Richtplan des Kantons Uri Genehmigung der Richtplananpassung «Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp» Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 16. November 2012 folgenden Beschluss, gestützt auf Artikel 11 Absatz 2 RPV, gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 12. November 2012 werden die Richtplananpassungen Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp des kantonalen Richtplans Uri mit den Änderungen gemäss Ziffer 2 und dem Vorbehalt gemäss Ziffer 3 genehmigt.

2.

Folgende Abstimmungsanweisungen werden wie folgt genehmigt a. 8.1-2 «Erneuerung, Ausbau und Erweiterung der Skiinfrastrukturanlagen»: Die geplanten Skianlagen Gurschengrat ­ St. Anna Gletscher und St. Anna Gletscher ­ St. Annalücke werden als Zwischenergebnis (anstatt Festsetzung) genehmigt.

b. 8.1-3 «Erschliessungsanlagen»: Die Lastwagenstrasse vom Gebiet St. Anna Wald durchs Felsental ins Gebiet Gurschen wird als Zwischenergebnis (anstatt Festsetzung) genehmigt.

c. 8.1-3 «Erschliessungsanlagen»: Die erwähnte Bergstation St. Anna Wald wird gestrichen.

d. 8.1-6 «Verkehr und Parkierungsanlagen»: Die 200 Parkplätze im Kasernenareal Andermatt werden gestrichen.

e. 8.1-6 «Verkehr und Parkierungsanlagen»: 500 PW-PP (und 30 Car-PP) in Göschenen (im Areal «Eidgenössischen» oder auf dem Werkhofareal der Nationalstrasse resp. auf den Grundstücken zwischen Werkhof- und Bahnhofareal).

f. 8.1-6 «Verkehr und Parkierungsanlagen»: Bei der Parkieranlage Für das Areal «Eidgenössisch» in Göschenen sind die Vorgaben des ASTRA betreffend Einfahrt umzusetzen.

3.

Die Parkplätze in Göschenen (gemäss Änderungsantrag Ziff. 2e) werden mit dem Vorbehalt genehmigt, dass eine abschliessende Lösung mit dem ASTRA gefunden werden kann.

4.

Der Kanton Uri wird aufgefordert, im Rahmen einer nächsten Richtplananpassung für die alpinen Ruhezonen und das Landschaftsschutzgebiet Unteralptal verbindliche Festlegungen, Ziele, Grundsätze und Massnahmen zu ergänzen.

5.

Anstehende Fragen im Zusammenhang mit der touristischen Angebotsgestaltung sind mit der Nachbarregion Oberwallis zu diskutieren und abzustimmen.

6.

Der Kanton Uri integriert die Anpassungen zu den «Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp» mit allen verbindlichen Inhalten in den gesamthaft revidierten Richtplan.

2012-3105

9525

7.

Im Rahmen der weiteren Planung der Seilbahn Göschenen ­ Gütsch müssen die Punkte auf Seite 15 ff. des Prüfungsberichtes berücksichtigt werden.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung des Kantons Uri, Rathausplatz 5, 6460 Altdorf, Tel. 041 875 24 29

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

18. Dezember 2012

9526

Bundesamt für Raumentwicklung