Antrag auf Abschluss von Ergänzungen der Programmvereinbarung vom 25. Mai 2012 zwischen dem Bundesamt für Umwelt BAFU und dem Kanton Luzern (Art. 19 Abs. 3 Subventionsgesetz vom 5. Okt. 1990, SuG, SR 616.1) Ergänzung der Programmvereinbarung vom 25. Mai 2012 zwischen dem BAFU und dem Kanton Luzern (Einbezug Signaletik) Bereich:

Pärke von nationaler Bedeutung, Regionaler Naturpark UNESCO Biosphäre Entlebuch (Art. 23k NHG)

Dauer:

01.01.2012­31.12.2015

Programmziele:

1. Erhaltung und Aufwertung der Qualität von natur und Landschaft 2. Stärkung der nachhaltig betriebenen Wirtschaft 3. Sensibilisierung und Umweltbildung 4. Management, Kommunikation und räumliche Sicherung 5. Forschung

Neuer Gesamtbundesbeitrag: 2 447 000 Franken Verpflichtungskredit Nr. V0143.01 Natur und Landschaft 2012­2015 des Bundes Rechtsmittel Wer durch einen Antrag auf Abschluss einer Programmvereinbarung besonders berührt ist oder ein schutzwürdiges Interesse an dessen Abänderung hat, kann nach Massgabe von Artikel 19 Absatz 3 SuG innerhalb von 30 Tagen nach der Publikation beim Bundesamt für Umwelt, 3003 Bern, eine anfechtbare Verfügung verlangen.

Die vollständigen Unterlagen einschliesslich Anhänge können innerhalb derselben Frist und nach telefonischer Voranmeldung beim Bundesamt für Umwelt, Zentrale Koordinationsstelle Programmvereinbarungen, Papiermühlestrasse 172, 3063 Ittigen, Telefon 031 324 78 51 sowie beim Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 15, Postfach 4168, 6002 Luzern, Telefon 041 228 65 26, eingesehen werden.

6. November 2012

2012-2685

Bundesamt für Umwelt

8625