Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen»

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absätze 3 und 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 20. April 2011 eingereichten Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen»2, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. Oktober 20123, beschliesst: Art. 1 Die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

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Sie lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 123c (neu)

Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen

Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

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SR 101 BBl 2011 4435 BBl 2012 8819

2012-1799

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Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen». BB

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