Bundesbeschluss IV über die Rechnung 2011 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH-Bereich) vom 14. Juni 2012

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. März 20122, beschliesst: Art. 1 Die Rechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2011 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: a.

Die konsolidierte Erfolgsrechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die bei einem operativen Ertrag von 3 094 184 014 Franken, einem operativen Aufwand von 2 984 240 608 Franken und dem Finanzergebnis von 9 960 819 Franken mit einem Jahresergebnis von 119 904 225 Franken abschliesst;

b.

Der konsolidierten Investitionsrechnung mit Investitionen von netto 309 612 676 Franken;

c.

Die konsolidierte Geldflussrechnung mit der Veränderung des Fonds Flüssige Mittel von 75 134 163 Franken als Zunahme;

d.

Die Bilanz per 31. Dezember 2011 mit einer konsolidierten Bilanzsumme von 2 435 242 130 Franken.

Art. 2 In Übereinstimmung mit Artikel 10 der Verordnung des ETH-Rats vom 5. Februar 20043 über das Rechnungswesen des ETH-Bereichs wird die bilanzielle Reserve aus dem Finanzierungsbeitrag des Bundes im Umfang von 10 826 382 Franken erhöht.

1 2 3

SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht.

SR 414.123

2012-1522

7829

Rechnung 2011 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH-Bereich). BB IV

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 30. Mai 2012

Ständerat, 14. Juni 2012

Der Präsident: Hansjörg Walter Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Hans Altherr Der Sekretär: Philippe Schwab

7830