Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Alpnach, Militärflugplatz, Photovoltaikanlage auf den Hallen 2, 3 und 4 vom 22. Dezember 2011

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 23. August 2011 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Gesuch für den Bau einer Photovoltaikanlage (1560 m2) auf den Hallen 2, 3 und 4 des Militärflugplatzes Alpnach unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

10. Januar 2012

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2011-3033

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