Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2011 vom 14. Juni 2012
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Berichterstattung des Bundesgerichts vom 17. Februar 20121, beschliesst: Art. 1 Der Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2011 wird die Genehmigung erteilt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 1. Juni 2012
Ständerat, 14. Juni 2012
Der Präsident: Hansjörg Walter Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Hans Altherr Der Sekretär: Philippe Schwab
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Im BBl nicht veröffentlicht.
2012-1501
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Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2011. BB
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