Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) (Cabaret-Tänzerinnen-Statut) Es ist eine Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) geplant. Das Cabaret-Tänzerinnen-Statut ist aufzuheben und Artikel 34 VZAE ersatzlos zu streichen. Gleichzeitig sollen alle Verweise auf Artikel 34 und alle übrigen Verweise auf Cabaret-Tänzerinnen in der VZAE gestrichen werden.

Das Bundesamt für Migration gelangte in seiner jüngsten Analyse zum Schluss, dass die Schutzwirkung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts zu wenig greift. Die Vorzugsbehandlung der Cabaret-Branche bei der Erteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen nach Artikel 34 VZAE wurde und kann einzig mit der gewollten Schutzwirkung gemäss Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe d des Ausländergesetzes begründet werden.

Diese ist jedoch nicht mehr gegeben. Mit der Aufhebung des Statuts wird die bestehende Ungleichbehandlung unter den Branchen beseitigt.

Vernehmlassungsfrist: 2. November 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

3. Juli 2012

2012-1458

Bundeskanzlei

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