Bundesbeschluss I über den Nachtrag I zum Voranschlag 2012 vom 14. Juni 2012

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. März 20122, beschliesst: Art. 1

Nachtragskredite

Für das Jahr 2012 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 2012 der Schweizerischen Eidgenossenschaft Aufwände in der Erfolgsrechnung von 89 717 640 Franken gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.

Art. 2

Ausgaben

Im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2012 werden zusätzliche Ausgaben von 89 717 640 Franken genehmigt.

Art. 3

Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Verpflichtungskredit

Für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2012 (AEB 2012) wird ein Zusatzkredit von 14 500 000 Franken bewilligt.

Art. 4

Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite

Für die Umsetzung des Programms UCC (Integration Sprachkommunikation in Büroautomation) wird ein Verpflichtungskredit von 54 600 000 Franken bewilligt.

1

Für die Projektförderung KTI 2012 wird ein Zusatzkredit von 40 000 000 Franken bewilligt.

2

Art. 5

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 30. Mai 2012

Ständerat, 14. Juni 2012

Der Präsident: Hansjörg Walter Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Hans Altherr Der Sekretär: Philippe Schwab

1 2

SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht.

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Nachtrag I zum Voranschlag 2012. BB I

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