Vollzug des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe Die Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk (SKF), die «Association Suisse des Artificiers Professionnels (ASDAP)», das Ausbildungszentrum Pyrotechnik (AZP), der Schweizer Verband technischer Bühnen- und Veranstaltungsberufe (svtb-astt), die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und der Schweizerischer Feuerwehrverband (SFV) haben, gestützt auf Artikel 14 des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprstG) vom 25. März 1977 (SR 941.41) und die Artikel 62 und 63 der dazugehörigen Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe (SprstV) vom 27. November 2000 (SR 941.411) den Entwurf der Änderung des Reglementes über die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der Verwendungsberechtigung Bühnenfeuerwerk (BF) eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

24. Juli 2012

2012-1702

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

7413