Anhörung zum Entsorgungsprogramm vom Oktober 2008 und zu den Empfehlungen zum Entsorgungsnachweis Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) verlangt von den Entsorgungspflichtigen ein Entsorgungsprogramm. Dieses soll einen Gesamtüberblick der Entsorgung radioaktiver Abfälle bis zum Verschluss der Lager bieten und das grundsätzliche Vorgehen für die Realisierung langfristig sicherer Tiefenlager dokumentieren. Überprüfung sowie Überwachung der Einhaltung des Entsorgungsprogramms obliegt dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und dem Bundesamt für Energie (BFE). Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat ­ im Auftrag der Entsorgungspflichtigen ­ das Entsorgungsprogramm 2008 der Entsorgungspflichtigen erstellt und im Oktober 2008 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht. Nun liegen die Resultate der Überprüfung vor.

Im Dezember 2002 reichte die Nagra den «Entsorgungsnachweis für abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive Abfälle sowie langlebige mittelaktive Abfälle» ein. In der Folge verfassten verschiedene nationale sowie internationale Gremien und Expertengruppen Gutachten beziehungsweise Stellungnahmen zu diesem Entsorgungsnachweis. In seiner Verfügung vom 28. Juni 2006 verlangte der Bundesrat von den Kernkraftwerkgesellschaften gleichzeitig mit dem Entsorgungsprogramm einen Bericht, in welchem alle offenen Fragen, Hinweise und Empfehlungen der Stellungnahmen und Gutachten zum Entsorgungsnachweis systematisch erfasst werden und aufgezeigt wird, wie diese im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Dementsprechend reichte die Nagra im Namen der Kernkraftwerkgesellschaften gleichzeitig mit dem Entsorgungsprogramm den Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis beim UVEK ein. Dieser Bericht wurde ebenfalls überprüft.

Das Entsorgungsprogramm, Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis sowie die entsprechenden Stellungnahmen aus der behördlichen Überprüfung werden während der nun laufenden Anhörung öffentlich aufgelegt. Sämtliche Unterlagen können auf Voranmeldung zwischen dem 15. Juni und dem 28. September 2012 eingesehen werden beim Bundesamt für Energie,
Mühlestrasse 4, 3063 Ittigen (Postadresse: BFE, 3003 Bern). Zudem können sie unter www.entsorgungsprogramm.ch oder www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html herunter geladen werden. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 28. September 2012 an folgende Adresse gerichtet werden: Bundesamt für Energie, Herrn Omar El Mohib, 3003 Bern; entsorgungsprogramm@bfe.admin.ch.

19. Juni 2012

2012-1367

Bundesamt für Energie

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