Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Meiringen, Flugplatz Meiringen, Umzäunung Flugplatzareal vom 20. Januar 2012

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 13. November 2008 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bau einer Umzäunung rund um das Flugplatzareal Meiringen (BE) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

31. Januar 2012

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2012-0140

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