Richtplan des Kantons Wallis Beschluss über die Richtplananpassungen Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 5. Januar 2012, gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 22. November 2011 und aufgrund von Artikel 11 des Raumplanungsgsetzes (RPG), folgenden Beschluss gefasst: 1.

Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation nimmt Kenntnis von den Anpassungen der folgenden Koordinationsblätter d.601/2, d.701/3, d.801/5 und c.902/2 des Richtplans des Kantons Wallis.

Mit dieser Kenntnisnahme erwachsen den Bundesbehörden in Ausübung ihrer Tätigkeiten keine Verpflichtungen.

2.

Im Rahmen der Gesamtrevision des Richtplans und des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung, hat der Kanton dafür zu sorgen, dass die Anforderungen und Grundsätze des Bundesrechts (RPG und Raumplanungsverordnung) bezüglich der Verfahren zur Richtplananpassung und der Form des Richtplans (namentlich Karte) Rechnung getragen wird.

3.

Bei künftigen Richtplananpassungen des geltenden Richtplans hat der Kanton den Anforderungen des Bundes bezüglich der Richtplananpassungsverfahren und der Richtplaninhalte Rechnung zu tragen.

4.

In den Koordinationsblätter d.601/2, d.701/3 und d.801/5 ist der Passus «Datum der Genehmigung durch den Bund» durch «Datum der Kenntnisnahme durch das UVEK» zu ersetzen.

Die Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Dienststelle für Raumentwicklung des Kantons Wallis, rue des Cèdres 11, 1950 Sitten, Tel. 027 606 32 51

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

28. Februar 2012

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Bundesamt für Raumentwicklung

2012-0394