Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Energiestrategie 2050 Am 25. Mai 2011 hat der Bundesrat aufgrund des Ereignisses in Fukushima den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Als Konsequenz aus diesem Richtungsentscheid muss das Energiesystem der Schweiz bis 2050 umgebaut werden. Der Bundesrat schickt nun das erste Massnahmenpaket in die Vernehmlassung, mit dem eine erste Teiletappe auf dem Weg des langfristigen Umbaus des Energiesystems bis 2050 in Angriff genommen wird. Damit sollen in erster Linie jene Effizienzpotenziale abgeholt werden, welche die Schweiz bereits heute mit den vorhandenen bzw.

absehbaren Technologien und ohne vertiefte Zusammenarbeit mit dem Ausland realisieren kann. Der Umbau ist als Prozess zu verstehen, der stetig an das effektiv Erreichte und an den technischen Fortschritt anzupassen sein wird.

Die Grundlagenberichte zur Energiestrategie 2050 stehen Ihnen auf den Internetseiten des BFE zur Verfügung (www.energiestrategie2050.ch).

Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Energie, Sektion BP, 3003 Bern, Telefon 031 325 78 45, Fax 031 323 25 00, www.energiestrategie2050.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

9. Oktober 2012

8264

Bundeskanzlei

2012-2414