Richtplan des Kantons Appenzell Innerrhoden Genehmigung Richtplannachführung 2009 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 28. Juni 2012 folgenden Beschluss gefasst: Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 20. Juni 2012 wird die Richtplananpassung 2009 des Kantons Appenzell Innerrhoden mit zwei Vorbehalten genehmigt: 1.

Die Prüfung des Objektblatts Nr. S. 7 (Gebiete mit traditioneller Streubauweise) erfolgt in einem separaten Verfahren.

2.

Der Bund nimmt die richtungsweisende Festlegung Nr. 1 im Objektblatt V.3 zur Anbindung an das übergeordnete Schienennetz einer Interessenbekundung des Kantons zur Kenntnis.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Bau- und Umweltdepartement des Kantons Appenzell Innerrhoden, Fachstelle für Raumplanung, Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell, Tel. 071 788 93 53

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

17. Juli 2012

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Bundesamt für Raumentwicklung

2012-1596