Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Trinidad und Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 11. Januar 20122 zur Aussenwirtschaftspolitik 2011 enthaltene Botschaft, beschliesst: Art. 1 Das Abkommen vom 26. Oktober 20103 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Trinidad und Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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SR 101 BBl 2012 827 SR ...; BBl 2012 1073

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Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Trinidad und Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen. BB

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