Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus für die Jahre 2012­2015 vom 19. September 2011

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, sowie auf Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 10. Oktober 19972 über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Februar 20113, beschliesst: Art. 1 Für die Finanzierung der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus wird ein Verpflichtungskredit von 20 Millionen Franken für die Jahre 2012­2015 bewilligt.

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Über den Verpflichtungskredit kann eine befristete Stelle finanziert werden.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 31. Mai 2011

Ständerat, 19. September 2011

Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Hansheiri Inderkum Der Sekretär: Philippe Schwab

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SR 101 SR 935.22 BBl 2011 2337

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Finanzierung der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus für die Jahre 2012­2015. BB

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