C Bundesbeschluss über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 2013­2016

Entwurf

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Oktober 20121, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 27. September 20122 über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 2013­2016 wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 2 (neu) Der Zahlungsrahmen für die Jahre 2013­2016 wird zweckgebunden für ein Nachwuchsförderprogramm «Energie» des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung um 24 Millionen Franken aufgestockt.

2

II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

BBl 2012 9017 BBl 2012 8371

2012-1856

9069

Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 2013­2016. BB

9070