Militärische Plangenehmigung betreffend die Gemeinde Brig-Glis (VS); Umsetzung GEP-Massnahmen bei Umschlagstelle vom 28. November 2012

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 15. Juni 2012 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Umsetzung der Massnahmen aus dem generellen Entwässerungsplan bei der Umschlagstelle im Dorf Gamsen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

11. Dezember 2012

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

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2012-3038