Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Totalrevision des Bauproduktegesetzes (BauPG) und der Bauprodukteverordnung (BauPV) Das geltende Bauprodukterecht des Bundes soll im Rahmen einer Totalrevision an die neue europäische Bauprodukteverordnung angepasst werden, damit die Vorteile des entsprechenden bilateralen Abkommens mit der EU für die schweizerische Volkswirtschaft in diesem bedeutenden Wirtschaftssektor nicht verloren gehen und keine neuen Handelshemmnisse entstehen. Gleichzeitig soll das revidierte Bauprodukterecht Belastungen für die Wirtschaftsteilnehmerinnen reduzieren, für mehr Transparenz, Verfahrensvereinfachungen und mehr Rechtssicherheit sorgen sowie zur Bauwerkssicherheit und Nachhaltigkeit einen wichtigen Beitrag leisten.

Vernehmlassungsfrist: 21. Dezember 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bauten und Logistik, Fachbereich Bauprodukte, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Telefon 031 322 81 60, Fax 031 325 50 09, www.bbl.admin.ch/baupk/ Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

2. Oktober 2012

2012-2349

Bundeskanzlei

8115