Konzentration der hochspezialisierten Medizin: Eröffnung der Anhörung im Bereich der hochspezialisierten Behandlung seltener Krebserkrankungen des Erwachsenen Mitteilung des Fachorgans der interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM Fachorgan) HSM-Bereich «Hochspezialisierte Behandlung seltener Krebserkrankungen des Erwachsenen» 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem Beschlussorgan der IVHSM delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM Fachorgans, eines aus inund ausländischen Ärztinnen und Ärzten bestehenden Expertengremiums.

Die IVHSM bestimmt, dass das HSM Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSM-Spitalliste nach Artikel 39 KVG erstellt. Das HSM Beschlussorgan hat das HSM Fachorgan beauftragt für den HSM-Bereich «Hochspezialisierte Behandlung seltener Kreberkrankungen des Erwachsenen» die Anhörung der Parteien durchzuführen.

2.

Das HSM Fachorgan gibt den Parteien Gelegenheit, zu den auf der Grundlage seiner Koordinations- und Konzentrationsüberlegungen erfolgten Zuteilungsoptionen, die im Bericht vom 6. Dezember 2012 des HSM Fachorgans dargelegt sind, Stellung zu nehmen. Die Parteien werden hiermit eingeladen, bis zum 22. Januar 2013 dem HSM Fachorgan ihre schriftliche Stellungnahme zuhanden des HSM Projektsekretariats zuzustellen.

Der Bericht des HSM Fachorgans vom 6. Dezember 2012 kann beim HSM Projektsekretariat der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Speichergasse 6, Postfach 684, 3000 Bern 7, von den Parteien schriftlich angefordert werden.

18. Dezember 2012

Für das HSM Fachorgan Der Präsident: Peter Suter

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2012-3090