Notifikation (Art. 36 Bst. b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dez. 1968; VwVG; SR 172.021).

Sami Iseni, geboren am 1. Juni 1967, RR. N. Dardani Nr. 120, XZ-60000 Gjilan, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz.

Das Bundesverwaltungsgericht verfügt gestützt auf Artikel 11b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG, SR 172.021): 1.

Das Verfahren wird wieder aufgenommen.

2.

Der Beschwerdeführer erhält Gelegenheit, innert 30 Tagen ab Veröffentlichung dieser Verfügung im Bundesblatt zur beabsichtigten Aufhebung des Einspracheentscheids und dem Absprechen jeglichen Rückerstattungsanspruches Stellung zu nehmen und seine Beschwerde allenfalls zurückzuziehen.

3.

Das für den Beschwerdeführer bestimmte Doppel der Vernehmlassung der Vorinstanz wird im Dossier abgelegt, bis ein Zustelldomizil bekanntgegeben wird.

4. September 2012

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

2012-2118

7991

Abonnement des Bundesblattes und der Amtlichen Sammlung

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt inkl. Amtliche Sammlung des Bundesrechts beträgt Fr. 295.­ im Jahr, inklusive 2,5 Prozent Mehrwertsteuer, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. Für die benötigten Ordner wird pro Jahr eine Pauschale von Fr. 135.20 in Rechnung gestellt. Das Abonnement kann aber auch ohne Ordner abgeschlossen werden.

Diese Abonnemente beginnen am 1. Januar und sind jeweils auf Ende Jahr kündbar.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Es besteht auch die Möglichkeit, das Bundesblatt allein (ohne die Amtliche Sammlung des Bundesrechts in der Beilage) zu abonnieren. In diesem Fall beträgt der Abonnementspreis Fr. 150.­ im Jahr, inklusive 2,5 Prozent Mehrwertsteuer sowie zusätzlich die allfällige Ordnerpauschale von Fr. 83.20.

Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung des Bundesrechts allein beträgt Fr. 145.­ im Jahr, inklusive 2,5 Prozent Mehrwertsteuer sowie zusätzlich die allfällige Ordnerpauschale von Fr. 52.­.

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) bzw. der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts können bestellt werden beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Abteilung Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, Fax. 031 325 50 58 oder per e-mail: verkauf.gesetze@bbl.admin.ch. Ebenso können hier Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse bestellt werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand sind bei den betreffenden Postbüros oder beim Bundesamt für Bauten und Logistik, 3003 Bern, anzubringen.

4. September 2012

7992

Bundeskanzlei