 BBl 2012 6751

2012-0954

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Volksinitiative «Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)». BB

II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert: Art. 197 Ziff. 8 (neu) 8. Übergangsbestimmung zu Art. 89 (Energiepolitik) Der Gesamtenergiebedarf der Schweiz wird ab 2030 mindestens zur Hälfte aus erneuerbaren Energien gedeckt. Der Bundesrat legt für die Entwicklung bis 2030 Zwischenziele fest.

Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

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