12.006 Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2011 Auszug: Kapitel I vom 2. März 2012

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen Kapitel I des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2011 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

2. März 2012

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2012-0326

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Bericht Kapitel I An die Bundesversammlung: Anträge auf Abschreibung von Motionen und Postulaten Bundeskanzlei 2009 M 09.3155

Regierungsreform. Zentrales Thema in der nächsten Legislaturplanung (S 11.6.09, Burkhalter; N 17.9.09)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, in der nächsten Legislaturplanung (2011­2015) eine Neuorganisation der Regierungsaufgaben vorzulegen. Zudem soll das Bundespräsidium neu definiert und die mit dieser Funktion verbundene Führungs-, Koordinations- und Kommunikationsrolle gestärkt werden.

Am 13. Oktober 2010 hat der Bundesrat die Zusatzbotschaft zur Regierungsreform verabschiedet (BBl 2010 7811), welche mit der Verlängerung der Amtsdauer des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin, dem Einsatz zusätzlicher Staatssekretäre und Staatssekretärinnen sowie einer optimierten Vorbereitung und Durchführung von Regierungssitzungen die Regierungstätigkeit stärken soll. Der Bundesrat hat zudem am 29. Juni 2011 eine Reorganisation der Departemente beschlossen.

Damit will der Bundesrat Verwaltungsstrukturen schaffen, die besser auf die politischen Prioritäten und Interessen der Schweiz ausgerichtet sind und gleichzeitig die vorhandenen Ressourcen effizienter nutzen. Der Bundesrat hat dazu folgende Änderungen beschlossen: Die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation werden in einem Departement vereint, das für Europafragen zuständige Integrationsbüro ist neu ausschliesslich dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten unterstellt und das Bundesamt für Veterinärwesen wird künftig im Eidgenössisches Departement des Innern angesiedelt sein. Die beschlossenen Änderungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 2008 M 06.3539

Koordination der aussenpolitischen Aktivitäten des Bundesrates (S 20.3.08, Stähelin; N 1.10.08)

Der Bundesrat hat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, um dem Anliegen der Motion Rechnung zu tragen. So hat er in seiner Sitzung vom 14. Januar 2010 beschlossen, für die Koordination der internationalen Kontakte der Landesregierung eine Liste zu erstellen, welche die wichtigsten internationalen Kontakte der Mitglieder des Bundesrats und der Staatssekretäre (Teilnahme an bilateralen Treffen, internationalen Grossveranstaltungen und Konferenzen) umfasst. Diese wird von der Bundeskanzlei regelmässig aufgrund einer Umfrage bei den betreffenden Stellen aktualisiert und anschliessend dem Bundesrat zur Kenntnisnahme unterbreitet. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) unterbreitet 3714

dem Bundesrat aufgrund dieser Liste regelmässig eine Analyse der Auslandkontakte hinsichtlich der aussenpolitischen Interessen der Schweiz und macht konkrete Vorschläge zur Optimierung der Kontakte. In Zusammenarbeit mit der Cellule diplomatique im Staatssekretariat des EDA wird auch laufend nach Möglichkeiten gesucht, die Aussagekraft dieser Liste zu verbessern und eine prospektive aussenpolitische Evaluation dieser Kontakte vorzunehmen.

Eine weitere Verstärkung der Koordination ist mit dem Bundesratsbeschluss vom 17. Dezember 2010 zur Einsetzung des Ausschusses für Aussenpolitik (Vorsitz EDA, Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) erfolgt. Dieser wird regelmässig zur Diskussion von strategischen und wichtigen operationellen Fragen der Aussen- und Europapolitik einberufen. Das Sekretariat dieses Ausschusses wird von der oben bereits erwähnten Cellule diplomatique im EDA wahrgenommen, was zu einer weiteren Verstärkung der Koordination beiträgt. Das EDA hat im November 2011 eine Informationsnotiz über eine Strategie bezüglich Kandidaturen der Schweiz in wichtigen internationalen Gremien und Durchführung von internationalen Konferenzen in unserem Land zuhanden des Bundesrats verfasst. Seit Januar 2012 unterstützt die Cellule diplomatique die jeweilige Bundespräsidentin bzw. den jeweiligen Bundespräsidenten in allen aussenpolitischen und diplomatischen Fragen, was eine effiziente Koordination zwischen dem EDA und dem Präsidialdepartement gewährleistet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 M 08.3444

Konsens von Dublin (S 18.9.08, Sicherheitspolitische Kommission SR 05.452; N 17.3.09)

Die Motion beauftragt den Bundesrat das Streumunitionsübereinkommen so rasch wie möglich zu unterzeichnen, dem Parlament die Ratifizierung zu beantragen sowie auf nationaler Ebene unverzüglich die entsprechenden gesetzgeberischen Massnahmen einzuleiten. Der Bundesrat hat am 6. Juni 2011 die Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens über Streumunition und zu einer Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (BBl 2011 5905) mit den entsprechenden gesetzgeberischen Massnahmen zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 P 08.3541

Beitrag der Schweiz zur Einschulung von einer Million Kindern in Afrika (N 7.9.09, Gross)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob er bereit wäre, sich den Anstrengungen Grossbritanniens und Frankreichs anzuschliessen und die Verantwortung für die Einschulung von einer Million Kindern in Afrika bis ins Jahr 2012 zu übernehmen. Konkret spricht der Postulant dabei eine von der FIFA, Grossbritannien und Frankreich gemeinsam lancierte Initiative an, die im Hinblick auf die Fussballweltmeisterschaft 2010 in Südafrika geschaffen wurde.

Die Initiative der FIFA, die sich in erster Linie an private Geldgeberinnen und Geldgeber richtet, ist ihrerseits mit der 1990 von der UNESCO lancierten Initiative «Education for all» (EFA) verknüpft. Zusammen mit den Millenniumsentwicklungszielen bildet letztere einen wichtigen Referenzrahmen für die internationale Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Bildung.

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Durch ihre Unterstützung bei der Umsetzung der «EFA Fast-Track Initiative» ist die Schweiz auch an der EFA-Initiative beteiligt. Bei der Fast-Track-Initiative handelt es sich um eine weltweite Partnerschaft mit dem Ziel, 20 Millionen Kinder in Subsahara-Afrika neu einzuschulen. Aufgrund der erheblichen Herausforderungen, die auf dem afrikanischen Kontinent bezüglich Bildung noch immer bestehen, hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) zwischen 2006 und 2010 einen zusätzlichen Beitrag von 2,8 Millionen Franken an die Fast-Track-Initiative geleistet. Dank dieses Beitrags konnte die Schweiz ­ zusammen mit anderen Staaten ­ eine direkte Unterstützung an die EFA-Initiative bieten und einen Beitrag an die Realisierung der Grundbildung für alle leisten, ohne über einen zusätzlichen Zwischenakteur (FIFA) zu handeln.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 09.3472

Internationale Untersuchungskommission für Sri Lanka (N 16.9.09, Aussenpolitische Kommission NR)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat ersucht zu prüfen, ob es zweckmässig sei, mit der Bereitstellung von qualifiziertem Personal und finanziellen Mitteln die Einsetzung einer unparteiischen internationalen Untersuchungskommission zu unterstützen, welche abklärt, ob die verschiedenen Parteien des jüngsten gewaltsamen Konfliktes in Sri Lanka das humanitäre Völkerrecht einhielten und ob bei diesem Konflikt Kriegsverbrechen begangen wurden.

Der Bundesrat hat mehrere Male während und nach Beendigung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Norden Sri Lankas die Konfliktparteien mit einem dringlichen Aufruf ermahnt, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Gewöhnlich unterstützt er Gesuche, die eine Untersuchung schwerwiegender völkerrechtlicher Verletzungen fordern. Aber in diesem besonderen Fall wurde aufgrund eines fehlenden Konsenses innerhalb der internationalen Gemeinschaft keine internationale Untersuchungskommission eingesetzt. Die Internationale humanitäre Ermittlungskommission (IHEK), die auf Artikel 90 des ersten Zusatzprotokolls vom 8. Juni 1977 (SR 0.518.521) der Genfer Konventionen vom 12. August 1949 (SR 0.518.12) beruht, war auch nicht in der Lage, eine Ermittlung einzuleiten.

Der Bundesrat unterstrich ebenfalls die Bedeutung der Empfehlungen des Berichts des Expertenpanels, das vom Generalsekretär der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, um die Anschuldigungen wegen Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch die Konfliktparteien zu untersuchen. Zudem hat er sich dafür eingesetzt, dass in dieser Angelegenheit weitere Schritte unternommen werden. In Übereinstimmung mit dem Engagement der Schweiz für Frieden und Versöhnung in Sri Lanka forderte er auch die sri-lankische Regierung dazu auf, die jüngste Vergangenheit gemäss den «Joinet»-Grundsätzen, die von der UNO-Menschenrechtskommission verabschiedet wurden, aufzuarbeiten. Dazu gehören das Recht auf Gerechtigkeit, das Recht auf Wissen, das Recht auf Wiedergutmachung sowie Garantien der Nichtwiederholung. Der Bundesrat verfolgt die Debatten sehr aufmerksam, die sich mit der Bekämpfung der Straflosigkeit befassen, namentlich was Sri Lanka betrifft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement des Innern Bundesamt für Gesundheit 1998 P 98.3025

Kommission zur Untersuchung schwerer medizinischer Zwischenfälle (N 9.10.98, Günter)

Verschiedene Partner aus dem Gesundheitswesen haben im Dezember 2003 zusammen mit dem Bund (Bundesamt für Sozialversicherungen und Bundesamt für Gesundheit) die Stiftung Patientensicherheit gegründet. Der Stiftungszweck liegt in der Entwicklung und Förderung der Patientensicherheit sowie in der Betreuung der durch medizinische Handlungen geschädigten Patientinnen und Patienten und in der Unterstützung des Personals. Die Stiftung ist strategischer Partner in der Umsetzung der Massnahmen der Qualitätsstrategie des Bundes. Im Rahmen ihrer Tätigkeit hat die Stiftung u.a. eine Methodik zur systematischen Analyse schwerer Zwischenfälle entwickelt. Diese wird jährlich in mehreren Kursen geschult. Dabei führen die Teilnehmenden in ihren Betrieben immer auch eine Analyse eines eigenen Falles durch. Ein weiterer Schwerpunkt der Massnahmen ist der Ausbau des von der Stiftung zur Verfügung gestellten nationalen Netzwerks lokaler Fehlermeldesysteme der Schweiz (CIRRNET). Aufgrund der von den Spitälern gemeldeten Fälle publiziert die Stiftung regelmässig Empfehlungen zur Umsetzung von Verbesserungen und damit zur Vermeidung von ähnlichen Zwischenfällen. Beide von der Stiftung durchgeführten Projekte entsprechen dem Kern des Anliegens des Postulats, das heisst der Verhütung von erneuten Zwischenfällen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2002 P 02.3177

Prüfung der Wirkungen des TarMed (S 18.6.02 Geschäftsprüfungskommission SR) ­ vormals BSV

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, den Einzelleistungstarif Tarmed nach seiner Einführung bald möglichst auf seine Wirkungen zu überprüfen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten. Eine Evaluation der Zielerreichung des Tarmed wurde 2010 durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) vorgenommen. Überprüft wurden die Aspekte Kostenrealität, verbesserte Transparenz, Aufwertung der ärztlichen gegenüber den technischen Leistungen, Kostenneutralität und Tarifpflege.

Gestützt auf ihre Analyse hat die EFK Empfehlungen formuliert und den direkt und indirekt beteiligten Behörden und Stakeholdern zur Stellungnahme unterbreitet. Der Bericht enthält viele Ansatzpunkte, die bei der Anpassung des Tarifwerks wie auch bei einer allfälligen Anpassung der Rahmenbedingungen von Interesse sein können.

In einer der Schlussfolgerungen der EFK wird darauf hingewiesen, die Aktualisierung des Tarifs sei unbefriedigend, da sich die Tarifpartner, die im Übrigen für ihre Entscheide Einstimmigkeit vorgesehen haben, nur selten einigen können. Der Bericht «Tarmed ­ der Tarif für ambulant erbrachte ärztliche Leistungen, Evaluation der Zielerreichung und der Rolle des Bundes» wurde im November 2010 veröffentlicht (www.efk.admin.ch > Publikationen > Evaluationen). Am 24. März 2011 legte die EFK ihre Evaluation der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) vor. Die SGK-N beschloss, eine parlamentarische Initiative (11.429 Tarmed. Subsidiäre Kompetenz des Bundesrates) einzureichen. Diese sieht vor, dem Bundesrat die subsidiäre Kompetenz zu erteilen, die Tarifstrukturen anzupassen, wenn sich diese als nicht mehr sachgerecht erweisen und sich die Tarifpartner nicht auf eine Revision einigen können. Am 31. März 2011 beschloss die Kom3717

mission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates, der von der SGK-N eingereichten parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die Gesetzesänderung wurde von den eidgenössischen Räten 2011 behandelt und am 23. Dezember 2011 verabschiedet (BBl 2012 55). Die Referendumsfrist läuft am 13. April 2012 ab.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2002 P 02.3383

Besondere Nachbetreuung von Wöchnerinnen (N 13.12.02, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR 02.2009 [Minderheit Goll]) ­ vormals BSV

Ein Bericht über den Gesundheitszustand von Wöchnerinnen wurde auf der Datenbasis der Kosten-Leistungsstatistik des Bundesamtes für Gesundheit erstellt und im August 2009 veröffentlicht. Eine Bestandesaufnahme über die Betreuungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Wöchnerinnen in der Schweiz folgte im Dezember 2010. Der Bundesrat verabschiedete den Gesamtbericht zum Gesundheitszustand und zur Betreuungssituation der Wöchnerinnen am 20. April 2011.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2003 P 02.3643

Risikoausgleich. Hochkostenpool (N 8.12.03, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR 00.079) ­ vormals BSV

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht und einen Antrag auf eine Neuordnung des Risikoausgleichs unter Einbezug alternativer Modelle vorzulegen. Am 21. Dezember 2007 verabschiedete das Parlament die Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (SR 832.10) betreffend Risikoausgleich. Materiell wurde ein weiterer Ausgleichsfaktor aufgenommen: der Aufenthalt in einem Spital oder einem Pflegeheim im Vorjahr. Damit wurde der bisherige Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen, der lediglich den Ausgleichsfaktor Alter und Geschlecht der Versicherten berücksichtigte, wesentlich verbessert. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft (AS 2009 4755) und gilt für eine Dauer von fünf Jahren.

Zudem verabschiedete der Bundesrat am 9. Dezember 2011 einen Bericht in Erfüllung des Postulates 07.3769 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 9. November 2007 («Einbezug eines Morbiditätsfaktors»). Der Bundesrat schlug im Bericht vor, den Risikoausgleich mit einem Faktor zu ergänzen, der den Medikamentenbedarf der Versicherten einbezieht, und legte verschiedene Varianten zur Verfeinerung des Risikoausgleichs vor. Parallel zu diesem Bericht stimmte das Parlament im Rahmen der Managed-Care-Vorlage einer weiteren Verfeinerung des Risikoausgleichs zu. So soll der Risikoausgleich neu auch die Morbidität des Versichertenkollektivs berücksichtigen.

Angesichts dieser Entwicklung und der Stellungnahmen zur Verfeinerung des Risikoausgleichs erachtet der Bundesrat das Anliegen als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2007 M 07.3275

Auszahlung der Prämienverbilligung (S 13.6.07, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR; N 4.12.07)

Das Anliegen wurde vom Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative 09.425 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates «Art. 64a KVG und unbezahlte Prämien» behandelt. Die Vorlage ist am 19. März 3718

2010 in der Schlussabstimmung angenommen worden. Die neue Gesetzesbestimmung in Artikel 65 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (SR 832.10) entspricht dem Anliegen der Motion. Die Gesetzesrevision und die entsprechenden Verordnungsänderungen treten am 1. Januar 2012 in Kraft (AS 2011 3523).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2007 M 07.3287

Einbezug Taiwans in weltgesundheitspolitische Aufgaben (S 12.6.07, Aussenpolitische Kommission SR 04.3686; N 4.12.07)

Bereits zum dritten Mal seit 2009 konnte die taiwanesische Delegation unter dem Namen «Chinesisches Taipei» als Beobachterin an der Weltgesundheitsversammlung (16.­24. Mai 2011) teilnehmen. Diese Einladung durch das Sekretariat der Weltgesundheitsorganisation erfolgte, nachdem die Behörden der Volksrepublik China ihre über viele Jahre verfochtene Opposition aufgegeben hatten. Obwohl dadurch formell kein Präjudiz für die Teilnahme Taiwans an den kommenden Weltgesundheitsversammlungen geschaffen wurde, geht der Bundesrat davon aus, dass die so gefundene pragmatische Lösung auch in den kommenden Jahren zur Anwendung gelangen wird. Er wird daher keine zusätzlichen Massnahmen treffen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2007 M 07.3555

Datenbereitstellung für die Einführung von Swiss DRG (S 24.9.07, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR 04.061; N 4.12.07)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, im Hinblick auf die Einführung von diagnosebezogenen Fallpauschalen (SwissDRG) die Grundlagen für die Datenbereitstellung für die Rechnungskontrolle sowie die Wirtschaftlichkeitsprüfung zu überprüfen und die notwendigen Anpassungen vorzuschlagen. Mit dem Beschluss der eidgenössischen Räte vom 23. Dezember 2011 zur parlamentarischen Initiative 11.429 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates «Tarmed.

Subsidiäre Kompetenz des Bundesrates» wird auch die Grundlage für die Datenübermittlung präzisiert, indem Artikel 42 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (SR 832.10) ergänzt wird. Das Anliegen der Motion ist somit erfüllt. Indessen läuft noch die Referendumsfrist bis zum 13. April 2012 (BBl 2012 55).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2007 P 07.3769

Einbezug eines Morbiditätsfaktors (S 6.12.07, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR 04.061)

Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2011 seinen Bericht «Einbezug eines weiteren Morbiditätsfaktors in den Risikoausgleich» in Erfüllung des Postulats verabschiedet.

Er schlägt vor, den Risikoausgleich mit einem Faktor zu ergänzen, der den Medikamentenbedarf der Versicherten mit einbezieht und legt dar, wie die Verfeinerung des Risikoausgleichs realisiert werden kann (vgl. auch P 02.3643).

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Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2008 P 07.3821

Studie zu Kinderkrebs und AKW für die Schweiz (N 13.6.08, Girod)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, eine Studie zum Vorkommen von Kinderkrebsfällen in der Nähe von Kernkraftwerken durchzuführen. Das Bundesamt für Gesundheit gab in der Folge im September 2008 zusammen mit der Krebsliga Schweiz eine Studie in Auftrag. Sie sollte untersuchen, ob Kinder, die in der Nähe eines Schweizer Kernkraftwerkes leben oder aufgewachsen sind, ein höheres Risiko für eine Krebserkrankung, insbesondere für Leukämien, haben. Die Resultate wurden am 12. Juli 2011 im International Journal of Epidemiology (http://ije.oxfordjournals.org) publiziert. Am gleichen Tag wurden die Resultate an einer Pressekonferenz in der Universität Bern vorgestellt. Aus Sicht des Bundesrates ist das Anliegen des Postulates erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2008 M 07.3838

Krebs durch Atomkraftwerke. Abklärungen (N 20.3.08, Rechsteiner-Basel; S 18.12.08)

Die überwiesene Ziffer 1 dieser Motion beauftragt den Bundesrat, eine Fallkontrollstudie betreffend Leukämie bei Kindern im Umfeld von Atomkraftwerken durchführen zu lassen. Das Bundesamt für Gesundheit gab in der Folge im September 2008 zusammen mit der Krebsliga Schweiz eine Studie in Auftrag. Sie sollte untersuchen, ob Kinder, die in der Nähe eines Schweizer Kernkraftwerkes leben oder aufgewachsen sind, ein höheres Risiko für eine Krebserkrankung, insbesondere für Leukämien, haben. Die Resultate wurden am 12. Juli 2011 im International Journal of Epidemiology (http://ije.oxfordjournals.org) publiziert. Am gleichen Tag wurden die Resultate an einer Pressekonferenz in der Universität Bern vorgestellt. Aus Sicht des Bundesrates ist der überwiesene Teil der Motion damit erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2009 M 08.3608

Strategie gegen Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin (N 19.12.08, Fehr Jacqueline; S 4.6.09)

Der Bundesrat hat am 16. September 2011 den Bericht «Strategie gegen Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin» (www.bag.admin.ch > Themen > Gesundheitsberufe > Publikationen) in Erfüllung der Motion verabschiedet. Er hat eine Bestandsaufnahme der aktuellen ärztlichen Versorgungslage aufgenommen und die erkennbaren Defizite angesprochen. Auf der Grundlage dieser Analyse hat er Empfehlungen formuliert, die sich als gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Kantone, der Tarifpartner und der Bildungsinstitutionen umsetzen lassen.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2009 P 09.3159

Stellung von Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern (S 4.6.09, Cramer)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht zur Stellung der Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner, zu ihrer Rolle im Gesundheitssystem und zur Bedeutung einer angemessenen Entlöhnung vorzulegen. Das Anliegen berücksichtigte der Bundesrat wie folgt: Er verabschiedete am 16. September 2011 seinen 3720

direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» und überwies die entsprechende Botschaft (BBl 2011 7553) ans Parlament. Der Bundesrat analysierte die Thematik der Grundversorger, anerkannte die Funktion der Hausärztinnen und Hausärzte, schlug jedoch Lösungen vor, welche die Hausarztmedizin nicht als ausschliesslichen, sondern als wesentlichen Bestandteil einer interdisziplinär erbrachten medizinischen Grundversorgung betrachten. Zugleich verabschiedete der Bundesrat den Bericht (www.bag.admin.ch >Themen > Gesundheitsberufe > Publikationen) in Erfüllung der Motion 08.3608 Fehr Jacqueline «Strategie gegen Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 M 09.3055

Eliminationsplan gegen die Masern gemäss Vorgaben der WHO (S 4.6.09, Gutzwiller; N 10.12.09)

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2011 in Erfüllung dieser Motion und der gleichnamigen Motion 09.3046 Cassis die Nationale Strategie zur Masernelimination 2011­2015 (www.bag.admin.ch/impfinformation/10428/index.html?lang=de) verabschiedet. Mit der Umsetzung der Strategie soll das Eliminationsziel der Region Europa, die Masern mittels Impfung zu eliminieren, bis 2015 erreicht werden. Das Regionalkomitee der Welthandelsorganisation (WHO) Europa und alle Mitgliedstaaten hatten die Frist im September 2010 anlässlich ihrer 60. Tagung bis 2015 verlängert, da die ursprüngliche Vorgabe (Elimination bis Ende 2010) von den meisten europäischen Staaten inklusive Schweiz nicht realisiert worden war. Die im Rahmen der Umsetzung der Masernstrategie erzielten Resultate in der Schweiz werden in der für 2015 angesetzten Schlussevaluation hinsichtlich der Indikatoren der WHO beurteilt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 M 09.3208

Einfacherer Zugang zu anerkannten Arzneimitteln (S 4.6.09, Maury Pasquier; N 7.12.09)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die nötigen Massnahmen vorzuschlagen, damit Arzneimittel, die in Ländern mit vergleichbaren Arzneimittelkontrollen bereits zugelassen oder seit Langem bekannt sind, in der Schweiz schneller in Verkehr gebracht werden können. Im Rahmen des Heilmittelverordnungspakets III wurde Artikel 13 des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 2000 (SR 812.21) mit ergänzenden Bestimmungen (insbesondere Art. 5a­5d Arzneimittelverordnung; SR 812.212.21) konkretisiert. Damit konnte eine effiziente und transparente Umsetzung dieser Bestimmung für bereits im Ausland nach gleichwertigen Vorgaben zugelassene Produkte gewährleistet werden. Dazu wurden klare Kriterien definiert, für welche Fälle von bereits im Ausland zugelassenen Arzneimitteln die eigene vollständige wissenschaftliche Begutachtung ausgesetzt werden kann, unter Vorbehalt der Vorlage eines kompletten Dossiers. Die neuen Bestimmungen traten am 1. Juli 2010 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2010 P 10.3261

Übernahme der Kosten bei der Behandlung seltener Krankheiten durch den zulassungsüberschreitenden Einsatz von Medikamenten (S 20.9.10, Berberat)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob auf Verordnungsebene objektive Kriterien für den Einsatz von Arzneimitteln im «Off-Label-Use» insbesondere für die Behandlung seltener Krankheiten zu definieren sind, damit die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährleistet ist. Der Bundesrat ist diesem Anliegen nachgekommen, indem er mit Entscheid vom 2. Februar 2011 die Bundesgerichtskriterien zum «Off-Label-Use» sowie dessen Vergütung in den Artikeln 71a und 71b der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (SR 832.102) geregelt hat. Die neuen Verordnungsbestimmungen sind am 1. März 2011 in Kraft getreten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Statistik 2002 P 01.3788

Legislatur. «Sozialbericht» (N 22.3.02, Rossini)

Am 18. Mai 2011 veröffentlichte das Bundesamt für Statistik (BFS) den ersten statistischen Sozialbericht. Dieser bietet eine statistische Gesamtschau, die sowohl die wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung als auch den gesamtgesellschaftlichen Kontext berücksichtigt. Es werden diejenigen Bevölkerungsgruppen thematisiert, die am ehesten vom Risiko der sozialen Ausgrenzung betroffen sind.

Der statistische Sozialbericht wird künftig in Erfüllung des Postulats einmal pro Legislatur vom BFS erstellt und veröffentlicht werden.

Das Anliegen des Postulats nach einer periodischen Berichterstattung wird vom Bundesrat mit verschiedenen weiteren Arbeiten erfüllt. Das sind zunächst einmal die Legislaturplanung und die jährlichen Ziele des Bundesrates, in denen der Bundesrat seine sozialpolitischen Ziele und Prioritäten festhält und die anzugehenden Reformen darlegt. In statistischer Hinsicht erfolgt die Berichterstattung mit mehreren Statistiken des BFS, welche jährlich oder periodisch veröffentlicht werden: Sozialhilfestatistik, Armutsindikator für den soziodemografischen Lastenausgleich im Rahmen der NFA, Gesamtrechnung Soziale Sicherheit, Alterssicherung, Armutsstatistik und Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen in der Schweiz (SILC).

In diesen Statistiken liegt der Fokus mehrheitlich auf einer funktionalen Sichtweise.

Eine institutionelle Betrachtungsweise liefert der vom Bundesamt für Sozialversicherungen regelmässig erstellte Bericht zu den Sozialversicherungen (ATSGBericht), welcher vom Bundesrat jährlich verabschiedet wird. Als letztes Element der regelmässigen Berichterstattung folgt der vorliegende Sozialbericht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Bundesamt für Sozialversicherungen 2006 P 06.3003

Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso (N 7.6.06, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, Vorschläge zur Harmonisierung der Gesetzgebung betreffend Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso zu prüfen und einen entsprechenden Bericht zu erstellen. Der Bundesrat hat den Bericht «Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso» am 4. Mai 2011 verabschiedet. Die zuständige Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat den Bericht des Bundesrates am 2. September 2011 zur Kenntnis genommen.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2006 M 06.3001

Gesamtschweizerische Strategie zur Bekämpfung der Armut (N 24.3.06, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR; S 13.12.06)

Der Bundesrat hat seinen Bericht «Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung» am 31. März 2010 verabschiedet. Am 9. November 2010 fand die mit der Motion geforderte Nationale Armutskonferenz statt, an der eine gemeinsame Erklärung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden verabschiedet wurde. In der Erklärung werden die zentralen Themenbereiche zur Weiterverfolgung festgehalten.

Zudem verpflichteten sich die Akteure, alle zwei Jahre über die Wirkung der Arbeiten Bilanz zu ziehen. Im Verlaufe des Jahres 2011 wurde der Bericht in den zuständigen Kommissionen beider Räte diskutiert.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2007 P 07.3778

Bericht über missbräuchliche Abrechnung von geleisteten Zivilschutztagen (N 10.12.07, Finanzkommission NR 07.041)

Der Bundesrat hat den Bericht «Missbräuchliche Abrechnung von geleisteten Zivilschutztagen» in Erfüllung des Postulats am 26. Oktober 2011 verabschiedet.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

Staatssekretariat für Bildung und Forschung 2007 P 05.3454

Förderung des Austauschjahres für Schülerinnen und Schüler (N 19.12.07, Wyss)

Der Bundesrat hat den Bericht «Austauschjahr für Schülerinnen und Schüler» (www.sbf.admin.ch > Dokumentation > Pressemitteilungen > Ältere Mitteilungen > 3.12.2010) in Erfüllung des Postulats am 3. Dezember 2010 verabschiedet.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Justiz 2000 P 00.3344

Berufsgeheimnis. Anpassung (N 6.10.00, Hollenstein)

Das Postulat verlangt die Prüfung einer Änderung von Artikel 321 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) mit dem Ziel, alle Angehörigen eines Gesundheitsberufes dem Berufsgeheimnis zu unterstellen.

Diese Prüfung hat im Zusammenhang mit zwei Gesetzgebungsvorhaben stattgefunden: dem Erlass der Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO; SR 312.0) und jenem des Psychologieberufegesetzes vom 18. März 2011 (PsyG; BBl 2011 2707). Die StPO führt zu einem besseren Schutz von Geheimnissen, von denen Angehörige eines Gesundheitsberufes Kenntnis haben. Denn diese Personen machen sich bei unbefugter Bekanntgabe eines Geheimnisses nach Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) strafbar. In prozessualer Hinsicht verstärkt Artikel 173 StPO den Schutz dieser Geheimnisse, indem er auch jenen Personen ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt, die nach Artikel 35 DSG zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Das Parlament hat indes darauf verzichtet, alle Angehörigen eines Gesundheitsberufs in Artikel 321 Ziffer 1 StGB zu erwähnen und ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht nach Artikel 171 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund eines Berufsgeheimnisses) einzuräumen.

Hingegen dehnt das PsyG sowohl den Kreis der Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger nach Artikel 321 StGB als auch jenen der zur Zeugnisverweigerung nach Artikel 171 StPO berechtigten Personen auf Psychologinnen und Psychologen aus.

Mit all diesen Änderungen wird dem Anliegen des Postulats hinreichend Rechnung getragen. Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2003 P 01.3523

Sterbehilfe. Gesetzeslücke schliessen statt Tötung erlauben (N 11.12.01, Zäch; S 17.6.03)

2004 M 03.3180

Sterbehilfe und Palliativmedizin (S 17.6.03, Kommission für Rechtsfragen SR; N 10.3.04)

2011 P 10.4165

Gesetzgebung über die Sterbehilfe (S 10.3.11, Recordon)

Der Bundesrat hat das Thema Sterbehilfe im Jahr 2008 wieder aufgenommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am 2. Juli 2008 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers betreffend die organisierte Suizidhilfe vertieft abzuklären und dem Bundesrat Anfang 2009 Bericht zu erstatten. Dieser Bericht vom 15. Mai 2009 wurde vom Bundesrat am 17. Juni 2009 behandelt.

Gestützt darauf hat er das EJPD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDI einen Vorentwurf mit verschiedenen Varianten sowie einen erläuternden Bericht im Hinblick auf die Eröffnung eines Vernehmlassungsverfahrens auszuarbeiten. Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2009 einen Vorentwurf mit zwei Varianten gutgeheissen (www.admin.ch > Dokumentation > Gesetzgebung > Vernehmlassungen) und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet, welches bis zum 1. März 2010 gedauert hat.

Am 17. September 2010 hat der Bundesrat die Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Am 29. Juni 2011 hat der Bundesrat entschieden, auf eine ausdrückliche 3724

Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht zu verzichten. Nach erneuter Prüfung der Situation ist der Bundesrat überzeugt, dass allfällige Missbräuche mit den heutigen gesetzlichen Mitteln bekämpft werden können.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion und der zwei Postulate.

2007 P 07.3764

Verhältnis Völkerrecht/Landesrecht (S 11.12.07, Kommission für Rechtsfragen SR)

2009 P 08.3765

Volksinitiativen und Völkerrecht (N 11.03.2009, Staatspolitische Kommission NR)

2010 P 09.3676

Völkerrecht und Landesrecht. Systemwechsel vom Monismus zum Dualismus (N 3.3.10, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)

Der Bundesrat hat am 5. März 2010 den Bericht «Das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht» (BBl 2010 2263) in Erfüllung des Postulats 07.3764 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates und des Postulats 08.3765 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats verabschiedet. Der Bericht enthält auch Ausführungen zu Fragen eines Systemwechsels vom Monismus zum Dualismus. Weiter hat der Bundesrat am 30. März 2011 seinen Zusatzbericht zum Bericht vom 5. März 2010 über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht (BBl 2011 3613) dem Parlament unterbreitet.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2008 P 08.3142

Taser. Analyse der Auswirkungen (S 2.6.08, Marty Dick)

Der Bundesrat hat den Bericht vom «Evaluation der Destabilisierungsgeräte» (www.bj.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen 2011 > Taser-Einsätze regelmässig auswerten) in Erfüllung des Postulats am 16. Februar 2011 verabschiedet.

Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2008 M 06.3884

Keine kommerzielle Pornografie auf Handys (S 4.6.07, Schweiger; N 25.9.08)

Die Motion verlangt vom Bundesrat, einen Gesetzesentwurf (Ergänzung von Art. 197 des Strafgesetzbuches [SR 311.0]) vorzulegen, welcher das Anbieten und die kommerzielle, also direkt oder indirekt auf die Erzielung eines Gewinne gerichtete Verbreitung von pornografischen Bildern (einzelne Bilder oder Bildabfolgen) über Fernmeldeeinrichtungen unter Strafe stellt. Eventualiter wird der Bundesrat beauftragt, die Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) zu ändern und Anbieter von Diensten der Grundversorgung zu verpflichten, alle Verbindungen zu kommerziellen Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten für Personen unter 16 Jahren zu sperren sowie Mehrwertdienstleister zu verpflichten, keine erotische oder pornografische Inhalte an Personen unter 16 Jahren zu überlassen.

Bereits nach der geltenden FDV (Art. 41) sperren Anbieterinnen von Fernmeldediensten den Zugang zu Diensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten für Kundinnen und Kunden oder Benutzerinnen und Benutzer unter 16 Jahren, soweit deren Alter der Anbieterin bekannt ist. Im Rahmen der Evaluation zum Fernmelde3725

markt (vgl. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 09.3002 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats vom 13. Januar 2009 [«Evaluation zum Fernmeldemarkt»]) hat der Bundesrat diesen Bereich näher analysiert, gewisse Schutzlücken geortet und Lösungsvorschläge für eine Revision der Fernmeldegesetzgebung skizziert. Am 1. März 2012 tritt Artikel 41 FDV in Kraft, der wie folgt ergänzt wurde (Bundesratsbeschluss vom 9. Dezember 2011): Um zu entscheiden, ob der Zugang gesperrt werden muss, registrieren die Anbieterinnen von mobilen Fernmeldediensten beim Abschluss des Vertrags und beim Verkauf einer neuen Fernmeldeendeinrichtung das Alter der Hauptbenutzerin oder des Hauptbenutzers, falls diese oder dieser unter 16 Jahre alt ist. Im Zweifelsfall verlangen sie, dass ein gültiger Reisepass, eine gültige Identitätskarte oder ein anderes für den Grenzübertritt in die Schweiz zulässiges Reisedokument vorgezeigt wird. Damit und angesichts der Tatsache, dass es Mehrwertdienstleistern bereits gestützt auf Artikel 197 Ziffer 1 Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0) verboten ist, pornografische Inhalte an Personen unter 16 Jahren zu überlassen oder ihnen zugänglich zu machen, erachtet der Bundesrat den Eventualauftrag der Motion als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2010 M 08.3587

KMU-freundliches Revisionsaufsichtsgesetz (S 17.12.08, Büttiker; N 8.12.10)

Die Motion beauftragt den Bundesrat durch eine Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 (SR 221.302) dafür zu sorgen, dass die Vorschriften über das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement KMU-freundlich gestaltet werden. Das Parlament hat die Schwellenwerte von Artikel 727 Absatz 1 Ziffer 2 des Obligationenrechts (OR; SR 220), welche die eingeschränkte von der ordentlichen Revision abgrenzen, von 10 Millionen Franken Bilanzsumme, 20 Millionen Umsatzerlös und 50 Vollzeitstellen auf 20 Millionen Franken bzw.

40 Millionen Franken bzw. 250 Vollzeitstellen erhöht. Diese Änderung des Revisionsrechts tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und ist auf Geschäftsjahre anwendbar, die zu diesem Zeitpunkt oder danach beginnen. Damit unterliegen noch weniger Kapitalgesellschaften und Genossenschaften der ordentlichen Revision, in deren Rahmen die Existenz des internen Kontrollsystems (IKS) geprüft wird (Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR).

Das neue Rechnungslegungsrecht vom 23. Dezember 2011 wird die Angaben zur Durchführung einer Risikobeurteilung vom Anhang zur Jahresrechnung (Art. 663b Ziff. 12 OR), welcher der Revision unterliegt, in den nicht revisionspflichtigen Lagebericht überführen (Art. 961c Abs. 2 Ziff. 2 E OR). Die Revisionsstelle muss nur noch prüfen, ob der Lagebericht der Darstellung der wirtschaftlichen Lage der Jahresrechnung nicht widerspricht (Art. 961c Abs. 3 E-OR).

Auch die Schwellenwerte zur Konzernrechnung werden durch das neue Rechnungslegungsrecht deutlich erhöht werden und zwar von 10­20­200 (Art. 663e Abs. 2 OR) auf 20­40­250 (Art. 963a Abs. 1 Ziff. 1 E OR).

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

3726

Bundesamt für Polizei 2009 M 08.3928

Partnervereinbarung zur Einführung eines Entführungsalarmsystems (S 12.3.09, Burkhalter; N 27.4.09)

Am 18. Dezember 2008 wurde der Bundesrat beauftragt, eine Partnervereinbarung auszuarbeiten, um auf Bundesebene ein Entführungsalarmsystem einzurichten.

Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement betreiben seit dem 1. Januar 2010 gemeinsam mit verschiedenen Partnerorganisationen ein Entführungsalarmsystem, das helfen soll, entführte Kinder durch Hinweise aus der Bevölkerung möglichst rasch zu finden. Das System ist so aufgebaut, dass Alarmmeldungen dank Vereinbarungen mit der SRG, dem Bundesamt für Strassen, der SBB, den Betreibergesellschaften der Flughäfen Zürich, Genf, Basel, Lugano und Bern sowie der Presseagentur sda innert kürzester Zeit über Radio, Fernsehen, Print- und Online-Medien oder mit Durchsagen und elektronischen Anzeigen in Bahnhöfen, Flughäfen und auf Autobahnen verbreitet werden können.

Die Aufnahme weiterer Partner in das Entführungsalarmsystem wird laufend geprüft und falls positiv werden entsprechende Zusatzvereinbarungen abgeschlossen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum 2010 P 10.3263

Braucht die Schweiz ein Gesetz gegen das illegale Herunterladen von Musik? (S 10.6.10, Savary)

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung in seinem Bericht vom 30. November 2011 zur unerlaubten Werknutzung über das Internet.

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Generalsekretariat 2008 P 08.3290

Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden (S 15.9.08, Kommission für Rechtsfragen SR)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, die Übertragung von allen oder einzelnen Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden zu prüfen. Der Bericht soll insbesondere Informationen über die Entwicklung der Aktivitäten der Militärjustiz in den vergangenen Jahren enthalten.

Der Bundesrat kommt in seinem ausführlichen Bericht vom 16. September 2011 zum Schluss, dass die Zuständigkeit der Militärjustiz grundsätzlich im bisherigen Rahmen bestehen bleiben soll. Als einziger wesentlicher Revisionspunkt wird die Änderung der militärgerichtlichen Zuständigkeit für Zivilpersonen bezüglich Delikte gegen die Landesverteidigung und die Wehrkraft des Landes vorgeschlagen. Der Bundesrat wird in seinem Zuständigkeitsbereich die notwendigen Schritte einleiten und der Bundesversammlung Gesetzesanpassungen beantragen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3727

2009 M 07.3751

Kampf dem Terrorismus (N 3.6.09, Büchler; S 23.9.09) ­ vormals EJPD

Die Motion beauftragt den Bundesrat dafür zu sorgen, dass das Bundesamt für Polizei (fedpol) den Auftrag und die notwendigen Ressourcen erhält, im Internet Informationen zu beschaffen, die auf Verbrechen wie Terrorismus, Menschenhandel, Proliferation, organisierte Kriminalität und Spionage hindeuten. Bei der Beschaffung solcher Informationen ist ein besonderer Fokus auf dschihadistische Webseiten zu legen.

Aufgrund des Antrags des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) vom 14. Mai 2010 hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen, dass die von der Motion geforderte nachrichtendienstliche Frühaufklärung des Dschihadismus im Internet ab 2011 beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Nachrichtendienst des Bundes (NDB), zu einem jährlichen unbefristeten personellen Mehrbedarf im Umfang von 900 Stellenprozenten und 1 956 500 Franken (exkl. Arbeitsplatzkosten) führt. Weiter nahm der Bundesrat zur Kenntnis, dass der verstärkte Einsatz gegen die Internet-Kriminalität und den damit verbundenen neuen Aufgaben beim fedpol ab 2011 zu einem jährlichen unbefristeten personellen Mehrbedarf im Umfang von 1200 Stellenprozenten und 2 142 000 Franken (exkl. Arbeitsplatzkosten) führt.

Über die Zuteilung dieser zusätzlichen Mittel hat der Bundesrat gestützt auf die Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich 2010 am 23. Juni 2010 auf Antrag des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 21. Juni 2010 entschieden.

Am 18. August 2010 hat der Bundesrat die Botschaft zum Voranschlag 2011 (BBl 2010 6015) mit 21 neuen Stellen im EJPD und im VBS zu Verbesserungen bei der Bekämpfung der Internet-Kriminalität (Pädophilie und Kinderpornografie sowie Frühaufklärung des Dschihadismus) verabschiedet.

Die Bundeskriminalpolizei und der NDB wurden 2011 im Sinne der Motion personell verstärkt und die Tätigkeit wurde aufgenommen. Das EJPD wurde beauftragt, dem Bundesrat per Ende 2011 einen Zwischenbericht betreffend die Ressourcenbedürfnissen bei der Bekämpfung der Internetkriminalität zu unterbreiten Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 09.3609

Verfeinerte Massnahmen bezüglich Nichtrekrutierung sowie Ausschluss aus der Armee (N 25.9.09, Eichenberger; S 16.3.10)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, gesetzliche Rahmenbedingungen für verfeinerte Massnahmen bezüglich Nichtrekrutierung sowie Ausschluss aus der Armee zu schaffen, wie sie bereits in der gescheiterten Revision zum Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10; vgl. Botschaft vom 7. März 2008 zur Änderung der Militärgesetzgebung [BBl 2008 3213]) vorgesehen waren.

Am 10. Juni 2009 wurde die erwähnte erste Vorlage zur Änderung des Militärgesetzes wegen verbliebener Differenzen abgeschrieben. Im Rahmen der Bereinigung der zweiten Vorlage (Botschaft vom 19. August 2009 zur Änderung der Militärgesetzgebung, BBl 2009 5917) wurden die differenzierten Regelungen der Artikel 21 ff.

des Militärgesetzes über die Nichtrekrutierung, den Ausschluss aus der Armee und die Degradation jedoch entsprechend der ersten Vorlage beibehalten. Zusätzlich wurde im Vergleich zur ersten Vorlage eine differenziertere Prüfung von Hinde3728

rungsgründen für die Überlassung der persönlichen Waffe in Artikel 113 des Militärgesetzes aufgenommen. Danach kann der Führungsstab der Armee, analog der Prüfung von Massnahmen nach Artikel 21 ff. des Militärgesetzes auch zur Prüfung von Hinderungsgründen für die Überlassung der persönlichen Waffe in das Strafregister sowie in Straf- und Stafvollzugsakten Einsicht nehmen. Der Bundesrat hat das revidierte Militärgesetz auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.

Nach den Artikeln 21 und 22 des Militärgesetzes sollen Stellungspflichtige nicht rekrutiert bzw. Angehörige der Armee aus der Armee ausgeschlossen werden, wenn sie für die Armee infolge eines Strafurteils wegen eines Verbrechens oder Vergehens oder wegen einer angeordneten freiheitsentziehenden Massnahme untragbar geworden sind. Mit der Anpassung von Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom 19. November 2003 über die Militärdienstpflicht (SR 512.21) auf den 1. Januar 2011 hat der Bundesrat diesem gesetzgeberischen Auftrag Rechnung getragen. Neu ist vorgesehen, dass bei sogenannt ungeordneten persönlichen Verhältnissen ein Grundausbildungsdienst, worunter auch die Rekrutierungstage fallen, nur mit Zustimmung des Führungsstabes der Armee geleistet werden kann.

Damit wird frühzeitig verhindert, dass untragbare Personen überhaupt zur Rekrutierung erscheinen und dort frühzeitig entlassen werden müssen oder allenfalls gar rekrutiert, zur militärischen Ausbildung zugelassen und in der Handhabung von Waffen ausgebildet werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 P 10.3260

Mehr Führungswille und Tempo bei der Mängelbehebung in der Armee (S 8.6.10, Graber Konrad)

2010 M 09.4332

Handeln statt klagen. Die Mängel der Armee endlich beheben (S 16.3.10, Gutzwiller; N 15.9.10)

2010 M 09.4333

Handeln statt klagen. Die Mängel der Armee endlich beheben (S 16.3.10, Schwaller; N 15.9.10)

Die Motionen fordern den Bundesrat auf, eine Vorlage mit Massnahmen zu unterbreiten, um die Mängel bei der Armee zu beseitigen. Dabei soll die militärische Sicherheit des Landes gewährleistet bleiben, der verfassungsmässige Auftrag der Armee und das Leistungsprofil erfüllt werden, die Einsatzbereitschaft von erforderlichen Ausrüstungen, Fahrzeugen und Waffen sichergestellt werden sowie die notwendigen Immobilien genügend unterhalten werden. Das Postulat verlangt einen Bericht über die Beseitigung der Mängel bei der Armee, erforderliche Gesetzesänderungen und die optimale Erfüllung des Armeeauftrags unter Berücksichtigung des Verfassungsauftrags der Militärdienstpflicht.

Mit seinem Bericht vom 23. Juni 2010 an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz (BBl 2010 5133) und seinem Armeebericht vom 1. Oktober 2010 (BBl 2010 8871) hat der Bundesrat den Gesamtrahmen der Sicherheitspolitik geklärt und die zukünftige Rolle und Ausgestaltung der Armee aufgezeigt. Mit dem Bundesbeschluss vom 29. September 2011 zum Armeebericht 2010 (BBl 2011 7621) hat das Parlament seinerseits Eckwerte für die Weiterentwicklung der Armee festgelegt. Ausserdem hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport seit 2008 den Sicherheitspolitischen Kommissionen halbjährliche Berichte über die «Herausforderungen der Armee» unterbreitet. Darin wurden die Fortschritte bei der Behebung der Mängel der Armee ausführlich aufge3729

zeigt. In Kapitel 3 des Armeeberichts (Standbericht) hat der Bundesrat die Situation der Armee sowie mögliche Massnahmen zur Mängelbehebung detailliert aufgezeigt.

Die Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Armee war dabei ein wichtiges Thema. In Kapitel 5 des Armeeberichts wurde ein Leistungsprofil für die Armee dargestellt, mit dem die verfassungsmässigen Aufträge der Armee erfüllt und die militärische Sicherheit des Landes gewährleistet werden können. In Kapitel 6 schliesslich wurde das Grundmodell der Armee umfassend erläutert.

Mit dem Auftrag des Parlaments an den Bundesrat, bis spätestens Ende 2013 eine Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee vorzulegen, ist sichergestellt, dass auch in Zukunft die Behebung der verbleibenden Mängel mit Nachdruck angegangen wird.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der beiden Motionen und des Postulats als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 M 10.3419

Anerkennung der Verdienste von Oberst Mario Martinoni bei den Ereignissen von Chiasso vom 28. April 1945 (N 1.10.10, Gobbi; S 31.5.11)

2011 M 10.3491

Anerkennung der Verdienste von Oberst Mario Martinoni bei den Ereignissen von Chiasso vom 28. April 1945 (S 29.9.10, Lombardi; N 9.3.11)

Durch die Überweisung der Motionen Lombardi und Gobbi ist eidgenössisch festgestellt, dass Herr Oberst Mario Martinoni selig im Jahre 1945 in Chiasso mit grossem persönlichem Einsatz seine Soldatenpflicht treu erfüllt hat.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der beiden Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Verteidigung 2000 P 00.3490

Volkswirtschaftlicher Nutzen der Landesverteidigung (N 15.12.00, Engelberger)

2000 P 00.3508

Nutzen der Landesverteidigung (N 15.12.00, Borer)

Mit den Postulaten wird der Bundesrat beauftragt, als Fortsetzung der Analyse zu den volkswirtschaftlichen Kosten der Landesverteidigung durch den damaligen Generalstab auch den volkswirtschaftlichen Nutzen der Landesverteidigung in einer vergleichbaren, objektiven, wissenschaftlich fundierten Art und Weise zu erforschen und transparent darzulegen.

Die Diskussion um die volkswirtschaftlichen Kosten und den Nutzen der Landesverteidigung setzte vor rund 40 Jahren ein. Seither hat sich diese Diskussion vor allem auf die Kosten und deren Berechnung konzentriert. Vor diesem Hintergrund ist das Anliegen verständlich, nicht nur die Kosten der Landesverteidigung auszuweisen, sondern auch deren Nutzen. Dass eine solche Berechnung bisher ausgeblieben ist, hat allerdings seine Gründe. Jeder Versuch einer solchen Berechnung wird zwangsläufig an der Komplexität der Materie scheitern und insbesondere daran, dass immaterielle Faktoren wie Standortsicherheit oder -attraktivität eben gerade nicht objektiv bewert- und messbar sind. Die von der Verwaltung unternommenen Vorabklärungen haben diesen Befund denn auch bestätigt: Für die Erhebung des Nutzens der Landesverteidigung gibt es keine Methode, die objektiv oder wissenschaftlich fundiert wäre. Eine solche Erhebung bliebe zwangsläufig mangel- und fehlerhaft und würde 3730

sich dem Vorwurf der statistischen Verzerrung und Willkür aussetzen. Ausserdem hat sich auch gezeigt, dass für ein solches Unterfangen ein unverhältnismässig grosser Aufwand notwendig wäre, was in Anbetracht der voraussehbaren unbefriedigenden Resultate umso fragwürdiger wäre.

Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass eine solche Erhebung auch mit grossem Aufwand nicht vernünftig realisierbar ist und dass es ein Gebot der Redlichkeit ist, dies auch gegenüber Parlament und Öffentlichkeit so zu vertreten. Der Bundesrat kann und will nicht den Anschein erwecken, es könnten Berechnungen angestellt werden, wo dies erwiesenermassen nicht seriös möglich ist, weil es für die Sicherheit, als zwar elementares, aber letztlich abstraktes Gut, keine objektiven Messgrössen gibt. Die Frage der Kosten und des Nutzens der Armee muss in der politischen Diskussion beantwortet werden. Dass die Armee für die Schweiz einen grossen Nutzen hat, ist unbestritten. Sie ist ein zentrales sicherheitspolitisches Instrument, wie dies auch im Bericht vom 23. Juni 2010 des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz (BBl 2010 5133) und im Armeebericht 2010 vom 1. Oktober 2010 des Bundesrates (BBl 2010 8871) bestätigt wird.

Die Diskussion über die Kosten der Armee und den Nutzen ihrer Leistungen wird intensiv geführt. Mit der vom Parlament beschlossenen Aufstockung des Armeebudgets auf 5 Milliarden Franken pro Jahr und den Folgearbeiten zum Armeebericht 2010 (z.B. Botschaft vom 19. August 2009 zur Änderung der Militärgesetzrevision; BBl 2009 5917) wird und soll diese politische Diskussion weitergeführt werden.

Eine methodisch unzulässige, wissenschaftliche Objektivität vortäuschende Erhebung des Nutzens der Landesverteidigung aber ist für diese Diskussion nicht hilfreich, im Gegenteil, sie wäre der Sachlichkeit der Debatte abträglich.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der beiden Postulate.

2006 P 06.3418

Günstige Voraussetzungen für einen allfälligen Aufwuchs der Armee schaffen (N 3.10.06, Sicherheitspolitische Kommission NR 06.050)

Im Bericht des Bundesrates vom 6. März 2009 über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2008 beantragt der Bundesrat die Abschreibung des Postulates.

In der Sitzung des Nationalrates vom 28. Mai 2009 wurde das Postulat auf Antrag der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates nicht abgeschrieben. Die Kommission forderte, dass der Bundesrat im Hinblick auf einen allfälligen Aufwuchs eine breiter gefasste Industriepolitik mit allen Partnern der Industrie, und nicht nur mit der RUAG, prüfe. Im Weiteren solle der Bundesrat Bereiche identifizieren, in denen ein Aufwuchs möglich ist.

Am 1. Juli 2010 hat der Bundesrat die «Grundsätze des Bundesrates für die Rüstungspolitik des VBS» vom 30. Juni 2010 (BBl 2010 5027) in Kraft gesetzt. Sie ersetzen die Grundsätze vom 29. November 2002. Die Grundlagen der Rüstungspolitik basieren insbesondere auf dem Bericht vom 23. Juni 2010 des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz (BBl 2010 5133) sowie auf dem öffentlichen Beschaffungsrecht. Wichtige Leitlinien der Rüstungspolitik sind die Stärkung der sicherheits- und rüstungspolitisch relevanten Technologie- und Industriebasis der Schweiz sowie der Wettbewerb und die Gleichbehandlung der Anbieter.

3731

Die Schweizer Industriebasis soll in ausgewählten strategischen Technologiefeldern wesentliche Leistungen für die Armee erbringen können. Mit der Analyse der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis der Schweiz, der Beschaffungs-, Industriebeteiligungs-, Kooperations- und Eigner-Strategie 2011­2014 der RUAG sind in den letzten zwei Jahren die nötigen Grundlagen im Sinne des Postulates geschaffen worden.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2007 M 07.3278

Sicherheitsdepartement (S 20.6.07, Sicherheitspolitische Kommission SR; N 27.9.07)

Die Motion verlangt, dass sämtliche sicherheitspolitisch relevanten Bereiche, insbesondere die Armee, die Nachrichtendienste und die Polizeidienste auf Stufe Bund, in einem Departement vereint werden.

Die Motion wurde teilweise erfüllt. Die Nachrichtendienste des Bundes (Strategischer Nachrichtendienst, Militärischer Nachrichtendienst und Dienst für Analyse und Prävention) sind seit dem 1. Januar 2009 im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) vereint. Der Bundesrat hat den Transfer weiterer sicherheitspolitisch relevanter Bereiche ins VBS geprüft wie z.B. die Integration des Grenzwachtkorps, des Bundesamts für Polizei und des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung. Am 29. Juni 2011 hat der Bundesrat die Reorganisation der Departemente beschlossen. Die Bildung und Forschung wird auf den 1. Januar 2013 ins Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement transferiert. Der Bundesrat will in absehbarer Zeit keine weiteren Bereiche zwischen den Departementen verschieben. Die Bildung eines Sicherheitsdepartements soll nicht weiter verfolgt werden. Das VBS ist mit der Reform der Armee und des Bevölkerungsschutzes in den nächsten Jahren stark gefordert. Eine Departementsreform wäre nicht zu verkraften.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

Eidgenössisches Finanzdepartement Informatiksteuerungsorgan des Bundes 2006 M 05.3470

Festlegung und Durchsetzung von Normen und Standards im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (N 8.3.06, Finanzkommission NR; S 20.6.06) ­ vormals GS

Die Motion verlangt verbindlichere und besser durchgesetzte Standards für den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), die Stärkung der oder des Delegierten für die Informatikstrategie des Bundes und die Einführung eines noch aussagekräftigeren Informatik-Controllings.

Festlegung und Durchsetzung von Normen und Standards: Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2011 eine totalrevidierte Bundesinformatikverordnung (BinfV; AS 2011 6093) und eine IKT-Strategie des Bundes für die Jahre 2012­2015 (www.isb.admin.ch > Themen > Strategien > IKT-Strategie Bund) verabschiedet.

Diese sehen die Übernahme der strategischen Verantwortung für den Einsatz von IKT in der Bundesverwaltung durch den Bundesrat vor. Er bestimmt künftig auch die Bereiche, in denen Vorgaben erlassen werden und stärkt damit deren Legitimation. Insbesondere ist neu die zentrale Führung von IKT-Standarddiensten durch das 3732

Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) vorgesehen. Als IKT-Standarddienste werden IKT-Produkte oder -Leistungen bezeichnet, die in der Bundesverwaltung vielfach und unter gleichen oder ähnlichen Anforderungen der Leistungsbezüger verwendet werden. Die zentrale Führung der IKT-Standarddienste bringt verbesserte Interoperabilität, durchgängigere Sicherheit, erhöhte Wirtschaftlichkeit und implizit auch eine besser durchgesetzte Standardisierung. Erste Standarddienste, u. a. zentrale Leistungen in der Telekommunikation, werden bereits ab dem 1. Januar 2012 durch das ISB geführt. Der Bundesrat hat weitere Standarddienste grundsätzlich bestimmt (Büroautomation und Infrastruktur- und Sicherheitsservices). Gestützt auf die konsolidierten Anforderungen der Departemente und der Bundeskanzlei definiert das ISB (bis anhin Informatikstrategieorgan [ISB]) für diese Dienste den Inhalt, weist den Nutzen aus und erarbeitet bis spätestens Mitte 2013 die Marktmodelle zuhanden des Bundesrats. Die BinfV und die IKT-Strategie sehen nebst der Einführung von Standarddiensten noch weitere Massnahmen vor, die die angemessene Vorgabe und Durchsetzung von Normen und Standards unterstützen. So sollen zum Beispiel gemäss neuer IKT-Strategie IKT-Schlüsselprojekte eine Qualitätskontrolle (Quality Gate) durchlaufen, welche auch die Einhaltung von Normen und Standards prüft. Für die departementalen Fachanwendungen soll die zentrale Vorgabendichte auf Stufe Bund hingegen reduziert und damit fokussiert werden. Bereits in den letzten Jahren haben bzw. hatten zudem interdepartementale Programme, zum Beispiel zum Zweck der Vereinheitlichung des elektronischen Arbeitsplatzes, der elektronischen Geschäftsverwaltung oder zur Förderung einer serviceorientierten Architektur, eine substanzielle standardisierende Wirkung.

Aussagekräftigeres IKT-Controlling: Erste Verbesserungen wurden bereits erzielt im Rahmen der Zusatzdokumentationen des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) zu Staatsrechnung und Finanzplanung. Mit der nun vom Bundesrat verabschiedeten totalrevidierten BinfV und der IKT-Strategie 2012­2015 werden auch das IKT-Controlling, die finanzielle IKT-Steuerung und -Führung auf Stufe Bund und das IKT-Portfoliomanagement weiter ausgebaut. Der Bundesrat entscheidet neu über die definitive Priorisierung und Verteilung zentral
eingestellter Mittel (analog der «Gesamtschau Personal» z.B). Das strategische IKT-Controlling auf Stufe Bund wird ebenfalls ausgebaut und entsprechend der Übernahme der strategischen Verantwortung dem Bundesrat unterbreitet. Das ISB passt zu diesem Zweck die IKTControlling-Werkzeuge, -Methoden und -Prozesse an. Neben finanziellen Kennzahlen zur Kostenentwicklung bei den wichtigsten Kostenträgern der IKT wird dabei insbesondere der Umsetzung der jeweils aktuellen IKT-Strategie des Bundes grösste Aufmerksamkeit geschenkt. Mindestens einmal pro Jahr erstattet das EFD zuhanden des Bundesrates Bericht zum strategischen Controlling.

Stärkung der oder des Delegierten: Mit der nun vom Bundesrat verabschiedeten totalrevidierten BinfV und der IKT-Strategie 2012­2015 wird das ISB gestärkt: Die IKT-Steuerung und -Führung orientiert sich neu am bewährten Modell in den andern Ressourcenbereichen wie Logistik, Finanzen und Personal. Wichtige Geschäfte, welche die strategische Ausrichtung auf Stufe Bund betreffen und die aus Gründen der Einheitlichkeit, Effizienz oder Effektivität zwingend zentral entschieden werden müssen, werden, nach umfassender Konsultation in zuständigen Gremien, durch das EFD vorbereitet und durch das ISB dem Bundesrat unterbreitet. Auch in Zukunft müssen gewisse bundesweite Vorgaben (Sicherheitsweisungen, Prozesse und Methoden, Standards und Architekturen, Controlling etc.) auf Stufe Bund in detaillierterer Form erlassen und gepflegt werden. Diese Fachkompetenz und -verant3733

wortung wird entsprechend der klassischen departementalen Organisation der Bundesverwaltung neu vom bisherigen Informatikrat Bund an das EFD bzw. ISB übertragen. In untergeordneteren Fällen entscheidet das ISB also nach Konsultation der IKT-Fachgremien selber, wobei klare Eskalationswege bestehen. In diesem Sinne obliegt die oberste Fachverantwortung neu dem ISB (analog dem Eidgenössischen Personalamt, der Eidgenössischen Finanzverwaltung und dem Bundesamt für Bauten und Logistik im Personal-, Finanz- und Logistikbereich). Das ISB und das EFD als verantwortliches Departement tragen in dieser neuen Rolle Querschnittsverantwortung; die Departemente bleiben im Rahmen der Vorgaben für die operative Umsetzung und insbesondere die Informatikprojekte in ihren Bereichen verantwortlich.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2008 M 07.3545

Verwirklichung des elektronischen Behördenverkehrs bis 2009 (N 5.10.07, Barthassat; S 5.3.08; N 26.5.08)

Der Bundesrat wird beauftragt dafür zu sorgen, dass Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger häufig genutzte oder mit grossem Aufwand verbundene Behördendienstleistungen so rasch als möglich umfassend auf elektronischem Weg in Anspruch nehmen können. Dies betrifft namentlich drei zentrale Bereiche: einheitliche Unternehmensidentifikationsnummer (UID), intelligente Formulare und elektronische Signatur. Die ursprünglich vom Motionär gesetzte Frist bis 2009 wurde sowohl vom Bundesrat wie auch von der Finanzkommission des Ständerats als nicht realistisch bewertet. Die Motion wurde in abgeänderter Fassung und mit je nach Bereich unterschiedlichen Fristen angenommen.

Allgemein haben alle prioritären Vorhaben der E-Government-Strategie Schweiz die Konzeptphase abgeschlossen, Ende 2011 waren bereits 17 Vorhaben abgeschlossen.

Weitere Vorhaben stehen kurz vor dem Realisierungsabschluss, sodass bis Ende 2012 rund zwei Drittel der bisherigen 45 prioritären E-Government-Vorhaben umgesetzt werden. Verzögerungen entstehen dort, wo die Finanzierung noch nicht vollständig gesichert werden konnte, wo rechtliche Grundlagen fehlen oder Koordinationsschwierigkeiten in oder zwischen den Kantonen bestehen. Bezüglich der in der Motion spezifisch angesprochenen Vorhaben ist die Situation wie folgt: UID bis 2011: 1.

Die Schweiz braucht bis 2011 eine UID, die für alle Bereiche des Behördenverkehrs eingesetzt werden kann: z.B. Sozialversicherungen, Mehrwertsteuer, Handelsregister, Statistik. Diese Forderung wurde umgesetzt.

2.

Häufig genutzte und mit grossem Aufwand verbundene Behördendienstleistungen müssen bis 2012 von den Unternehmen vollständig und medienbruchfrei elektronisch abgewickelt werden können. Dies gilt namentlich für den Verkehr mit Sozialversicherungen, für statistische Anfragen und für die Übermittlung von Lohndaten. Diese Forderung wurde grösstenteils umgesetzt.

«Intelligente Formulare»: 3.

3734

Bund, Kantone und Gemeinden fördern das Prinzip «intelligenter Formulare». Angaben, die bereits bei den Behörden gespeichert sind, werden automatisch in die elektronischen Formulare eingefügt. Unter Vorbehalt des

Datenschutzes erfasst der Staat grundsätzlich Daten nur einmal. Diese Forderung wurde teilweise umgesetzt.

Elektronische Signatur bis 2009: 4.

Der Bund definiert realistische und praxistaugliche Anforderungen an die elektronische Signatur und schafft dafür umfassende Anwendungen im Behördenverkehr. Diese Forderung wurde teilweise umgesetzt (SuisseID umgesetzt, diverse Anwendungen umgesetzt, weitere sind in Entwicklung).

5.

Privatpersonen, welche im Besitz einer elektronischen Signatur sind, müssen so rasch als möglich häufig genutzte oder mit grossem Aufwand verbundene Behördendienstleistungen elektronisch und medienbruchfrei abwickeln können: z.B. Anmeldung, Mutationen, Steuererklärung. Teilweise umgesetzt (je nach Kanton unterschiedlich). In Zivil- und Strafverfahren sowie in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren können die Behörden ab 2011 Eingaben auch in elektronischer Form entgegennehmen und behandeln.

Im November 2011 bzw. Dezember 2011 haben der Bundesrat und die Regierungen aller Kantone der aktualisierten öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz zugestimmt. Diese tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und schliesst damit an die bisherigen Bemühungen zur Umsetzung der E-Government-Strategie nahtlos an. Als wesentliche Neuerung beinhaltet die aktualisierte Rahmenvereinbarung einen von Bund und Kantonen paritätisch finanzierten Aktionsplan, welcher die Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz ab 2012 beschleunigen soll.

Der Bundesrat ist somit der Ansicht, dass er den Forderungen der Motion entsprochen hat. Die angestrebten Ziele sind grösstenteils erreicht. Dort, wo noch Handlungsbedarf besteht, hat der Bundesrat zusammen mit den Kantonen Rahmenbedingungen geschaffen und Vorhaben initiiert. Er wird dafür sorgen, dass die Vorhaben auf Stufe Bund vorangetrieben werden. Für eine flächendeckende Erreichung der Ziele auf allen föderalen Stufen sind Projekte von den Kantonen und Gemeinden entsprechend umzusetzen.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 2009 M 08.3649

Verhinderung von untragbaren Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft (N 08.12.08, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei; S 27.5.09; Abschreibung beantragt BBl 2011 4717) ­ vormals EFV

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine Expertenkommission einzusetzen, die einen Bericht zu den möglichen Folgen eines Konkurses von Schweizer Grossunternehmen und den daraus entstehenden Konsequenzen für die Schweizer Volkswirtschaft erstellt.

Der Bundesrat hat am 4. November 2009 eine Expertenkommission mit der Erstellung eines Berichts beauftragt. Dieser sollte zeigen, wie von Grossunternehmen ausgehende volkswirtschaftliche Risiken limitiert werden können. Die Expertenkommission legte im April 2010 einen Zwischenbericht vor und unterbreitete Ende September 2010 den Schlussbericht mit einem Massnahmenpaket (Schlussbericht der Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen vom 30. September 2010).

3735

Der Bundesrat unterstützte die Stossrichtung des Massnahmenpakets und beauftragte am 13. Oktober 2010 das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage gestützt auf den Bericht der Expertenkommission. In der Botschaft vom 20. April 2011 zur Änderung des Bankengesetzes (Stärkung der Stabilität im Finanzsektor; too big to fail) (BBl 2011 4717) wurde bereits beantragt, die Motion als erledigt abzuschreiben. Am 30. September 2011 wurde die Änderung des Bankengesetzes vom 8. November 1934 (SR 952.0) in der Schlussabstimmung von National- und Ständerat angenommen. Die Referendumsfrist läuft bis am 19. Januar 2012.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 P 09.4045

Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (S 17.3.10, Sommaruga Simonetta) ­ vormals EFV

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Schweiz sich am Europäischen Ausschuss für Systemrisiken beteiligen könnte.

Am 30. März 2011 hat der Bundesrat den Bericht «Optionen für die Zusammenarbeit der Schweiz mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)» in Erfüllung des Postulats verabschiedet. Der Bundesrat spricht sich für eine informelle Kontaktpflege mit dem ESRB zur Diskussion von Themen von gegenseitigem Interesse aus. Diese Form der unverbindlichen Zusammenarbeit wird primär von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) wahrgenommen und bietet der Schweiz die Möglichkeit, ihre Einschätzung zur Finanzstabilität einzubringen und Einblicke in die Einschätzung des ESRB zu erhalten. Der Bundesrat spricht sich grundsätzlich auch dafür aus, die Möglichkeit einer fallweisen Beteiligung zu nutzen, sofern die Parameter der Zusammenarbeit im beiderseitigen Interesse sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint es jedoch verfrüht, eine abschliessende Empfehlung auszusprechen. Es sollte zumindest abgewartet werden, bis die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit des erst seit Dezember 2010 bestehenden ESRB mit Drittländern erarbeitet wurden. Auch sollten praktische Erfahrungswerte mit den Arbeitsabläufen im ESRB vorliegen. Eine darüber hinaus gehende Einbindung in die Arbeiten des ESRB ist gegenwärtig weder möglich noch anzustreben. Zum Einen würde eine Mitgliedschaft im ESRB die SNB an potenziell weitreichende Informationspflichten binden. Zum Anderen würde sich die Schweiz der Rechenschaftspflicht gegenüber den Organen der EU unterwerfen, sollte sie im Rahmen der Mitgliedschaft allfälliger Adressat einer Empfehlung des ESRB werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 M 10.3013

Künftige Doppelbesteuerungsabkommen. Keine Amtshilfe bei illegal beschafften Daten (S 17.03.10, Aussenpolitische Kommission SR; N 10.6.10) ­ vormals ESTV

Die Motion beauftragt den Bundesrat, bei künftigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nach OECD-Standard gegenüber den Vertragsstaaten eine Erklärung abzugeben, dass die Schweiz keine Amtshilfe in Steuersachen leistet, falls die Gesuche auf illegal beschafften Daten beruhen. Ferner wird der Bundesrat beauftragt, auf eine entsprechende Erklärung der Vertragsstaaten hinzuarbeiten und Rechtshilfe nach dem geltenden Rechtshilferecht zu verlangen.

3736

Im Laufe des Jahres 2009 wurden die ersten Fälle publik, bei welchen ausländische Staaten Bankkundendaten aus der Schweiz erwarben. Diese Daten wurden unter Verletzung des Bankgeheimnisses erlangt und ausländischen Steuerbehörden ausgehändigt. Der Bundesrat hat sich stets gegen dieses Vorgehen der ausländischen Staaten verwahrt und diese, sofern rechtlich möglich, um Rechtshilfe ersucht. Im Rahmen der Verordnung vom 1. September 2010 über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen (ADV; SR 672.204) hat der Bundesrat festgelegt, dass die schweizerischen Verwaltungs- und Verwaltungsjustizbehörden Amtshilfegesuche in Steuersachen ablehnen, sofern diese auf Informationen beruhen, welche durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen beschafft oder weitergeleitet worden sind (Art. 5 Abs. 2 Bst. c ADV).

Basierend auf dieser bundesrätlichen Verordnung hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), die mit der Aushandlung von DBA betrauten Verwaltungsbehörden des Bundes angewiesen, bei DBA-Verhandlungen, welche die Aufnahme einer Bestimmung zum Informationsaustausch zum Gegenstand haben, die ausländischen Staaten auf diese Beschränkung der Amtshilfe ausdrücklich hinzuweisen und in einem gemeinsamen Verhandlungsprotokoll (sog. «Agreed Minutes») schriftlich festzuhalten.

Am 6. Juli 2011 hat der Bundesrat die Botschaft zum Erlass eines Steueramtshilfegesetzes (BBl 2011 6193) verabschiedet. Wie die ADV regelt der Gesetzesentwurf insbesondere den Vollzug der Amtshilfe nach DBA mit einer Bestimmung gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens und bestimmt, dass Amtshilfegesuche, die auf Informationen beruhen, die durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen erlangt worden sind, von Seiten der Schweiz nicht behandelt werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 09.3019

Weniger Risiken für den Finanzmarkt (N 9.3.09, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR; S 11.8.09; N 10.6.10) ­ vormals ESTV

Die Motion verlangt vom Bundesrat, zur Verringerung des Systemrisikos durch die Grossbanken für die Volkswirtschaft die folgenden Massnahmen zu ergreifen bzw.

dem Parlament die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen zu unterbreiten: 1.

Prüfung Trennbankensystem

2.

Einschränkungen von Vergütungssystemen im Falle einer staatlichen Unterstützung

3.

Regulierte Salärstrukturen für systemrelevante Banken

4.

Einsitznahme des Bundes in den Verwaltungsrat der UBS während der Dauer der staatlichen Unterstützung

5.

Rasche und gewinnbringende Veräusserung der Beteiligung des Bundes an der UBS

Im Rahmen der parlamentarischen Diskussion wurden die Punkte 1­4 verworfen.

Gemäss dem Beschluss des Bundesrates vom 19. August 2009 hat der Bund seine Beteiligung an der UBS verkauft. Im Sinne der Motion konnte der Bund damit seine Investition in die UBS rasch und vollumfänglich zurückführen und zusätzlich einen Gewinn von 1,2 Milliarden Franken erzielen. Punkt 5 der Motion ist damit gegen3737

standslos. Zudem wurde in der Botschaft vom 20. April 2011 zur Änderung des Bankengesetzes (Stärkung der Stabilität im Finanzsektor; too big to fail) (BBl 2011 4717) bereits vom Bundesrat beantragt, die Motion als erledigt abzuschreiben. Am 30. September 2011 wurde die Änderung des Bankengesetzes vom 8. November 1934 (SR 952.0) in der Schlussabstimmung von National- und Ständerat angenommen. Die Referendumsfrist läuft bis am 19. Januar 2012.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2010 M 09.3319

Amtshilfe rechtsstaatlicher und effizienter machen (N 12.6.09, Bischof; S 10.6.10) ­ vormals ESTV

Die Motion fordert den Bundesrat auf, dem Parlament die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, um einerseits die Amtshilfe in Steuersachen rechtsstaatlicher zu machen und andererseits das Verfahren zu beschleunigen. Die Motion erfolgte in Zusammenhang mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März 2009 in Sachen UBS/USA. Nach diesem Entscheid sind Amtshilfegesuche unter dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA aus dem Jahr 1996 auch ohne Angabe des Namens der steuerpflichtigen Person zulässig. In rechtsstaatlicher Hinsicht verlangt die Motion deshalb, dass die Schweiz nur Amtshilfe leiste, wenn im Ersuchen der Name der steuerpflichtigen Person und der Name der Bank als Informationsinhaberin angegeben werden sowie ein begründeter Anfangsverdacht dargetan werde. Weiter zeige die lange Verfahrensdauer des Entscheids in Sachen UBS/USA, dass die Effizienz des heutigen Amtshilfeverfahrens verbesserungsbedürftig ist, damit es den kommenden Anforderungen genüge. Zur Beschleunigung der Verfahren sei deshalb zu prüfen, ob die Rechtsmittelfristen gegen Amtshilfeentscheide von 30 auf 10 Tage verkürzt werden müssen oder andere Massnahmen eine Beschleunigung der Verfahren erlauben.

Mit dem Entscheid vom 13. März 2009 hat der Bundesrat beschlossen, den OECDStandard bei der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen. In Umsetzung dieses Entscheids hat die Schweiz seither über dreissig DBA bzw. Änderungsprotokolle zu bestehenden DBA mit einer Bestimmung über den Informationsaustausch nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens verhandelt und paraphiert. Mehr als zwanzig Abkommen mit einer solchen Bestimmung zum Informationsaustausch sind mittlerweile von den eidgenössischen Räten genehmigt worden und teilweise bereits in Kraft getreten.

Anfang Februar 2011 wurde der Schweiz im Rahmen der durch das «Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes» durchgeführten Peer Review mitgeteilt, dass die Forderung des Namens der steuerpflichtigen Person und des Informationsinhabers in einem Amtshilfegesuch mit dem OECD-Standard nicht vereinbar sind. Gemäss Standard sei ein Amtshilfegesuch auch dann zu beantworten, wenn die steuerpflichtige Person im Ersuchen auf andere Weise als durch die Angabe des Namens identifiziert wird. Informationsinhaber müssten in einem
standardkonformen Amtshilfegesuch nur soweit möglich durch die Angabe von Name und Adresse identifiziert werden. Soweit mit den Grundsätzen der Proportionalität und der Praktikabilität vereinbar, seien gemäss Standard Amtshilfegesuche auch ohne Angabe des Informationsinhabers zu beantworten.

Am 13. Februar 2011 hat der Bundesrat deshalb entschieden, dass die Schweiz ihre Anforderungen an Amtshilfegesuche dem OECD-Standard anpasst und bereits in Kraft getretene oder von der Bundesversammlung genehmigte Abkommen entspre3738

chend revidiert. Am 17. Juni 2011 sind die eidgenössischen Räte dem bundesrätlichen Entscheid gefolgt und haben die zweite Tranche von DBA bzw. Änderungsprotokollen zu bestehenden DBA mit einer Bestimmung über den Informationsaustausch nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens genehmigt. Diese sehen in Übereinstimmung mit dem OECD-Standard kein Namenserfordernis für Amtshilfegesuche vor. Auch einen Anfangsverdacht gegen die vom Amtshilfegesuch betroffene steuerpflichtige Person setzen die Abkommen nicht voraus. Denn analog dem Erfordernis der Namensangabe verlangt der OECD-Standard keinen Anfangsverdacht gegen eine von einem Amtshilfegesuch betroffene steuerpflichtige Person.

Will die Schweiz sich an den OECD-Standard halten, so kann sie daher den Anliegen des ersten Teils der Motion nicht nachkommen und in ihren DBA weder einen Anfangsverdacht gegen eine steuerpflichtige Person noch die zwingende Angabe des Namens der betroffenen steuerpflichtigen Personen und des Informationsinhabers verlangen.

Im zweiten Teil der Motion wird verlangt, dass der Bundesrat diverse Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren, beispielsweise eine Kürzung der Rechtsmittelfristen von 30 auf 10 Tage, prüft und den eidgenössischen Räten vorlegt. Wie zur Motion 09.4335 Baumann J. Alexander «Die Amtshilfe bei Doppelbesteuerungsabkommen. Regelung auf Gesetzesstufe» ausgeführt, hat der Bundesrat am 6. Juli 2011 die Botschaft zum Erlass eines Steueramtshilfegesetzes (BBl 2011 6193) verabschiedet. Damit die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt und einen effektiven und raschen Informationsaustausch in Steuersachen gewährleistet, hat der Bundesrat mehrere Massnahmen zur Beschleunigung von Amtshilfeverfahren in den Entwurf des Steueramtshilfegesetzes (E-StAG) eingefügt. So wird in Artikel 4 E-StAG bestimmt, dass das Amtshilfeverfahren zügig durchgeführt wird. In Artikel 5 E-StAG wird festgelegt, dass das Amtshilfeverfahren keine Unterbrüche wegen Gerichtsferien kennt. Ferner wird bestimmt, dass im Rahmen von Beschwerdeverfahren grundsätzlich nur ein Schriftenwechsel durchgeführt wird.

Auf weitere Verfahrensbeschleunigungen hat der Bundesrat hingegen verzichtet.

Dies weil Verfahrensbeschleunigungen tendenziell zu einer Einschränkung der Rechte der betroffenen Person führen. So hat der Bundesrat davon abgesehen
die Beschwerdefrist von 30 auf 10 Tage zu kürzen. Denn eine solch kurze Frist könnte eine rechtsstaatlich ausreichende Vorbereitung der Beschwerde, insbesondere wenn die beschwerdeberechtigte Person im Ausland wohnhaft ist, beeinträchtigen.

Mit der Prüfung von Beschleunigungsmassnahmen im Rahmen des E-StAG und dessen Verabschiedung am 6. Juli 2011 hat der Bundesrat den zweiten Teil der Motion erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2011 M 09.3147

Bankgeheimnis. Gleich lange Spiesse (N 7.3.11, Fraktion CVP/EVP/glp; S 21.9.11)

Mit dieser Motion soll sichergestellt werden, dass der Schutz der Privatsphäre von Bankkunden in der Schweiz nicht weniger weit geht als in Staaten, mit denen die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Damit sollen Nachteile beseitigt und Lücken geschlossen werden, namentlich gegenüber den USA und Grossbritannien, welche aufgrund rechtlicher Bestimmungen in einzelnen US-Bundesstaaten bzw. aufgrund der Rechtsfigur des Trusts und aufgrund ihrer Hoheitsgebiete im Ärmelkanal und in Übersee mit anderen rechtlichen Regelungen legale Steuerschlupflöcher zum Schutz der Privatsphäre von Bankkunden kennen. Sollten 3739

diese Staaten nicht bereit sein, diese internen Regelungen aufzugeben, so müsse die Schweiz gleiche oder vergleichbare interne gesetzliche Regelungen schaffen und anwenden können, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Der Bundesrat verfolgt die Wettbewerbssituation der Schweiz auf dem Gebiet des Schutzes der Privatsphäre von Bankkunden laufend. Zurzeit sieht er keinen Anlass für besondere gesetzgeberische Massnahmen in diesem Bereich.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung dieser Motion.

2011 M 10.3647

Revision des Erbschaftssteuerabkommens von 1951 zwischen der Schweiz und den USA (S 7.12.10, Briner; N 15.6.11)

2011 M 10.3665

Revision des Doppelbesteuerungsabkommens von 1951 zwischen der Schweiz und den USA beschleunigen (N 17.12.10, Fiala; S 17.6.11)

Beide Motionen verlangen eine rasche Aufnahme von Verhandlungen über die Revision des Abkommens vom 9. Juli 1951 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbanfallsteuern (SR 0.672.933.62). Ziel dieser Revisionsverhandlungen soll es sein, die amerikanische Nachlasssteuerpflicht von mit letztem Wohnsitz in der Schweiz verstorbenen Nichtamerikanerinnen und Nichtamerikanern, in deren Nachlass sich amerikanische Wertschriften befinden, zu vermeiden, so wie es verschiedene von den USA in den 80er-Jahren abgeschlossene Abkommen (z.B. mit Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, den Niederlanden oder Österreich) vorsehen.

Nach internem amerikanischem Recht wird die US-Bundesnachlasssteuer nicht nur erhoben auf den Gesamtnachlässen von US-Bürgerinnen und -Bürgern und von mit letztem Wohnsitz in den USA verstorbenen Personen. Ihr unterliegen auch die als in den USA belegt geltenden Nachlassteile von mit letztem Wohnsitz ausserhalb der USA verstorbenen Personen, welche nicht die amerikanische Staatsangehörigkeit besassen, wobei eine Freigrenze von 60 000 Dollar zur Anwendung gelangt. Zu solchen als in den USA belegt geltenden Nachlassteilen gehören nebst US-Liegenschaften auch amerikanische Wertschriften.

Das geltende Abkommen bestätigt diesen amerikanischen Besteuerungsanspruch.

Immerhin sieht das Abkommen vor, dass die USA in solchen Fällen dieselbe ­ im Verhältnis des Werts der amerikanischen Nachlassteile zum Wert des gesamten Nachlasses gekürzte ­ Freiquote gewähren müssen, die sie nach internem Recht gewähren würden, wenn die Erblasserin oder der Erblasser ihren bzw. seinen letzten Wohnsitz in den USA gehabt hätte. Dies bedeutet, dass ­ ungeachtet des Anteils der US-Nachlassteile ­ im Todesfall keine US-Nachlasssteuer geschuldet ist, wenn der Wert des Gesamtnachlasses die für Personen, die mit letztem Wohnsitz in den USA verstorben sind, geltende Freigrenze nicht übersteigt.

Die amerikanische Nachlasssteuer wurde aufgrund des im Jahre 2001 vom damaligen Präsidenten Bush unterzeichneten «Economic Growth and Tax Relief Reconciliation Act» abgebaut, indem die Freiquote für das Jahr 2002 von 700 000 Dollar auf 1 Million Dollar angehoben und daraufhin bis 2009 schrittweise auf 3,5
Millionen Dollar erhöht und gleichzeitig der Höchstsatz der Nachlasssteuer von 55 Prozent ebenfalls schrittweise auf 45 Prozent gesenkt wurde. Für im Jahr 2010 verstorbene Erblasserinnen und Erblasser entfiel die US-Bundesnachlasssteuer. Allerdings war dieses Gesetz so ausgestaltet, dass die Steuer ab 2011 wieder in voller Höhe, d.h. mit 3740

einem Freibetrag von 1 Million Dollar und einem Höchstsatz von 55 Prozent, aufleben würde, würde der US-Kongress nicht vor Ende 2010 eine andere Lösung verabschieden.

Die Motionen wurden im Herbst 2010 eingereicht, als sich abzeichnete, dass die 2010 sistierte amerikanische Nachlassbesteuerung ab 2011 wieder aufleben würde.

Dies ist in der Folge denn auch geschehen. Das geltende Recht sieht eine Freiquote für 2011 von 5 Millionen Dollar bzw. für 2012 inflationsbedingt 5,12 Millionen Dollar und einen Höchststeuersatz von 35 Prozent vor. Diese Regelung läuft allerdings Ende 2012 aus. Wie die Lage ab 2013 aussehen wird, hängt wiederum vom US-Kongress ab.

Anlässlich der Paraphierung des am 23. September 2009 unterzeichneten Änderungsprotokolls zum Einkommenssteuerabkommen von 1996 (SR 0.672.933.61) vereinbarten die Parteien, innerhalb von zwei Jahren nach der Unterzeichnung dieses Protokolls unter anderem eine Revision des Nachlass- und Erbschaftssteuerabkommens anzugehen. Entsprechende Verhandlungen wurden im Juli 2011 aufgenommen. Sie sollen nach dem Abschluss interner Konsultationen weitergeführt werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössische Finanzverwaltung 2008 M 06.3811

Transparenz in der Gebührenbelastung (N 1.10.07, Steiner; S 5.3.08)

In der Motion wird die fehlende Transparenz in der Gebührenerhebung durch die öffentliche Hand bemängelt. Der Bundesrat wird beauftragt, analog der jährlichen Erhebung «Steuerbelastung in der Schweiz» jährlich auch eine Erhebung «Gebührenbelastung in der Schweiz» vorzunehmen und zu publizieren. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurde festgehalten, dass die Statistik nicht umfassend sein muss. Der Bundesrat soll die Motion so umsetzen, «dass der Aufwand auch in einem verhältnismässigen Rahmen bleibt» (Wortprotokoll des Ständerats vom 5.3.2008).

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) erarbeitete ein Konzept zu einem Indikator für den interkantonalen Vergleich der Gebührenfinanzierung. Dabei stand das Ziel im Vordergrund, ein möglichst hohes Mass an Transparenz bei der Gebührenerhebung durch die öffentliche Hand bei gleichzeitig geringem Aufwand zu erreichen. Somit wurde in erster Linie versucht, auf bestehende Daten zurückzugreifen und möglichst auf eine neue Erhebung zu verzichten. Dank den Zahlen der Finanzstatistik, die eine vergleichbare Datengrundlage für alle Kantone und Gemeinden bieten, können die Gebühreneinnahmen der öffentlichen Hand in bestimmten Verwaltungsbereichen (z.B. Strassenverkehrsamt, Abfallentsorgung) den entsprechenden Kosten gegenübergestellt werden.

Die EFV verwendet eine klare und einfach nachvollziehbare Berechnungsmethode.

Dadurch wird die Transparenz auf kantonaler Ebene erhöht und insbesondere das in den parlamentarischen Beratungen mehrfach erwähnte «Missverhältnis zwischen Gebühr und Leistung» angegangen. Der aggregierte Indikator für die Gebührenfinanzierung in der Schweiz liefert indes keine Informationen über die Belastung einzelner Haushaltstypen. Solche Informationen sind bereits in umfangreicher Form beim Preisüberwacher und bei einzelnen Kantonen erhältlich. Mit diesem Vorgehen ­ aggregierte Sichtweise seitens der EFV und detaillierte Informationen seitens der 3741

entsprechenden Fachstellen ­ wird eine ähnliche Idee wie beim kantonalen Vergleich der Steuerbelastung verfolgt. Der Steuerausschöpfungsindex, der von der EFV jährlich berechnet wird, stellt ein aggregiertes Mass für die Belastung des gesamten Steuersubstrats durch Kanton und Gemeinden dar. Die detaillierten Statistiken des entsprechenden Fachamts (in diesem Fall ­ der Eidgenössische Steuerverwaltung), bilden zusätzlich die Steuerbelastung einzelner Haushaltstypen in bestimmten Gemeinden ab. Beide Sichtweisen zusammen erlauben eine differenzierte Beurteilung der Steuerbelastung in der Schweiz. Entsprechend soll durch den Gebührenindex der EFV einerseits und durch die Detailbetrachtungen des Preisüberwachers und etwaiger anderer Fachstellen andererseits ein differenziertes Gesamtbild der Gebührenbelastung ermöglicht werden.

Im Oktober 2011 wurde der Indikator der Gebührenfinanzierung in den Kantonen und Gemeinden erstmals veröffentlicht. Wie es die Motion verlangt, soll der Indikator in Zukunft von der EFV jährlich publiziert werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 P 07.3583

CO2-Reduktion. Verbrauch statt Fahrzeug besteuern (N 30.4.09, FDP-Liberale Fraktion) ­ vormals EZV

Das Postulat verlangt vom Bundesrat, «Besteuerungs-Modelle im Bereich der Motorfahrzeuge auszuarbeiten, welche neu auf dem Treibstoffverbrauch der Motorfahrzeuge basieren anstatt wie bisher auf dem Fahrzeug selbst». Mit dem Bericht vom 29. Juni 2011 in Erfüllung des Postulats «Umlagerung von Verkehrsabgaben auf die Mineralölsteuer» (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte) wurden zwei Varianten einer möglichen Umlagerung von Fahrzeugsteuern und -abgaben auf die Mineralölsteuer geprüft. Im ersten Modell sollen mit Ausnahme der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe alle verkehrsbezogenen Fiskalabgaben des Bundes und der Kantone, das heisst die kantonale Motorfahrzeugsteuer, die Automobilsteuer und die Autobahnvignette, auf die Mineralölsteuer umgelagert werden. Im zweiten Modell wird auf die Umlagerung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer verzichtet.

Das Ziel der Umlagerung stellt gleichzeitig das Hauptproblem beider Modelle dar.

Die verstärkte Konzentration der Verkehrsabgaben auf die Mineralölsteuer stellt eine wenig zukunftsträchtige Lösung dar, weil die betroffenen Abgaben auf Fahrzeuge beschränkt werden, welche fossile Treibstoffe verwenden. Damit wird den im Gang befindlichen technologischen Veränderungen bei den Motoren nicht Rechnung getragen. Die Finanzierung der Strasseninfrastruktur wird auf Fahrzeuge beschränkt, die fossile Treibstoffe verwenden. Der Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wird wachsen; er würde aber nicht mehr zur Deckung der Infrastrukturkosten beitragen. Im Weiteren ist die Forderung einer haushaltsneutralen Umlagerung schwierig umzusetzen, weil verschiedene Unsicherheiten über wichtige Marktreaktionen im In- und Ausland bestehen. Dies betrifft insbesondere den Tanktourismus, dessen Ausmass schwierig zu schätzen ist.

Aus den genannten Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass das Ziel einer Umlagerung der Verkehrsabgaben auf die Mineralölsteuer nicht weiter zu verfolgen sei.

Er beantragt die Abschreibung des Postulats.

3742

Eidgenössisches Personalamt 2005 M 05.3152

Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Bundesämtern (N 17.6.05, Berberat; S 29.9.05)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, für eine angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Führungspositionen der Bundesämter zu sorgen. Bei gleichen Fähigkeiten sollen Kandidatinnen und Kandidaten aus der lateinischen Schweiz bevorzugt werden. Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat den Auftrag, dem Bundesrat alle vier Jahre einen Evaluationsbericht vorzulegen. Der Bundesrat hat den Bericht «Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung von 2004 bis 2008» am 6. Mai 2009 verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte). Die EPA-Direktorin hat den Mitgliedern der Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat die wichtigsten Ergebnisse dieses Berichts mündlich erläutert. Sie begrüssten die Anstrengungen, die von der Bundesverwaltung auf diesem Gebiet unternommen werden.

Es ist eine permanente Aufgabe des Bundesrates, für eine angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung zu sorgen. Mit der Inkraftsetzung der Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010 (SpV, SR 441.11) am 1. Juli 2010 hat der Bundesrat neue Sollwerte über die Vertretung der Sprachgemeinschaft in Artikel 7 SpV definiert (70 % Deutsch, 22 % Französisch, 7 % Italienisch und 1 % Rätoromanisch). Die jährlichen Reportings Personalmanagement des EPA beschreiben die Entwicklung der Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Departementen und in der Bundeskanzlei. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements hat das EPA am 10. März 2011 beauftragt, im Einvernehmen mit den Departementen und der Bundeskanzlei quantitative und qualitative Massnahmen zu definieren. Diese sind zurzeit in Ausarbeitung und werden ab 2012 Gültigkeit haben.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2006 M 05.3174

Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Bundesämtern (S 14.6.05, Studer Jean; N 8.3.06)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, bei der Besetzung von Führungspositionen in den Bundesämtern bei gleichen Qualifikationen Kandidatinnen und Kandidaten aus der lateinischen Schweiz zu bevorzugen. Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat den Auftrag, dem Bundesrat alle vier Jahre einen Evaluationsbericht vorzulegen.

Der Bundesrat hat den Bericht Bericht «Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung von 2004 bis 2008» am 6. Mai 2009 verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte). Die EPA-Direktorin hat den Mitgliedern der Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat die wichtigsten Ergebnisse dieses Berichts mündlich erläutert. Sie begrüssen die Anstrengungen, die von der Bundesverwaltung auf diesem Gebiet unternommen werden.

Es ist eine permanente Aufgabe des Bundesrates, für eine angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung zu sorgen. Mit der Inkraftsetzung der Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010 (SpV; SR 441.11) am 1. Juli 2010 hat der Bundesrat neue Sollwerte über die Vertretung der Sprachgemeinschaft in Artikel 7 SpV definiert (70 % Deutsch, 22 % Französisch, 7 % Italienisch und 1 % Rätoromanisch). Die jährlichen Reportings Personalmanagement des EPA 3743

beschreiben die Entwicklung der Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Departementen und in der Bundeskanzlei. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements hat das EPA am 10. März 2011 beauftragt, im Einvernehmen mit den Departementen und der Bundeskanzlei quantitative und qualitative Massnahmen zu definieren. Diese sind zurzeit in Ausarbeitung und werden ab 2012 Gültigkeit haben.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 P 09.3987

Förderung der Mehrsprachigkeit in der Verwaltung (S 17.3.10, Hêche)

Das Postulat erteilt dem Bundesrat den Auftrag, die Festlegung einer einheitlichen und vor allem verbindlichen Vorgehensweise zu prüfen, die eine angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung (namentlich bei den Führungskräften) sowie die Schaffung einer «Einheit» oder die Ernennung eines bzw. einer «Mehrsprachigkeitsbeauftragten» vorsieht. In Artikel 8 der Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010 (SR 441.11) hat der Bundesrat die Funktion eines bzw.

einer Delegierten für Mehrsprachigkeit verankert. Der neue Delegierte hat seine Tätigkeit am 1. Juli 2010 aufgenommen. Ausserdem hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements das Eidgenössische Personalamt am 10. März 2011 beauftragt, im Einvernehmen mit den Departementen und der Bundeskanzlei quantitative und qualitative Massnahmen zu definieren. Diese sind zurzeit in Ausarbeitung und werden ab 2012 Gültigkeit haben.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 M 09.4331

Förderung der Italianità in der Bundesverwaltung. Eine Ombudsperson im EPA (S 17.3.10, Lombardi; N 16.9.10)

Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, eine Person zu bezeichnen, die in der Bundesverwaltung für die Förderung der italienischen Sprache und für eine angemessene Vertretung der Italienischsprachigen zuständig ist. In Artikel 8 der Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010 (SR 441.11) hat der Bundesrat die Funktion eines bzw. einer Delegierten für Mehrsprachigkeit verankert. Der neue Delegierte hat seine Tätigkeit am 1. Juli 2010 aufgenommen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 10.3301

Kadermitglieder der Bundesverwaltung müssen die Amtssprachen beherrschen (N 18.6.10, de Bumann; S 15.9.10)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, dass sämtliche Kadermitglieder der Bundesverwaltung neben ihrer Muttersprache eine zweite Amtssprache des Bundes beherrschen sowie eine dritte zumindest verstehen. Der Bundesrat hat in Artikel 6 der Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010 (SR 441.11) die Bestimmungen zur Umsetzung dieser Motion formuliert. Besagter Artikel hält fest, dass jedes Kadermitglied über gute aktive Kenntnisse in mindestens einer zweiten Amtssprache und wenn möglich über passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache verfügen muss. Ferner ist vorgesehen, dass wenn ein Kadermitglied bei seiner Anstellung in der Bundesverwaltung die sprach3744

lichen Anforderungen nicht erfüllt, innerhalb eines Jahres Massnahmen zur Förderung der Sprachkenntnisse eingeleitet werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 M 09.3332

Lohngleichheitsdialog in der Bundesverwaltung (N 7.3.11, Teuscher; S 16.6.11)

Die Motion wurde auf Antrag des Bundesrates von beiden Räten angenommen. Sie fordert den Bundesrat auf, die nötigen Schritte einzuleiten, damit sich der Bund als Arbeitgeber dem «Lohngleichheitsdialog» anschliesst. Die Bundesverwaltung und die Personalverbände des Bundes haben am 19. November 2010 eine Vereinbarung über den Lohngleichheitsdialog unterzeichnet. Gemäss dieser Vereinbarung werden in der Bundesverwaltung die Löhne mit dem Instrument «Logib» auf allfällige Lohnungleichheiten zwischen Frau und Mann überprüft. Nach Abschluss der Arbeiten Ende 2014 wird das Eidgenössische Finanzdepartement den Bundesrat über die Ergebnisse informieren, die gestützt auf die Schlussfolgerung des Begleitausschusses der Sozialpartner festgehalten wurden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössische Zollverwaltung 2009 P 09.3737

Bestand des Grenzwachtkorps (S 09.12.09, Sicherheitspolitische Kommission SR)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über den Bestand des Grenzwachtkorps bis Ende 2010 aufgrund der Erfahrungen mit dem SchengenDublin-Abkommen vom 26. Oktober 2004 (SR 0.362.31) vorzulegen. Der Bundesrat verabschiedete am 26. Januar 2011 seinen Bericht über die Eidgenössische Zollverwaltung «Grenzwachtkorps und ziviler Zoll» in Erfüllung des Postulats Fässler-Osterwalder Hildegard vom 24. September 2008 (08.3513 «Überprüfung der Stellenbestände beim Zoll»), der Motion Fehr Hans vom 23. September 2008 (08.3510 «Aufstockung des Grenzwachtkorps und Besserstellung der Grenzwächter») und des Postulate der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 24. August 2009 (09.3737 «Bestand des Grenzwachtkorps»). Im Rahmen dieses Berichtes wurden auch die Erfahrungen mit dem Schengen-Dublin-Abkommen aufgezeigt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 M 08.3510

Aufstockung des Grenzwachtkorps und Besserstellung der Grenzwächter (N 11.6.09, Fehr Hans; S 9.12.09; N 1.3.11)

Vgl. P 09.3737

3745

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Staatssekretariat für Wirtschaft 2007 M 06.3661

Verbot von ungenauer Clustermunition (N 22.6.07, Glanzmann-Hunkeler; S 19.9.07)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, im Kriegsmaterialgesetz vom 13. Dezember 1996 (SR 514.51) ein Verbot für Streumunition zu verankern, die wegen ihrer Unzuverlässigkeit und Ungenauigkeit ein ernsthaftes humanitäres Risiko darstellt.

Am 3. Dezember 2008 hat die Schweiz das Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition (BBl 2011 5957) unterzeichnet. Darin ist ein umfassendes Verbot jeglicher Aktivitäten im Zusammenhang mit Streumunition und die Vernichtung bestehender Munitionsbestände innert acht Jahren nach seinem Inkrafttreten vorgesehen. In materieller Hinsicht deckt das Übereinkommen über Streumunition den Gegenstand der Motion vollständig ab. Die Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens über Streumunition und zu einer Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (BBl 2011 5905) wurde am 6. Juni 2011 verabschiedet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 P 07.3901

Entsendegesetz. Auswirkungen auf die grenzüberschreitenden Wirtschaftsräume (N 9.12.09, Müller Walter)

Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2011 einen Bericht über die Auswirkungen der flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen vom 21. Juni 1999 zwischen den Schweiz und der EU (SR 0.142.112.681) auf die grenzüberschreitenden Wirtschaftsräume genehmigt. Er erfüllt damit das Postulat, das den Bundesrat beauftragt, diese Fragen zu untersuchen und mögliche Verbesserungen aufzuzeigen. Im Fokus des Berichts stehen die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Schweizer Grenzregionen und die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Personenfreizügigkeit und folglich die Zuwanderung das Wachstumspotenzial der Schweizer Wirtschaft erhöht und zu einem stabilen Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum der letzten Jahre beigetragen haben. Angesichts der bereits geplanten Anpassungen der flankierenden Massnahmen (Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit, Durchsetzung von Mindestlöhnen in Normalarbeitsverträgen) sieht der Bundesrat keinen weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf im Sinne des Postulats.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 M 09.3589

Gegen die Finanzierung verbotener Waffen (N 10.3.10, Hiltpold; S 17.6.10)

2010 M 09.3618

Gegen die Finanzierung verbotener Waffen (S 10.9.09, Maury Pasquier; N 10.3.10)

Die beiden Motionen beauftragen den Bundesrat, im Rahmen der Ratifizierung des Übereinkommens vom 30. Mai 2008 über Streumunition (BBl 2011 5957) eine Bestimmung ins Kriegsmaterialgesetz vom 13. Dezember 1996 (KMG; SR 514.5;) aufzunehmen, die es untersagt, durch dieses Gesetz verbotene Waffen zu finanzieren. Für Zuwiderhandlungen gegen das Verbot sind Strafen vorzusehen.

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Die Botschaft vom 6. Juni 2011 zur Genehmigung des Übereinkommens über Streumunition und zu einer Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (BBl 2011 5905) sieht ein ausdrückliches Finanzierungsverbot für verbotenes Kriegsmaterial und entsprechende Strafbestimmungen im KMG vor. Verboten werden sollen sowohl die direkte Finanzierung der Entwicklung, der Herstellung oder des Erwerbs von verbotenem Kriegsmaterial als auch die entsprechende indirekte Finanzierung, wenn diese der Umgehung des Verbotes der direkten Finanzierung dient.

Widerhandlungen gegen das Finanzierungsverbot sind mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bedroht. Diese kann mit einer Busse von bis zu 5 Millionen Franken verbunden werden. Unternehmen können mit einer Busse von bis zu 5 Millionen Franken bestraft werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Landwirtschaft 2010 M 09.3434

Praxistaugliche Vorschriften in den Ethoprogrammen (N 3.12.09, von Siebenthal; S 1.12.10)

Der Bund fördert mit Beiträgen besondere Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte zugunsten des Tierwohls. Die Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 910.13) und die Ethoprogrammverordnung vom 25. Juni 2008 (SR 910.132.4) enthalten die für die Beitragsgewährung massgeblichen Vorschriften. Damit für Rindvieh Beiträge für den regelmässigen Auslauf im Freien gewährt werden, muss dieses je nach Jahreszeit regelmässig geweidet werden oder Auslauf erhalten.

Bis 2008 war die Periode, während der Rindvieh an 26 Tagen pro Monat geweidet werden muss, mit dem Begriff «Vegetationsperiode» definiert. Die unterschiedliche Auslegung des Begriffs durch die Kantone und die Kontrollstellen führte zu Rechtsunsicherheiten und zur Ungleichbehandlung der Landwirtinnen und Landwirte, was in Rekursentscheiden gerügt wurde. Deshalb hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) 2008 den Begriff «Vegetationsperiode» durch eine kalendarisch definierte Periode ersetzt: Sie beginnt für alle Landwirte am 1. Mai und endet am 31. Oktober. Für Landwirte in höheren Lagen, die ihre Tiere nicht schon ab dem 1. Mai weiden können, wurde die Möglichkeit geschaffen, den Weidegang durch entsprechenden Auslauf im Laufhof zu ersetzen. Mit dieser Bestimmung trug der Bund den vegetationsbedingten Unterschieden beim Weidebeginn Rechnung.

Die erwähnte Regelung setzte allerdings das Vorhandensein eines Laufhofs voraus.

Im Berggebiet gibt es vereinzelt Landwirte, die über keinen Laufhof verfügen. Sie gewähren dem Rindvieh während eines grossen Teils des Winterhalbjahres auf einer Grünfläche Auslauf. Dies ist unproblematisch, wenn der Boden gefroren ist. Werden die Tiere während des Sommerhalbjahres praktisch dauernd auf einer Weide gehalten, würden diese Landwirte nur im Frühjahr vor dem Weideaustrieb einen Laufhof benötigen. Unter gewissen Umständen wäre es unverhältnismässig zu verlangen, dass ein Landwirt nur für diese kurze Zeit einen Laufhof bauen muss. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Bestimmungen für die Ethoprogramme so anzupassen, dass die Periode, in welcher die Tiere geweidet werden müssen, den tatsächlichen Möglichkeiten in der Praxis entspricht.

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Diesem Problem trug das EVD mit der am 1. August 2011 in Kraft getretenen Änderung der Ethoprogrammverordnung (AS 2011 2363) Rechnung: Es fügte in Anhang 4 Ziffer 1.1 folgende Regelung ein: «Steht auf einem Betrieb im Berggebiet keine geeignete Auslauffläche zur Verfügung, so kann der Kanton für diese Zeitspanne eine besondere Auslaufregelung vorschreiben, die der Infrastruktur des Betriebes Rechnung trägt.» Gestützt auf diese Rechtsgrundlage können die Kantone für die Betriebe mit besagtem Problem individuelle Auslaufregelungen festlegen, bei denen die jeweilige betriebliche Situation berücksichtigt werden kann. Durch diese flexible Möglichkeit können unverhältnismässige Investitionen in Laufhöfe vermieden und betriebsspezifische praxistaugliche Lösungen festgelegt werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Veterinärwesen 2007 M 06.3270

Verwertung von Speiseresten und Lebensmittelnebenprodukten (N 6.10.06, Scherer Marcel; S 20.3.07)

Die Verwertung von Küchen- und Speiseabfällen zu Schweinesuppe ist in der Schweiz mit der Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (SR 916.441.22) seit dem 1. Juli 2011 verboten. Da diese Art der Verwertung auch in der EU verboten ist, kann so die Gleichwertigkeit der Tierseuchenbestimmungen zwischen der Schweiz und der EU garantiert werden und können die erzielten Erleichterungen für den Handel zwischen der Schweiz und der EU aufrechterhalten werden. Eine sinnvolle Verwertung der Speiseabfälle ist jedoch weiterhin möglich, z.B. die Verwertung in Biogasanlagen, wobei Strom und Wärme gewonnen werden können. Ebenfalls weiterhin möglich ist die Verfütterung von unproblematischen Abfällen aus der Lebensmittelproduktion.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 P 09.3679

Bekämpfung der Blauzungenkrankheit. Überprüfung der Strategie (N 25.9.09, Müller Walter)

Die Strategie zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit wurde laufend überprüft.

Die entsprechenden Berichte des Bundesamtes für Veterinärwesen sind unter www.bvet.admin.ch > Themen > Tiergesundheit > Blauzungenkrankheit > Begleitung der Impfkampagnen publiziert. Dank der in den Jahren 2008, 2009 und 2010 durchgeführten Impfkampagnen war aufgrund der Seuchenlage im Jahr 2011 keine obligatorische Impfung mehr notwendig.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3748

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie 2008 P 08.3184

Definition von Qualitätsanforderungen an Praktika (N 13.6.08, Galladé)

Seit Anfang 2011 stützt sich die Ausbildung an den Handelsmittelschulen (HMS) auf das Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung Kauffrau/Kaufmann. Als Grundlage für die Vermittlung der kaufmännischen Grundbildung und die Abgabe eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) dienen die Richtlinien vom 26. November 2009 für die Organisation der beruflichen Grundbildung und des Qualifikationsverfahrens an Handelsmittelschulen (www.bbt.admin.ch > Themen > Berufliche Grundbildung > Grundbildung an der Handelsmittelschule).

Damit gelten für HMS die Qualitätskriterien und Leistungsziele der dualen Berufsbildung. Für Praktikumsbetriebe kommen grundsätzlich die Bestimmungen und Anforderungen an Lehrbetriebe zur Anwendung. Im Frühjahr 2011 veröffentlichte zudem die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) das «Qualitätssicherungskonzept zur Bildung in beruflicher Praxis an Handelsmittelschulen» (www.rkg.ch > Aktuell). Im Auftrag des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) und der SBBK wurde im Rahmen des Projekts «Zukunft HMS» untersucht, inwiefern die Vorgaben der BBT-Richtlinien und der Standardlehrpläne in den Planungen der HMS umgesetzt wurden. Der Schlussbericht «Projekt «Zukunft HMS»: Evaluation der Erarbeitungsphase» wurde im Herbst 2011 veröffentlicht (www.bbt.admin.ch > Berufsbildung > Evaluationen und Studien zur Berufsbildung > Übersicht Evaluationen). In einer zweiten Phase werden die realisierten Bildungsangebote der HMS, die Qualifikationsverfahren und der Einstieg der Absolventinnen und Absolventen in den Arbeitsmarkt beleuchtet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2008 P 08.3465

Neue Technologieinitiativen der EU. Die Schweiz riskiert, den Anschluss zu verpassen (S 10.12.08, Burkhalter)

Die Abklärungen zu den Beteiligungsmöglichkeiten der Schweiz an den EU-Technologieinitiativen Eniac und Artemis (erstes Anliegen des Postulats) durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) sind abgeschlossen. Der Bundesrat hat am 7. September 2011 das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten ermächtigt, mit der Trägerschaft der Technologieinitiative ENIAC Verhandlungen über die vertragliche Anbindung aufzunehmen, sobald die Fortsetzung und die Ausgestaltung bekannt sind und nach wie vor ein Interesse der Schweiz an der Teilnahme vorliegt.

Ferner hat er den Bericht vom 7. September 2011 «Neue Technologieinitiativen der EU: Beteiligung der Schweiz an den gemeinsamen Technologieinitiativen (Joint Technology Initiatives) und Handlungsspielraum für zukünftige F&E Initiativen» in Erfüllung des Postulats gutgeheissen (www.bbt.admin.ch > Themen > Internationale Beziehungen > Forschung und Entwicklung international > ARTEMIS/ENIAC).

Bezüglich des zweiten Anliegens des Postulats (Handlungsspielraum für zukünftige Initiativen in Forschung und Entwicklung) zeigt der erwähnte Bericht auf, dass die bereits zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume grundsätzlich genügen. Der Bundesrat ist sich der Grenzen dieser Handlungsspielräume jedoch bewusst und wird mögliche Lösungen im Rahmen der Botschaft für die Beteiligung an der nächsten Generation der EU-Forschungsrahmenprogramme prüfen.

3749

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 08.3778

Unterstützung der dualen Ausbildung (N 20.3.09, Favre Laurent)

In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat am 24. September 2010 den Bericht «Sechs Jahre neues Berufsbildungsgesetz ­ eine Bilanz» (www.admin.ch > aktuell > Medienmitteilungen 24.09.2010) verabschiedet. Dem Bericht zufolge hat sich das neue Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 (SR 412.10) als wichtiges Element der Modernisierung der schweizerischen Berufsbildung bewährt. Die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst wurden in das Berufsbildungssystem integriert und das neue, ergebnisorientierte Finanzierungssystem trägt wesentlich zur Transparenz der Berufsbildungspolitik bei.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 05.3716

Titelverordnung für Fachhochschulen (N 25.9.09, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR)

Der Bundesrat hat am 29. Juni 2011 den Bericht «Titelverordnung für Fachhochschulen» (www.bbt. admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Fachhochschulen) in Erfüllung des Postulats gutgeheissen. Darin legt er dar, dass sich die heutige Titelregelung, die auf die Bolognareform zurückgeht, bewährt. Die Bachelor- und Mastertitel sind informativ und geben Auskunft über die Ausbildungsstufe, den Hochschultypus und den absolvierten Studiengang. Handlungsbedarf sieht der Bundesrat einzig bei den Fachhochschultiteln auf Weiterbildungsstufe (Master of Advanced Studies MAS, Executive Master of Business Administration EMBA).

Diese sind eidgenössisch anerkannt und geschützt, durchlaufen seit 2005 aber kein Bewilligungsverfahren mehr. Die Weiterbildungsangebote werden vom Bund qualitativ und inhaltlich weder überprüft noch subventioniert. Zudem konkurrenzieren sie die Angebote der höheren Berufsbildung, welche ebenfalls eidgenössisch anerkannt sind, in unlauterer Weise. Mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013­2016, welche im ersten. Quartal 2012 vom Bundesrat gutgeheissen werden soll, wird er deshalb beantragen, die eidgenössische Anerkennung dieser Abschlüsse aufzuheben.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 M 07.3879

Antidiskriminierungskampagne (N 29.4.09, Glanzmann; S 10.12.09)

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie legt im Rahmen der Kampagne «berufsbildungplus.ch» ein besonderes Augenmerk auf die Sensibilisierung für Jugendliche mit ausländischer Herkunft. Geeignete Texte und Fotosujets stellen ausländische Jugendliche nicht als Problemfälle, sondern als erfolgreich integrierte junge Berufsleute dar.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr 2009 M 07.3272

Revision der Trassenpreise zur Optimierung der Bahnkapazitäten, insbesondere im Transit (N 5.10.07, Pedrina; S 26.5.08; N 28.4.09)

2009 M 08.3545

Neues Trassenpreissystem (S 3.12.08, Büttiker; N 4.6.09)

2009 M 08.3596

Neues Trassenpreissystem. Ausbau des Güterverkehrs (N 19.12.08, Rime; S 11.6.09)

Mit der Motion Pedrina wird der Bundesrat erstens aufgefordert, die EisenbahnNetzzugangsverordnung vom 25. November 1998 (NZV; SR 742.122) ertragsneutral so zu ändern, dass beim nichtkonzessionierten Verkehr der Deckungsbeitrag und der Mindestpreis der Trassenpreise nach Angebot und Nachfrage differenziert werden und die Slots bei der Preisgestaltung höher gewichtet werden als das Zugsgewicht.

Zweitens sei das Bundesamt für Verkehr (BAV) anzuhalten, das bereits vorgesehene Bonus-Malus-System beförderlich einzuführen.

Mit den Motionen Büttiker und Rime wird der Bundesrat beauftragt, das Trassenpreissystem unter Beizug von Praktikern aus der Verkehrswirtschaft grundlegend zu reformieren. Drei Punkte werden dabei hervorgehoben: 1. Die Trassenpreise des Güterverkehrs sind auf das Niveau der umliegenden Länder zu senken; 2. Das Trassenpreissystem soll anreizorientiert und wettbewerbsfähig sein; 3. Als Kriterien sind insbesondere Priorität im Netz, Belegung der Strecken, Qualität der Trassen, Ausbaustandard, Transporteffizienz, Bonus-Malus als Anreiz für Pünktlichkeit und Investitionen zur Umweltschonung zu berücksichtigen.

Der Trassenpreis basiert auf Artikel 9b des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) und setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen.

Grundlage bilden dabei die Grenzkosten. Darüber hinaus leistet der Verkehr je nach Kategorie einen Deckungsbeitrag an die Fixkosten der Infrastruktur. Hinzu kommen Preise für Zusatz- und Serviceleistungen.

Kurzfristig liess sich beim nichtkonzessionierten Verkehr der Deckungsbeitrag anpassen. Dazu hat das BAV im Sommer 2009 eine Anhörung durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere von der Güterverkehrsbranche, hat der Bundesrat am 4. November 2009 beschlossen, den Deckungsbeitrag selber festzulegen und für den Güterverkehr mit Wirkung ab 2010 darauf zu verzichten. Damit wird die vom EBG verlangte Preisgleichheit auf vergleichbaren Strecken verwirklicht. Ertragsneutral war diese Änderung nicht möglich. Die Mindereinnahmen aus dem Verzicht auf einen Deckungsbeitrag im Rahmen des Trassenpreises für den Güterverkehr wurden ausgeglichen durch Erhöhung der Mittel aus ordentlicher Infrastrukturfinanzierung durch Kompensation aus den Güterverkehrsrubriken.

Mit Beschluss vom 31. August 2011 (AS 2011 4331)
hat der Bundesrat weitere Anpassungen am Trassenpreissystem über diverse Änderungen in der NZV vorgenommen. Diese Änderungen treten nach der erforderlichen Vorlaufzeit am 1. Januar 2013 in Kraft. Was das Preisniveau allgemein betrifft, ist eine Erhöhung erforderlich, um die gesetzliche Anforderung der Grenzkostendeckung zu erfüllen. Aktuell besteht aufgrund der gestiegenen Unterhaltkosten eine Lücke von rund 200 Millionen Franken jährlich. Daran haben sich grundsätzlich alle Züge zu beteiligen. Das 3751

neue Trassenpreissystem soll nun aber die Kosten dank Differenzierungen in Bezug auf Streckenkategorien und Trassenqualität verursachergerechter auf die einzelnen Züge verteilen und die gewünschten Anreize zur optimalen Kapazitätsauslastung schaffen. Neu sind namentlich die Differenzierungen nach Artikel 19 Absatz 3 Buchstaben a­c NZV zur optimalen Kapazitätsauslastung. Stärker differenziert werden auch der Lärmbonus und der Preis für den Energiebezug. Ferner wird die Kritik betreffend Gewichtslastigkeit berücksichtigt, indem der wesentliche Teil der Preiserhöhung auf die rein distanzabhängigen Komponenten entfällt.

Die Bonus-Malus-Regelung nach Artikel 21 Absatz 2 NZV ist schon lange in der Verordnung vorgesehen, kam aber in der Praxis noch nicht zur Anwendung. Eine Beurteilung der in europäischen Ländern angewendeten Bonus-Malus-Systeme ergibt, dass diese wegen eines hohen finanziellen und administrativen Aufwands sowie Schwierigkeiten bei der Anwendung kritisiert werden. Es gilt somit, ein einfaches System zu entwickeln. Das BAV hat zusammen mit der SBB eine Lösung gesucht und wird das Ergebnis einer laufenden Simulation abwarten. Wenn genügende Grundlagen vorliegen, kann das BAV nach Rücksprache mit den Bahnen eine entsprechende Richtlinie erlassen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Zivilluftfahrt 2002 P 02.3096

Aufnahme des Luftverkehrs in die Störfallverordnung (N 13.12.02, Rechsteiner-Basel)

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Möglichkeit eines Einbezugs der Luftfahrtinfrastruktur in die Störverfallverordnung vom 27. Februar 1991 (SR 814.012) eingehend geprüft.

Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die für die Schweiz direkt anwendbaren Standards in Anhang 14 des Übereinkommens vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt (SR 0.748.0; sog. Chicago-Übereinkommen) über das sogenannte «Safety Management System», gewährleisten einen im internationalen Vergleich hochstehenden Sicherheitsstandard auf schweizerischen Flughäfen. Der Bundesrat hat in seinem Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004 die Einführung von «Safety Management»-Systemen als einen der Grundpfeiler der Sicherheitspolitik im Bereich der Luftfahrt erklärt.

Mit der Implementierung von «Safety Management»-Systemen sind die Flughafenbetreiber gesetzlich verpflichtet, die Gefahren und Risiken, auch solche für Dritte (sog. Third Party Risks), systematisch zu analysieren sowie entsprechende Schutzmassnahmen zu definieren und umzusetzen. Das «Safety Management»-System regelt überdies Verantwortlichkeiten, Sicherheitsverfahren, erforderliche betriebliche Strukturen sowie Sicherheitsstrategien, nicht zuletzt in Bezug auf die möglichen Risiken, welche vom Betrieb der Flughafeninfrastruktur ausgehen. Die Umsetzung der «Safety Management»-Systeme untersteht der laufenden Aufsicht durch das BAZL.

Eine regulatorische Weiterentwicklung des «Safety Management»-Systems erfolgt zurzeit auf europäischer Ebene, wo die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) Regelungen im Bereich der Flughäfen vorbereitet. Die Schweiz als Mitglied der EASA ist an der Erarbeitung beteiligt und wird die Bestimmungen voraussichtlich im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens übernehmen. Durch die in 3752

der Schweiz bereits umgesetzten internationalen Standards werden die in der Störfallverordnung definierten Gefahren im Zusammenhang mit der Luftfahrt und den Flughäfen im Besonderen umfassend geregelt, weshalb diesbezüglich kein Rechtsetzungsbedarf besteht.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

Bundesamt für Energie 2007 P 05.3703

Förderung verbrauchsarmer Motorfahrzeuge (N 21.3.07, Heim Bea)

Mit der Entgegennahme des Postulats hat sich der Bundesrat bereit erklärt, weitere Abklärungen in Zusammenhang mit Massnahmen und Instrumenten zur Förderung energieeffizienter und emissionsarmer Personenwagen vorzunehmen. Ebenfalls im Jahr 2005 wurde die Standesinitiative des Kantons Bern «Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene» (05.309) eingereicht, welcher 2006 Folge gegeben wurde. Die Initiative deckt inhaltlich die Anliegen des Postulats ab. Die Verwaltung hat 2007 unter der Federführung des Bundesamts für Energie (BFE) einen Bericht zu unterschiedlichen Varianten und Vollzugsmodellen zuhanden der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) erarbeitet. Gestützt auf diese Auslegeordnung und zahlreiche Beilagen hat die UREK-S die Beratungen zur Initiative aufgenommen. Am 13. November 2008 schickte die UREK-S einen erläuternden Bericht und einen Vorentwurf in die Vernehmlassung. Die Auswertung der Vernehmlassung datiert vom 14. April 2009. Am 16. Dezember 2008 hat der Ständerat einer Fristverlängerung bis zur Wintersession 2010 zugestimmt. An ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2009 hat die UREK-S das Geschäft bis zur Vorlage der Botschaft des Bundesrates zur Umsetzung der Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) «Emissionen von in der Schweiz neu immatrikulierten Personenwagen» (07.3004) im Rahmen der Änderung des CO2-Gesetzes vom 8. Oktober 1999 (SR 641.71) sistiert. An ihrer Sitzung vom 19. November 2010 hat die UREK-S beschlossen, dem Ständerat zu beantragen, die Frist zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfs bis zur Wintersession 2012 zu verlängern. Der Ständerat ist diesem Antrag am 16. Dezember 2010 gefolgt.

Mit Beschluss vom 19. Dezember 2008 hat der Bundesrat entschieden, die Motion 07.3004 als indirekten Gegenvorschlag der Volksinitiative «Für menschenfreundlichere Fahrzeuge» («Offroader-Initiative»; vgl. Botschaft vom 20. Januar 2010 zur Volksinitiative «Für menschenfreundlichere Fahrzeuge» und zu einer Änderung des CO2-Gesetzes [BBl 2010 973]) gegenüberzustellen. National- und Ständerat haben die Teilrevision des CO2-Gesetzes am 18. März 2011 in der Schlussabstimmung gutgeheissen (BBl 2011 5483). Mit Erklärung vom 23. Juni 2011 haben die Initianten die Volksinitiative bedingt zurückgezogen (BBl 2011
5517). Die Referendumsfrist für das geänderte CO2-Gesetz ist am 13. Oktober 2011 ungenutzt abgelaufen.

Am 16. Dezember 2011 hat der Bundesrat die entsprechende Verordnung (Verordnung vom 16. Dezember 2011 über die Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen [AS 2012 355]) verabschiedet. Das revidierte CO2-Gesetz und die Ausführungsbestimmungen treten damit am 1. Mai 2012 in Kraft, wobei die neue Regelung für Erstinverkehrsetzungen ab 1. Juli 2012 gilt. Ziel des revidierten Gesetzes ist es, die CO2-Emissionen der in der Schweiz neu in Verkehr gesetzten Personenwagen bis 2015 auf durchschnittlich 130 Gramm pro Kilometer abzusenken.

Importeure, welche das Ziel nicht erreichen, müssen eine Sanktionsabgabe bezahlen.

3753

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2008 P 08.3280

Strompreisentwicklung (S 1.10.08, Stähelin)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht zur Preisentwicklung des elektrischen Stroms vorzulegen. Bestandteile des Berichts sind die kurz-, mittel- und langfristige Preisperspektive in der Schweiz, Faktoren der Preisbildung, Auswirkungen auf die schweizerische Wirtschaft und der Einfluss der Stromnachfrageentwicklung auf die Versorgungssicherheit. In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat den Bericht «Strompreisentwicklung in der Schweiz» (www.bfe.admin.ch > Dokumentation > Rechtsgrundlagen des Bundes > Elektrizitätsrecht > Stromversorgungsgesetz > Revision StromVG) am 6. Juli 2011 verabschiedet.

Er erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2008 P 08.3522

Energiesicherheit. Bericht (N 12.12.08, FDP-Liberale Fraktion)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über die Energiesicherheit der Schweiz in den nächsten zehn, zwanzig, dreissig und fünfzig Jahren zu erstellen.

Besonderes Augenmerk gilt der Stromversorgung. Neben der Entwicklung von Energienachfrage und Energieangebot im Inland wird der Importanteil beleuchtet.

Ebenso Bestandteil des Berichts ist die für eine sichere Energieversorgung notwendige Infrastruktur. In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat den Bericht «Energiesicherheit» (www.bfe.admin.ch > Themen > Energiepolitik > Berichte) am 23. September 2011 verabschiedet.

Er erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 08.3759

Einspeisevergütungen. Harmonisierung der Fristen (N 5.3.09, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR)

Am 20. Februar 2008 wurde der Aktionsplan «Erneuerbare Energien» (www.bfe.admin.ch > Themen > Energiepolitik > weitere Informationen) vom Bundesrat verabschiedet. Der Aktionsplan enthält ein umfassendes Programm zur Umrüstung von Heizungen und Warmwasserbereitungsanlagen sowie zur Förderung von Nahwärmesystemen mit erneuerbaren Energien. Der Aktionsplan «Erneuerbare Energien» ist eng mit dem Gebäudesanierungsprogramm verknüpft. Die Anliegen des Postulats wurden auch im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes vom 8. Oktober 1999 (SR 641.71) aufgenommen. Das Parlament hat in der Wintersession 2011 dieser Vorlage zugestimmt. Damit ist der im Postulat enthaltene Auftrag erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2009 P 08.3945

Koordination der finanziellen Beiträge für energetische Gebäudesanierungen (N 9.3.09, Grüne Fraktion)

Mit Artikel 10 des CO2-Gesetzes vom 8. Oktober 1999 (SR 641.71) wurde die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe für die energetische Sanierung von Gebäuden realisiert und in der Folge das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen gestartet.

Das Gebäudeprogramm löste das Ende 2009 auslaufende Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen ab. Es wurde von den Kantonen, vertreten durch die Energie3754

direktorenkonferenz, zusammen mit dem Bundesamt für Energie und dem Bundesamt für Umwelt entwickelt. Als ausführende Organe sind die Kantone für die Umsetzung des Gebäudeprogramms zuständig. Sie sind denn auch für eine erfolgreiche Realisierung des Programms verantwortlich. Der Bund übernimmt eine strategische Funktion und stellt mittels der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe die Finanzierung des Programms sicher.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 09.3724

Gebäudeenergieausweis der Kantone (N 8.9.09, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR)

Das Postulat fordert den Bundesrat auf zu prüfen, ob die Akkreditierungsregeln, die zur Ausstellung des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK) berechtigen, so ausgearbeitet werden sollen, dass auch Personen aus dem Baugewerbe mit branchenspezifischer Weiterbildung und einschlägiger Praxiserfahrung zum GEAK-Kurs zugelassen werden und die Akkreditierung für die Ausstellung von GEAK erhalten.

Die Ausgestaltung von Akkreditierungsregeln für den GEAK liegt in der Hoheit der Kantone. Gemäss einem Schreiben der Energiedirektorenkonferenz vom 2. Juni 2009 an die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats ist das Anliegen erfüllt. Die Forderungen für die Zulassung der Expertinnen und Experten wurden in der entsprechenden Arbeitsgruppe der Kantone verfeinert. Es haben diverse Absprachen mit Berufsverbänden stattgefunden, welche sich in der Zwischenzeit etabliert haben. Die Problematik konnte dadurch entschärft und geklärt werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 09.3725

Förderung der Energieeffizienz im Gebäudebereich durch Vorteile bei der Überbauung der Landfläche (N 8.9.09, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR)

Das Postulat verfolgt die gleichen Ziele wie der vom Bundesrat am 20. Februar 2008 verabschiedete Aktionsplan «Energieeffizienz» (www.bfe.admin.ch > Themen > Energiepolitik > weitere Informationen). Seit 2010 steht mit der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe ein umfangreiches Förderprogramm für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich zur Verfügung. Eine zusätzliche Vorlage zu diesem Thema ist vorläufig nicht notwendig. Einen Überblick über die Vorlagen zu den steuerlichen Anreizen und ihren Wirkungen gibt der Bericht «Steuerliche Anreize für energetische Sanierungen von Gebäuden» (www.estv.admin.ch > Dokumentation > Zahlen und Fakten > Berichte > 2009), den die Verwaltung im Auftrag der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats erstellt hat. Im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft erstellte ein Beratungsbüro den Bericht «Rechtliche und verfahrensmässige Hemmnisse für energetische Massnahmen im Gebäudebereich» (www.seco.admin.ch > Dokumentation > Publikation und Formulare > Veröffentlichungsreihen > Grundlagen der Wirtschaftspolitik). Damit werden Hemmnisse infolge der bestehenden planungs-, bau- und energierechtlichen Rahmenbedingungen und der zugehörigen Verfahren in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung von erneuerbaren Energien und Umweltwärme aufgezeigt. Basierend auf diesen Erkenntnissen formulierten die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonfe3755

renz und die Energiedirektorenkonferenz Empfehlungen zum Abbau von rechtlichen und verfahrensmässigen Hemmnissen für energetische Massnahmen im Gebäudebereich zuhanden der Kantone.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Strassen 2002 P 01.3759

Aktive Sicherheits- und Präventionsmassnahmen bei Tunnels.

Thermographisches Portal (N 22.3.02, Simoneschi)

Die ursprüngliche Idee, überhitzte Lastwagen während ihrer Fahrt zu detektieren und anzuhalten, musste fallengelassen werden: Das Problem, nach einer allfälligen Detektion den richtigen Lastwagen aus einer fahrenden Kolonne herauszuholen, konnte von keinem der geprüften Produkte zufriedenstellend gelöst werden. Zudem fehlten die nötigen Abstellplätze für die betroffenen Lastwagen.

Mit dem Tropfenzählersystem auf der Nord-Süd-Achse haben sich die Rahmenbedingungen geändert: Sämtliche Lastwagen werden vor dem Gotthardtunnel (zumindest kurz) angehalten, sodass ein überhitzter Lastwagen grundsätzlich identifiziert werden kann. Die Erstellung von Thermoportalen wurde unter diesen Umständen nochmals geprüft.

2007 hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Umsetzung der Massnahme den Kantonen Tessin und Uri in Auftrag gegeben. Entsprechend wurde die Projektierung der Versuchsanlage gestartet. Mitte 2008 hat das ASTRA die Leitung übernommen.

In der Phase 1 wurde 2009 der technische Lösungsansatz verifiziert. Mittels einer mobilen Messanlage wurden thermografische Aufnahmen von fahrenden Lastwagen gemacht. Die Auswertung ergab, dass es möglich ist, die Oberflächentemperaturen eines Lastwagens zu detektieren und diese den Komponenten wie z.B. Reifen, Radlager, Auspuff und Motor zuzuweisen. Da die Hersteller keine kritischen Temperaturgrenzwerte veröffentlichen, können diese Temperaturbereiche nur aufgrund von Messkampagnen bestimmt werden. Diese Messkampagnen wurden 2010 in Phase 2 mittels einer festinstallierten Anlage vor Ort durchgeführt. Phase 3 im Jahr 2011 diente dazu, die betriebliche Umsetzung unter Normalbedingungen zu prüfen.

Nachdem diese Tests erfolgreich abgeschlossen werden konnten, wird das thermografhische Portal 2012 nun definitiv eingeführt.

Der Bundesrat erachtet das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2006 P 05.3452

Entlastung Schwamendingen vom Autobahnlärm (N 24.3.06, Hegetschweiler)

Der Kostenteiler zwischen Bund, Kanton und Stadt für den Lärmschutz wurde ausgehandelt und konnte 2011 unterzeichnet werden. Alle drei Parteien beteiligen sich an den Baukosten mit substanziellen Beiträgen, womit dieses Projekt nicht von den Grundsätzen der Nationalstrassenfinanzierung abweicht. Mit der unterzeichneten Vereinbarung konnte das erarbeitete Ausführungs-/Auflageprojekt dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation eingereicht und das Projektgenehmigungsverfahren eröffnet werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3756

2008 P 08.3007

Höhere Verkehrssicherheit am Simplonpass (N 13.6.08, Schmidt Roberto)

Basierend auf einer Unfallanalyse der Jahre 2003­2008 wurde 2009 ein umfassender technischer Bericht zu Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am Simplonpass erstellt. Dieser wurde 2010 zusätzlich ergänzt mit einer Risikoanalyse im Sinne der Störfallvorsorge. Mit der Projektierung der so ermittelten Massnahmen wurde unverzüglich begonnen. Die folgenden sicherheitstechnischen Massnahmen konnten bereits umgesetzt werden oder sind in der Planung weit fortgeschritten: ­

Die Bremsnotspur «Ramserna» wurde bereits 2009 realisiert und ist in Betrieb.

­

Die Realisierung der Bremsnotspur «Haselkehr» inklusive Lösch- und Schmutzwasserleitung sowie Ölabscheider wurde 2011 in Betrieb genommen.

­

Im Rahmen der laufenden Gesamtinstandsetzung der «Kaltwassergalerie», des «Kulmtunnels» und der «Josefgalerie» werden auch sicherheitsrelevante Anpassungen umgesetzt. Es sind dies insbesondere: optische Leiteinrichtungen, Durchfahrtsbeleuchtung, SOS-Nischen, Brandmelder, Erstellung eines Kamins für die Entrauchung, Löschwasserleitung inklusive Hydrantenanschlüsse, durchgehende Schmutzwasserleitung mit Anschluss an Abwasserrückhaltebecken und Ölabscheider.

­

Im Zusammenhang mit der geplanten Gesamtinstandsetzung des «Schallbergtunnels», welche ebenfalls die Umsetzung diverser sicherheitsrelevanter Massnahmen beinhaltet, wurde 2011 zusätzlich auch das Projekt eines Fluchtstollens aufgelegt.

­

Die Massnahmen zur Optimierung der Signalisation und Markierung sind genehmigt und werden 2012 umgesetzt.

­

Zur Risikoreduktion im Bereich Naturgefahren wurden folgende Massnahmen umgesetzt: Hangsicherung beim «Schallbergtunnel», Lawinenverbauung «Glatthorn», Steinschlagschutz bei Gondo und diverse Felsreinigungen und Sicherheitssprengungen.

Zudem wurden verschiedene betriebliche Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umgesetzt: ­

Das Schwerverkehrskontrollzentrum in St-Maurice wird 2012 in Betrieb gehen. Ziel dieser Anlage wird es sein, den Zustand der Fahrzeuge, Chauffeurinnen und Chauffeure und der Ladung systematisch zu überprüfen und bei Beanstandungen die Weiterfahrt zu verhindern.

­

Am Grenzübergang in Gondo wurde den Lastwagenchauffeurinnen und -chauffeuren ein Flyer betreffend korrektes Bremsverhalten am Simplon abgegeben.

In Anbetracht der erfolgten Analyse und der Massnahmen, die entweder bereits in Betrieb sind oder sich in Ausführung befinden, erscheint die Erstellung eines Berichts über mögliche Massnahmen nicht mehr zweckmässig. Was die Berichterstattung zu Gesetzesänderungen in diesem Zusammenhang betrifft, verweisen wir auf die Antwort des Bundesrats auf die Motion Schmidt Roberto (10.3324 «Transport von gefährlichen Gütern auf alpenquerenden Nationalstrassen»).

3757

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 09.3000

Sanierung des Gotthard-Strassentunnels (S 4.3.09, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR 08.3594)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament bis Ende 2010 in einem Konzept aufzuzeigen, wie und wann er gedenkt, die notwendigen grossen Sanierungsarbeiten im Gotthard-Strassentunnel vorzunehmen. Am 17. Dezember 2010 hat der Bundesrat den entsprechenden Grundlagenbericht zur Sanierung des GotthardStrassentunnels «Sanierung des Gotthard-Strassentunnels» (www.astra.admin.ch > Sanierung Gotthard-Strassentunnel) veröffentlicht. Dieser Bericht enthält eine umfassende Auslegeordnung. Er enthält eine detaillierte Beschreibung von zwei OptimalVarianten zur Sanierung des Tunnels und zeigt die möglichen Verkehrsführungen für die Zeit der Sanierung auf. Zusätzlich sind mögliche Konsequenzen beim Bau einer allfälligen zweiten Röhre aufgeführt. Ergänzend wurde ein Bericht «Regionalwirtschaftliche Auswirkungen von Varianten zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels», Synthesebericht 18. Oktober 2011 (www.astra.admin.ch > Sanierung Gotthard-Strassentunnel) erarbeitet, welcher die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen von Varianten zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels (Vollsperrung ohne oder mit Sommeröffnung sowie Bau einer zweiten Tunnelröhre [ohne Kapazitätserweiterung]) auf die beiden Anrainerkantone Uri und Tessin aufzeigt. Dieser Bericht wurde im Dezember 2011 veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 09.3102

Mehr Lastwagenausstellplätze entlang der Nationalstrassen und im urbanen Raum (S 11.6.09, Büttiker)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie Nutzung und Bewirtschaftung bestehender und künftiger Ausstellplätze für Lastwagen entlang der Nationalstrassen und um die urbanen Räume verbessert werden können.

Am 11. März 2011 hat der Bundesrat ein entsprechendes Konzept («Mehr Lastwagenausstellplätze entlang der Nationalstrassen und im urbanen Raum»; Bericht in Erfüllung des Postulates; www.astra.admin.ch > Medieninformation 2011) verabschiedet. Es sieht ein Netz von insgesamt 16 Lastwagen-Stellplätzen entlang der Nationalstrassen vor. Im Endausbau soll auf den wichtigsten Transitstrecken alle 60 Minuten ein freier Stellplatz angefahren werden können. Das Stellplatz-Netz soll den Chauffeurinnen und Chauffeuren ermöglichen, ihren Auftrag so planen zu können, dass sie nicht in Konflikt mit den Vorschriften bezüglich Lenk- und Ruhezeiten geraten. Die Finanzierung erfolgt über die Nationalstrassenrechnung. Die Realisierung erfolgt etappenweise über mehrere Jahre und hängt von den verfügbaren finanziellen Mitteln sowie vom Fortschritt beim Kauf der Landflächen ab.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 P 08.3560 Vgl. P 09.3000

3758

Gotthard-Sanierung mit Vorschlag für den Bau einer zweiten Tunnelröhre (N 22.9.10, Rime)

Bundesamt für Kommunikation 2009 M 07.3484

Verschlüsselung von Set-Top-Boxen im digitalen Kabelnetz (S 4.10.07, Sommaruga Simonetta; N 5.3.09; S 11.6.09)

Mit der Motion wird die Gewährleistung der freien Wahl der Set-Top-Box verlangt, um eine unerwünschte Kundenbindung, vor allem an die Cablecom, zu verhindern.

Mit der Botschaft vom 17. September 2010 zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (10.084, BBl 2010 6873) hatte der Bundesrat dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) unterbreitet. Sowohl der Ständerat (16. Dezember 2010) als auch der Nationalrat (11. April 2011) haben auf Nichteintreten entschieden und sich gegen eine Revision des RTVG in dieser Angelegenheit ausgesprochen. Daher ist die Motion abzuschreiben.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2009 P 09.3002

Evaluation zum Fernmeldemarkt (S 4.3.09, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR)

Der Bundesrat hat am 17. September 2010 einen Bericht zur Evaluation des Fernmeldemarktes verabschiedet («Evaluation zum Fernmeldemarkt»; www.bakom.admin.ch > Gesetzgebung > Parlament > Evaluation zum Fernmeldemarkt). Darin werden die im Postulat der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (09.3002 «Evaluation zum Fernmeldemarkt»), im Postulat Baumann (09.3709 «Identifizierbarkeit von Call Centern») und im Postulat Sommaruga Simonetta (09.4194 «Wettbewerb und tiefere Preise im Telecom-Markt») formulierten Fragen und Anliegen behandelt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 09.3012

Radio und Fernsehen. Überprüfung der Gebührenpflicht und des Inkassos (N 8.9.09, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR 08.456)

Mit dem Vorstoss fordert das Parlament den Bundesrat auf, einen Bericht über die Frage der Gebührenpflicht bei Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen vorzulegen. Der Bericht soll aufzeigen, wie sich der technische Wandel bei den Empfangsgeräten auf die Erhebung und das Inkasso der Gebühr auswirkt. Im Bericht sind Alternativen zum heutigen System und deren Auswirkungen aufzuzeigen.

Am 20. Januar 2010 verabschiedete der Bundesrat den Bericht «Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen, Erhebung und Inkasso» zuhanden der Eidgenössischen Räte (www.bakom.admin.ch > Themen > Radio & Fernsehen > Empfangsgebühren > Gebührensystem und dessen Anpassungen > Zukunft der Empfangsgebühren). Im Bericht werden verschiedene alternative Modelle für die Erhebung einer Abgabe zur Finanzierung der verfassungsmässigen Leistungen in Radio und Fernsehen präsentiert. Verworfen werden dabei unter anderem die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt ­ durch eine Erhöhung der direkten Bundessteuer oder der Mehrwertsteuer ­, eine Abgabe pro Kopf und Betrieb zusammen mit der direkten Bundessteuer oder eine Abgabe pro Haushalt und Betrieb mit Abmeldemöglichkeit bei Nichtbesitz von Empfangsgeräten. Empfohlen wird im Bericht die Realisierung einer Abgabe für alle Haushalte und Betriebe mit einer Befreiungsmöglichkeit bei sozialen Härtefällen.

3759

Was das Abgabe-Inkasso betrifft, empfiehlt der Bericht, diesen Auftrag im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung an den am besten geeigneten Bewerber zu erteilen.

An ihrer Sitzung vom 23. Februar 2010 diskutierte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-NR) den Bericht des Bundesrates. Gestützt auf den Bericht formulierte die KVF-NR eine Kommissionsmotion, die den Bundesrat auffordert, eine Gesetzesvorlage für eine geräteunabhängige Abgabe für alle Haushalte und Betriebe auszuarbeiten (Motion 10.3014 der KVF-NR «Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernseh-Gebühren»). Ausnahmen von der Abgabepflicht sind für Haushalte aus sozialpolitischen Gründen und für bestimmte Betriebe vorzusehen. Der Auftrag für das Inkasso soll im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erteilt werden. Diese Motion wurde am 13. September 2011 von den eidgenössischen Räten überwiesen.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2009 P 09.3629

Pressevielfalt sichern (N 25.9.09, Fehr Hans-Jürg)

Den im Postulat geforderten Bericht hat der Bundesrat unter dem Titel «Pressevielfalt sichern» am 29. Juni 2011 zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet (www.bakom.ch > Themen > Radio & Fernsehen > Medienpolitik > Aktuelles und Hintergründe). Im Bericht wird die Frage geprüft, ob die Presse in Anbetracht des Strukturwandels in der Medienbranche ihre Meinungsbildungs-Funktion in der Demokratie auch künftig wird ausfüllen können, oder ob hierfür staatliche Massnahmen nötig sind. Unter Berücksichtigung von mehreren wissenschaftlichen Studien, die eigens für den Bericht erstellt worden sind, hat der Bundesrat verschiedene Optionen der Presseförderung formuliert und geprüft. Er kommt zum Schluss, dass neben der bisherigen indirekten Presseförderung im Moment keine weiteren Fördermassnahmen zu ergreifen sind und setzt damit auf die Selbstregulierung der Branche. Er wird in vier Jahren eine weitere Standortbestimmung und eine neue Einschätzung vornehmen.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2009 P 09.3709

Identifizierbarkeit von Callcentern (N 25.9.09, Baumann)

Vgl. P 09.3002 2010 P 09.4194

Wettbewerb und tiefere Preise im Telecom-Markt (S 10.3.10, Sommaruga Simonetta)

Vgl. P 09.3002 2011 M 10.3742

Verbesserung der Breitbandversorgung im Rahmen der Grundversorgung (N 17.12.2010, Cathomas; S 22.9.2011)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, den Grundversorgungsauftrag im Bereich der fernmeldetechnischen Datenübertragung dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Die in Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) garantierte Übertragungsrate von 600/100 Kilobit/Sekunde ist nach Ansicht des Motionärs entsprechend zu erhöhen.

Am 9. Dezember 2011 verabschiedete der Bundesrat eine Änderung der FDV (AS 2012 367), die eine Erhöhung der garantierten Übertragungsrate auf 1000/100 Kilobit/Sekunde ab 1. März 2012 umfasst. Diese Erhöhung berücksichtigt den aktuellen Stand der Technik und ermöglicht eine Anbindung der Randregionen ohne 3760

substanzielle Zunahme der Ausnahmefälle, in denen der Leistungsumfang reduziert werden kann. Als Grundversorgungskonzessionärin ist die Swisscom ausserdem in der Lage, ihren Auftrag zu erfüllen, ohne Investitionen zu tätigen, welche die Gewährung eines Finanzausgleichs erfordern.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Umwelt 2009 P 08.4005

Konjunkturbelebung durch Bekämpfung der Klimaerwärmung (N 9.3.09, Rennwald)

Der Bundesrat wird mit dem Postulat beauftragt zu untersuchen, ob im Rahmen eines zukünftigen Programms für die Ankurbelung der schweizerischen Wirtschaft Technologien zur Bekämpfung der Klimaerwärmung besonders gefördert werden könnten. Im Rahmen des zweiten Stabilisierungspakets zur Konjunkturstützung gewährte der Bund den Kantonen 2009 zusätzliche Globalbeiträge im Umfang von 100 Millionen Franken für CO2-wirksame Massnahmen bei Gebäuden. Auf das Jahr 2010 wurde das Gebäudeprogramm eingeführt, das mit maximal 200 Millionen Franken aus der CO2-Abgabe alimentiert wird. Davon werden maximal ein Drittel für die Förderung erneuerbarer Energien, der Gebäudetechnik und der Abwärmenutzung eingesetzt, minimal zwei Drittel für die Sanierung der Gebäudehülle. Am 16. September 2011 legte der Bundesrat den «Masterplan Cleantech» (www.cleantech.admin.ch) vor, der die Innovationskraft und somit die internationale Wettbewerbsposition der Schweiz stärken will. Zur Abfederung der Frankenstärke hat der Bundesrat am 31. August 2011 ein Massnahmenpaket beschlossen (BBl 2011 6749). Unter anderem wurden zur Förderung innovativer Produkte und Prozesse, die häufig auch im Interesse der Klima- und Energiepolitik sind, die Bundesmittel zugunsten der Kommission für Technologie und Innovation einmalig um 100 Millionen Franken erhöht. Im revidierten CO2-Gesetz vom 8. Oktober 1999 (SR 641.71) für die Zeit nach 2012 wurde ein Technologiefonds von jährlich 25 Millionen Franken eingerichtet, um Innovationen zum Klimaschutz mittels Bürgschaften zu fördern.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 M 08.3748

Hochwasserschutz. Finanzmittel für die nächsten Jahre (N 19.12.08, Lustenberger; S 10.6.09)

Mit der Motion wurde der Bundesrat beauftragt, Budget und Finanzplan für die Jahre 2010 und 2011 anzupassen, damit die Eidgenossenschaft ihren Verpflichtungen gegenüber den Kantonen bis 2011 nachkommen kann.

Basierend auf den Auswirkungen der Unwetterereignisse von 2005 und 2007 entschieden die eidgenössischen Räte, den Schutz vor Naturgefahren zu stärken und mehr finanzielle und personelle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mit zwei Krediterhöhungen in den Jahren 2007 und 2008 wurden die Mittel auf das heutige Niveau erhöht. Damit konnten die in den Rahmenkrediten 2008­2011 ausgewiesenen Finanzierungslücken sowie die von den Kantonen beklagten aktuellen Liquiditätslücken geschlossen werden.

3761

Der Bundesrat hat zudem der Verwaltung den Auftrag erteilt, alternative, langfristige Finanzierungsmöglichkeiten der Naturgefahrenprävention zu evaluieren.

Diese Arbeiten sind im Gange.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 M 08.3752

Prävention von Naturgefahren. Finanzmittel für die nächsten Jahre (2008­2011) (N 5.3.09, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR; S 10.6.09)

Vgl. M 08.3748 2009 P 09.3794

Förderung des öffentlichen Dialogs über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (S 30.11.09, Leumann)

Im Postulat wird die Auffassung vertreten, dass ein grosser Teil der Informationen über die grüne Gentechnik nicht wissenschaftlich, sondern emotional geprägt sei.

Dies führe dazu, dass in der öffentlichen Debatte negative Argumente vorherrschten.

Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert dafür zu sorgen, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Biosicherheitsforschung der vergangenen Jahre in die Diskussion eingebracht werden.

Der Bundesrat hat am 16. September 2011 den Bericht «Förderung des öffentlichen Dialogs über die Gentechnik im Ausserhumanbereich» (www.bafu.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Grüne Gentechnik: öffentlicher Dialog wird laut Bundesrat aktiv gefördert) in Erfüllung des Postulats verabschiedet. In seinem Bericht zählt der Bundesrat die verfügbaren Instrumente und ergriffenen Massnahmen auf. Dazu gehören unter anderem die projektbegleitende Kommunikation, die Informationsverbreitung via Internet sowie die Organisation von Konferenzen, Gesprächen am runden Tisch und Besuchen von Versuchsstandorten. Die Landesregierung gelangt zum Schluss, dass der Dialog zwischen Verwaltungsstellen beziehungsweise Institutionen des Bundes und der Öffentlichkeit sowie den interessierten Kreisen über eine Vielzahl von Kanälen erfolge und die öffentliche Debatte nicht nur passiv geführt, sondern aktiv gefördert werde. Damit sei gewährleistet, dass sich die Bürgerinnen und Bürger eine fundierte Meinung bilden und gut informiert an Diskussionen und Entscheidungen teilnehmen können.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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