Flughafen Zürich Plangenehmigung für den Ausbau der Parkierungsanlagen

Mit Verfügung vom 30. Juli 2012 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das von der Flughafen Zürich AG am 11. November 2010 eingereichte Gesuch für den Ausbau der Parkierungsanlagen teilweise genehmigt. Die Plangenehmigung umfasst folgende Elemente: ­

Plangenehmigung für die Ost-Erweiterung des Parkhauses 6 um 2817 Parkplätze, davon 469 unterirdische;

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Plangenehmigung für die Erstellung des Parkdecks P70 mit 242 zusätzlichen Parkplätzen;

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Vorgaben für die Komplettierung der Gesuchsunterlagen für die noch nicht genehmigten Teilprojekte P64 und P9/P12-100/P16.

Die Plangenehmigungsverfügung, die Gesuchsunterlagen, der Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahmen der zuständigen Umweltfachstelle (BAFU) können vom 13. August bis zum 14. September 2012 zu den ordentlichen Bürozeiten an folgender Stelle eingesehen werden: ­

Amt für Verkehr, Neumühlequai 10, 8090 Zürich.

Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, 3003 Bern Tel. 031 323 37 14, FAX 031 325 92 12, e-mail: info@bazl.admin.ch.

Der Entscheid ist im Internet publiziert unter: http://www.bazl.admin.ch Aktuell Medienmitteilungen

8. August 2012

2012-1862

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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