Bekanntmachungen der Gerichte

Notifikation (Art. 36 Bst. b des BG vom 20. Dez. 1968 über das Verwaltungsverfahren; VwVG; SR 172.021).

Grieshaber Siegbert, geb. 29. Februar 1960, 10 Vergesigstreet ­ Schoongezicht, ZA-7550 Cape Town Durbanville, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz.

Das Bundesverwaltungsgericht verfügt in Anwendung von Artikel 57 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021): 1.

Das Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird abgewiesen.

2.

Die Ziffern 1.2 und 1.3 ­ soweit den Kostenvorschuss betreffend ­ des Dispositivs der Zwischenverfügung vom 15. September 2011 werden aufgehoben.

3.

Der Beschwerdeführer wird aufgefordert, bis zum 30. April 2012 das dieser Verfügung beigelegte Formular «Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege» ausgefüllt und mit den nötigen Beweismitteln versehen dem Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Bei Nichteinreichen der verlangten Unterlagen oder Beweismittel wird über das Gesuch um Erteilung des Rechts auf unentgeltliche Rechtspflege auf Grund der Akten entschieden.

4.

Diese Verfügung sowie künftige Anordnungen und Entscheide werden dem Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

3. April 2012

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

2012-0666

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