Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) Mit der Gesetzesrevision wird die Rolle der Schweizerschulen im Ausland verstärkt und neue Fördermöglichkeiten geschaffen. Die Schweizerschulen sollen vermehrt als Teil der Schweizer Präsenz im Ausland wahrgenommen werden und erhalten grössere betriebliche Freiheit.

Vernehmlassungsfrist: 30. September 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Kultur, Hallwylstrasse 15, 3003 Bern, Telefon 031 322 92 98, Fax 031 322 78 34, www.bak.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Juni 2012

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Bundeskanzlei

2012-1353