Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 11984 Widersprechende APX-ENDEX Holding B.V., Hoogoorddreef 7, Australia Building, 1101 BA Amsterdam (NL), internationale Registrierung Nr. 708 094 «APX» gegen Widerspruchsgegnerin salesforce.com, inc., The Landmark @ One Market St., Suite 300, San Francisco, CA 94105 (US), internationale Registrierung Nr. 1 077 842 «APEX».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 20. Juni 2012 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 11984 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 1 077 842 «APEX» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Dienstleistungen definitiv verweigert (sog. Déclaration de refus total ­ règle 18ter.3) du règlement d'exécution commun [sur motifs relatifs]).

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1300 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

20. Juni 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2012-1586

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