Bundesbeschluss I über den Nachtrag I zum Voranschlag 2012 vom 14. Juni 2012
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. März 20122, beschliesst: Art. 1
Nachtragskredite
Für das Jahr 2012 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 2012 der Schweizerischen Eidgenossenschaft Aufwände in der Erfolgsrechnung von 89 717 640 Franken gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.
Art. 2
Ausgaben
Im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2012 werden zusätzliche Ausgaben von 89 717 640 Franken genehmigt.
Art. 3
Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Verpflichtungskredit
Für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2012 (AEB 2012) wird ein Zusatzkredit von 14 500 000 Franken bewilligt.
Art. 4
Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite
Für die Umsetzung des Programms UCC (Integration Sprachkommunikation in Büroautomation) wird ein Verpflichtungskredit von 54 600 000 Franken bewilligt.
1
Für die Projektförderung KTI 2012 wird ein Zusatzkredit von 40 000 000 Franken bewilligt.
2
Art. 5
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 30. Mai 2012
Ständerat, 14. Juni 2012
Der Präsident: Hansjörg Walter Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Hans Altherr Der Sekretär: Philippe Schwab
1 2
SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht.
2012-1524
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Nachtrag I zum Voranschlag 2012. BB I
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