Bundesbeschluss IV über die Rechnung 2011 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH-Bereich) vom 14. Juni 2012
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. März 20122, beschliesst: Art. 1 Die Rechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2011 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: a.
Die konsolidierte Erfolgsrechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die bei einem operativen Ertrag von 3 094 184 014 Franken, einem operativen Aufwand von 2 984 240 608 Franken und dem Finanzergebnis von 9 960 819 Franken mit einem Jahresergebnis von 119 904 225 Franken abschliesst;
b.
Der konsolidierten Investitionsrechnung mit Investitionen von netto 309 612 676 Franken;
c.
Die konsolidierte Geldflussrechnung mit der Veränderung des Fonds Flüssige Mittel von 75 134 163 Franken als Zunahme;
d.
Die Bilanz per 31. Dezember 2011 mit einer konsolidierten Bilanzsumme von 2 435 242 130 Franken.
Art. 2 In Übereinstimmung mit Artikel 10 der Verordnung des ETH-Rats vom 5. Februar 20043 über das Rechnungswesen des ETH-Bereichs wird die bilanzielle Reserve aus dem Finanzierungsbeitrag des Bundes im Umfang von 10 826 382 Franken erhöht.
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SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht.
SR 414.123
2012-1522
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Rechnung 2011 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH-Bereich). BB IV
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 30. Mai 2012
Ständerat, 14. Juni 2012
Der Präsident: Hansjörg Walter Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Hans Altherr Der Sekretär: Philippe Schwab
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