Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 11025 Widersprechender John Labaysse, BP3104, 98713 Papeete, Tahiti, FranzösischPolynesien, notorisch bekannte Marke «NO RULES» gegen Widerspruchsgegnerin Just4motion AG, Rotzbergstrasse 7, CH-6362 Stansstad, CH-Marke Nr. 595 285 «NO RULES» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Januar 2012 Folgendes verfügt: 1.

Auf den Widerspruch Nr. 11025 wird nicht eingetreten.

2.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

3.

Der Widersprechende hat der Widerspruchsgegnerin eine Parteientschädigung in der Höhe von 1000 Franken zu erstatten.

4.

Dieser Entscheid wird der Widerspruchsgegnerin schriftlich, dem Widersprechenden durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

30. Januar 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2012-0282

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