Militärische Plangenehmigung betreffend Kreuzlingen (TG), Ausbildungszentrum Ost, Sanierung Mehrzweckgebäude vom 3. Februar 2012

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 21. November 2011 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung des Mehrzweckgebäudes Kaserne Bernrain unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

14. Februar 2012

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Fussnotentext Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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