Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des BG vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, Kartellgesetz; SR 251)

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (nachfolgend: Sekretariat) hat am 11. Dezember 2012 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen Booking.com B.V., Niederlande (nachfolgend: Booking.com); Expedia, Inc., USA (nachfolgend: Expedia); und HRS ­ HOTEL RESERVATIONS SERVICE Robert Ragge GmbH, Deutschland (nachfolgend: HRS) sowie die mit diesen konzernmässig verbundenen Unternehmen eröffnet.

Booking.com, Expedia und HRS betreiben Online-Buchungsportale für Hotels und erbringen damit zusammenhängende Dienstleistungen. Es bestehen Anhaltspunkte, dass gewisse Klauseln in den Verträgen zwischen Booking.com, Expedia sowie HRS und den jeweiligen Partnerhotels den Wettbewerb betreffend die Kommissionshöhe möglicherweise beeinträchtigen oder beseitigen. Dies betrifft insbesondere sogenannte Bestpreis-Garantien, welche die Möglichkeit der Hotels einschränken, auf verschiedenen Vertriebskanälen unterschiedliche Endkundenpreise festzulegen.

Des Weiteren liegen Anhaltspunkte vor, dass die Einführung und Durchsetzung solcher Vertragsklauseln gegenüber Partnerhotels durch Booking.com, Expedia und HRS möglicherweise einen Missbrauch einer allenfalls vorhandenen marktbeherrschenden Stellung im Sinne einer Erzwingung unangemessener Geschäftsbedingungen darstellt und dass solche Vertragsklauseln Konkurrenten in der Aufnahme und Ausübung des Wettbewerbs behindern. In der Untersuchung soll geprüft werden, ob Bestandteile der Verträge zwischen Booking.com, Expedia sowie HRS und den jeweiligen Partnerhotels als unzulässig im Sinne von Artikel 5 respektive 7 KG zu qualifizieren sind.

Innerhalb von 30 Tagen steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Diese Frist beginnt einen Tag nach der Publikation dieser Bekanntmachung zu laufen und steht zwischen dem 18. Dezember 2012 und dem 2. Januar 2013 still. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern, Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

28. Dezember 2012 9832

Sekretariat der Wettbewerbskommission 2012-3167