Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement 06.441 Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf Zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative schlägt die Kommission die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts für Konsumentinnen und Konsumenten bei Fernabsatzgeschäften vor, also insbesondere bei via Internet oder Telefon abgeschlossenen Verträgen. Sie orientiert sich dabei am bestehenden Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften (Art. 40a ff. OR), welches erhalten bleiben soll. Die Widerrufsfrist soll allerdings auf 14 Tage verlängert werden.

Vernehmlassungsfrist: 21. Dezember 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 47 97, Fax 031 322 42 25, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

25. September 2012

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Bundeskanzlei

2012-2316