Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Anfang September 2012 hat Bundesrätin Doris Leuthard den durch den Bundesrat genehmigten Staatsvertrag unterzeichnet. Der Vertrag ermöglicht es, eine jahrelange Auseinandersetzung der beiden Staaten um die Regelung der An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Zürich zu beenden. Das in Kraft treten des Vertrags erfordert eine Ratifikation durch die Parlamente beider Staaten.

Vernehmlassungsfrist: 25. Oktober 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

2. Oktober 2012

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Bundeskanzlei

2012-2354